Organspende im Ausland: Wie Sie unfreiwilligen Organspenden im Ausland entgehen; diese Beiblätter zum Organspendeausweis sollte man mitführen

Ein Thema, mit welchem sich sicherlich noch nicht allzu viele Menschen beschäftigt haben, ist die Organspende im Ausland. In Deutschland gibt es dazu eine strikte Regelung. Nur wer ausdrücklich in die Verwendung seiner Organe nach seinem Ableben zustimmt, dem dürfen in Deutschland auch seine Organe entnommen werden. Im Ausland sieht das jedoch anders aus. Denn aufgrund der anderen Gesetzgebungen können hier die Organe auch ohne vorheriges Einverständnis entnommen werden.

Vor dem Auslandsaufenthalt die Organspenderegelung beachten

Selbstverständlich machen sich die wenigsten Menschen darüber Gedanken, im Ausland oder im Urlaub zu sterben. Dennoch sollte diese Möglichkeit bedacht werden, da Angehörige ansonsten kein Mitspracherecht haben, wenn es darum geht, die Organe zu entnehmen. In Deutschland ist dieser Fall jedoch klar geregelt. Wer bereit ist, seine Organe nach dem Tod zu spenden, der verfügt über einen Organspendeausweis und entscheidet somit selbst über die Verwertung seiner Organe. Wird diese Regelung nicht getroffen, so können und müssen die Angehörigen darüber befinden.

Häufig gilt die Widerspruchsregelung

Bei einem Urlaub in Italien, Österreich, Spanien und Portugal gilt beispielsweise die Widerspruchsregelung. Diese besagt, dass jeder, der einer Organentnahme nach dem Tod widerspricht, dies schriftlich festhalten muss. Ansonsten können die Organe nach dem Ableben ganz einfach entnommen werden, auch, wenn in vielen Fällen die Familienangehörigen vorab darüber in Kenntnis gesetzt werden und die Entnahme mit ihnen abgestimmt wird.

In Schweden übrigens gilt die Informationsregelung, die noch etwas schärfer ist. Hier wird ebenfalls davon ausgegangen, dass Betroffene einer Organentnahme nach dem Tod zustimmen, insofern dieser nicht schriftlich zu Lebzeiten widersprochen wird. Ist dies jedoch nicht der Fall, so genügt es, wenn nach dem Ableben die Verbliebenen über die Organspende informiert werden, ein Mitspracherecht wird ihnen im Gegensatz zur Widerspruchsregelung jedoch nicht gewährt. Wer sich daher im Ausland aufhält, der regelt seine Bereitschaft zur Organspende lieber vorher.

Beiblätter zum Organspendeausweis mitnehmen

Unser Rat: Um auch im Ausland selbst darüber entscheiden zu können, was mit den eigenen Organen passiert, sollten Sie vor dem Urlaubsantritt ein Beiblatt in der jeweiligen Sprache mit sich führen. Damit stellen Sie sicher, dass nach einem Unfall die Organe nicht entnommen werden, wenn Sie dem widersprochen haben. Die passenden Beiblätter gibt es als PDF-Datei auf der Webseite www.organspende-info.de/organspendeausweis/beiblaetter in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Bulgarisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänsich und Ungarisch.

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