Radiosender aufnehmen

Besonders praktisch ist die Möglichkeit, die aktuelle Sendung – etwa das laufende Radioprogramm – aufzunehmen und als MP3-Datei abzuspeichern. Läuft im Radio beispielsweise gerade Ihr Lieblingstitel, genügt ein Mausklick auf die Aufnahmentaste, um den Song ganz legal als MP3-, OGG- oder WAV-Datei zu sichern.

Audioformate im Klartext

Musik ist nicht gleich Musik. Digitale Songs können in verschiedenen Dateiformaten vorliegen. Allen gemeinsam ist die Datenkompression, die ohne spürbaren Qualitätsverlust die Dateigröße auf ein Minimum reduziert. Die folgende Tabelle zeigt die verbreitetsten Dateiformate und welche Abspielgeräte (MP3-Player) dafür geeignet ist:

Dateiformat Beschreibung Geeignete Player
MP3

(MPEG-1 Audio Layer 3)
Am weitesten verbreitetes
Audioformat.
z.B.:
Iriver T30
Packard Bell Vibe 500
WMA

(Windows Media Audio)
Audioformat der Firma Microsoft.z.B.:

Iriver T30
Creative Zen Sleek Photo
Archos Gmini 500
AAC

(Adavanced Audio Coding)
Audioformat, dass vornehmlich
von Apple (iTunes) verwendet wird.
Apple iPod
ATRAC

(Adaptive Transform Acoustic Coding)
Audioformat der Firma Sony.z.B.:
PlayStation Portable
Sony NW-E005
OGGPatent- und lizenzfreies
Audioformat (OpenSource).
z.B.:

Trekstor i.Beat
Samsung YP-U1X
Mit der automatischen Aufnahmeoption speichert das Programm alle empfangenen Musiktitel auf Wunsch sogar automatisch und benennt die aufgenommenen Musikstücke selbstständig nach Titel, Künstler und Album. Nach ein paar Stunden Webradio finden Sie auf der Festplatte jede Menge Musikstücke – fein säuberlich geordnet nach Genre und Interpreten. Das funktioniert leider nicht bei allen Radiosendern einwandfrei.
Lieblingssongs nehmen Sie per Mausklick gleich als MP3-Datei auf.

GEZ-Gebühren für Internet-PCs

Ab dem 1.1.2007 werden nach den Plänen der GEZ für Internet-PCs Gebühren fällig – allerdings nur, wenn nicht bereits ein anderes Gerät angemeldet wurde. Wer bereits Gebühren für einen Fernseher zahlt, muss nicht zusätzlich für den Internet-PC berappen.
Bei der Erhebung spielt es übrigens keine Rolle, ob Sie mit dem PC tatsächlich Radio hören oder fernsehen – maßgeblich ist der Internetanschluss. Damit gehört jeder internettaugliche PC zu den gebührenpflichtigen Geräten.