In jüngeren Jahren macht sich wahrscheinlich kaum jemand Gedanken darüber, dass er irgendwann – ob im hohen Alter oder wegen einer Krankheit – vielleicht die Wohnung oder aber die oberen Etagen des Eigenheims nicht mehr über die Treppen erreichen könnte. Doch tatsächlich kommt früher oder später beinahe jeder an den Punkt, an dem er die Treppen nicht mehr selbstständig bewältigen kann, ohne sich dabei der Gefahr eines Sturzes auszusetzen. Möchte man nun nicht aus seiner Bleibe ausziehen, so gibt es nur eine Lösung: einen Treppenlift.
Gegen den Einbau eines Treppenlifts spricht eigentlich nichts, denn es gibt beinahe für jedes Treppenhaus eine passende Lösung und der Lift ist innerhalb weniger Stunden von einem professionellen Team montiert. Doch was passiert, wenn man den Lift nicht bezahlen kann, weil man nicht genügend finanzielle Reserven hat? Muss man nun ausziehen? Die Antwort auf diese Fragen lautet „Nein“, denn man kann staatliche Fördergelder beantragen. Wie das geht und welche Voraussetzungen für einen Zuschuss erfüllt werden sollten, erklären wir im Folgenden.
Finanzielle Hilfe von der Pflegeversicherung
Wer pflegebedürftig ist, kann unter bestimmten Umständen sogenannte „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ durch seine Pflegeversicherung bezuschussen lassen. Maximal ist hier ein Zuschuss von 2.557 Euro möglich, wobei einige Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Zuerst muss man von der Pflegekasse mindestens in die Pflegestufe 1 eingestuft worden sein. Hat man noch keine Pflegestufe beantragt, so sollte man schleunigst einen Antrag bei der Pflegeversicherung stellen, die man über seine Krankenkasse kontaktieren kann. Im Übrigen ist auch eine rückwirkende Erstattung eines Teils der Kosten möglich. Außerdem muss man der Pflegekasse im Antrag schlüssig darlegen, dass man in seiner Mobilität so eingeschränkt ist, dass man nicht mehr ohne Probleme Treppensteigen kann und es daher schwierig ist, die Wohnung oder aber lebenswichtige Räume im Obergeschoss zu erreichen. Jener Antrag muss schriftlich gestellt werden, er bedarf aber keiner speziellen Form. Legen Sie jedoch viel Wert auf die Formulierung und lassen Sie sich dabei von Angehörigen helfen. Es ist nämlich so, dass man keinen Rechtsanspruch auf die staatlichen Fördergelder hat. Ein schlüssig formulierter Antrag trägt maßgeblich dazu bei, dass der Zuschuss bewilligt wird.
Alternative Anlaufstellen
Neben der Pflegekasse kommen auch weitere Quellen für eine staatliche Förderung infrage. So können Unfallgeschädigte bei der Berufsgenossenschaft oder beim Versorgungsamt einen entsprechenden Antrag stellen oder bei einem fremdverschuldeten Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung kontaktieren. Kriegsopfer können sich hingegen bei der Hauptfürsorgestelle oder dem Landeswohlfahrtsverband melden. Wenn der Lift benötigt wird, um die Arbeitskraft zu erhalten, ist das zuständige Arbeitsamt die geeignete Anlaufstelle.