So verhalten Sie sich richtig, wenn der Gerichtsvollzieher kommt

Von einer Überschuldung sind inzwischen viele Haushalte betroffen, daher kommt es immer häufiger vor, dass der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Er sorgt dafür, dass die Gläubiger zumindest einen Teil ihres Geldes bekommen, muss sich dabei aber an feste Regeln halten.

So verhalten Sie sich richtig

Ein Gerichtsvollzieher hat das Recht, Ihre Wohnung zu betreten, um Vermögensgegenstände zu pfänden. Gewähren Sie ihm daher Zutritt, denn notfalls würde das Gericht einen Schlüsseldienst mit dem Öffnen Ihrer Wohnungstür beauftragen. Dann kämen erhebliche Mehrkosten auf Sie zu und Sie müssten sich zudem um den Einbau eines neuen Schlosses kümmern. Lassen Sie sich vorab auf jeden Fall seinen Ausweis und den Vollstreckungsbescheid zeigen, damit Sie sicher sein können, dass es sich um einen amtlich bestellten Gerichtsvollzieher handelt.

Das darf der Gerichtsvollzieher mitnehmen

Ein Gerichtsvollzieher sucht nach Vermögensgegenständen, die für das alltägliche Leben nicht unbedingt erforderlich sind. Hierzu zählen vor allem Schmuck mit Ausnahme des Eherings und neuere technische Geräte wie Musikanlagen und Kameras. Sie werden auf einer Auktion versteigert und bringen dadurch Geld zur Tilgung Ihrer Schulden ein. Alte Geräte sind aus diesem Grund für den Gerichtsvollzieher nicht interessant und werden in der Regel auch nicht mitgenommen.

Der Gerichtsvollzieher darf auch in die Geldbörse schauen. Die so genannte Taschenpfändung des Portmonees darf auch auch offener Straße erfolgen. Handelt es sich um ausgezahlten Arbeitslohn oder Sozialleistungen, darf nicht das gesamte Bargeld gepfändet werden. Der Gerichtsvollzieher muss berechnen, welcher Anteil davon pfändbar ist.

Wenn Sie ein Auto besitzen, spielt es bei der Pfändung eine Rolle, ob Sie es für Ihre Arbeit benötigen, das Gleiche gilt für Ihren Computer und Handy. Eine Luxuswagen müssen Sie jedoch im Rahmen einer Austauschpfändung gegen ein billigeres Gefährt eintauschen. Fernseher, Radios und gewöhnliche Haushaltsgeräte werden dagegen nicht gepfändet, denn diese zählen zur notwendigen Grundausstattung eines jeden Haushalts. Gleiches gilt für Kleidung, Wäsche, Betten und Küchengeräte. Auch Haustiere dürfen Sie behalten.

Grundsätzlich darf der Gerichtsvollzieher nur jene Wertgegenstände mitnehmen, die dem Schuldner selbst gehören. Wenn Sie in einem Haushalt mit mehreren Personen leben, sollten Sie ihm daher unbedingt mitteilen, wem die einzelnen Gegenstände gehören.

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