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  • Opera Reborn: Die Wiedergeburt des Opera-Browsers mit spannenden Features

    Der norwegische Opera-Browser erreicht vielleicht nicht die Beliebtheit von Firefox oder Google Chrome, er gehört aber zu den Innovativsten. Kein Wunder also, dass Opera immer mal wieder mit spannenden Funktionen Schlagzeilen schreibt. Aber bevor es die Neuerungen in eine aktuelle Version schafft, werden sie in der Developer-Variante getestet.

    Wiedergeboren

    Mit dem Code-Namen „Reborn“ bietet Opera mit der Developer-Version den Branchenführern Firefox und Chrome die Stirn. Im Browser wurden Funktionen eingebaut, die bei den Browsern von Mozilla und Google fehlen.

    Neben modernerer Optik kann man über die Sidebar direkt auf die wichtigsten Funktionen zugreifen. Neben der Schnellwahl und den Lesezeichen kannst du die personalisierten Nachrichten ebenso einfach aufrufen wie den Verlauf und die Erweiterungen.

    Drei eingebaute Messenger

    Aber auch die Messenger WhatsApp, Facebook und Telegram wurden in die Sidebar eingebaut und sind mit nur einem Klick erreichbar. Ebenfalls vorhanden sind Werbeblocker, Energiesparmodus, kostenloses und unbegrenztes VPN. Diese Features kennt man ja bereits aus dem aktuellen Opera 44.

    Wer die vielversprechende Opera-Reborn-Variante (offiziell: Opera Developer 45) ausprobieren möchte, kann sie kostenlos von der Opera-Homepage herunterladen. Als Standard-Browser sollte er aber nicht verwendet werden, da dies nur eine Testversion ist, bei der es immer mal wieder zu Problemen kommen kann und die nicht immer stabil läuft.

    Fazit:

    Der Opera-Browser wird häufig als guter „Zweitbrowser“ empfohlen, da er einen Tick langsamer als Google Chrome ist und es im Gegensatz zum Firefox (noch) zu wenig Erweiterungen gibt. Ich persönlich verwende Opera schon seit Jahren als Hauptbrowser für die Arbeit und für´s Gaming. Bereut habe ich es bisher noch nicht.

  • Google Chrome: Stumm-Schaltung von Browser-Tabs

    Google Chrome: Stumm-Schaltung von Browser-Tabs

    Betreiber von Webseiten und die Werbe-Industrie lassen sich viel einfallen, um die Aufmerksamkeit auf die beworbenen Artikel zu lenken. Viele Internetseiten sind jedoch mit Werbung so überladen, dass man sehr schnell genervt ist. Zudem sind hauptsächlich Werbebanner als Träger für Trojaner und Viren verantwortlich. Besonders nervtötend sind auch Werbevideos, die automatisch starten und eine sehr laute Audiospur haben. Um diesem Audio-Terror zu entgehen, benötigt man nicht unbedingt Adblock-Software. Chrome-Nutzer können mit einem Add-On die Beschallung von Browser-Tabs per Tastendruck abschalten.

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    Die Browser-Erweiterung namens Mute Tab Shortcut ist im Chrome Web Store als kostenloser Download erhältlich.

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    Nach dem Download und der Installation ist ab der Chrome Version 45 noch eine weitere Einstellungsanpassung unter Chrome://flags erforderlich.

    Die im unteren Drittel der Liste befindliche Option Steuerelement zum stumm schalten von Tabs in der Benutzeroberfläche aktivieren muss eingeschaltet werden, damit die Erweiterung Mute Tab Shortcuts richtig funktionieren kann.

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    Danach kannst du mit den folgenden Tastenkombinationen das Add-On steuern:

    • [Alt][Umschalt][Komma] – Stummschaltung aller Browser-Tabs
    • [Alt][Umschalt][Punkt] – Sound aller Tabs wieder einschalten
    • [Alt][Umschalt][M] – aktiven Tab stumm schalten

    Diese Shortcuts lassen sich über chrome://extensions und dem Link Tastenkombinationen auch noch individuell anpassen. Und wenn du Interesse an dem Source Code dieser Erweiterung hast, kannst du ihn dir auf GitHub anzeigen lassen.

    Hast du bereits einen Adblocker installiert und aktiviert, dann wirst du dieses Add-On vermutlich nicht benötigen. Werbeinhalte werden dann direkt von dem Tool deaktivert.

  • Auf dem USB-Stick Platzverschwendung vermeiden

    Meldet Ihr USB-Stick auch manchmal eine Komplettbelegung an, obwohl noch etliche Megabyte Platz sein müssten? „Schuld“ daran sind meistens viele kleine Dateien, die auf dem Stick gespeichert sind und an der Speichertechnik des USB-Sticks. Mit einem einfachen Trick nutzen Sie den kompletten Speicherplatz eines Sticks besser aus.

    Technisch bedingte Platzverschwendung

    Eine einzelne Speichereinheit eines Flash-Speichers ist je nach Bauart zwischen vier und 32 KByte groß. Ist eine Datei kleiner als eine dieser Speichereinheiten, gilt diese Einheit trotzdem als komplett belegt. Damit ist eine Platzverschwendung schon vorprogrammiert.

    Sollte eine Vollbelegung des Stick oder Speicherkarte angezeigt werden, dann kontrollieren Sie mal das Verhältnis der gespeicherten Dateien zur tatsächlichen Speicherbelegung. Dazu markieren Sie mit der Tastenkombination [Strg][A] alle Dateien auf dem Speicherstick oder der Speicherkarte, öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü, und wählen Sie die Option „Eigenschaften“.

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    Im Fenster „Eigenschaften von“ wird die Gesamtgröße aller Dateien bei „Größe“ angezeigt, der dafür verwendete Speicherplatz wird bei „Größe auf Datenträger“ angezeigt. Je größer die Differenz zwischen beiden Werten ist, umso eher ist der USB-Stick voll.

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    Es ist also effektiver, große Dateien auf einem Stick zu speichern. Was aber tun, wenn man eine größere Anzahl kleiner Dokumente, Tabellen oder GIF´s speichern möchte?

    Eine Optimierung des Speichermediums erreichen Sie am besten mit einem ZIP-Archiv. Hier werden alle Einzeldateien per Komprimierung zu einer größeren Archivdatei zusammengefasst. Nur so umgehen Sie die architekturbedingte Platzverschwendung. Nutzen Sie hier am besten das kostenfreie Komprimierungsprogramm „7Zip„. Die beiden bekanntesten Komprimierungsprogramme „WinZip“ und „WinRAR“ sind nur während der 45- bzw. 40-tägigen Testphase kostenlos. Außerdem unterstützen diese beiden Programme weniger Formate als „7Zip“.

  • Der Schutzmechanismus von PayPal für Käufer und Verkäufer

    Mit PayPal den Einkauf bei Ebay bezahlen ist schon eine gute Sache. Auch für den Verkäufer ist diese Bezahlmethode trotz der Gebührenordnung vorteilhaft. Direkt nach der Auktion ist das Geld da und der Artikel kann noch am gleichen Tag versendet werden. So profitieren beide Vertragsparteien. Was aber ist zu tun, wenn der Artikel beim Käufer nicht ankommt, oder der Käufer nach Erhalt der Ware eine Rücklastschrift oder eine Kreditkartenrückbuchung veranlasst? Hier hilft der Käuferschutz von PayPal weiter und übernimmt die Konfliktlösung.

    Gekapertes PayPal-Konto? Kein Problem!

    Der PayPal-Schutz tritt sogar dann in Kraft, wenn ein PayPal-Konto gekapert wurde und damit unrechtmäßig Waren gekauft wurden. Das gilt für Käufe bei Ebay und für die anderen Online-Shops, die PayPal als Zahlungsmethode akzeptieren.

    Ausschlusskriterien

    Natürlich hat der PayPal-Schutz auch Grenzen. Immaterielle Güter, wie beispielsweise Softwarelizenzen, eBooks, Dienstleistungen und Geschenkgutscheine, sowie nicht versandfähige Güter wie Autos, Boote und Flugzeuge fallen nicht unter den PayPal-Schutz.

    Voraussetzung: Kommunikation mit dem Geschäftspartner

    Egal aus welchem Grund, ob Käufer oder Verkäufer, über den Button „Konfliktlösungen“ bei Ihrem PayPal-Konto gelangen Sie zur Abwicklung des Problemfalls.

    Voraussetzung für eine eventuelle Kaufpreiserstattung ist, dass der Verkäufer innerhalb von 45 Tagen nach Kaufdatum kontaktiert wird. Das geschieht im nächsten Fenster. Klicken Sie auf „Problem melden“. Sind noch offene Fälle vorhanden, werden sie unten im Bereich „PayPal-Fälle“ und „eBay-Fälle“ angezeigt.

    Problemfall eröffnen

    Im nun folgenden Fenster wählen Sie, je nach Problem, die entsprechende Option „Käuferschutz“ oder „Fremder Kontozugriff“ aus. Mit dem Button „Weiter“ wechseln Sie zum nächsten Bearbeitungsschritt.

    Geben Sie im nächsten Schritt den PayPal-Transaktionscode ein, oder suchen ihn über die entsprechende Schaltfläche. Anschließend klicken Sie auf „Weiter“.

    Im folgenden Fenster finden Sie unter „Transaktionsinformationen“ die Einzelheiten zu Ihrem Kauf per PayPal. Wählen Sie darunter eine der Optionen aus, die den Grund des Konfliktes am besten beschreiben. Mit „Weiter“ bestätigen Sie die Eingaben.

    Der nächste Schritt erfordert die Kategorisierung des gekauften Artikels, den Sie hier über das Drop-Down-Menü festlegen können. Optional können Sie im Textfeld darunter dem Verkäufer noch eine Information zukommen lassen. Mit „Weiter“ schließen Sie die Eröffnung des Konfliktfalles ab.

    Fristen für Käufer und Verkäufer

    Ab sofort läuft die 20-Tage-Frist, nach der, sollte es zu keiner Einigung mit dem Verkäufer kommen, der Antrag auf Käuferschutz gestellt werden kann. Der Termin, der in der abschließenden Meldung genannt wird, müssen Sie sich gut merken und auf Wiedervorlage legen. Mit dem Ablauf des Termins wird der Problemfall automatisch als erledigt geschlossen.

    Zugegeben, die 20-Tages-Frist ist sehr lang. Geben Sie dem Verkäufer aber trotzdem eine Woche Zeit zum Antworten. Sollte er sich innerhalb dieser Frist nicht melden, senden Sie ihm eine Erinnerung und setzten eine letzte Frist von maximal sieben Tagen. Die erste Frist können Sie im Übrigen schon im optionalen Text mit eingeben.

    Wenn die Unstimmigkeiten durch die oben angeführten Arbeitsschritte nicht beigelegt wurden, können Sie den „Antrag auf Käuferschutz“ stellen. Dazu rufen Sie Ihr PayPal-Konto auf und klicken wieder auf „Konfliktlösungen“.

    Der Antrag auf Käuferschutz

    Ganz unten auf der Seite, unter der Rubrik „PayPal-Fälle“, beziehungsweise „eBay-Fälle“, suchen Sie sich den betreffenden Vorgang aus und klicken ganz rechts unter „Aktion“ den Link „Anzeigen“ an. In den darauffolgenden Seiten werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet.

    Bei Verkäufern, die feststellen, dass der Kaufpreis vom Käufer wieder zurück gebucht wurde, gehen auf die gleiche Art und Weise vor. Die Arbeitsschritte sind hier identisch.

    Nützliche Tipps und Hinweise

    Sollten Sie als Käufer festgestellt haben, dass Ihr PayPal-Konto gekapert wurde, sollten Sie sofort reagieren. Als erstes sperren Sie Ihre, bei PayPal hinterlegte Kreditkarte und/oder Girokarte. Nutzen Sie hier den kostenlosen Sperrnotruf 116116 (international: +49 116116). Anschließend loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein und ändern das Passwort. Sollten Sie keinen Zugriff mehr auf Ihr Account haben, kontaktieren Sie PayPal telefonisch unter der kostenpflichtigen Rufnummer 0180 500 66 27.

    Für die kostenpflichtigen Service-Rufnummern, egal von welchen Anbietern, gibt es meistens auch eine kostengünstigere Festnetznummer (bei einer Festnetz-Flat ist sie sogar kostenlos), oder sogar eine kostenfreie 0800-Rufnummer. Wie das funktioniert und wie Sie die Ersatznummern finden, lesen Sie in dem Artikel „Schluss mit teuren 0180-Nummern“.