Sie sind bereits zum Opfer einer Gewalttat geworden? Der Täter bedroht Sie immer noch? Dann sollten Sie unbedingt zu einem Anwalt gehen, um bei Gericht einen Gewaltschutz zu beantragen.
Gewaltverbrechen haben verheerende Wirkungen auf die Opfer. Neben den körperlichen Auswirkungen sind vor allem die psychischen Nachwirkungen häufig dramatisch. Viele Gewaltopfer haben große Angst im Alltag und brauchen oftmals eine lange Zeit, bis sie wieder ein ganz normales Leben führen können. Besonders problematisch wird die Situation, wenn der Täter immer wieder zurückkehrt. Das ist typischerweise bei Beziehungstaten der Fall. Aber es gibt auch Stalker, die keinerlei persönliche Beziehung zu ihrem Opfer haben. In jedem Fall können Sie sich aber wirkungsvoll wehren.
Mit einem Anwalt die Optionen besprechen
Gewaltschutz können Sie nur dann beantragen, wenn große Sie bereits Opfer einer Freiheitsverletzung, einer Gesundheitsverletzung oder einer Körperverletzung geworden sind. In diesem Fall haben Sie beste Chancen, vor Gericht zu erreichen, dass der Täter sich unter Androhung einer hohen Strafe von Ihnen fernhalten muss. Das Gericht hat viele Möglichkeiten, Gewaltopfer vor ihren Tätern zu schützen. Insbesondere durch die Androhung massiver Geldstrafen, die alternativ auch als Gefängnisstrafen vollzogen werden können, lassen sich die meisten Täter wirkungsvoll abschrecken. Als Opfer müssen Sie allerdings aktiv werden und einen Anwalt kontaktieren. Einen passenden Anwalt finden Sie am einfachsten über die regionalen Anwaltskammern.
Die Opferrolle verlassen und den Täter unter Druck setzen
Solange Sie in Ihrer Opferrolle verharren, hat der Täter leichtes Spiel. Es ist deswegen unbedingt notwendig, dass Sie trotz der aus guten Gründen vorhandenen Angst einen aktiven Schritt unternehmen, um den Täter unter Druck zu setzen. Viele Gewaltverbrechen finden nur deswegen statt, weil die Opfer sich nicht trauen, zur Polizei oder zum Anwalt zu gehen. Lassen Sie nicht zu, dass ein Gewaltverbrecher Ihr Leben ruiniert. Sobald erst einmal ein Gericht mit dem Fall befasst ist, hat der Täter ein sehr großes Problem.