Steuern sparen: Haushaltshilfe reduziert die Steuerlast

Schwarzarbeit lohnt sich nicht bei diesen Bedingungen, wenn man beispielweise eine Pflegekraft oder eine Haushaltshilfe beschäftigt. Die Anmeldung bei der Minijobzentrale ist einfach und man braucht nur ein Formular und die eigen Steuernummer. Es gibt einen monatlichen Maximallohn von 450 Euro und die Sozialabgaben von 65 Euro zusätzlich, das ist aber dann legalisiert. Das schafft erstens ein gutes Gefühl und zweitens noch einen Steuervorteil, der sich in bare Münze umwandelt. Eine Haushaltshilfe, die offiziell angemeldet ist, kann unter Umständen preiswerter sein als eine schwarz beschäftigte Person. Bei einer Lohngrenze von 300,– Euro ist die Steuerentlastung genauso hoch wie die Ausgaben für die legale Haushaltskraft.

Was man beachten sollte

Wenn die Haushaltshilfe noch eine feste Anstellung in einem Hauptberuf hat, dann darf diese Person nur einen Nebenjob mit 450,– Euro im Monat haben. Dann gilt die günstige Regelung mit dem Steuervorteil. Hat die Hilfskraft bereits andere Nebenjobs, die die Grenze von 450,– Euro zusammen übersteigen, dann kann man die günstige Regelung leider nicht nutzen. Das ist wichtig und die Angaben, die die Hilfskraft bei der Anstellung macht, müssen stimmen.

Die Online Anmeldung ist einfach

Die Anmeldung kann man online erledigen, indem man bei der Seite Haushaltsscheck.de der Minijobzentrale das Anmelde-Formular herunterlädt, die Daten wie eigene Steuernummer, die Daten der Hilfskraft, Name und Sozialversicherungsnummer hier eingibt und noch die Höhe des voraussichtlichen monatlichen Verdienstes einträgt. Das ist dann schon alles – ganz einfach und bequem und vor allem legal.

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Rentenversicherung für die Hilfskraft ja oder nein

Dann gibt es noch eine wichtige Frage, die die Hilfskraft betrifft. Vielleicht möchte die Haushaltshilfe ihre Rentenanwartschaften noch aufstocken. Dazu muss die Hilfskraft erklären, dass sie auf Teile ihres Lohnes verzichtet. Das sollte die Hilfskraft mit ihrer zuständigen Rentenkasse klären. Pauschal bezahlt man hier als Arbeitgeber 14,44 % vom Lohn. Diesen Betrag muss man an die Rentenversicherung abführen, das ist aber auch einfach, denn es wird eine Einzugsermächtigung verlangt.

Am Jahresende gibt es eine Belohnung

Als Arbeitgeber, der man dann ist, bekommt man eine Jahresbescheinigung von der Minijob Zentrale, die man im Anschluss bei seiner Steuererklärung verwenden kann. Mit diesen aufgeführten Kosten, die in dem Jahr entstanden sind, verringert man seine Steuerlast um insgesamt 20% beziehungsweise um einen Maximalbetrag von 510,– Euro. Das ist der Vorteil bei einer Legalisierung.

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