Besonders praktisch ist die Möglichkeit, die aktuelle Sendung â etwa das laufende Radioprogramm â aufzunehmen und als MP3-Datei abzuspeichern. Läuft im Radio beispielsweise gerade Ihr Lieblingstitel, genügt ein Mausklick auf die Aufnahmentaste, um den Song ganz legal als MP3-, OGG- oder WAV-Datei zu sichern.
Audioformate im Klartext
Musik ist nicht gleich Musik. Digitale Songs können in verschiedenen Dateiformaten vorliegen. Allen gemeinsam ist die Datenkompression, die ohne spürbaren Qualitätsverlust die DateigröÃe auf ein Minimum reduziert. Die folgende Tabelle zeigt die verbreitetsten Dateiformate und welche Abspielgeräte (MP3-Player) dafür geeignet ist:
Dateiformat | Beschreibung | Geeignete Player |
MP3 (MPEG-1 Audio Layer 3) | Am weitesten verbreitetes Audioformat. | z.B.: Iriver T30 Packard Bell Vibe 500 |
WMA (Windows Media Audio) | Audioformat der Firma Microsoft. | z.B.: Iriver T30 Creative Zen Sleek Photo Archos Gmini 500 |
AAC (Adavanced Audio Coding) | Audioformat, dass vornehmlich von Apple (iTunes) verwendet wird. | Apple iPod |
ATRAC (Adaptive Transform Acoustic Coding) | Audioformat der Firma Sony. | z.B.: PlayStation Portable Sony NW-E005 |
OGG | Patent- und lizenzfreies Audioformat (OpenSource). | z.B.: Trekstor i.Beat Samsung YP-U1X |
Mit der automatischen Aufnahmeoption speichert das Programm alle empfangenen Musiktitel auf Wunsch sogar automatisch und benennt die aufgenommenen Musikstücke selbstständig nach Titel, Künstler und Album. Nach ein paar Stunden Webradio finden Sie auf der Festplatte jede Menge Musikstücke â fein säuberlich geordnet nach Genre und Interpreten. Das funktioniert leider nicht bei allen Radiosendern einwandfrei.
Lieblingssongs nehmen Sie per Mausklick gleich als MP3-Datei auf.
GEZ-Gebühren für Internet-PCs
Ab dem 1.1.2007 werden nach den Plänen der GEZ für Internet-PCs Gebühren fällig â allerdings nur, wenn nicht bereits ein anderes Gerät angemeldet wurde. Wer bereits Gebühren für einen Fernseher zahlt, muss nicht zusätzlich für den Internet-PC berappen.
Bei der Erhebung spielt es übrigens keine Rolle, ob Sie mit dem PC tatsächlich Radio hören oder fernsehen â maÃgeblich ist der Internetanschluss. Damit gehört jeder internettaugliche PC zu den gebührenpflichtigen Geräten.