Streit mit dem Strom- und Gasanbieter? So schlichten Sie und kommen zu einer Einigung

Der Strom- und Gasanbieter ist selten der beste Freund. Spätestens dann, wenn die Jahresabrechnung und die damit verbundene Nachzahlung eintrudeln, wollen Sie wissen, dass alles richtig abgelaufen ist. Wenn nicht, kommt es zu Streitfällen – und die gibt es nicht nur dann. In solchen Fällen muss geschlichtet werden; Hilfe erhalten Sie als Verbraucher von der Schlichtungsstelle Energie.

Was tun im Streitfall?

Wenn Sie Streit mit Ihrem Energieversorger haben, sollten Sie sich schnellstmöglich an die Schlichtungsstelle Energie (www.schlichtungsstelle-energie.de) wenden. Diese ist erst seit 2011 tätig und hat bereits etliche Erfolge zu verbuchen. Wenn Sie verhandeln müssen oder sich nicht sicher sind, ob alles wirklich richtig gelaufen ist, dann brauchen Sie Sicherheit und vor allem einen erfahrenen Partner an der Seite, der Ihnen dabei behilflich ist. Die Kosten dafür trägt der Strom- oder Gasanbieter; immerhin ist die Schlichtung auch in ihrem Sinne. Viele namhafte Gesellschaften sind sogar Mitglied im Trägerverband der Schlichtungsstelle Energie, denn in den meisten Fällen kommt es tatsächlich zur gütlichen Einigung und das Verfahren kann vermieden werden.

Wie verläuft eine Schlichtung?

Im Streitfall wendet sich meistens der Kunde an die Schlichtungsstelle und stellen einen Schlichtungsantrag. Das Verfahren danach ist ganz einfach – es wird versucht, innerhalb von maximal 3 Monaten eine Lösung zu finden, die beide zufrieden stellt. Die Schlichtungsstelle spricht dazu eine Empfehlung aus, an die jedoch keine der beteiligten Parteien gebunden ist. Stattdessen können sie sich frei entscheiden, was sie tun und was nicht. In den meisten Fällen allerdings ist die Empfehlung der Schlichtungsstelle so sinnvoll für beide beteiligten Parteien, dass sie sich auf den Vorschlag einlassen und ein gerichtliches Verfahren vermieden werden kann.

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