Neue GEZ Gebühren – Das dürfen Verbraucher ab Januar 2013 vom neuen Rundfunkbeitrag erwarten

GEZ Gebühren sind an sich nichts Neues. Ab 1.1.2013 wird jedoch eine Pauschale fällig, sodass Sie sich nicht mehr so einfach von der Gebühr befreien können. Die GEZ Gebühr wird zudem in die „Rundfunkgebühr“ oder „ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice“-Gebühr umbenannt. Was bedeutet dies für Sie als Verbraucher?

Jeder Konsument, der einen Fernseher, einen Computer, ein Handy mit Zugang zum Internet oder ein Radio besitzt, muss sich und diese Geräte bei der GEZ anmelden. Die Formulare dazu sind auf der GEZ Seite im Internet erhältlich. Ab Anfang 2013 werden Sie jedoch nicht mehr pro Gerät, sondern pauschal zur Kasse gebeten. Die Anmeldepflicht bleibt jedoch bestehen.

Bis dato betragen die GEZ Gebühren 5,76 Euro für einen Computer und 17,98 Euro im Monat für einen Fernseher. Bei gemeinsam genutzten Geräten musste bis jetzt nur einmal bezahlt werden. Dies gilt für Ehepartner und Wohngemeinschaften. Nicht gemeinsam genutzte Geräte mussten in Wohngemeinschaften jedoch extra bezahlt werden. Dies soll sich ab Januar 2013 ändern. Denn dann fällt nur noch eine Pauschale – unabhängig von der Geräteanzahl an. Diese soll maximal 17,98 Euro im Monat betragen. Familien mit erwachsenen Kindern und Wohngemeinschaften, die zuvor mehrfach zahlen mussten, werden dadurch entlastet. GEZ Kontrolleure werden ebenfalls überflüssig. Denn dank der neuen Pauschale spielt die Geräteanzahl keine Rolle mehr. Auch als Unternehmer erhalten Sie einen Rabatt.

Die neuen Gebühren haben jedoch auch Nachteile. Denn nun muss jeder Haushalt mindestens 5,76 Euro zahlen und das selbst dann, wenn kein Radio oder Fernseher vorliegt. Alle Verbraucher müssen sich also für die GEZ anmelden. Außerdem gibt es weniger Möglichkeiten, sich von der GEZ befreien zu lassen. Wie viel Sie genau als Privatmann/-frau, Unternehmen, Institution oder EInrichtung des Geheimwohls bezahlen müssen, verrät der Beitragsrechner der GEZ.