Auf der Auktionsplattform Ebay sollte man sich schon sicher sein dass man den Artikel haben will, wenn man ein Gebot abgibt. Bieten und nicht kaufen hat leider eine lange Tradition. Diese „Spaßbieter“ werden mittlerweile von vielen Verkäufern rechtlich verfolgt. Da ein Gebot aber ein bindener Kaufvertrag ist, muß es schon wichtige Gründe geben, um ein Gebot erfolgreich zurück zu nehmen. Natürlich gibt es diese Funktion auch bei Ebay, die aber nicht auf den ersten Blick zu finden ist.
Versteckte Rücknahme-Funktion
Möchten Sie Ihr Gebot oder einen Preisvorschlag zurücknehmen, muss einer der folgenden Gründe vorliegen:
- Falscher Gebotsbetrag eingegeben (z. B. 1330 statt 13,30 Euro)
- Der Verkäufer hat die Beschreibung des Artikels geändert
- Kontakt mit Verkäufe konnte nicht hergestellt werden
Liegt einer dieser Gründe vor, rufen Sie Ebay auf und melden Sie sich mit Ihren Login-Daten an. Danach geben Sie folgende URL in die Adresszeile Ihres Browsers ein und starten diese mit [Enter]:
Geben Sie in das erste Eingabefeld die Artikelnummer der betreffenden Auktion ein. Die Artikelnummer finden Sie oben rechts in der Artikelbeschreibung. Danach wählen Sie über das Aufklappmenü Ihre Begründung der Rücknahme den passenden Grund aus. Abschließend klicken Sie zur Streichung des Gebots auf die Schaltfläche Gebot zurücknehmen.
Vorsicht bei Sofortkauf!
Bei einem Sofortkauf eines privaten Verkäufers ist eine Rücknahme des Gebots nicht möglich, nur bei den gewerblichen Verkäufern haben Sie ein 14-tägiges Rückgaberecht. Auf jeden Fall sollte man vor der Abgabe eines Gebotes oder Preisvorschlags die Widerrufs- und Rückgabebelehrungen aufmerksam lesen.
Fristen beachten!
Bei der Rücknahme eines Gebotes ist auch noch eine 12-Stunden-Frist zu beachten. Liegt das Angebotsende mehr als 12 Stunden in der Zukunft, werden alle von Ihnen abgebenen Gebote entfernt. Läuft die Auktion aber innerhalb der nächsten 12 Stunden aus, wird nur das letzte Gebot gelöscht. Die Löschung kann dann aber nur innerhalb von 60 Minuten nach Gebotsabgabe erfolgen. Alle älteren Gebote bleiben aber bestehen.
Auch eine Möglichkeit: Gebotsstreichung durch Verkäufer
Trifft keine der oben genannten Gründe zu, dann können Sie den Verkäufer kontaktieren, ihn bitten das Gebot zu streichen oder den Kauf rückgängig zu machen und die Transaktion zu stornieren.
Probleme klären
Generell gilt bei Ebaykäufen: Gibt es Probleme mit dem Artikel – egal ob vor oder nach einem Kauf – kontaktieren Sie den Verkäufer und versuchen Sie sich mit dem Verkäufer zu einigen. Die meisten lassen mit sich reden, bevor schlechte Bewertungen abgegeben werden. Klappt das alles nicht, sollte die Ebay-Schiedsstelle eingeschaltet und rechtliche Schritte geprüft werden.