Steuerfalle Immobilien: Privatverkäufe von Immobilien können nachversteuert werden

Für private Immobilienbesitzer und Fondsanleger können zukünftig schneller in die Steuerfalle des Finanzamtes tappen. Da der Staat Einnahmen generieren muss, wurde ein neuer Erlass verkündet, der für Anleger und private Immobilienbesitzer relevant ist und die Steuerfalle Immobilien beinhaltet.

Steuerfalle Immobilien für Privatpersonen

Die Steuerfalle Immobilien schnappt schnell zu. Das BMF-Schreiben (Aktenzeichen: IV A 6-S2240-46/04) gibt vor, dass Privatpersonen, die in einem Zeitraum von fünf Jahren gleichzeitig Anteile an Immobilienfonds halten und private Immobilien verkauft haben, mit Steuernachzahlungen zu rechnen haben. Wer also sein Geld in einen Immobilienfond investiert und in dem gleichen Zeitraum ein privates Haus verkauft hat, kann in die Steuerfalle Immobilien geraten. Bei dem Immobilienverkauf der Privatperson gibt es für die Steuerfalle Immobilien eine klare Grenze: Wer als Privatperson innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien verkauft, läuft Gefahr, als „gewerblicher Grundstückshändler“ eingestuft zu werden und in die Steuerfalle Immobilien zu gelangen.

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Steuerfalle Immobilien: Gewerblicher Grundstückshandel

In die Steuerfalle Immobilien können private Personen tappen, wenn sie innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien verkauft haben. In diesem Fall ist für alle verkauften Häuser der so genannte „Veräußerungsgewinn“ zu versteuern. Die Folgen können fatal sein, die Steuerfalle schnappt zu, denn die Steuerpflicht gilt für alle veräußerten Objekte und nicht erst ab dem vierten Objekt. Das kann bedeuten, dass eventuell vorgeschriebene Abschreibungen nachversteuert werden müssen. Die Steuerfalle Immobilien schnappt zu. Wer zu den veräußerten Objekten seit neun Jahren noch zwei weitere Immobilien besitzt und erhöhte Abschreibungen geltend gemacht hat, kann so veranschlagt werden, dass die kompletten Steuervorteile sofort zurückzuzahlen sind. Die Steuerfalle Immobilien kann also sehr teuer werden. Schnell laufen hier Summen im fünf, -oder sechsstelligen Bereich an. Die Steuerfalle Immobilien kann zuschnappen, wenn in den letzten fünf Jahren:

  • mehr als drei Objekte veräußert wurden
  • erhöhte Abschreibungen auf diese Immobilie getätigt wurden
  • Immobilien weniger als fünf Jahre gehalten wurden.

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