Persönliche Daten aus dem Web löschen

Was einmal im Web steht, lässt sich nur mit viel Aufwand wieder löschen. Nur wenn sich der Webseitenbetreiber oder Urheber ermitteln lässt, stehen die Chancen gut, unerwünschte Informationen wieder loszuwerden. Die besten Aussichten bestehen, wenn der Webseitenbetreiber oder Verfasser in Deutschland sitzt; bei ausländischen Servern oder Websitebetreibern ist es fast aussichtslos.

Gehen Sie folgendermaßen vor, wenn Sie zu Ihrem Namen unerwünschte, beleidigende oder illegale Informationen gefunden haben:

Texte auf Webseiten löschen

Trotz des Rechts auf freie Meinungsäußerung gelten auch im Internet gesetzliche Regelungen. Beleidigungen und Verleumdungen oder die Verbreitung von gewaltverherrlichenden, rassistischen oder pornografischen Inhalten müssen Sie nicht hinnehmen. Wenn Sie zum Beispiel auf einer Webseite persönlich beschimpft werden, können Sie über einen Anwalt auf Unterlassung, Auskunft, Löschung der Daten und ggf. Schadenersatz oder Schmerzensgeld klagen.

Veröffentlichte Fotos entfernen

An Fotos, auf denen Sie selbst abgebildet sind, haben Sie das Veröffentlichungsrecht – unabhängig davon, wer die Aufnahme gemacht hat. Laut Kunsturhebergesetz (KUG), §22 dürfen „Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden“. Ausgenommen davon sind nur „Personen der Zeitgeschichte“ sowie Fotos, auf denen Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen sowie Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Veranstaltungen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, zum Beispiel von Karnevalsumzügen oder Touristenfotos vor Sehenswürdigkeiten. Wurde Ihr Foto ohne Einwilligung veröffentlicht, können Sie ebenfalls auf Unterlassung, Auskunft, Löschung und Schadenersatz klagen.

Beiträge in Foren oder bei Facebook melden

Bei Beiträgen, die Sie selbst in Foren, in Communities oder bei Facebook veröffentlicht haben, ist es einfach. Hier können Sie die eigenen Textbeiträge meist selbst löschen. Das gilt zum Beispiel auch für eigene Buchrezensionen beim Onlinehändler Amazon. Sie können sich aber auch an den Administrator wenden und um Löschung bitten. Geben Sie dabei den Link zum Forumsbeitrag an und geben Sie den Grund der Löschung an.

Auf fremde Beiträge, die andere veröffentlicht haben, haben Sie keinen direkten Zugriff. Hat jemand zum Beispiel auf Facebook ohne Ihre Einwilligung ein Foto von Ihnen veröffentlicht oder Sie beleidigt, können Sie den Beitrag melden und eine Löschung beantragen. Um Facebook-Beiträge zu melden, klicken Sie oben rechtes neben dem Eintrag auf den kleinen Pfeil und dann auf den Befehl „Meldung oder Spam melden“.

facebook-beitraege-melden-beschweren

Damit wird der Beitrag zunächst als Spam markiert und ausgeblendet. Anschließend klicken Sie auf „melde ihn“.

Im folgenden Fenster geben Sie anschließend den Grund für die Löschung des Fotos oder Beitrags an. Facebook prüft anschließend den Sachverhalt und entfernt den Beitrag gegebenenfalls.

Beiträge in Google Groups (Usenet) löschen

Die Suchmaschine Google erfasst neben Webseiten über Google Groups auch Beiträge aus den Newsgroups des Usenet, in dem jeder eigene Diskussionsbeiträge beisteuern kann. Wenn Sie hier unerwünschte Informationen finden, können Sie den Beitrag Google melden. Sollte der Beitrag gegen geltendes Recht verstoßen, wird er aus der Google-Datenbank entfernt bzw. angepasst. Um einen Newsgroup-Beitrag zu melden, klicken Sie im jeweiligen Beitrag auf den nach unten weisenden Pfeil sowie „Missbrauch melden“.

Eigene Newsgroup-Beiträge zukünftig nicht mehr archivieren

Um zukünftig zu verhindern, dass Google Groups Ihre Beiträge archiviert, tragen Sie in die erste Zeile den Befehl

X-No-Archive: yes

ein. So markierte Beiträge tauchen nicht in der Google-Groups-Suche auf. Allerdings ist nicht gewährleistet, dass auch andere Suchmaschinen sich daran halten.

Veröffentlichte Videos melden und entfernen lassen

Bei den meisten Videoplattformen wie YouTube oder MyVideo können Sie Verstöße gegen das Urheberrecht melden und den entsprechenden Film löschen lassen. Beim Anbieter MyVideo klicken Sie hierzu auf das Ausrufezeichen und füllen das Meldeformular aus.

Um bei YouTube Videos entfernen zu lassen, die zum Beispiel Ihre Privatsphäre verletzen, klicken Sie auf das kleine Fähnchen unten rechts unter dem Video. Es erscheint ein Meldeformular, in dem Sie das Problem schildern, etwa „Verletzt meine Rechte“ sowie „Verletzt meine Privatsphäre“. YouTube prüft anschließend die Beschwerde und entfernt das Video gegebenenfalls aus der Filmdatenbank.

Kopien von gelöschten Beiträgen, Fotos und Videos

Auch nach dem Löschen eines Beitrags oder einer Seite lebt die Webseite an anderer Stelle mitunter noch weiter. Meist befinden sich Kopien der Seiten im sogenannten Cache-Speicher der Suchmaschinen. In der Suchergebnisliste von Google finden Sie unter vielen Suchergebnissen den Link Im Cache, mit dem Sie nicht die Originalseite, sondern die zwischengespeicherte Seite anzeigen lassen. Meist dauert es einige Tage oder Wochen, bis die gelöschten Inhalte auch aus dem Cache-Speicher verschwunden sind.

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