Geht es Ihnen auch hin und wieder so, dass Sie sich fragen, warum die Marktpreise kontinuierlich steigen und gleichzeitig die Löhne dieselben bleiben? Als Pampers vor Kurzem wieder einmal die Füllmenge der Packungen senkte, war die Aufregung der Konsumenten groß. Währenddessen sich im Jahr 2006 noch großzügige 47 Windeln in einer Windel-Packung befanden, zählt man in diesem Jahr lediglich noch 34 Stück. Einen ähnlichen Skandal lieferte Humana – der Hersteller des Produkts „Folgemilch 2“. Währenddessen die Packung ursprünglich 500 Gramm Babynahrung enthielt und zu einem Preis von 3,99 € erhältlich war, bekommen frischgebackene Eltern jetzt lediglich noch die 800 Gramm Packung – und das auch noch zu einem unverschämten Preis von 8,99 Euro.
Unsichtbare Preissteigerungen
Diese enormen Preissteigerungen – bei „Folgemilch“ 76 Prozent – sind für Konsumenten nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich. Viele Hersteller greifen auf die Methode zurück, den Packungsinhalt zu reduzieren und den Preis aus ursprünglicher Höhe zu belassen. In diesem Zusammenhang spricht man von der sogenannten versteckten Preiserhöhung. Auf derartige Mogelpackungen wollen künftig auch Unilever und Mars Inc. zurückgreifen. Nehmen Sie sich also in Acht. Am Besten fahren Sie, wenn Sie stets den Grundpreis im Auge behalten. Das reduziert die Gefahr, dass auch Sie Opfer von Mogelverpackungen werden. Beachten Sie, dass der Preis der Produkte auch von Einzelhandel zu Einzelhandel variiert – es ist mit Preisunterschieden von bis zu 50 Prozent zu rechnen.
Welche Hersteller mit Mogelpackungen versteckte Preiserhöhungen vornehmen, steht in der umfangreichen Mogelpackungsliste der Verbraucherzentrale Hamburg. Hier wird auf über 66 Seiten genau aufgeführt, mit welchen Verpackungstricks Preiserhöhungen durchgeführt werden.
Achtung neue Sorte
Um die Preissteigerung zu verheimlichen, greifen Hersteller seit Kurzem auch auf die Option zurück neue Sorten anzubieten, die eine ähnliche Aufmachung wie die ursprünglichen Produkte aufweisen, aber eine geringere Füllmenge enthalten. Exemplarisch sei hier die neue Margarine „Rama Unwiderstehlich! von Unilever erwähnt.
Was können Sie gegen diese Entwicklung unternehmen?
Aufgrund der Vertragsfreiheit sind derartige Preiserhöhungen keineswegs verboten. Mogelpackungen aber verstoßen gegen das Gesetz. Auf jeden Fall sollten Sie Mogelpackungen der Verbraucherzentrale per E-Mail ernaehrung@vzhh.de melden.