Schlagwort: abmahnung

  • Serien, Dokumentationen und Kinofilme gratis und legal im Web finden, anschauen und herunterladen

    Der Traum eines Filmfans ist sicherlich das kostenlose Herunterladen von aktuellen Blockbustern aus dem Internet. In Deutschland sind aber durch das Urheberrecht Grenzen gesetzt. Da bleibt vielen Fans nur eine Möglichkeit an den gewünschten Film zu kommen: Einen offiziellen bezahlten Download, oder sich nach Veröffentlichung die DVD bzw. die Blu-ray Disk kaufen. Viele Portale bieten aber auch kostenlose Filme zum Download oder zum sogenannten Streaming an. Ganz legal.

    Download oder Streaming

    Der Unterschied der beiden Möglichkeiten ist, dass beim Streaming keine Kopie des Films auf dem eigenen Rechner gespeichert wird und somit keine (unrechtmäßige) Vervielfältigung stattfindet. Beim Streaming wird nur ein Teil der Video-Datei in den Arbeitsspeicher geladen und später automatisch (nach dem Ansehen) wieder entfernt. Trotz allem wird auch diese Variante von Juristen kontrovers diskutiert und gehört zurzeit noch in eine rechtliche Grauzone.

    Rechtlich einwandfrei

    Trotz alledem gibt es aber auch etliche Gratisportale, bei denen man keine Angst haben muss, gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Sie finanzieren sich wie bei Privatsender durch Werbung.

    Das Film- und Serienangebot ist teilweise fast identisch. Komplett kostenlose Portale enthalten dagegen kaum große Blockbuster, sie setzen auf unbekanntere oder alte Filme. Auch Serien sind hier eher selten zu finden. Es gibt aber auch Anbieter, die sich auf verschiedene Sparten, wie Dokumentationen, Musikfilme, Comedy oder Klassiker spezialisiert haben.

    Eine kleine Übersicht:

    • Bild.de –  Hier sind in verschiedenen Kategorien insgesamt ca. 60 Filme, meist älteren Datums, vorhanden. Ein Sonderkanal enthält noch zusätzlich neun Janosch-Zeichentrickfilme.
    • MSN Movies – 190 deutschsprachige Filme aus den 90er Jahren in acht Kategorien. Besonders erwähnenswert ist hier der Sci-Fi-Channel mit der Kultserie „Flash Gordon“.
    • MyVideo.de – Mit mehr als 400 Filmen aus neun Genres, einer der größten Anbieter von kostenlosen Filmen. Die Besonderheit hier: Es werden auch zwei Kanäle mit Dokumentationen und Konzerten angeboten.
    • Maxdome – Das Gratisangebot ist mehr als bescheiden. 52 Filme, meist deutsche Fernsehproduktionen, gibt es hier zu sehen. Alles schon im TV gelaufen… Beim kostenpflichtigen „Video on Demand“ gibt es dagegen bei Maxdome ab zwei Euro über 5.000 Filme als Stream oder Download.
    • JRTL, ARD, ZDF und Co. – In den Mediatheken der Öffentlich-Rechtlichen TV-Sender, sind bis zu sieben Tage nach Ausstrahlung die Sendungen abrufbar. Nur Reportagen und Dokus sind länger abrufbar.
    • Videoload Free – Das Gratisportal der von der Telekom betriebenen Online-Videothek „Videoload“ schrumpfte in der letzten Zeit auf etwas über 100 Filme und Serien zusammen. „Videoload Free“ setzt, ähnlich wie „Bild.de“ auf ältere und unbekanntere Filme. Trotz etwas komplizierter Startprozedur ist es erwähnenswert, dass hier zusätzlich noch etliche Dokumentationen erhältlich sind. Sogar ein paar Kult-Serien wie „Die Ludolfs“ und der Musiksendung „Beat Club“ sind hier zu sehen.
    • MySpass.de – Gut bedient werden hier die Fans von „Stromberg“, „Pastewka“, „Ladykracher“, etc. Das Videoportal wird von der Filmproduktionsfirma „Brainpool“ betrieben und daher werden hier hauptsächlich die Eigenproduktionen kostenlos zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden aber noch Filmclips aus „TV Total“ sowie viele Folgen der Zeichentrickserie „Southpark“ angeboten. Fazit: Comedy-Fans kommen bei diesem reichhaltigen Angebot voll auf ihre Kosten.
    • Internet Archive – Wer sich hauptsächlich für Klassiker der Filmgeschichte interessiert, der ist hier richtig. „Archive.org“ versteht sich als Bibliothek für bewegte Bilder. Die hier angebotenen Filme können in verschiedenen Multimediaformaten angesehen und kostenlos heruntergeladen werden. Die Urheberrechte dieser Filme sind abgelaufen, oder von den Filmfirmen freigegeben worden. Zum Beispiel kann man den Urvater der Zombiefilme herunterladen: „Night of the living dead“ von George A. Romero. Auch wenn die meisten Filme in Englisch sind, es befinden sich auch deutsche darunter.
    • Hulu & Co. – Wer sich öfters im Ausland aufhält, bekommt oftmals Zugriff auf  amerikanische Filmportal-Seiten wie YouTube oder „Hulu“, die sehr umfangreich sind und auch aktuelle Blockbuster und TV-Serien enthalten.  Leider ist der Zugriff auf die amerikanischen Film-Portale von Deutschland aus durch die Gema untersagt worden. Auf absehbare Zeit wird sich das wohl auch nicht ändern. Durch die Nutzung von Proxy-Servern kann zwar eine Verbindung hergestellt werden, die aber sehr langsam ist. Zu den verschiedenen Möglichkeiten lesen Sie bitte diesen Artikel.
    • Zattoo – Der Sonderfall im Internet. Bei diesem Anbieter kann man kostenlos 50 Live-TV-Sender verfolgen. Interessant für Nutzer die keinen Fernseher haben, oder lieber über den Computer das Fernsehprogramm verfolgen möchten. Das Sender-Angebot setzt sich hauptsächlich aus den Öffentlich-Rechtlichen Sendern zusammen und ist meistens in deutscher Sprache. Aber auch Streams von MTV und CNN werden gezeigt. Aufnahmen, bzw. Downloads sind hier nicht möglich. Grundsätzlich ist dieses Portal kostenfrei. Wer das Programm werbefrei und/oder auf dem iPhone genießen möchte, der muss zur kostenpflichtigen Variante wechseln. Die Preise sind derzeit monatlich € 3,99, vierteljährlich € 9,99 und für das 12-Monats-Abo gibt es für € 29,99.

    Fazit

    Egal für welches Gratis-Portal man sich entscheidet, alle werden durch die Werbeindustrie unterstützt. Teilweise wird sogar Werbung eingeblendet, wenn man innerhalb eines Films „vorspult“. Das kann bisweilen nervig werden. Trotz allem ist das Angebot sehr umfangreich und man kann sicher sein, keine Abmahnung zu erhalten.

  • Ganz legal fremde Bilder und Fotos im Internet veröffentlichen

    Egal ob auf der eigenen Homepage, bei Ebay oder bei anderen Auktionsplattformen: Veröffentlicht man fremde Bilder, können diese urheberrechtlich geschützt sein. Das kann weitreichende, rechtliche Konsequenzen haben. Hier hilft Ihnen Google, Bilder zu finden, die Sie gefahrlos verwenden können.

    Spätestens seit der Affäre um Minister zu Guttenberg wissen wir, wie problematisch es sein kann, fremdes Text- und Bildmaterial zu benutzen.

    Dazu kommen auch noch Anbieter die es darauf anlegen, dass die auf deren Internetseiten veröffentlichten Fotos herauskopiert und zum Beispiel bei Ebay-Auktionen verwendet werden. Denn dann folgen kostenpflichtige Abmahnungen. Es bleibt also nichts anderes übrig, Fotos zu finden, die für eine Wiederverwendung freigegeben sind. Dabei hilft Ihnen die Google-Suchmaschine.

    Um kostenlose Fotos und Bilder zu finden, die Sie ohne Abmahngefahr einsetzen können, gehen Sie folgendermaßen vor:

    1. Starten Sie Google und wechseln zur Bildersuche. Ersatzweise können Sie auch in die Adresszeile des Browsers „images.google.de“ eingeben.

    2. Klicken Sie, ohne einen Suchbegriff einzugeben, auf „Erweiterte Bildersuche“.

    3. In der „Erweiterten Bildersuche“ geben Sie Ihren Suchbegriff neben der Option „mit allen Wörtern“ in das Textfeld ein.

    4. Auf der gleichen Seite, unten rechts, wählen Sie die gewünschte Lizenz aus. Für private Nutzung ist es „zur Wiederverwendung gekennzeichnet“ oder für gewerbliche Nutzung „zur kommerziellen Wiederverwendung gekennzeichnet“.

    5. Klicken Sie anschließend auf „Google-Suche“ um entsprechende Bilder zu finden.

    6. Aus dem Suchergebnis wählen Sie sich das passende Bild heraus, klicken mit der linken Maustaste zum Download auf das Bild.

    Wichtiger Hinweis:

    Bevor Sie das Bild herunterladen, beachten Sie unbedingt, dass eine Weiterverwendung des Bildes nur unter bestimmten Bedingungen gestattet ist. Das kann zum Beispiel eine Nennung der Herkunft des Bildes sein. Was Sie beachten müssen, ist auf der Internetseite des Anbieters, unter der Rubrik „Lizenzieren“ nachzulesen.

    7. Sie werden zur Webseite des Anbieters weitergeleitet und suchen dort die Rubrik „Lizenzieren“. Klicken Sie auf diesen Link, um die Bedingungen einzusehen.

    8. In einem neuen Fenster öffnen sich die Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, um das Bild auf Ihrer Webseite oder Ebay-Auktion verwenden zu dürfen.

  • Google Maps einbinden: So bauen Sie Google Maps in Ihre eigene Webseite ein

    Auf eine Firmenwebseite gehört natürlich eine Anfahrtsbeschreibung mitsamt Stadtplan. Doch aufgepasst: Wer einfach einen Stadtplan aus dem Netz kopiert, riskiert teure Abmahnungen. Die beste Lösung: Binden Sie einfach den Google-Maps-Stadtplan ein. Das ist rechtlich und technisch problemlos möglich.

    Um Google Maps in die eigene Webseite einzubinden, sind keine Programmierkenntnisse notwendig. Auch mit Fachtermini wie API, Entwicklungsumgebung oder Schnittstellen müssen Sie sich nicht herumplagen. So einfach funktioniert’s:

    1. Rufen Sie Google Maps (http://maps.google.de) auf, und vergrößern Sie den Ausschnitt so, wie er später auf der eigenen Webseite erscheinen soll.

    2. Dann klicken Sie oben rechts in der blauen Zeile auf „Link“.

    3. Es erscheint ein Untermenü. Hier klicken Sie auf „Eingebettete Karte anpassen und Vorschau anzeigen“.

    4. Im nächsten Fenster wählen Sie die gewünschte Kartengröße, zum Beispiel „Mittel“.

    5. Markieren Sie den Quellcode im Feld „HTML-Code“. Das geht am einfachsten, indem Sie drei mal hintereinander ins Feld klicken. Alternativ hierzu klicken Sie einmal ins Feld und drücken die Tastenkombination [Strg]+[A]. Eine dritte Variante: Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den markierten Quellcode, und wählen Sie den Befehl „Kopieren“. Der Quellcode wird damit in die Zwischenablage von Windows eingefügt.

    5. Im letzten Schritt müssen Sie den Quellcode in Ihre Webseite einbauen. Hierzu öffnen Sie Ihren Webeditor, platzieren den Mauszeiger an die gewünschte Stelle und fügen den Quellcode mit [Strg]+[V] ein.

    Das war’s. Wenn Sie die Seite speichern und auf den eigenen Webserver überspielen, erscheint die ausgesuchte Google-Maps-Karte auf Ihrer Webseite. Der Quellcode sorgt dafür, dass automatisch der richtige Kartenausschnitt in der gewünschten Größe angezeigt wird.w

  • Impressum & Co. – Das muss mindestens auf die Homepage

    Neue Blogs, Wikis und Homepages sind schnell ins Leben gerufen. Nach der Einrichtung eines neuen Blogger.com- oder WordPress-Blogs können Sie sofort loslegen und die ersten Blogeinträge schreiben. Doch aufgepasst: So, wie die Homepage von den Blog- oder Homepage-Providern angeboten werden, sind Sie höchst abmahngefährdet. Denn bei den fertigen Homepage-Angeboten „von der Stange“ fehlt das wichtige Impressum.

    Impressum und Anbieterkennzeichnung

    Jede Webseite muss ein Impressum enthalten. Das gilt auch für private Homepages. Das Impressum – auch Anbieterkennzeichnung genannt – muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Am besten richten Sie auf Ihrer Homepage auf jeder Seite einen Link zur Impressum-Seite ein, so dass sie von überall aus erreichbar ist. Auf der Impressum-Seite müssen folgende Informationen enthalten sein:

    • – Vor- und Nachname sowie die vollständige Anschrift.
    • – Telefonnummer und (falls vorhanden) Faxnummer
    • – E-Mail-Adresse

    Bei gewerblichen Webseiten sind zudem weitere Angaben erforderlich:

    • – Die Registernummer des Handelsregisters, Vereinsregisters, Partnerschaftsregisters oder Genossenschaftsregisters, in das Sie eingetragen sind
    • – Bei Tätigkeiten, die der behördlichen Zulassung bedürfen (z.B. Ärzte) Angaben über die zuständige Aufsichtsbehörde
    • – Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden

    Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater müssen im Impressum zudem folgende Informationen ergänzen:

    • – Die Kammer, der sie angehören
    • – Die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde
    • – Die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen sowie Angaben, wie diese zugänglich sind

    Risikien minimieren

    Um die rechtlichen Risiken zu minimieren, können Sie zusätzlich Haftungsausschlussklausen – auch Disclaimer genannt – mit ins Impressum aufnehmen. Unter Juristen sind solche Haftungsausschlüsse aber umstritten. Auf den Webseiten www.123recht.net/muster-haftungsausschluss.asp und  www.e-recht24.de/muster-disclaimer.htm finden Sie fertige Vorlagen für Disclaimer. Weitere Informationen zur Anbieterkennung finden Sie auf der Webseite www.anbieterkennung.de.

    Zusätzlich bei Shops

    Die eigene Homepage oder der Blog lässt sich leicht um ein Shopsystem erweitern. Eine Übersicht kostenlos erhältlicher Shops für die eigene Homepage finden Sie zum Beispiel auf der Webseite www.kostenlos.de/internet-homepage-tools-shopsysteme. Doch aufgepasst: Wer einen Shop betreibt, muss weitere wichtige Regeln einhalten. Das wichtigste im Überblick:

    • – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Vor der Startseite aus und während des Bestellvorgangs müssen jederzeit die Vertragsbedingungen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erreichbar sein. Die AGB-Seiten müssen sich zudem speichern und ausdrucken lassen. Vor Abschluss der Bestellung muss der Kunde zusichern, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben. Meist muss der Kunde hierzu ein Kontrollkästchen aktivieren und damit die Kenntnisnahme bestätigen.

    • – Eindeutige Preisauszeichnung inklusive Versandkosten

    Ein häufiger Grund für Abmahnung sind falsche Preisauszeichnungen. Laut Preisangabenverordnung müssen die angegebenen Preise Endpreise sein, also einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Fallen weitere Kosten wie Liefer- und Versandkosten an, muss deren Höhe ebenfalls angegeben bzw. ein direkter Link zur Versandkostenübersicht angezeigt werden.

    • – Rückgabe- und Widerrufsrecht

    Bei Onlineshops müssen Sie Ihren Kunden ein Rückgabe- und Widerrufsrecht einräumen. Endverbraucher haben das Recht, die gekaufte Ware innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. Die Belehrung über das Rückgabe- und Widerrufsrecht sollte während des Bestellvorgangs erfolgen und die Kenntnisnahme vom Kunden bestätigt werden.

    Eine gute Übersicht über die Tücken bei Onlineshops und aktuelle Rechtsfälle aus dem Shop-Alltag finden Sie auf der Webseite http://www.shopbetreiber-blog.de.

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