Steuererklärung: Diese Formulare brauchen Sie

Auch wenn viele Steuerpflichtige ihre Steuererklärung inzwischen mit einer Steuersoftware erstellen und vielleicht sogar elektronisch an das Finanzamt übermitteln: Die Steuerformulare haben nichts von ihrem Schrecken verloren. Wir erklären Ihnen, was Sie wann ausfüllen müssen. Die Formulare machen auf den ersten Blick einen furchtbar komplizierten Eindruck. Und es gibt sie in einer fast unüberschaubaren Anzahl, denn für jede Einkunftsart gibt es ein eigenes Formular. Und dann gibt es noch spezielle Formulare, in denen zum Beispiel Ihre Kinder erfasst oder Altersvorsorgebeiträge abgefragt werden. Aber wenn Sie eine Steuererklärung abgeben (müssen), kommen Sie um die Formulare nicht herum. Und wenn man sich ein bisschen mit ihnen beschäftigt, wirken sie auch nicht mehr so einschüchternd.

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Normale oder vereinfachte Steuererklärung?

Wer eine „normale“ Steuererklärung abgeben will oder muss, der muss sich mit sehr vielen Formularen beschäftigen. Nur für wirklich einfache Fälle gibt es daneben die „vereinfachte“ Steuererklärung. Das ist der Fall bei Steuerzahlern, die zum Beispiel nur Arbeitslohn haben oder bei denen sich die Werbungskosten auf Fahrten zur Arbeit und Arbeitsmittel beschränken. Für die vereinfachte Einkommensteuererklärung ist ein zweiseitiges Formular vorgesehen. Es ersetzt den vierseitigen Mantelbogen und die Anlage N. Je nach Sachverhalt brauchen Sie zusätzlich

  • eine Anlage Kind für jedes Ihrer zu berücksichtigenden Kinder,
  • die Anlage Vorsorgeaufwand, um Ihre Vorsorge- und Altersvorsorgeaufwendungen anzugeben,
  • die Anlage VL, wenn Sie einen Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage stellen wollen,
  • die Anlage AV, wenn Sie für Ihre Riester-Beiträge den Sonderausgabenabzug beantragen möchten.

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Wenn die vereinfachte Steuererklärung nicht ausreicht, müssen Sie auf die normale Steuererklärung zurückgreifen. Das ist der Fall, wenn Sie

  • andere Einkünfte haben, zum Beispiel Renten oder Vermietungseinkünfte;
  • ausländische Einkünfte erzielt haben;
  • die Anlage KAP abgeben müssen oder wollen;
  • weitere Werbungskosten geltend machen wollen, zum Beispiel Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, doppelte Haushaltsführung oder Mehraufwendungen für Verpflegung bei Einsatzwechsel- oder Fahrtätigkeit;
  • andere Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen möchten als die in dem vereinfachten Formular aufgeführten;
  • als geschiedene bzw. dauernd getrennt lebende Eheleute das Realsplitting anwenden,
  • sich als Ehepaar nicht zusammen veranlagen lassen oder
  • für eine angestellte haushaltsnahe Hilfe einen Steuerabzugsbetrag beanspruchen wollen.

Den vierseitigen Mantelbogen müssen Sie auf jeden Fall ausfüllen. Welche Formulare Sie darüber hinaus noch brauchen, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Die wichtigsten Formulare auf einen Blick:

FormularAnwendungsfall
Mantelbogenjeder
Anlage NArbeitnehmer
Pensionäre und Betriebsrentner
Anlage VorsorgeaufwandVersicherungsbeiträge
Anlage AVRiester-Rente
Anlage KindEltern
Anlage KAPKapitalanleger
Anlage AUSausländische Kapitaleinkünfte
Anlage RRentner
Anlage UGeschiedene und getrennt lebende Ehepartner
Anlage SOGeschiedene
Verkäufer von Grundstücken etc.
Anlage VEigentümer vermieteter Immobilien
Anlage FWEigentümer selbst genutzter Wohnungen
Anlage SFreiberufler, andere Selbstständige (§ 18 EStG)
Anlage GGewerbetreibende (§ 15 EStG)
Anlage EÜRFreiberufler, andere Selbstständige (§ 18 EStG)
Anlage UnterhaltZahlung von normalem Lebensunterhalt, zum Beispiel an Eltern, Kinder und nichtehelichen Lebenspartner
Anlage VLvermögenswirksame Leistung und Arbeitnehmer-Sparzulage
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