Schlagwort: abo-falle

  • Spam-Anrufe erfolgreich abwehren

    Spam-Anrufe gehören neben der Werbeflut in Briefkästen und Spam-Emails zu den nervigsten Dingen unserer Zeit. Eine Gegewehr schien lange Zeit nicht möglich zu sein. Doch mittlerweile gibt es gute Abwehrmechanismen, sogar gegen die ungewollten Spam-Anrufer.

    Viele Anrufe sind nicht erlaubt

    Derzeit kommt es mal wieder verstärkt zu Telefonanrufen, die uns Verträge und Gewinnspiele aufschwatzen wollen. Ein nicht unerheblicher Teil dieser Anrufe hat nur ein Ziel: An unsere Bankdaten kommen und/oder uns in Kostenfallen locken.

    Die meisten Anrufe sind nicht einmal rechtens, da sich die Unternehmen vor den Telefonaten das Einverständnis der Kunden einholen müssen. Ebenfalls unzulässig ist das Erfragen des Einverständnisses am Beginn des Telefonats.

    Spam-Anrufe abwehren

    Etliche Webseiten haben diesen Nerv-Telefonaten den Kampf angesagt. Beispielsweise kann man über Tellows.de oder Anrufer-Bewertung.de nach Eingabe der Telefonnummer erfahren, um wen es sich bei dem Anrufer handelte.

    Ein weiterer Anbieter, Clever Dialer, veröffentlicht auf seiner Webseite eine Liste mit den 100 Top-Spammern der letzten 24 Stunden.

    Darüberhinaus bietet Clever Dialer eine App für Smartphones an, die den Nutzer vor diesen Anrufen warnt. Je nach Gerätehersteller und Betriebssystem ist auch eine Blockierung dieser Rufnummern möglich. Die Clever-Dialer-App kann als Standard-Telefon-App eingerichtet werden. Sie beeinträchtigt deine bisherige Telefon-App in keinster Weise.

    Neben den üblichen Android- und iPhone-Versionen gibt es die Clever-Dialer-App für Alexa (Rückwärtssuche) und bald auch für die Fritz!Box.

    Tipp: Der beste Schutz gegen ungewollte Anrufe ist jedoch, die eigene (n) Telefonnummer(n) auf Anmeldeformularen im Internet einzutippen. Man weiß nie, wo sie letztendlich landen.

  • Streaming-Netzwerk mit über 40 Webseiten ist eine Abofalle

    Die Angst vor kostenpflichtigen Abmahnungen der Anwälte von Filmrechteinhabern treibt viele Nutzer in die Arme von Streaming-Portale wie Netflix, Maxdome und anderen, mehr oder weniger bekannten Anbietern. Dagegen ist prinzipiell nichts einzuwenden, da Kinofilme und Serien viel Geld kosten und natürlich auch Gewinn abwerfen müssen. Dubiose Streaming-Portale nutzen diese Angst vor Abmahn-Anwälten aus und locken die Zuschauer gerne in Abo-Fallen. Genau wie in diesem Fall, der durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz entdeckt wurde.

    Viele Verbraucher beschwerten sich bei der Verbraucherzentrale über Streaming-Anbieter, die ein kostenloses, fünftägiges Testabonnement in Anspruch nahmen und anschließend trotzdem zur Zahlung eines Jahresbeitrages von 144, 238 oder 359 Euro aufgefordert wurden.

    Viele Funktionen der Webseiten sind inaktiv

    Meist funktionierte die zunächst kostenlose Registrierung nicht oder das Streaming von Filmen und Serien war nicht möglich. Die persönlichen Daten der Registrierung landeten aber trotzdem bei den Betreibern, die anschließend ihre aggressiven Zahlungsaufforderungen versendeten.

    Fehlende Verbraucherinformationen

    Ebenfalls fehlten auf den beteiligten Webseiten Verbraucherinformationen zu den Kosten, der automatischen Verlängerung oder dem Kostenpflichtig registrieren-Button. Auch die Nutzungsbedingungen sind in englisch verfasst, die hier in Deutschland nicht gültig sein dürften, da unsere Amtssprache Deutsch vorsieht.

    Gezielte Falschinformationen

    Besonders dreist an dieser Masche ist, dass die Betreiber auf YouTube Videos mit einer angeblich anwaltlichen Auskunft hochluden, dass die Forderungen rechtens seien, da der Verbraucher die Nutzungsbedingungen akzeptiert hätte.

    Streaming-Netzwerk mit 40-60 Webseiten

    In diesem Fall handelt es sich um einen Betreiber eines Streaming-Netzwerkes mit derzeit weit über 40 Streaming-Webseiten, die in ihrem Webauftritt, sowie der Registrierungs-Seite weitestgehend identisch sind. Eine Liste mit den Streaming-Webseiten findest du über das Marktwächter-Team der Verbraucherberatung Rheinland-Pfalz. Hier nur ein kleiner Auszug aus dieser Liste:

    Die Liste der URL´s ist nicht ganz auf dem neuesten Stand. Nach letzten Recherchen der Marktwächter sollen es derzeit um die 60 Webseiten geben, die aber teilweise nicht immer aktiv sind. Andere URL´s dieser Liste sind auch schon seit längerer Zeit nicht mehr erreichbar.

    Impressum ist offenbar auch ein Fake

    Neben nicht funktionierenden Streams zeigt auch das Impressum der Seiten ziemlich verdächtige Angaben. Gleicher Firmenname mit unterschiedlichen Adressen, aber identischer Telefon- und Faxnummer. Auf den über 40 Webseiten treten die Betreiber mit derzeit fünf Firmennamen auf: Turquoiz Limited, Lovelust Limited, Bizcon Limited, CIDD Limited und Anmama Limited.

    Was tun im Schadensfall?

    Wenn du zu den bereits geschädigten Nutzern gehörst, solltest du die Zahlungsaufforderung nicht ignorieren und dir am besten sofort rechtlichen Beistand durch einen Anwalt und die Verbraucherzentrale einholen. Die für dich zuständige Filiale der Verbraucherzentrale findest du hier.

  • Abo-Fallen: So schützen Sie sich vor Abo-Fallen bei Smartphone-Apps und In-App-Käufen

    Apps sind eine tolle Sache, denn damit kann jeder fähige Programmierer aktiv am Geschehen des Alltags mit dem Smartphone teilnehmen und der Welt seine Ideen zur Verfügung stellen. Allerdings ist es möglich, dass Sie einmal eine App kaufen, die ganz anders ist als die Anwendung, die man eigentlich haben wollte – oder aber Sie fallen auf einen kostspieligen InApp-Kauf herein.

    App so schnell wie möglich stornieren

    Wenn Sie eine App doch nicht haben wollen, die Sie soeben erworben haben, müssen Sie schnell reagieren. Es bringt wenig, erst nach Wochen erste Schritte zu tätigen, da dann nur noch Kulanzentscheidungen möglich sind. Bei Android führt der Weg über den „Play Store | Meine Apps | Anwahl der betreffenden App |Erstatten/Deinstallieren“. Die Stornierung können Sie innerhalb der ersten 15 Minuten nach dem Kauf vornehmen, danach können Sie sich nur noch an den App-Entwickler wenden und um eine Kulanzentscheidung ersuchen.

    Bei Apple ist es etwas aufwändiger – Sie wenden sich hierzu über iTunes an den Apple Support und bitten um eine Erstattung auf Basis einer nicht zutreffenden App-Beschreibung. Normalerweise ist Apple kulant und erstattet den Kaufpreis, das muss aber nicht immer zutreffen. Mitunter können Sie den Kauf auch direkt auf dem iPhone oder iPad rückgängig machen. Wie das geht, steht im Tipp „iPad- und iPhone-Apps umtauschen: Gekaufte App zurückgeben/umtauschen und Geld zurück bekommen„.

    Bei Windows Phone können Sie die meisten Apps vor dem Kauf kostenlos testen und diese innerhalb von 24 Stunden über den Marketplace zurückgeben, wenn sie nicht das sind, was sie versprachen. Dies geht jedoch nur über Kontakt mit dem Support.

    Aufpassen bei InApp Käufen

    InApp-Käufe stellen ebenfalls eine Abofalle dar. Sie sind zwar als solche kenntlich gemacht, doch wenn Sie sie keinesfalls tätigen wollen, sollten Sie in den Einstellungen des Smartphones die Möglichkeit zum kostenpflichtigen Kauf einer InApp-Funktion deaktivieren. Beim iPhone aktivieren Sie die Sperre im Menü „Einstellungen | Allgemein | Einschränkungen“. Hier wählen Sie „Einschränkungen aktivieren“ und setzen den Schalter „In-App-Käufe“ auf „Aus“/0.

    Bei Android-Geräten können Sie In-App-Käufe per PIN schützen, indem Sie im Play Store den Befehl „Einstellungen | PIN festlegen oder ändern“ aufrufen, eine vierstellige PIN festlegen und die Option „PIN für Käufe verwenden“ aktivieren. Dadurch können Sie beispielsweise das Handy Ihres Kindes effektiv schützen.

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