Schornsteinfeger: Neue Rechte, Pflichten und Regelungen für Haus- und Wohnungseigentümer ab 2013

Ihr Schornsteinfeger kommt am 13. Januar um 11 Uhr“ – die Zeiten, in denen sich der Schornsteinfeger von sich aus seinen Besuch ankündigt und zum Kehren vorbeikommt sind vorbei. Ab 2013 dreht sich die Prozedur um. Ab dann müssen Hauseigentümer selbst dafür sorgen, dass der Schornsteinfeger kommt.

Neue Schornsteinfeger-Regelung ab Januar 2013

Grund ist das neue Schornsteinfeger-Handwerkergesetz (hier als PDF), das zum 01.01.2013 in Kraft tritt. Damit haben Haus- und Wohnungseigentümer mehr Rechter aber auch mehr Pflichten. Die wichtigste Änderung: Sie sind von nun an selbst für das regelmäßige Kehren, die Abgaswegeprüfung und die Immissionsschutzmessungen zuständig.

Bislang besuchte der Schornsteinfeger automatisch die Häuser im Umkreis seines Arbeitsbezirks. Es herrschte Gebietsschutz; innerhalb seines Bezirks war keine Konkurrenz zugelassen. Dieses Monopol fällt zum 01.01.2013. Ab dann können Sie als Haus- und Wohnungseigentümer den Kaminkehrer frei wählen. Voraussetzung für den neuen Schornsteinfeger: er muss im zentralen Schornsteinfeger-Register beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet sein. Welche Schornsteinfeger für Sie in Frage kommen, erfahren Sie über die Schornsteinfegersuche auf der Webseite www.bafa.de/bafa/de/weitere_aufgaben/schornsteinfegersuche.  Klicken Sie hier in der linken Spalte auf „Schornsteinfegersuche“.

Das ändert sich

Wichtig: Bevor Sie sich für einen Kaminkehrer entscheiden, brauchen Sie einen Feuerstättenbescheid, der seit 2010 vom zuständigen Schornsteinfeger automatisch ausgestellt und alle drei Jahre erneuert wird. Der Feuerstättenbescheid enthält und regelt folgendes:

  • Auflistung der vorhandenen Feuerstätten und die dazugehörigen Abgasanlagen
  • Beschreibung der an der Feuerungsanlage durchzuführenden Arbeiten
  • Zeitraum, in dem die Arbeiten erledigt sein müssen
  • Informationen zur geltenden Rechtsgrundlage

Den Feuerstättenbescheid (Kostenpunkt: etwa 40 Euro) sollten Sie bis zum 31.12.2012 von Ihrem bisherigen Bezirksschornsteinfeger erhalten. Den Bescheid können Sie dann ab 2013 dem gewünschten neuen Schornsteinfeger vorzeigen. Entscheiden Sie sich für einen anderen als den Bezirksschornsteinfeger, muss der neue Schornsteinfeger im „Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten“die fachgerechte Durchführung der Kehrarbeiten nachweisen. Den Nachweis schicken anschließend dem Bezirksschornsteinfeger, der ab 01.01.2013 auch Bezirksbevollmächtigter genannt wird. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 EUR.

Selbst aktiv werden

Die wichtigste Änderung: Der Schornsteinfeger kommt nicht mehr automatisch. Ab 2013 stehen Sie als Haus- und Wohnungsbesitzer selbst dafür sorgen, dass in regelmäßigen Abständen ein qualifizierter Kaminkehrer kommt. Versäumen Sie die Kehrung, tragen Sie im Schadensfall auch das Haftungsrisiko fürs Unterlassen. Im Schadensfall ist der Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung gefährdet. Weitere Fragen rund um die Neuregelung ab 2013 finden Sie in der Schornsteinfeger-FAQ.

Was muss ich tun?

Das neue Schornsteinfeger-Handwerkergesetz bietet mehr Freiraum bei der Wahl des Schornsteinfegers, bedeutet aber auch eine Menge Mehraufwand. Unser Tipp: Wenn Sie den Verwaltungsaufwand scheuen und Sie mit Ihrem bisherigen Schornsteinfeger zufrieden sind, bleiben Sie einfach beim jetzigen Bezirksschornsteinfeger und beauftragen Sie ihn weiterhin mit der Durchführung der Kehr-, Überprüfungs- und Messtätigkeiten. Dann ändert sich nichts. Es bleibt alles beim alten und Sie müssen sich nicht um Termine und Verwaltungsaufgaben kümmern. Wie bisher kümmert sich dann der Bezirksschornsteinfeger darum, dass die vorgeschriebenen Schornsteinfegeraufgaben pünktlich durchgeführt werden.  Bei den geringen jährlichen Beträgen ist die Ersparnis durch einen anderen Schornsteinfeger sowieso meist zu gering, um den Mehraufwand zu rechtfertigen. Ein Wechsel ist nur sinnvoll, wenn Sie mit Ihrem jetzigen Schornsteinfeger unzufrieden sind.