Schlagwort: agb

  • Bald auch ein Datenkrake? Streaming-Dienst Spotify ändert seine AGB´s

    Bald auch ein Datenkrake? Streaming-Dienst Spotify ändert seine AGB´s

    Bereits im August 2015 hat Spotify seine allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erweitert und will zukünftig in die Adressbücher und Fotoalben der Nutzer Einblick haben. Wozu soll das gut sein? Offiziell sollen die Änderungen nur der Personlisierung der Playlisten und dem einfacheren Finden von Bekannten dienen. Zudem würden Ortungsinformationen nur zur Analyse von örtlichen Musik-Trends benutzt.

    spotify-zugriff-app-smartphone-agb-foto-album-kontakte-adressbuch-ortung

    Zweifler befürchten aber, dass diese Daten auch zur personalisierten Werbung genutzt werden sollen. Spotify-Gründer und Chef Daniel Ek beteuerte zwar, dass Fotoalben und Adressbücher nicht gescannt oder importiert werden, aber eine Zugriffsmöglichkeit in diesem Ausmaß weckt bekanntlicherweise Begehrlichkeiten.

    Schließlich gehören zu den Spotify-Geldgebern etliche Investment-Banken, Finanzdienstleister und andere Wirtschaftsgrößen, die wohl auch gerne Musik hören, denen aber letztendlich das Klingeln in der Kasse lieber ist.

    Jeder muss nun selber entscheiden, ob er seine Daten preisgeben möchte. Schließlich gibt es ja auch noch andere Streaming-Möglichkeiten. Zum Beispiel die Erweiterung UpNext Music Player für den Chrome-Browser. Dieses Add-On saugt – ohne nervige Werbung – Musik aus YouTube und SoundCloud.

  • Facebooks neue Nutzungsbedingungen: Datensammler abschalten und deaktivieren – So geht’s

    Facebook ist kostenlos. Oder doch nicht? Der „Preis“ für die kostenlose Nutzung von Facebook sind meine Daten. Wer Facebook nutzt, schickt jede Menge persönliche Nutzungsdaten auf die Facebook-Server. Ab dem 30. Januar mehr denn je. Denn mit den neuen Nutzungsbedingungen lässt man als Facebook-Nutzer praktisch die Hosen runter und verrät mehr Daten als zuvor. Die gute Nachricht: Den Facebook-Datensammler kann man abschalten. Zumindest teilweise.

    Was ändert sich am 30. Januar?

    Ab dem 30. Januar erfasst Facebook nicht mehr nur die Daten, die man bei Facebook selbst von sich verrät – etwa welche Hobbys man treibt oder welche Filme man angeschaut hat -, sondern auch die digitalen Spuren über andere Internetseiten und Apps hinweg. Facebook beobachtet dann auch, was man auf anderen Webseiten so treibt, auch ohne dass der Webseitenbetreiber direkt mit Facebook Daten austauscht.

    Für die Werbeindustrie sind die gesammelten Daten enorm wertvoll. Denn je gläserner ein User ist, umso gezielter lässt sich passende Werbung schalten. Das Ziel der Datensammelwut: noch mehr individuell zugeschnittene Werbung. Wer sich ständig auf Kino-Webseiten tummelt, bekommt Werbung zu Kinotickets. Wer viele Urlaubsseiten besucht, bekommt Reiseangebote präsentiert. Das Ganze garniert mit Standortdaten, da Facebook auch den Aufenthaltsort registriert. Die nutzungsbasierte Internetwerbung ist ein Multi-Milliarden-Dollar-Geschäft für die Werbeindustrie.

    Datensammler abschalten

    Die gute Nachricht: Der Datenverfolgung durch Facebook und andere Anbieter kann man (zumindest teilweise) entgehen. Auf der Seite Your Online Choices sind knapp 100 verschiedenen Werbedienste aufgeführt, die Nutzungsdaten zum Wecke nutzungsbasierte Online-Werbung erheben. Wer das nicht möchte, kann hier einzelne  oder alle Anbieter deaktivieren.

    Auf dem eigenen Rechner wird dann praktisch ein „Bitte keine Daten erheben“-Cookie gesetzt, der den jeweiligen Diensten signalisiert, dass keine Daten erhoben werden sollen. Wer Datenschutzbedenken hat und möglichst wenig Nutzungsdaten verraten möchte, sollte hier mit einem Klick auf Bei allen Anbietern deaktivieren auf einen Schlag alle Anbieter in die Schranken weisen.

    Wichtig: Die Einstellung gilt immer nur für den aktuellen Browser und Rechner. Wer auf anderen Rechnern oder mit anderen Browsern surft, muss die Einstellung auf jedem Rechner und Browser wiederholen. Und: Da sich immer mehr Unternehmen  dem Europäischen Selbstregulierungsprogramm für nutzungsbasierte Onlinewerbung anschließen und bei Your Online Choices mitmachen, sollte man die Webseite von Zeit zu Zeit erneut besuchen und die Einstellungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

    facebook-neuen-agb-datensammler-werbung-abschalten

    Standortabfrage und Ortungsdienste auf dem Smartphone ausschalten

    Damit Facebook keine Standortdaten mehr erfasst, kannst du im iPhone oder Android Smartphone die Ortungsdienste für Faebook abschalten. Auf dem Android öffnest du dazu in der Facebook-App die Einstellungen und deaktivierst die Option Messenger-Ortungsdienste. Auf dem iPhone geht’s über Einstellungen | Datenschutz | Ortungsdienste | Facebook und die Option Nie.

    facebook-neuen-agb-datensammler-werbung-abschalten-2

  • GMail: Google scannt alle Mails

    Jetzt ist es offiziell: In den neuen GMail-Nutzungsbedingungen bestätigt Google erstmals, dass alle ein- und ausgehenden Mails gelesen und durchforstet werden. Bislang wurde das Scannen von E-Mails nur vermutet. Jetzt steht es offiziell in den Nutzungsbedingungen.

    Scannen für Werbung und gegen Spam

    In den seit dem 14. April geltenden Nutzungsbedingungen bestätigt Google das Scannen von E-Mails. Dort heißt es:

    Our automated systems analyze your content (including emails) to provide you personally relevant product features, such as customized search results, tailored advertising, and spam and malware detection. This analysis occurs as the content is sent, received, and when it is stored.

    E-Mails werden demnach durchforstet, um thematisch passende Werbung auszuliefern, die Suche zu optimieren und vor Spam und Malware zu schützen. In den deutschen Nutzungsbedingungen ist der Passus noch nicht enthalten, dürfte demnächst aber folgen.

    google-scannt-emails

    Dass Mail-Anbieter wie Google alle E-Mails scannen und durchforsten ist nicht ungewöhnlich. Bislang stand die Tatsache allerdings nicht in den Nutzungsbedingungen. Google zeigt Transparenz und geht offener mit dem Thema um; vermutlich um den Anti-Google-Kamagnen wie Scroogled den Wind aus den Segeln zu nehmen.

    Und? Ist das ein Skandal? Eher nicht. Als Nutzer eines E-Mail-Anbieter sollte man wissen, dass generell auch andere Anbieter wie Web.de, 1&1 oder GMX E-Mails maschinell durchsuchen. Wie sonst sollte zum Beispiel auch Spamfilter funktionieren? Spams lassen sich halt nur herausfischen, wenn man den Inhalt jeder Mail liest. Passend dazu: In unserem Tipp Gläserne Postfächer erklären wir, warum E-Mails generell unsicher sind und nichts mehr als digitale Postkarten sind.

    E-Mails selbst verschlüsseln

    Kann man sich gegen das Scannen schützen? Ja, indem man E-Mails verschlüsselt. Einige deutsche E-Mail-Provider wie T-Online, Web.de, Freenet oder GMX versprechen zwar mit ihrer Initiative E-Mail Made in Germany eine SSL-Verschlüsselung. Die betrifft aber nur den Transportweg zwischen den Mail-Servern. Auf den Mail-Servern selbst liegen die E-Mails weiterhin in unverschlüsselter und lesbarer Form vor. Die Mail-Provider können die E-Mails also weiterhin scannen. Wer auch das unterbinden möchte, muss seine E-Mails bereits vor dem Verschicken verschlüsseln. Wie das funktioniert, steht in unserem Workshop E-Mails sicher verschlüsseln mit PGP für GMail, Yahoo, GMX und Outlook.com.

  • Sie möchten ein Online-Konto löschen und finden die entsprechende Seite nicht? Mit “Just delete me” gelangen Sie direkt zur Kontolöschung.

    Bei vielen Webseiten ist das Anmelden einfacher als eine Kontolöschung. Das hat natürlich seine Gründe. Mit aktiven Benutzerprofilen lässt sich viel Geld durch Werbung verdienen. Daher werden diese Informationen in den FAQ´s oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen gerne „vergessen“. Amazon beispielsweise, hat keine Konten-Löschfunktion. Möchten Sie hier Ihre Daten löschen, müssen Sie per E-Mail-Kontaktformular explizit danach fragen. Je nach Webseitenbetreiber sind die Löschfunktionen mehr oder wenig einfach zu erreichen. Bei dem Online-Dienst „JustDelete.me“ sind Sie Ihrer Kontenlöschung nur noch ein paar Klicks entfernt.

    bild-1-just-delete-me-konto-online-löschen-direktlink-funktion-hilfe-facebook-kontolöschung-übersicht-webseite

    Direktlink zur Löschung

    JustDelete.me“ leitet Sie bei über einhundert Webseiten direkt zur Löschfunktion. Klicken Sie nur auf die farbige Schaltfläche mit dem Namen der betreffenden Webseite.

    bild-3-direktlink-löschfunktion-hilfe-einstellungen-farbig-button-justdeleteme-dienst-schwer-einfach-unmöglich-mittel-medium-hard-easy-impossible

    Farbige Markierungen von Schwierigkeitsgraden

    Die verschiedenen Farben der Webseiten zeigen auf einen Blick den Schwierigkeitsgrad der Kontenlöschung an.

    • Grün steht für Easy (einfach)
    • Gelb steht für Medium (mittelmäßig)
    • Rot steht für Hard (schwer)
    • Schwarz für Impossible (unmöglich)

    Weitere Informationen erhalten Sie im Aufklappmenü „Show info“.

    bild-2-information-show-info-aufklappen-farbe-schaltfläche-direktlink-rot-grün-gelb-schwarz-schwierigkeit

    Bei den schwarzen, unmöglich zu löschenden Accounts, bleibt meist nur eine Möglichkeit: Alle persönlichen Daten und Einstellungen entfernen oder durch Fantasie-Eingaben ersetzen . Zudem löschen die meisten Betreiber alte Accounts, wenn diese über einen längeren Zeitraum keine Aktivitäten mehr aufweisen.

    Ist die gesuchte Webseite nicht dabei?

    Aber was tun, wenn Ihre Webseite bei „Justdelete.me“ nicht zu finden ist? Versuchen Sie es dann über die FAQ´s, die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Hilfe-Funktion oder kontaktieren Sie den Anbieter.

    Haben Sie dann die Löschfunktion herausgefunden, dann teilen Sie doch Ihren Erfolg. „Justdelete.me“ lebt nämlich auch vom Mitmachen.

    Klicken Sie auf „Submit a site“…

    bild-4-just-delete-me-mitmachen-eigene-webseite-löschfunktion-eintragen-submit-site-anklicken-vzbv-profil-account-konto

    …und geben Sie die betreffenden Informationen in das Formular ein.

    bild-5-mitmachen-eigene-löschung-eintragen-übersetzung-justdelete-kontolöschung-löschoption

    Was sagt die Verbraucherberatung dazu?

    Die Verbraucherberatung hat in einer Marktanalyse herausgefunden, wie wichtig solche Dienste wie „justDelete.me“ sind: Bei 19 untersuchten Online-Plattformen boten nur sechs Plattformen eine Löschfunktion an, wo man sie auch vermutet: In den Kontoeinstellungen oder auf der persönlichen Profilseite.

  • Office Word ab 2003: Bei Dokumenten ein Wasserzeichen lokal bei einzelnen Absätzen einfügen

    Word Dokumente lassen sich mit Wasserzeichen versehen. Das ist zwar nichts neues, aber die Dokumente lassen sich auch abschnittsweise mit lokalen Wasserzeichen versehen. Das wertet ein Dokument grafisch auf. Da können zum Beispiel bei AGB´s die einzelnen Abschnitte mit entsprechenden Wasserzeichen versehen werden (Gerichtsstand mit einem Paragraphen oder die Versandbestimmungen mit einem Paketsymbol, etc…). Auch Rezeptsammlungen können Hausfrauen und -männer mit diesem Tool anschaulicher gestalten.

    Die Integration von Wasserzeichen ist mit Word gar nicht so schwer und funktioniert mit allen Versionen ab 2003.

    1. Starten Sie Word und erstellen das gewünschte Dokument, oder rufen ein gespeichertes Dokument auf.

    2. Setzen Sie den Cursor an den Anfang des gewünschten Abschnitts und aktivieren das Seitenlayout über die entsprechende Schaltfläche oder klicken Sie in der Menüleiste auf „Ansicht | Seitenlayout“.

    3. Suchen Sie sich nun eine Grafik Ihrer Wahl mit Klick auf „Einfügen | Grafik | Aus Datei“.

    4. Klicken Sie  nun nacheinander auf die Grafik, dann auf den Button „Textfluss“ auf der Grafik-Symbolleiste. Sollte diese nicht aktiviert sein, können Sie die Leiste mit einem Rechtsklick in die Grafik und im Kontextmenü mit „Grafiksymbolleiste anzeigen“ aufrufen. Wählen Sie hier die Option „Vor den Text“.

    5. Nun können Sie die Grafik an die gewünschte Position verschieben. Sollte die Grafik zu groß sein, kann man diese mit gedrückter Maustaste an den Ecken in die passende Größe skalieren.

    6. Im nächsten Schritt regeln Sie über die Grafik-Symbolleiste den Kontrast herunter und die Helligkeit herauf. Der Text sollte allerdings lesbar bleiben.

    7. Zum Fixieren klicken Sie mit der rechten Maustaste in die Grafik und wählen im Kontextmenü „Grafik formatieren“.

    8. Wechseln Sie zum Register „Layout“ und klicken unten rechts auf den Button „Weitere“.

    9. Im Dialogfenster „Erweitertes Layout“ im Bereich „Bildposition“ setzen Sie die Häkchen vor „Objekt mit Text verschieben“ und vor „Verankern“.

    Das Speichern der Änderungen bestätigen Sie mit „OK“.

    10. Als letzten Arbeitsschritt klicken Sie nochmals mit der rechten Maustaste in die Grafik und wählen im Kontextmenü erst „Reihenfolge“ und dann „Hinter den Text bringen“. Fertig!!

    Noch ein Tipp zur Positionierung der Grafik: Auch nach dem letzten Arbeitsschritt lässt sich die Position der Grafik noch korrigieren.

    Möchten Sie noch weitere Wasserzeichen in das gleiche Dokument einfügen, wiederholen Sie alle Arbeitsschritte mit den zusätzlichen Grafiken.

  • Impressum & Co. – Das muss mindestens auf die Homepage

    Neue Blogs, Wikis und Homepages sind schnell ins Leben gerufen. Nach der Einrichtung eines neuen Blogger.com- oder WordPress-Blogs können Sie sofort loslegen und die ersten Blogeinträge schreiben. Doch aufgepasst: So, wie die Homepage von den Blog- oder Homepage-Providern angeboten werden, sind Sie höchst abmahngefährdet. Denn bei den fertigen Homepage-Angeboten „von der Stange“ fehlt das wichtige Impressum.

    Impressum und Anbieterkennzeichnung

    Jede Webseite muss ein Impressum enthalten. Das gilt auch für private Homepages. Das Impressum – auch Anbieterkennzeichnung genannt – muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Am besten richten Sie auf Ihrer Homepage auf jeder Seite einen Link zur Impressum-Seite ein, so dass sie von überall aus erreichbar ist. Auf der Impressum-Seite müssen folgende Informationen enthalten sein:

    • – Vor- und Nachname sowie die vollständige Anschrift.
    • – Telefonnummer und (falls vorhanden) Faxnummer
    • – E-Mail-Adresse

    Bei gewerblichen Webseiten sind zudem weitere Angaben erforderlich:

    • – Die Registernummer des Handelsregisters, Vereinsregisters, Partnerschaftsregisters oder Genossenschaftsregisters, in das Sie eingetragen sind
    • – Bei Tätigkeiten, die der behördlichen Zulassung bedürfen (z.B. Ärzte) Angaben über die zuständige Aufsichtsbehörde
    • – Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden

    Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater müssen im Impressum zudem folgende Informationen ergänzen:

    • – Die Kammer, der sie angehören
    • – Die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde
    • – Die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen sowie Angaben, wie diese zugänglich sind

    Risikien minimieren

    Um die rechtlichen Risiken zu minimieren, können Sie zusätzlich Haftungsausschlussklausen – auch Disclaimer genannt – mit ins Impressum aufnehmen. Unter Juristen sind solche Haftungsausschlüsse aber umstritten. Auf den Webseiten www.123recht.net/muster-haftungsausschluss.asp und  www.e-recht24.de/muster-disclaimer.htm finden Sie fertige Vorlagen für Disclaimer. Weitere Informationen zur Anbieterkennung finden Sie auf der Webseite www.anbieterkennung.de.

    Zusätzlich bei Shops

    Die eigene Homepage oder der Blog lässt sich leicht um ein Shopsystem erweitern. Eine Übersicht kostenlos erhältlicher Shops für die eigene Homepage finden Sie zum Beispiel auf der Webseite www.kostenlos.de/internet-homepage-tools-shopsysteme. Doch aufgepasst: Wer einen Shop betreibt, muss weitere wichtige Regeln einhalten. Das wichtigste im Überblick:

    • – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Vor der Startseite aus und während des Bestellvorgangs müssen jederzeit die Vertragsbedingungen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erreichbar sein. Die AGB-Seiten müssen sich zudem speichern und ausdrucken lassen. Vor Abschluss der Bestellung muss der Kunde zusichern, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben. Meist muss der Kunde hierzu ein Kontrollkästchen aktivieren und damit die Kenntnisnahme bestätigen.

    • – Eindeutige Preisauszeichnung inklusive Versandkosten

    Ein häufiger Grund für Abmahnung sind falsche Preisauszeichnungen. Laut Preisangabenverordnung müssen die angegebenen Preise Endpreise sein, also einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Fallen weitere Kosten wie Liefer- und Versandkosten an, muss deren Höhe ebenfalls angegeben bzw. ein direkter Link zur Versandkostenübersicht angezeigt werden.

    • – Rückgabe- und Widerrufsrecht

    Bei Onlineshops müssen Sie Ihren Kunden ein Rückgabe- und Widerrufsrecht einräumen. Endverbraucher haben das Recht, die gekaufte Ware innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. Die Belehrung über das Rückgabe- und Widerrufsrecht sollte während des Bestellvorgangs erfolgen und die Kenntnisnahme vom Kunden bestätigt werden.

    Eine gute Übersicht über die Tücken bei Onlineshops und aktuelle Rechtsfälle aus dem Shop-Alltag finden Sie auf der Webseite http://www.shopbetreiber-blog.de.