Steuerpflicht für Soldaten: Das ändert sich 2013

Bislang waren die Bezüge, die beim freiwilligen Wehrdienst gezahlt wurden, steuerfrei. Ab dem 1. Januar 2013 gelten jedoch neue Regelungen, daher müssen Sie sich als Soldat darauf einstellen, dass Sie ab 2013 auf gewisse Bezüge Steuern zahlen werden.

Die Änderungen

Die wichtigsten Bezüge wie der Grundwehrsold und das an Reservisten gezahlte Dienstgeld bleiben auch 2013 steuerfrei. Änderungen gibt es daher hauptsächlich bei den Zuschlägen und besonderen Zuwendungen. Hierunter fallen der Wehrdienstzuschlag, die kostenlose Verpflegung und Unterkunft sowie besondere Zahlungen wie das Weihnachtsgeld. Von der neuen Steuerpflicht sind Sie allerdings nur dann betroffen, wenn Sie Ihren Wehrdienst nach dem 1. Januar 2013 antreten. Haben Sie den freiwilligen Wehrdienst bereits 2012 begonnen, gilt für Sie weiterhin bei allen Bezügen die Steuerfreiheit.

Feldjäger Bundeswehr

So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Ab 2013 müssen Sie für gewisse Zuwendungen zwar zunächst Steuern bezahlen, wenn Sie das ganze Jahr bei der Bundeswehr verbringen, werden Sie in der Regel den allgemeinen Steuerfreibetrag jedoch nicht überschreiten. Am Ende des Jahres haben Sie daher die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung abzugeben und bekommen dann die gesamten Steuern zurückgezahlt. Wenn Sie dagegen Ihren Wehrdienst im Laufe des Jahres beenden und danach berufstätig werden, werden Sie vermutlich auf einen Teil des Geldes verzichten müssen.

Teilnehmer von Freiwilligendiensten wie dem Bundesfreiwilligendienst und dem Jugendfreiwilligendienst sind von diesen neuen Regelungen nicht betroffen. Bei ihnen bleibt das Taschengeld, das sie für ihre freiwillige Tätigkeit erhalten, bis zur Höhe des gesetzlichen Freibetrags weiterhin steuerfrei.

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