Schicksal Pflegefall – Wer kümmert sich jetzt um mich?

Mit zunehmendem Alter nimmt auch die Wahrscheinlichkeit zu, dass eine psychische Krankheit wie Demenz eintritt. Doch auch Unfälle, die nicht vorhersehbar sind, können dazu führen, dass die eigenen Angelegenheiten nicht mehr geregelt werden können. Das Recht sieht dann vor, dass ein gesetzlicher Betreuer mit beruflicher Ausbildung im Namen des Geschädigten handeln darf. Ein Vertretungsrecht für Angehörige gibt es allerdings nicht zwangsläufig und muss vorher beantragt werden.

Was ist unter dem Begriff der Betreuung zu verstehen?

Eine gesetzliche Vertretung in Form einer Betreuung regelt alle persönlichen Angelegenheiten des Betreuten. Dazu gehören unter anderem auch die Finanzen. Als Kontrollorgan fungiert jeweils das Gericht. Bei diesem muss der Vertreter das Vermögen des Betreuten jährlich auflisten und nachweisen. Ansonsten steht ihm jegliche Befugnis offen, über die Finanzen des Betreuten zu verwalten und zu entscheiden. Die Entscheidungsgewalt des Vertreters reicht jedoch auch weit darüber hinaus. So kann dieser auch bei notwendigen Operationen im Namen des Betreuten über die Einwilligung oder Ablehnung verfügen.

Wer kann gesetzlicher Vertreter werden?

Für gewöhnlich können Angehörige als gesetzliche Vertreter infrage kommen. Dennoch werden häufig ehrenamtliche oder beruflich ausgebildete Betreuer eingesetzt. Dieses ist selbstverständlich mit Kosten verbunden. Gerade wenn Anwälte als Betreuer eingesetzt werden, kann dies zu enormen Aufwendungen führen. Dies geschieht jedoch in den meisten Fällen nur, wenn über ein großes Vermögen verwaltet werden muss. Bei mittellosen Hilfebedürftigen wird die Betreuung durch staatliche Beträge finanziert.

Gibt es Möglichkeiten zur Vorsorge?

Die sogenannte Betreuungsverfügung kann regeln, wer im Ernstfall als gesetzlicher Vertreter eingesetzt werden soll. Dies ist vor allem wichtig, wenn der potenzielle Vertreter kein naher Angehöriger ist. Auch Paare, die noch nicht urkundlich verheiratet sind, werden im Bedarfsfall nur über eine Betreuungsverfügung ihren Partner als Bevollmächtigten einsetzen können. Kostenlose Vorlagen und Muster für eigene Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten finden Sie als kostenlosen PDF-Download auf den Webseiten des Bundesministeriums der Justiz (BMJ). Für den Download der Vorlagen klicken Sie in der rechten Spalte auf „Formulare und Textbausteine“.

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Wer auf gerichtliche Kosten und ein unangenehmes Gerichtsverfahren verzichten möchte, dem wird geraten, eine Vorsorgevollmacht auszuteilen. Einer Person des Vertrauens kann somit die Sorge um Gesundheit und Finanzen sowie alle weiteren wichtigen Angelegenheiten aufgetragen werden.