Das Internet bietet fast unendliche Möglichkeiten und Informationen und übt besonders auf Kinder eine hohe Faszination aus. Doch nicht alle Inhalte sind unbedingt auch für die Augen von Kindern geeignet. So sollten Eltern den Internetkonsum ihrer Kinder überwachen und gegebenenfalls regeln. Für solche Zwecke bieten fast alle Routerhersteller die Möglichkeit, bestimmte Internetinhalte zu sperren bzw. nur bestimmte Inhalte zuzulassen.
Doch möchten Sie diese Liste selbst erstellen und pflegen, ist dies sehr schwierig. Zum einen erfordert es sehr viel Zeit und zum anderen müssen Sie selbst stets den Überblick über gesperrte und zugelassene Seiten behalten. Einfacher ist es, wenn Sie fertige Listen, die automatisch gepflegt werden, verwenden können. Genau dies bietet die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) an. Haben Sie dann noch einen Router, der diese Liste unterstützt, wie zum Beispiel die Fritzbox, können Sie sehr einfach und zuverlässig jugendgefährdende Inhalte sperren. Folgendermaßen müssen Sie vorgehen:
1. Rufen Sie die Login Seite der Fritzbox mit der Adresse „fritz.box“ in ihrem Browser auf und loggen Sie sich mit dem Passwort ein.
2. Rufen Sie nun den Menüpunkt „Internet“ und dort den Unterpunkt „Filter“ auf. Hier bekommen Sie nun alle Geräte angezeigt, die bereits mit der Fritzbox verbunden waren. Wählen Sie das Gerät aus, dessen Zugriff Sie einschränken möchten und aktivieren Sie das Bearbeiten-Symbol ganz rechts in der Liste.
3. Auf der sich nun öffnenden Seite wählen Sie die Option „Zugangsregeln aktiv“ sowie die Option „Internetseite filtern“. Als nächsten Unterpunkt müssen Sie nun noch „Internetseiten sperren (Blacklist)“ aktivieren und einen Haken bei „jugendgefährdende Internetseiten sperren (BPjM-Modul) “ setzen. Anschließend speichern Sie die Einstellungen, indem Sie ganz unten auf der Seite auf OK klicken.
Von nun an ist für das aktuelle Gerät die Liste der jugendgefährdenden Inhalte des BPjM aktiv und Zugriffe auf Seiten dieser Liste werden automatische gesperrt. Zusätzlich können Sie, neben dieser Liste, falls Bedarf besteht, auch noch zeitliche Beschränkungen einstellen sowie selbst Seiten hinzufügen, die gesperrt werden sollen.