Der Winter hat Einzug gehalten in Deutschland und damit die Schneeräumpflicht für die Mieter. Die Pflicht müssen die Mieter und Hausbesitzer in gleicher Weise beachten. Der Winterdienst ist gesetzlich vorgeschrieben, weshalb es bei Nichterfüllung sehr kostspielig werden kann. Die Gehwege und Straßen werden beim ersten Schneefall zu Gefahrenquellen, die es zu sichern gilt.
Pflichten beim Winterdienst
Der Gesetzgeber verpflichtet Hausbesitzer dazu, die Gehwege vom Schnee und Eis zu befreien. Die Pflicht zur Schneeräumung ist für die ganze Woche gültig. An den Werktagen einschließlich Samstag müssen die Gehwege von 7 Uhr bis 20 Uhr von Schnee geräumt werden. Der Sonntag ist ein Ruhetag und hier muss der Mieter ab 8 Uhr bis 20 Uhr seine Schneeräumpflicht erfüllen.
Wenn der gerade schneebefreite Weg erneut vom Schnee bedeckt sein sollte, muss er erneut geräumt werden. Im Rahmen einer Schneeräumung muss der Gehweg anschließend mit Splitt, Sand oder Salz bestreut werden, um die Entstehung von Eisglätte zu verhindern. Ein durchgehendes Räumen ist nicht vorgeschrieben, selbst wenn starker Schneefall herrscht und die Gehwege nach wenigen Minuten wieder verschneit sind.
Mietvertrag bestimmt Schneeräumpflicht
Die Schneeräumpflicht kann ein Vermieter im Mietvertrag oder der Hausordnung an seine Mieter übertragen. Bei Bedarf hat der Vermieter das Recht das Schnee räumen an eine Firma zu vergeben. Die Kosten darf er den Mietern in Rechnung stellen.
Schneeräumpflicht nicht erfüllt – Hohe Kosten
Wenn die Schneeräumpflicht durch den Mieter oder Hausbesitzer nicht erfüllt worden sein sollte, droht ihm ein Schadensersatz. Falls jemand auf dem Gehweg ausrutschen und sich dabei verletzen sollte, hat er das Recht auf einen Schadensersatz. Eine Haftpflichtversicherung kann den Schadensersatz und Kosten eines Rechtsstreits übernehmen. Jedoch übernimmt die Versicherung nicht Bußgelder, die erhoben werden wenn die so genannte Straßenreinigungsverordnung verletzt wurde. Die Höhe des Bußgeldes kann sich auf bis zu 5000 Euro belaufen. Es empfiehlt sich daher, die Schneeräumpflicht ernst zu nehmen.