Die Altersvorsorge selbständiger Unternehmer ist ab sofort besser vor Pfändung geschützt. Der Bundesrat stimmte dem neuen Pfändungsschutz der Altersvorsorge Selbständiger zu. Demnach stehen Vermögenswerte, die Selbständige für ihre Altersvorsorge vorgesehen, unter einem Pfändungsschutz.
Ziel der neuen Regelung: Schutz des Existenzminimums des Schuldners und Entlastung der Gemeinschaft von Sozialkosten.
Der Pfändungsschutz für Selbständige entspricht dabei weitgehend dem Schutz für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Der neu eingeführte Paragraf 851c der Zivilprozessordnung legt dabei im Detail die Voraussetzungen fest, nach der Renten aus Versicherungsverträgen pfändungsfrei gestellt werden.
Die neuen pfändungsfreien Freibeträge richten sich nach dem Lebensalter. Folgende Tabelle zeigt die Staffelung nach Lebensalter:
Alter | Pfändungsfreier Beitrag pro Jahr |
18-29 | 2.000 Euro |
30-39 | 4.000 Euro |
40-47 | 4.500 Euro |
48-53 | 6.000 Euro |
54-59 | 8.000 Euro |
60-65 | 9.000 Euro |
>> Original-Gesetzestext (Bundesrat.de)