So schützen Sie sich vor Handy-Abzocke am Telefon

Besitzer von Handys – egal bei welchem Anbieter – sind vermehrt das Ziel von dreisten Abzockern. Die Methode ist fast immer dieselbe: Telefonisch wird von einem Hotline-Mitarbeiter ein neuer Tarif angeboten. Wer das Angebot ablehnt oder lediglich um die Zusendung von Informationsmaterial bittet, erlebt im Briefkasten eine böse Überraschung. Statt der Informationen flattert gleich eine Bestätigung für einen neuen Vertrag ins Haus.
Jetzt ist guter Rat teuer. Doch keine Sorge. Ihre Chancen, gegen die dubiosen Anbieter vorzugehen stehen sehr gut. Wenn Sie ebenfalls Opfer solcher Abzock-Methoden geworden sind, sollte Sie folgendermaßen reagieren:

– Teilen Sie dem Unternehmen schriftlich – am besten per Einschreiben und Rückschein – mit, dass kein neuer Vertrag abgeschlossen wurde. Der Gesetzgeber hat klar geregelt, dass der Anbieter beweisen muss, dass Sie den Vertrag wollten.

– Weisen Sie den Anbieter im Schreiben darauf hin, dass Sie bei Fernabsatzverträgen (Verträge per Telefon oder Internet) nach §§ 312 b, 355 BGB (Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen) ein 14-tägiges Rücktrittsrecht besteht und davon – wenn nötig – Gebrauch gemacht werde.

Zumeist ist der Fall damit erledigt. Ärgerlich nur, wenn die Umstellung bereits erfolgt ist und erst einige Tage vergehen, bis der alte Vertrag wieder aktiviert wurde.

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