Wenn Ihr Einkommen besonders niedrig ist, haben Sie die Möglichkeit, Wohngeld als finanzielle Unterstützung zu beantragen. Oftmals betrifft dies Eltern mit Kindern oder einkommensschwache Familien, die aufgrund steigender Mietpreise auf eine derartige Unterstützung angewiesen sind.
Wohngeld beantragen als finanzielle Unterstützung
Wohngeld können Sie, als finanzielle Unterstützung zum Einkommen, mit einem Antrag bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung stellen. Dazu rät auch der deutsche Mieterbund. Entsprechende Formulare finden Sie auch im Internet. Für den Fall, dass ein Eigenheim vorhanden ist, gibt es einen Lastenzuschuss, den Sie ebenfalls beantragen können. Mit dem Antrag prüft die Gemeinde oder die Stadt, ob sie wohngeldberechtigt sind, da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht selten sehr kompliziert sind. Auf jeden Fall ist anzuraten, einen solchen Antrag auf Wohngeld zu stellen und dies prüfen zu lassen. Die Bearbeitungsdauer für den Antrag auf Wohngeld fällt unterschiedlich aus.
Wichtige Unterlagen zur Antragstellung
Sie als Antragsteller müssen zum Antrag für Wohngeld Nachweise erbringen. Dazu gehören beispielsweise aktuelle Verdienstbescheinigungen und Nachweise über alle zu versteuernden Einkünfte jener Personen, die in Ihrem Haushalt leben. Weiterhin sind die Bescheinigung des Vermieters und der Mietvertrag nötig, aus der die Wohnfläche hervorgeht. Die Behörde kann, je nach individueller Situation, auch weitere Nachweise und Unterlagen von Ihnen verlangen.
Prüfung der Bedürftigkeit für Wohngeld
Von der Mietstufe der Gemeinde hängt der gezahlte Höchstbetrag für Wohngeld ab. Der durchschnittliche Mietzuschuss lag laut einer Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Jahr 2011 bei einem Betrag von 112 Euro pro Monat. Für den Fall, dass sie Arbeitslosengeld II oder andere Transferleistungen beziehen, besteht für Sie kein Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung durch Wohngeld. Gerade einkommensschwache Familien rutschen aber immer wieder, besonders in den größeren Städten unter das Harz-IV-Niveau und haben aus diesem Grund Anspruch auf Wohngeld. Mittlerweile haben Menschen in 60 der 100 größten Städte in Deutschland nach Abzug der Miete im Schnitt weniger Geld zur Verfügung als der Harz-IV-Regelsatz (1.169 Euro) beträgt.