Derzeit erhalten etliche Amazon-Kunden Pakete die sie nicht bestellt haben. Da drängt sich zwangsläufig der Gedanke auf, ob das Amazon-Konto geknackt wurde und der Rechnungswert bald vom eigenen Bankkonto abgebucht wird. Was ist da passiert?
Als erstes solltest du natürlich kontrollieren, ob jemand aus der Familie nicht doch etwas bestellt hat, oder ob es sich um ein Geschenk handelt.
Herkunft der Pakete
Der Hintergrund dieser „Geschenkeflut“ ist nicht bekannt. Amazon spricht von betrügerischen Methoden und Verstößen gegen die Richtlinien. Gerüchten zufolge stammen die Pakete vom Amazon-Marketplace, auf dem sich viele hunderte Verkäufer tummeln. Vermutlich kaufen asiatische Händler in den eigenen Shops, um die Artikel im Ranking künstlich zu pushen und positive Bewertungen zu hinterlassen. Möglich ist aber auch, dass durch den Versand eine günstige „Entsorgung oder Lagerräumung“ stattfindet.
Diese mysteriösen Pakete enthalten nicht selten Waren im Wert von gut 200 Euro. Leider weisen sie keinerlei Absender auf, auch Lieferscheine oder Rechnungen wurden nicht beigelegt. Auch eine Abbuchung findet in diesen Fällen nicht statt. Aber was macht man mit dem Paket? Darf man es behalten oder muss es zurückgegeben werden?
Behalten oder nicht?
Rechtlich, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, habe der Empfänger nichts zu befürchten. Juristisch gilt: Wer von Händlern Waren erhält, die der Kunde NICHT bestellt hat, muss diese auch nicht aufbewahren. Selbst wenn ein Herkunftsnachweis im Paket liegt, muss der Absender nicht einmal kontaktiert werden. Eine beiliegende Rechnung muss dann auch nicht bezahlt werden.
Es ist also deine Entscheidung, ob du die nicht bestellten Artikel behälst, verschenkst oder sie einfach wegwirfst.