Pflegebedürftig?- Jetzt kommt Ihr Zahnarzt zu Ihnen nach Hause

Ab April genießen Sie als Pflegebedürftiger die Möglichkeit, dass Ihnen Ihr Zahnarzt einen Hausbesuch abstattet. Sie müssen also nicht mehr extra in die Zahnarztpraxis fahren, um behandelt zu werden.

Der Zahnarzt-Hausbesuch und seine Notwendigkeit

Die Neuregelung bietet enorme Vorteile für Pflegebedürftige, denen es aufgrund ihres Gesundheitszustandes unmöglich ist, die Praxis eines Zahnarztes aufzusuchen. Bislang waren Zahnärzte zu Hausbesuchen nicht beziehungsweise kaum bereit. Seit 1. April 2013 hat sich diese Situation grundlegend verändert. Ursache hierfür ist nicht der gute Wille oder die große Hilfsbereitschaft der Zahnärzte, sondern vielmehr eine lukrative Veränderung in der Vergütung derartiger Hausbesuche. Doch keine Sorge: Sie als Pflegebedürftiger müssen die Kosten unter Umständen nicht tragen, denn die Krankenkasse kommt zur Gänze dafür auf. Allerdings gilt das nur dann, wenn Sie die Bedingung erfüllen. Diese fordert, dass Sie der Pflegestufe 1, 2 oder 3 angehören. Das wiederum bedeutet, dass Sie entweder eine Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen oder hinsichtlich der Bewältigung Ihres Alltags maßgebliche und dauerhafte Einschränkungen auf sich nehmen müssen. Wenn Sie beispielsweise an Demenz oder an einer psychischen Erkrankung leiden, so fallen Sie in diese Kategorie. Damit Ihr Zahnarzt Ihnen einen Hausbesuch abstattet, müssen Sie belegen können, dass Sie den genannten Pflegestufen angehören, ansonsten müssen Sie nach wie vor in die Zahnarztpraxis fahren und sich dort behandeln lassen. Dieselben Bedingungen gelten für Menschen, die in einem Pflegeheim leben. Experten gehen jedoch davon aus, dass es hier künftig zu Verbesserungen kommen wird.

Extensive dental examination

Der Hausbesuch vom Zahnarzt und die Probleme

Damit Zahnärzte ihre Patienten beim Hausbesuch angemessen behandeln können, benötigen sie eine entsprechende Ausrüstung. Obwohl Zahnärzte seit 1. April diesen Jahres eine Vergütung für Ihren Hausbesuch erhalten, sind sie nicht dazu gezwungen, einen solchen durchzuführen. Fragen Sie deshalb am besten bei Ihrem Zahnarzt nach, ob er diese Leistung anbietet oder ob Sie sich hierfür einen anderen Zahnarzt suchen müssen. Sollte Ihr Zahnarzt diese Frage mit „Nein“ beantworten, so halten Sie sich am besten auf der Liste der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Ausschau nach einem Zahnarzt. Dort sind nach Region geordnet sämtliche Zahnärzte aufgelistet, die Sie gerne zu Hause oder im Pflegeheim behandeln. Sparen Sie sich künftig also den Weg zur Zahnarztpraxis und nehmen Sie Ihre neuen Möglichkeiten in Anspruch.

Nach oben scrollen