Streitfall Weiterbildung und Fortbildung: Das müssen Sie beachten

In Unternehmen sind Weiterbildungen der Mitarbeiter entweder erforderlich, oder nicht erwünscht. Im ersteren Fall sorgt der Arbeitgeber oft selbst für die notwendigen Schulungsmaßnahmen. Im zweiten Fall fürchtet der Arbeitgeber eine Überqualifizierung und ein Sich-Wegbewerben des Angestellten.

Wann gefördert wird

Fortbildungswünsche von Mitarbeitern sind immer dann gerne gesehen, wenn sie direkt zu den täglichen Aufgaben des Mitarbeiters passen. In anderen Fällen werden Fortbildungswünsche mit Wohlwollen bedacht, wenn ein Mitarbeiter dadurch ans Unternehmen gebunden werden kann oder sich eine deutliche Belohnung verdient hat. Die Unternehmen können Ihren Mitarbeitern dabei mit finanzieller Unterstützung hinsichtlich der Kursgebühren unter die Arme greifen oder sie zumindest mit der Gewährung von Bildungsurlaub unterstützen.

Studenten lernen im Seminar

Angeordnete Fortbildung – das muss die Firma tragen

Für freiwillige Fortbildungen muss der Chef bestenfalls mit Bildungsurlaub entgegenkommen. Finanzielle Hilfen sind für ihn aber immer freiwillig. Anders stellt es sich dar, wenn die Firma eine Qualifizierung anordnet. Dann muss die Firma auch die gesamten Kosten dafür übernehmen. Darüber hinaus muss er mögliche An- und Abreise zu den Tagungsorten begleichen und eventuell entstehende Überstunden anrechnen.

Betriebsratsschulungen: Arbeitgeber in der Pflicht

Ein Arbeitgeber muss Fortbildungen der Betriebsräte zwar nicht genehmigen, ist aber dazu verpflichtet, für die Kosten der Schulungen aufzukommen, sofern diese Schulungen für die Arbeit der Betriebsratsmitglieder erforderlich sind. Dazu zählen zum Beispiel Fortbildungsmaßnahmen zum Arbeitsschutz oder Dienstrecht.

Freiwillige Fortbildung: Gute Chancen bei Bindungsverträgen

Der Arbeitgeber freut sich dann über eine Weiterqualifizierung seiner Angestellten, wenn er dann auch noch lange etwas von deren neu erworbenen Kenntnissen hat. Daher unterstützen viele Chefs ihre Angestellten mit Kostenübernahme unter der Bedingung, dass diese sich für eine bestimmte Zeitspanne vertraglich an das Unternehmen binden. Das ist rechtskonform, solange Dauer und Kosten der Bildungsmaßnahme in einem angemessen Verhältnis zur Bindungsverpflichtung stehen.

Fortbildung dank guter Argumente

Kostenübernahme durch den Chef, davon träumen viele Wiss- und Weiterbildungsbegierige. Ihr Chef muss nichts dazuzahlen, aber es liegt in Ihrer Hand, ihn davon zu überzeugen, dass er es doch tun sollte. Dafür essentiell ist eine gute Gesprächsvorbereitung, eine genaue Präsentation der gewünschten Weiterbildung mit Aufführung der Vorteile, die das Unternehmen dadurch hätte. Sollte Ihr Chef sich diesbezüglich als unwillig erweisen, können Sie oft auch auf alternative Unterstützungsmöglichkeiten zurückgreifen.

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