Neue Regelungen für Lebensversicherungen – Das sollte man wissen

2008 wurde beschlossen, dass Lebensversicherungen ihre Kunden an den Bewertungsreserven beteiligen müssen. Dieses Gesetz wurde nun aufgrund der schlechten finanziellen Lage vieler Versicherungen zum Nachteil der Verbraucher wieder aufgehoben.

Das sind Bewertungsreserven

Bewertungsreserven oder auch stille Reserven entstehen immer dann, wenn eine Versicherungsgesellschaft ihr Kapital in Form von Immobilien, Aktien und anderen Wertpapieren anlegt und diese Anlagen in ihrem Wert steigen. Die Differenz musste nach der Bestimmung von 2008 bei der Auszahlung von Lebensversicherungen berücksichtigt und anteilig an die Versicherten ausgezahlt werden, wenn die Police fällig wurde.

Diese Regelung wurde nun im Bundestag geändert und tritt ab dem 21. Dezember 2012 in Kraft, soweit der Bundesrat ihr zustimmt. Ab dann gilt, dass Versicherte nur noch dann an den Bewertungsreserven beteiligt werden müssen, wenn der Garantiezins ihrer Versicherung über dem durchschnittlichen Zinssatz für öffentliche Anleihen liegt. Wegen der zur Zeit sehr niedrigen Zinsen ist dies bei den meisten Verträgen der Fall. Wenn Sie eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, sind daher vermutlich auch Sie von dieser Neuregelung betroffen.

Das können Sie tun

Das neue Gesetz ist für alle Versicherten nachteilig, es gibt jedoch keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Eine Lebensversicherung zu kündigen, weil Sie höchstwahrscheinlich nicht mehr an den Bewertungsreserven beteiligt werden, ist in der Regel nicht zu empfehlen. Bei einer vorzeitigen Kündigung berechnen die Versicherungsgesellschaften sehr hohe Gebühren, sodass Sie in diesem Fall meist viel Geld verlieren. Die einzige Ausnahme, bei der es eventuell Sinn machen könnte, vorzeitig zu kündigen, ist eine Lebensversicherung, die kurz vor der Auszahlung steht. In diesem Fall empfiehlt es sich jedoch, vorher genau nachzurechnen und die hierfür nötigen Auskünfte bei der Versicherung einzuholen. Nur dadurch lässt sich beurteilen, ob eine Kündigung vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes sinnvoll wäre.

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