Parkplatz-Streit: Richtiger Umgang beim Streit um den Parkplatz

Eine immer wiederkehrende und häufig im Alltag erlebte Szene: Im Kampf um freie Parklücken in der Innenstadt stellt sich eine Frau in eine Parklücke, um diese für den sich im fahrenden Auto befindlichen Mann frei zu halten. Plötzlich kommt ein anderer Autofahrer und sieht seine Chance. Ohne Rücksicht auf Verluste fährt er in die Parklücke und nimmt dabei mutwillig eine Verletzung der Frau in Kauf. Doch darf er das? Oder befindet er sich im Recht und der Frau ist es nicht erlaubt, eine freie Parklücke zu blockieren? Die Antwort ist: Beide sind im Unrecht.

Wer durch seinen Fahrstil das Recht auf eine Parklücke erzwingen will, macht sich strafbar

Der Autofahrer hat selbstverständlich nicht das Recht, Gesetz und Ordnung zu erzwingen und sich durch seine aggressive Fahrweise ein Anrecht auf den Parkplatz zu sichern. Schnelles und aggressives Fahren, wodurch die Freigabe eines Parkplatzes gefordert wird, fällt in den Bereich der Nötigung und ist wird strafrechtlich verfolgt. Dies ist sogar im Gesetz festgehalten. Einzusehen im § 240 StGB. Sollte durch die radikale Fahrweise des Autofahrers die Frau sogar verletzt werden, weil ihr keine Zeit verblieb, dem Wagen auszuweichen, so gilt dies als Gewalttat, da eine ernsthafte Verletzung der Frau hier billigend in Kauf genommen wird.

At the park and ride

Das Freihalten einer öffentlichen Parklücke ist ebenfalls nicht gestattet

Doch nicht nur der Autofahrer handelt hier gesetzeswidrig, auch die Frau begeht eine Ordnungswidrigkeit. Denn § 12 der StVO besagt eindeutig, dass ein Stellplatz für ein Fahrzeug nicht frei gehalten werden darf. Das recht auf einen Parkplatz sichert sich derjenige, der diesen unmittelbar und als Erstes erreichen kann. Dieses Anrecht auf die Parklücke bleibt sogar dann bestehen, wenn der Autofahrer an dieser vorbeifährt, um rückwärts in einzuparken.

Wer sicher und ohne Folgeschäden bleiben möchte, sollte sich an Gesetze und Regeln halten. Auch wenn Parkplätze nicht in einer Vielzahl vorhanden sein sollten, gibt einem dies nicht das Recht, andere Menschen im Straßenverkehr zu verletzen.

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