So prüfen Sie Ihre Heizkostenabrechnung

In Zeiten, in denen die Heizkosten immer schneller steigen, sollten Sie sich Ihre Abrechnung einmal etwas genauer ansehen. Viele Abrechnungen sind falsch, obwohl es für Vermieter genaue Vorschriften gibt, in welcher Form sie die Heizkosten auf die Mieter umzulegen haben.

Die Berechnung der Heizkosten

Die Heizkosten enthalten meist sowohl die Kosten, die für das Beheizen der Räume angefallen sind als auch die Warmwasserkosten. Beide Kosten werden sowohl nach dem tatsächlichen Verbrauch als auch nach der Größe Ihrer Wohnung berechnet. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Berechnung zumindest zur Hälfte nach dem tatsächlichen Verbrauch und zu mindestens 30 Prozent nach der Wohnfläche erfolgen muss. Ausgenommen von dieser Regelung sind Häuser, die vom Eigentümer selbst bewohnt werden und die über eine vermietete Einliegerwohnung verfügen. In diesem Fall können die gesamten Heizkosten nach der Wohnfläche aufgeteilt werden. Achten Sie außerdem darauf, ob in der Abrechnung unterschiedliche Brennstoffpreise berücksichtigt wurden. Vor allem beim Öl ändern sich die Preise laufend, daher sollten Sie in der Regel auch in Ihrer Abrechnung unterschiedliche Preise finden.

Kosten für die Heizungsanlage

Nicht alle Kosten, die für die Wartung und den Betrieb der Anlage angefallen sind, dürfen auf die Mieter umgelegt werden. Eine regelmäßige Wartung fließt in die Abrechnung ein, Kosten für Reparaturen sind jedoch vom Vermieter zu tragen. Darüber hinaus sind viele Vermieter recht erfinderisch, wenn es darum geht, die verschiedensten Kosten ihren Mietern in Rechnung zu stellen.

Falls Sie als Mieter Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Heizkostenabrechnung haben, sollten Sie diese überprüfen lassen, denn Fehler kommen relativ häufig vor. Hilfe bekommen Sie bei der Verbraucherzentrale oder beim Mieterbund und anderen Mietervereinen, die sich darauf spezialisiert haben, die Rechte von Mietern zu vertreten.

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