Bei der Rufnummern-Mitnahme (Portierung) vom alten Mobilfunkvertrag zum neuen Handy-Vertrag schlugen viele Anbieter bei den Kosten ordentlich zu. Bis zu 30 Euro waren keine Seltenheit. Mit Wirkung vom 20. April 2020 hat die Bundesnetzagentur die Kostenwillkür beendet.
Es dürfen nur Kosten in Rechnung gestellt werden, die bei einer Rufnummern-Portierung den Mobilfunkanbietern wirklich entstehen. Dies war zwar immer so, nur hat niemand die Kostenstruktur wirklich kontrolliert.
Schon im Februar 2020 wurde bei vier Mobilfunkunternehmen, die nicht zu einer freiwilligen Kostensenkung bereit waren, ein Überprüfungsverfahren eingeleitet.
Nach Beendigung der Überprüfung durch die Bundesnetzagentur, wurde die Höhe des zulässigen Entgelts auf maximal 6,82 Euro (brutto!) festgelegt. Die Anordnung der Bundesnetzagentur wurde am 20. April 2020 auf der Webseite im Pressebereich veröffentlicht.
Die betroffenen Unternehmen, Telefonica, Freenet, 1&1 Drillisch und 1&1 Telecom konnten keine höheren Kosten nachweisen. Allen Anbietern ist es natürlich freigestellt, niedrigere oder gar keine Kosten für eine Portierung zu berechnen.