Pfändungsschutz für die Altersvorsorge von Selbständigen

Die Altersvorsorge selbständiger Unternehmer ist ab sofort besser vor Pfändung geschützt. Der Bundesrat stimmte dem neuen Pfändungsschutz der Altersvorsorge Selbständiger zu. Demnach stehen Vermögenswerte, die Selbständige für ihre Altersvorsorge vorgesehen, unter einem Pfändungsschutz.

Ziel der neuen Regelung: Schutz des Existenzminimums des Schuldners und Entlastung der Gemeinschaft von Sozialkosten.

Der Pfändungsschutz für Selbständige entspricht dabei weitgehend dem Schutz für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Der neu eingeführte Paragraf 851c der Zivilprozessordnung legt dabei im Detail die Voraussetzungen fest, nach der Renten aus Versicherungsverträgen pfändungsfrei gestellt werden.

Die neuen pfändungsfreien Freibeträge richten sich nach dem Lebensalter. Folgende Tabelle zeigt die Staffelung nach Lebensalter:

AlterPfändungsfreier Beitrag pro Jahr
18-292.000 Euro
30-394.000 Euro
40-474.500 Euro
48-536.000 Euro
54-598.000 Euro
60-659.000 Euro

>> Original-Gesetzestext (Bundesrat.de)

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