Richtig reklamieren – Umtausch, Garantie, Gewährleistung & Co.

Viele Produkte, die wir kaufen, geben oft Anlass zur Reklamation. Richtig reklamieren, dazu muss man einiges beachten. Es gibt viele Beispiele für Reklamationen, der Bildschirm am heimischen Fernseher bleibt auf einmal dunkel, obwohl das Gerät erst vor einer Woche gekauft wurde oder das neue Laptop bootet auf einmal nicht mehr hoch. Die Liste ließe sich fortsetzen, aber die Frage ist, wie kann man richtig reklamieren?

Richtig reklamieren – was heißt Garantie beziehungsweise Gewährleistung?

Viele Händler wie zum Beispiel Elektronikhändler schieben die Zuständigkeit beim richtig reklamieren von sich weg.  Der Hinweis lautet dann immer, sich direkt beim Hersteller zu erkundigen, was zu tun ist. Jedoch sieht die rechtliche Situation beim richtig reklamieren anders aus, die Händler verwirren die Kunden mit den Begriffen Gewährleistung und Garantie. Hierbei ist schon zu erkennen, richtig reklamieren braucht Wissen. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, die durch den Hersteller zugesagt wird, aufgrund ihrer Freiwilligkeit hat sie keine gesetzliche Grundlage. Die Gewährleistung hingegen, die immer den Händler trifft, ist eine gesetzliche Verantwortung beim richtig reklamieren. Bei einem Garantieanspruch ist der Hersteller zuständig, die Gewährleistung wird durch den Händler gegeben. Das heißt ein Verweis auf den Hersteller ist nicht richtig, man sollte sich als Kunde beim reklamieren nicht abwimmeln lassen und den Händler auf diese Gewährleistung hinweisen.

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Reklamieren – die Frist ist entscheidend

Jedoch ist das immer so eine Sache mit dem Recht haben und Recht bekommen beim reklamieren. Eine Gewährleistung durchzusetzen, ist die zweite Sache. Die Gewährleistungsfrist laut Gesetz beträgt zwei Jahre. Diese Frist gilt ab Übergabe. Dann gibt es aber noch eine 6 monatige Frist, auch ab der Übergabe. Liegt die Gewährleistungseinrede in dieser Frist, macht es nichts. Sind aber die 6 Monate bereits verstrichen, dann muss der Kunde beweisen, dass der aufgetretene Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat. Das Hauptproblem ist aber die Mangelerkennung unabhängig von den bezeichneten Fristen.

Meist behauptet der Händler, es sei ein selbst verschuldeter Schaden. Das ist eine gängige Praxis, der einzige Weg der dann bleibt, ist der Rechtsweg vor Gericht. Die Händler setzen auf die Tatsache, dass der überwiegende Teil der Kunden diesen Weg wegen der Folgekosten nicht einschlägt und so ist auch die Praxis. Man streitet um ein Gerät mit einem Preis von 400,– Euro und hat Gerichts- und Anwaltskosten von vielleicht 1.000,– Euro. Das schreckt zunächst erst einmal ab. Man sollte trotzdem reklamieren, denn wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Richtig reklamieren bedeutet, dass die Reklamation aus Beweisgründen immer schriftlich an den Händler gerichtet werden sollte. Telefonische Absprachen oder eine Vorsprache im Laden sind schnell vergessen und die Fristen sind dann auch meist verstrichen. Jetzt bieten sich beim reklamieren zwei Möglichkeiten, der Händler übernimmt den Schaden, er erkennt die Reklamation an und repariert auf seine Kosten. Die zweite Möglichkeit wäre: der Händler ersetzt das Produkt durch eine neues.

Weitere Informationen rund um die Garantie und Gewährleistung finden Sie im Tipp „Gewährleistung, Garantie und Umtausch – Ihre Rechte bei neuen Geräten„.

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