Schlagwort: abzocke

  • Uganda is calling – Abzocke durch Lockanrufe (Ping Calls)

    Seit ein paar Monaten verzeichnet die Bundesnetzagentur wieder einmal verstärkt Beschwerden über Lockanrufe aus dem Ausland. Allein im Oktober und November 2017 waren es über 50.000 Telefonkunden, die sich bei der Bundesnetzagentur meldeten. Wer eine diese Telefonnummern wählt und sei es auch nur aus Neugier, dem können Schäden entstehen,  die mehrere hundert Euro betragen können.

    Welche Nummern sind betroffen?

    Die Betrüger, die im Ausland sitzen,  verwenden die bereits bekannte Masche der Lock-Anrufe, sogenannte Ping-Calls. Deren Ländervorwahl sehen unseren Ortsvorwahlen recht ähnlich und sollen zum zum Anrufen verleiten.

    Die Telefonbetrüger sitzen nicht nur in Nordafrika (Elfenbeinküste, Algerien, etc), sondern auch in Übersee (Seychellen, Guinea) und sogar in Europa (Albanien, Mazedonien). Eine spezielle Computersoftware telefoniert gekaufte Rufnummern sowie Nummern aus anderen Quellen nach aktiven Telefonanschlüssen ab.

    Zum Beispiel ist die marokkanische Ländervorwahl 00212 (+212) von der Vorwahl der Stadt Solingen (0212) nur durch die zusätzliche Null oder dem Pluszeichen zu unterscheiden. Während man für ein Gespräch nach Solingen nur wenige Cent zahlt, können bei Telefonaten nach Marokko mehrere Euro pro angefangene Minute berechnet werden.

    Dazu gehört auch die Vorwahl 00881, die zu dem Global Mobile Satellite System (Satelliten-Telefonie) gehört und der Ortsvorwahl von Weilheim in Oberbayern ähnelt.

    Folgende Landesvorwahlen sind bei dieser Abzockmethode bereits aufgefallen:

    • Albanien (00355)
    • Algerien (00213)
    • Benin (00229)
    • Bosnien-Herzegowina (00387)
    • Burundi (00257)
    • Elfenbeinküste (00225)
    • Gambia (00220)
    • Guinea (00249)
    • Jemen (00967)
    • Liberia (00231)
    • Madagaskar (00261)
    • Malediven (00960)
    • Mali (00223)
    • Marokko (00212)
    • Mazedonien (00389)
    • Serbien (00381)
    • Seychellen (00248)
    • Sierra Leone (00232)
    • Somalia (00252)
    • Sudan (00249)
    • Tansania (00255)
    • Tschad (0023)
    • Tunesien (00216)
    • Uganda (00256)
    • Global Mobile Satellite System (00881)

    Nach erfolgreichen Ping-Anrufen machen sich die Betrüger die automatisierte Rechnungserstellung unserer Telefonanbieter zunutze. Sie geben sich ihrerseits ebenfalls als Telefonunternehmen aus und schon fließt das Geld auf ihre Konten.

    Kann man sich wehren?

    Gegen Anrufe allgemein kann man sich nicht besonders effektiv wehren. Allerdings kann man auf die betreffenden Rufnummern auf dem iPhone oder Android-Smartphones blockieren. Bei der Festnetz-Telefonie ist das kaum möglich. Wer über eine FritzBox telefoniert, der kann zumindest unerwünschte Anrufer direkt auf den Anrufbeantworter umleiten.

    Geld zurück?

    Wer auf seiner Telefonrechnung schon mit diesen Abzocker-Gebühren belastet wurde, der sollte auf der Webseite der Bundesnetzagentur nach der Telefonnumer suchen. Ist sie dort eingetragen und als Verbot zur Rechnungslegung registriert, dann sollte dein Telefonprovider dir die Kosten wieder erstatten.

    Da diese Liste ständig erweitert wird, kann es vorkommen, dass deine Problem-Nummer (noch) nicht erfasst ist. In diesem Fall ist es ratsam, über das Bundesnetzagentur-Meldeformular diese Nummer zu melden. Anschließend solltest du zusammen mit einer, für dich zuständige Verbraucherzentrale versuchen, dir die gezahlten Gebühren zurück zu holen.

    Bei der Bundesnetzagentur kannst du übrigens auch andere Belästigungen per Telefon melden. Die Übersicht findest du hier.

    Weitere Konsequenzen

    Die Bundesnetzagentur hat in der Zwischenzeit auch weitere Maßnahmen ergriffen. Für insgesamt 22 Länder müssen Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkanbieter vor einem Verbindungsaufbau eine kostenlose Preisansage schalten, um auf erhöhte Verbindungskosten hinzuweisen. Diese Anordnung muss spätestens bis zum 15. Januar 2018 von den Unternehmen umgesetzt werden.

    Fazit:

    Ob kostenlose Gebührenansage oder eine Blacklist von Telefonnummern: Beides schützt  nicht vor Abzockversuchen, wenn die Neugier mit uns durchgeht. Generell sollte man Vorsicht walten lassen, wenn eine Nummer mit einer Doppel-Null oder einem Pluszeichen beginnt. Das ist immer eine ausländische Rufnummer. Wer keine Kontakte in dieses Land unterhält, sollte diese Nummer nicht wählen. Auch nicht aus Neugier.

    Ich persönlich halte es mit Anrufen in Abwesenheit wie folgt: Ich rufe unbekannte Nummern grundsätzlich nicht zurück und mein Anrufbeantworter ist abgeschaltet. Rückrufe tätige ich nur im Rahmen meiner Kontaktliste. Wichtige Informationen von Ämtern und Unternehmen tausche ich nur schriftlich, per E-Mail oder Briefpost, aus.

  • Bei Verstößen muss YouTube die E-Mail-Adresse herausgeben

    Es gibt Neues in Sachen Urheberrecht. Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat YouTube dazu verurteilt, die E-Mail-Adresse eines Uploaders herauszugeben. Dieser hatte unter einem Pseudonym illegales Filmmaterial auf YouTube hochgeladen und damit gegen das deutsche Urheberrecht verstoßen.

    Herausgabe vollständiger Kontaktdaten

    Die Rechteinhaberin bestand gegenüber YouTube und Google auf die Herausgabe des Klarnamens und der Adresse des Uploaders. Da man aber ohne diese Angaben bei der Plattform Videos hochladen kann, teilte YouTube der Klägerin mit, dass die Angaben nicht vorliegen. Danach verlangte die Rechteinhaberin die Übermittlung von E-Mail-Adresse, Telefonnummer und die IP-Adresse des betreffenden Mitglieds.

    Klägerin erzielt Teilerfolg

    Das OLG Frankfurt/Main gab der Klägerin teilweise recht und bestätigte lediglich den Anspruch auf Herausgabe der E-Mail-Adresse, aber nicht auf die Bekanntgabe der Telefonnummer und IP-Adresse.

    Es begründete die Entscheidung damit, dass eine E-Mail-Adresse Teil der Anschrift einer Person ist. Eine Telefonnummer dagegen, sei eine gänzlich andersartige Kommunikationsform und somit kein Bestandteil der Anschrift. Gleiches gilt für IP-Adressen, die lediglich einen Computer identifizieren und keine Person.

    Revision beim BGH ist zulässig

    Das Urteil vom 22. August 2017 des OLG Frankfurt am Main (AZ: 11 U 71/16), ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision zum BGH wurde aber wegen der Bedeutung zugelassen. Da könnte sich – in die eine oder andere Richtung –  noch etwas ändern.

  • Eigene Fotos durch Wasserzeichen schützen

    Abmahnungen für unberechtigt veröffentlichte Fotos sind seit einiger Zeit in aller Munde und die verhängten Abmahngebühren können existenzbedrohend sein, wenn das einen selbst trifft. Vielleicht hast du dich auch schon mal darüber geärgert, dass jemand deine Fotos ohne Genehmigung verwendet hat. Dem kannst du recht einfach einen Riegel vorschieben. Schütze deine Bilder einfach mit einem Wasserzeichen!

    Es gibt etliche Tools, mit denen man eigene Fotos auf diese Weise personalisieren kann. Aber sie sind oft zu teuer und/oder kompliziert zu bedienen. Nicht so das Programm bulkWaterMark von PMlabs.

    Mit bulkWaterMark erstellst du eigene Wasserzeichen und fügst sie deinen Bildern, sogar per Stapelverarbeitung, schnell hinzu. Und es ist in der Basisversion sogar kostenlos.

    Außerdem enthält es eine große Palette an Grafikelementen, damit ein wirklich individuelles und kreatives Wasserzeichen erstellt werden kann. Ausführliche Hilfe und Tutorials sind natürlich auch vorhanden.

    Für eine private, nicht gewerbliche Nutzung, sollte die kostenlose Basisversion ausreichen. Wer mehr Funktionen will und mit seinen Bildern zudem Geld verdienen möchte, der greift zu einer der drei anderen, recht günstigen Versionen (Basic für 9 Euro, Pro für 29 Euro und Business für 39 Euro).

    Für nicht zufriedene Kunden gibt es sogar eine 30-tägige Geld-zurück-Garantie.

    bulkWaterMark ist kompatibel mit Windows XP, Vista, Windows 7, 8.x, 10 und .NET Framework 4.0 (und höher).

  • WhatsApp: Neue Abzockmasche mit Emoticons

    WhatsApp: Neue Abzockmasche mit Emoticons

    Kaum eine Woche vergeht ohne dass neue Abzock-Methoden von Internetbetrügern an´s Licht kommen. Derzeit wird versucht, mit Smileys und Emoticons (Emojis) Kasse zu machen. Wer auf diese Masche hereinfällt, hat ein Abonnement am Hals, das monatlich mit 48 Euro zu Buche schlägt.

    Wer sein Geld wiederbekommen möchte, der hat nur die Chance, die unberechtigten Abbuchungen durch den Telefonanbieter zurückbuchen zu lassen. Hier muss man aber selbst beweisen, das man einem Betrug aufgesessen ist.

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    WhatsApp Abzocke

    Die derzeitige WhatsApp-Masche mit den Emojis startet mit dem Erhalt einer Nachricht. Der Text vom unbekannten Absender lautet in etwa so: Hol´ dir die angesagtesten Emojis! Der ebenfalls mitgesendete Download-Link leitet dich auf eine Webseite weiter.

    Auf dieser Webseite wirst du aufgefordert, eine Handy-Nummer anzugeben und die App mit drei Gruppen oder zehn Kontakten zu teilen, damit die Emoticons aktivert werden. Leider passiert aber nichts, außer der Tatsache, dass dann monatlich 48 Euro über deine Telefonrechnung abgebucht werden.

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    Alte Masche mit großem Erfolg

    Als wenn das nicht schon genug wäre, ist eine andere Betrugsmasche immer noch sehr aktiv. Anrufer geben sich als Mitarbeiter von Microsoft oder von anderen Softwareherstellern aus. Sie behaupten dann, dein PC habe Fehlermeldungen auf den Firmenservern verursacht, oder die Lizenzen deiner Software seien abgelaufen.

    Egal welcher Grund für diesen Anruf genannt wird, der Mitarbeiter bietet immer die Hilfe per Fernwartungssoftware an, die du herunterladen sollst. Kommst du dieser Aufforderung nach, öffnest du den Betrügern Tür und Tor zu deinem PC und Netzwerk. Kein Softwareunternehmen, nicht einmal Microsoft, ruft die Käufer seiner Produkte an. Zugegebenerweise ist diese Masche recht alt, aber sie funktioniert immer wieder.

    Betrugsmaschen frühzeitig erkennen

    Sollte dir das zukünftig passieren, dann leg einfach den Hörer wieder auf. Außerdem solltest du eines beherzigen: Keine Links und Nachrichten von unbekannten Telefonnummern öffnen und auch keine QR-Codes die irgendwo kleben, mit dem Handy oder Tablet scannen.

    Schaden kann es auch nicht, sich hin und wieder mal über die neuesten Betrugs-Trends zu informieren. Zu diesem Thema gibt es eine Reihe von Webseiten, die sich darauf spezialisiert haben, über die neuesten Betrugsmaschen zu berichten. Dazu gehören beispielsweise die Verbraucherzentrale mit ihrem Phising-Radar, dem Anti-Botnet Beratungszentrum, dem österreichischen Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch – Mimikama und zuletzt auch die europäsche Initiative für mehr Sicherheit im Netz, Klicksave.de.

  • Filesharing, Abmahnungen und Co: Was darf ich im Internet und was nicht?

    Egal wo wir uns im Internet bewegen, müssen wir darauf achten, ob wir die Rechte anderer verletzen oder nicht. Abmahnungen wegen unrechtmäßigen Facebook-Postings oder widerrechtlichem Filesharing können eine der unangenehmen Folgen sein. Jedem sollte mittlerweile klar sein, dass das Internet nicht so anonym ist, wie es den Anschein hat. Über Internet-Recht, aktuelle Urteile und Trends berichtet der Rechtsanwalt Sören Siebert auf seiner Webseite „E-Recht24.de„.

    Hier werden Themen behandelt ob beispielsweise Beleidigungen des Chefs ein Kündigungsgrund ist oder man ein Hotel als Dreckstall bewertet werden darf.

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    Hier können Sie ebenfalls nachlesen was man beachten muss, wenn für eine Ebay-Auktion fremde Fotos verwendet werden sollen, oder wie man am besten auf eine Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharings reagieren sollte.

  • Schluss mit teuren 0180-Nummern: Servicenummern entschlüsseln und viel günstiger telefonieren

    Mittlerweile sind Servicerufnummern bei fast jeder Firma zu finden. Gerade die sogenannten Hotlines sind meistens 0180- oder 0900-Nummern. Die Tarife variieren stark und dienen bei seriösen Anbietern zur Aufrechterhaltung von zusätzlichen Service-Dienstleistungen. Aber auch Behörden, wie zum Beispiel die Agentur für Arbeit, nutzen diese „Service-Rufnummern“. Bisher war jeder darauf angewiesen, trotz Festnetz-Flatrate, die kostenpflichtigen Rufnummern zu benutzen. Gerade bei arbeitssuchenden oder arbeitslosen Menschen, die auf jeden Euro angewiesen sind, schlagen diese Zusatzkosten erheblich zu Buche. Hilfe verspricht das 0180-Telefonbuch von Teltarif.de. Hier werden 0180-Service-Rufnummern und die dazugehörigen Festnetznummen angezeigt.

    Mehrwertnummern gehen ins Geld

    Die Tarife dieser sogenannten „Mehrwert-Nummern“ reichen vom Ortstarif bis zu 30 Euro pro Anruf. Bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz, egal von welchem Anbieter, kann es sogar noch teurer werden. Hier dürfen bei Telefonaten vom Mobilfunknetz zu 0180-Nummern, 42 Cent/Min nicht überschritten werden. Bei 0900-Nummern gibt es zwar auch eine gesetzliche Deckelung für Telefonate aus dem Festnetz, aber bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz, sind diese nicht mehr gültig und können vom Anbieter frei gestaltet werden. Weitere Informationen zu den Tarifen finden Sie zum Beispiel auch online bei Sellpage.de.

    So teuer sind 0180-Nummern

    Viele Anbieter von 0180-Servicerufnummern versuchen die Höhe der Gebühren durch eine veränderte Schreibweise zu verwischen (0180-515… oder 01805-15… etc.). Denn die Zahl, die nach der 0180 folgt, legt fest, welche Gebühren fällig werden. Generell gelten für 0180-Nummern folgende (Festnetz-) Tarife:

    • 0180-1 = 3,9 Cent pro Minute
    • 0180-2 = 6  Cent pro Anruf
    • 0180-3 = 9 Cent pro Minute
    • 0180-4 = 20 Cent pro Anruf
    • 0180-5 =  14 Cent pro Minute

    Bei 0900-Nummern dürfen die Festnetz-Tarife nicht über 3 Euro pro Minute und bei Blocktarifen nicht über 30 Euro pro Anruf liegen. Außerdem müssen die Gebühren vorher angesagt und dem Anrufer die Möglichkeit eingeräumt werden, vor Inanspruchnahme des Mehrwertdienstes, den Anruf kostenfrei zu beenden.

    Festnetznummern zu 0180- und 0900-Nummern finden

    Im 0180-Telefonbuch von Teltarif.de finden sich aber auch auf ca. 20 Seiten Festnetznummern zu 0900-Nummern. Und so nutzen Sie das 0180-Telefonbuch von Teltarif.de:

    1. Starten Sie Ihren Internet-Browser und rufen die Seite „http://www.0180.info/“ auf.

    2. Tragen Sie in das Eingabefeld die 0180-Nummer oder den Firmennamen ein und klicken auf „Finden“.

    3. In der Ergebnisliste werden nun alle zu dieser Firma oder der Servicerufnummern gehörigen Festnetz-Nummern angezeigt. Suchen Sie sich aus dieser Liste die passende Rufnummer heraus.

    4. Wenn Ihre Suche erfolglos ist, liegt es daran, dass noch keine Festnetz-Nummer ermittelt wurde. Dieses 0180-Telefonbuch lebt hauptsächlich von den Benutzern selbst, die ihre Suchergebnisse eintragen, denn jeder kann und soll hier mitmachen. Haben Sie eine Festnetznummer zu einer 0900- oder 0180- Nummer herausgefunden, können Sie Ihren Fund eintragen. Klicken Sie auf den Hyperlink von „aktiven Mitarbeit“ …

    und vervollständigen die Kontaktdaten. Gegebenenfalls können Sie auch noch einen Kommentar abgeben. Klicken Sie auf „Abschicken“ um die Daten zu übermitteln.

    Es fällt sehr schnell auf, dass sich hinter Service-Rufnummern viele Firmen- und Behördenstandorte verbergen können. Geben Sie mal testweise die Service-Rufnummer der Arge in Duisburg (01801-555111) ein. Die Ergebnisliste umfasst 53 Seiten und führt zu Arbeitsagenturen quer durch Deutschland.

    Die Arbeitsagentur Duisburg findet man übrigens erst auf Seite 8. Tipp: Manchmal findet man sogar zu den kostenpflichtigen Service-Rufnummern eine kostenfreie 0800-Nummer (z. B. 1&1 oder das Bahn-Fundbüro München)! Geben Sie in das Suchfeld auf der Startseite einfach mal 0900 ein und lassen sich überraschen…

    Hinweis: Wenn Sie keine Festnetz-Telefon-Flatrate besitzen, prüfen Sie lieber vorher, ob die Festnetztelefonnummern tatsächlich günstiger sind als die Servicerufnummer. Ein Tarifbeispiel der Telekom (Call Plus): Ein Ferngespräch innerhalb von Deutschland kostet pro Minute in der Hauptzeit ( Mo-Fr 7 – 19 Uhr) 5,1 Cent. Hier wäre ein Anruf zu einer Servicerufnummer 0180-1 (=3,9 Ct/Min) oder 0180-2 (6 Ct pro Anruf) viel günstiger.

  • Facebook-Gewinnspiele: Vorsicht bei Gewinnspielen und Geschenken von Facebook

    Verlockende Angebote, indem man durch einfache Klicks oder Likes neuwertige Geräte wie Handys oder Fernseher gewinnen kann, sind oftmals Versuche von Betrügern, die sich hinter großen Markennamen verstecken, an die Zugangsdaten der Nutzer zu gelangen. Kosten- und Abo – Fallen können ebenfalls Folge dieses kriminellen Systems sein.

    Vorsicht bei der Angabe von persönlichen Daten

    Oftmals laufen die kriminellen Aktivitäten so ab, dass der Facebook-Nutzer aufgefordert wird, an einem Gewinnspiel teilzunehmen und somit in den Besitz von hochwertigen Wertgegenständen zu gelangen. Über einen Klick auf ein Bild oder einen Link wird der Nutzer auf eine Seite weitergeleitet, welche ein ähnliches Design wie Facebook aufweist und weitere Gewinne verspricht, insofern der User seine persönlichen Daten wie die E-Mail-Adresse oder auch die Handynummer übermittelt.

    Durch diese Aktionen und anscheinenden Werbemaßnahmen gelangen Betrüger kinderleicht an die persönlichen Daten, welche zu kriminellen Zwecken missbraucht oder an andere Betrüger weiterverkauft werden. Diese Betrugsversuche erscheinen häufig unter den Angeboten von kostenlosen Gutscheinen oder Guthabenkarten bekannter Unternehmen wie REWE oder H&M.

    Vorsicht Abzocke

    So lassen sich Betrugsversuche erkennen

    Auch wenn die Angebote und Gewinnspiele oftmals verlockend sind und ihnen nur schwer zu widerstehen ist, ist von der Nutzung solcher unseriöser Angebote dringend abzuraten. Die finanziellen Schäden, welche oftmals eine Folge des Datenmissbrauchs sind, können immens sein. Gewinnspiele, bei denen ein betrügerischer Hintergrund vermutet wird, können beispielsweise durch einen Blick in das Impressum der Seite enttarnt werden. Sind hier keine Angaben gemacht worden, so handelt es sich aller Voraussicht nach um einen Betrugsversuch. Sollten dennoch Angaben zugänglich sein, so empfiehlt sich eine Google-Suche, um das Angebot auf Seriosität zu überprüfen. Angebote von bekannten Unternehmen verweisen zumeist zusätzlich auf der internen Homepage auf ein Facebook-Gewinnspiel. Ein Blick auf diese Seite genügt daher oftmals, um sich von einem echten Angebot zu überzeugen.

    Gewinnspiele sind oftmals illegal

    Es hilft zudem, Fotos vermeintlicher Gewinnspiel – Aktionen über die Google-Suche zu überprüfen. Denn häufig entstammen diese ebenfalls aus einer Google-Suche und wurden nur in kleinen Details für das Gewinnspiel bearbeitet. Zusätzlich sind Aktionen, welche den User auffordern, für die Gewinnspiel-Teilnahme Facebook–Funktionen zu nutzen, die nach den Facebook-Richtlinien nicht erlaubt sind. Dazu gehören zum Beispiel Aufforderungen, Inhalte zu teilen, zu liken oder zu kommentieren. Solche Aufforderungen innerhalb von Gewinnspielen sind ein klarer Verstoß gegen die Facebook-Nutzungsbedingungen.

    Wer dennoch an Gewinnspielen teilnehmen möchte, sollte darauf achten, dass Firewall und Virenschutz aktiv sind. Anderweitige Sicherheitssoftware wie Plugins für den Browser können ebenfalls vor Betrugsversuchen schützen.

  • Gefahrenquelle USSD-Code: So schließen Sie diese Sicherheitslücke bei Ihrem Android-Handy

    Nicht nur betrügerische Apps versuchen an Ihre Daten zu kommen; auch die allseits geschätzten USSD-Codes sind wie ein offenes Scheunentor für Angeifer aus dem Netz. So lässt sich die Gerätenummer (Code *#06#) oder das Restguthaben (Code *100#) beispielsweise mit USSD-Codes anzeigen. Auch die Sperrung von SIM-Karten oder die Wiederherstellung der Werkseinstellungen und die damit verbundene Löschung aller Datenbestände können damit vollzogen werden. Wer diese Gefahr jedoch kennt, der kann das „Scheunentor“ schnell schließen.

    Die eigentliche Gefahrenquelle

    Die Gefahr die von den USSD-Codes ausgeht, sind eigentlich nicht die Codes selbst. Vielmehr ist es das Android-Handy, von dem die Gefahr ausgeht. Die Codes lassen sich nämlich nicht nur manuell über die Tastatur eingeben, viele Handys lassen auch die Übergabe der USSD-Codes per URLs zu, die mit „tel:“ beginnen.

    Diese Tel-URL´s sind in Webseiten oder in QR-Codes eingebettet und bauen eine Rufverbindung auf. Besonders gerne wird die Funktion der QR-Codes von Online-Telefonbüchern genutzt. Diese automatische Übergabe gilt es zu verhindern.

    Ist mein Telefon gefährdet?

    Die gute Nachricht ist, dass nicht alle Hersteller von Android-Handys die automatische Übergabe erlauben. Das Computermagazin „COM“ schafft hier Klarheit. Mit der Webseite www.com-magazin.de/ussd-check können Sie testen ob Ihr Smartphone zu den gefährdeten Geräten gehört.

    Rufen Sie mit Ihrem Smartphone diese Webseite auf. Wird im Anschluss folgende Webseite mit Text angezeigt…

    bild-2-joerg-voss-app-no-tel-url-automatisch-sicher-übergabe-ussd-verhindern-rufaufbau

    …findet keine automatische Übergabe an das Wählprogramm statt.

    Wird allerdings die Gerätenummer (IMEI) angezeigt…

    bild-1-app-android-ussd-code-gefahr-angriff-hacker-imei-guthaben-werkseinstellung-daten-persönlich-sensibel

    …gehört Ihr Handy zu den gefährdeten Geräten.

     „No Tel URL“ schützt

    In diesem Fall können Sie Ihr Smartphone mit der App „No TelURL“ des Entwicklers Jörg Voss schützen. Die App ist kostenlos im Google Play-Store erhältlich. Klicken Sie hier, um direkt zum Angebot weitergeleitet zu werden und laden Sie die App herunter.

    „No Tel URL“ schützt Ihr Handy automatisch; ein separater Programm-Start ist nicht nötig. Versuchen Sie es trotzdem, erhalten Sie lediglich folgende Meldung:

    bild-3-meldund-jörg-voss-entwickler-no-tel-url-verhindern-automatisch-meldung-geschützt-download-kostenlos-android-play-store

    Wird von der App eine „infizierte“ Telefonnummer erkannt, reagiert das Programm mit folgender Bildschirmmeldung:

    bild-4-url-no-tel-automatisch-verbindung-verhindern-url-telefon-android-sicherheitslücke-ussd-abfangen

    Tippen Sie auf „No Tel: URL“ wird die Verbindung verhindert, mit „Telefon“ werden Sie automatisch mit dem Teilnehmer verbunden.

    Hinweis:

    Das Verbinden mit dem Teilnehmer per Taste „Telefon“ funktioniert erst ab Android 4.o (Ice Cream Sandwich). Die Nutzer von älteren Android-Versionen müssen den manuellen Weg über das Wählprogramm nehmen. Einen Einfluss auf den Schutz des Telefons hat das jedoch nicht. Der Grund liegt einfach nur in der fehlenden Schnittstelle zum Wählprogramm, die erst ab Android 4.0 (ICS) enthalten ist.

  • Ganz legal fremde Bilder und Fotos im Internet veröffentlichen

    Egal ob auf der eigenen Homepage, bei Ebay oder bei anderen Auktionsplattformen: Veröffentlicht man fremde Bilder, können diese urheberrechtlich geschützt sein. Das kann weitreichende, rechtliche Konsequenzen haben. Hier hilft Ihnen Google, Bilder zu finden, die Sie gefahrlos verwenden können.

    Spätestens seit der Affäre um Minister zu Guttenberg wissen wir, wie problematisch es sein kann, fremdes Text- und Bildmaterial zu benutzen.

    Dazu kommen auch noch Anbieter die es darauf anlegen, dass die auf deren Internetseiten veröffentlichten Fotos herauskopiert und zum Beispiel bei Ebay-Auktionen verwendet werden. Denn dann folgen kostenpflichtige Abmahnungen. Es bleibt also nichts anderes übrig, Fotos zu finden, die für eine Wiederverwendung freigegeben sind. Dabei hilft Ihnen die Google-Suchmaschine.

    Um kostenlose Fotos und Bilder zu finden, die Sie ohne Abmahngefahr einsetzen können, gehen Sie folgendermaßen vor:

    1. Starten Sie Google und wechseln zur Bildersuche. Ersatzweise können Sie auch in die Adresszeile des Browsers „images.google.de“ eingeben.

    2. Klicken Sie, ohne einen Suchbegriff einzugeben, auf „Erweiterte Bildersuche“.

    3. In der „Erweiterten Bildersuche“ geben Sie Ihren Suchbegriff neben der Option „mit allen Wörtern“ in das Textfeld ein.

    4. Auf der gleichen Seite, unten rechts, wählen Sie die gewünschte Lizenz aus. Für private Nutzung ist es „zur Wiederverwendung gekennzeichnet“ oder für gewerbliche Nutzung „zur kommerziellen Wiederverwendung gekennzeichnet“.

    5. Klicken Sie anschließend auf „Google-Suche“ um entsprechende Bilder zu finden.

    6. Aus dem Suchergebnis wählen Sie sich das passende Bild heraus, klicken mit der linken Maustaste zum Download auf das Bild.

    Wichtiger Hinweis:

    Bevor Sie das Bild herunterladen, beachten Sie unbedingt, dass eine Weiterverwendung des Bildes nur unter bestimmten Bedingungen gestattet ist. Das kann zum Beispiel eine Nennung der Herkunft des Bildes sein. Was Sie beachten müssen, ist auf der Internetseite des Anbieters, unter der Rubrik „Lizenzieren“ nachzulesen.

    7. Sie werden zur Webseite des Anbieters weitergeleitet und suchen dort die Rubrik „Lizenzieren“. Klicken Sie auf diesen Link, um die Bedingungen einzusehen.

    8. In einem neuen Fenster öffnen sich die Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, um das Bild auf Ihrer Webseite oder Ebay-Auktion verwenden zu dürfen.

  • Verantwortliche Person einer deutschen Webseite finden

    Immer häufiger benötigt man die verantwortliche Person einer deutschen Webseite. Normalerweise muss diese Person im Impressum genannt werden. Oft fehlen die Angaben oder sind nicht richtig. Es kommt aber auch vor, dass das Impressum im Seitenaufbau nicht sofort erkennbar ist. Man muss aber nicht lange suchen, denn auf der Seite von www.denic.de findet man ganz schnell den Verantwortlichen mit Namen, Adresse und Telefonnummer.

    Denic.de ist die zentrale Registrierungsstelle aller .de-Top-Level-Domains für deutsche Webseiten. Bei der Domain-Registrierung ist es zwingend erforderlich, die verantwortliche Person mit Adresse und Telefonnummer anzugeben.

    Die zuverlässige Angabe einer verantwortlichen Person ist besonders wichtig, wenn Sie bei einer Webseite nicht sicher sind, ob es sich um eine Internetfalle oder eine Abzocker-Seite handelt. So können Sie mit zusätzlichen Informationen Ihre Recherche vervollständigen.

    Bei Denic.de werden folgende Domain-Abfrage-Ergebnisse angezeigt:

    • Domain-Inhaber
    • Administrativer Ansprechpartner
    • Technischer Ansprechpartner
    • Zonenverwalter
    • Technische Daten (zum Beispiel Nameserver)

    So finden Sie die verantwortliche Person:

    1. Rufen Sie in Ihrem Internetbrowser die Seite www.denic.de auf.

    2. Geben Sie die gewünschte Webseite oben rechts in das Suchfeld ein. Die Eingabe erfolgt ohne „www.“ und „.de“.

    3. Die Suche startet mit Klick auf die Schaltfläche „Anfrage starten“.

    4. Im nächsten Fenster müssen Sie die Nutzungsbedingungen akzeptieren. Unter anderem bestätigen Sie auch, dass die Adressdaten nicht zu Werbezwecken genutzt werden dürfen.

    5. Danach erfolgt noch die eine Sicherheitsabfrage in der Sie einen Captcha-Code eingeben müssen. Nach dem Klick auf den Button „Lösung“, werden Ihnen die gewünschten Daten angezeigt.

    Ausländische Domains .com, .net und .org abfragen

    Bei Denic.de kann man nur deutsche Domains abfragen. Benötigen Sie aber die Daten für ausländische Webseiten, können Sie diese zum Beispiel bei den folgenden Whois-Services anzeigen lassen:

    Die umfangreichsten Informationen stellt whois.com zur Verfügung. Das Layout der Suchergebnisse ist dem von Denic.de sehr ähnlich. Auch hier ist zur Sicherheit ein Captcha-Code einzugeben.

    Noch ein Hinweis zu www.whois.net: Dieser Service funktioniert nicht mit dem Opere Internet-Browser.