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  • Verkäufer müssen ab Februar 2018 Bildrechte an eBay abtreten

    Bereits im September 2017 erhielten die gewerbetreibenden Händler neue AGB´s mit der Ankündigung, ihre Bildrechte an die Handelsplattform eBay abzutreten. Ebenfalls verboten ist in diesem Zusammenhang dann auch die Einbindung von Wasserzeichen. Wer die Rechte an seinen Bildern nicht abtreten will, dem droht eBay mit Sperrung des Verkäufer-Kontos.

    Hintergrund des Abtretungs-Zwangs

    Ab Februar 2018 werden die Bilder zur Vervollständigung des eBay-Katalogs verwendet. Die Verkäufer können dann aus diesem Katalog Bilder und Produktdaten ihren eigenen Angeboten hinzufügen. Dieses Verfahren soll die Kauferfahrung von Kunden vereinheitlichen, die Bewerbung der Angebote, sowie die Sichtbarkeit in der Artikelsuche verbessern.

    Im eBay-Verkäuferportal heißt es wie folgt:

    Ab dem 1. Februar 2018 gelten neue AGB. Die wichtigste Änderung ist, dass wir Sie auffordern werden, uns das Recht zur Nutzung Ihrer Bilder und sonstigen Produktdaten einzuräumen:

    • Bitte räumen Sie uns dieses Recht bereits ab Ende September 2017 im Rahmen einer Zusatzvereinbarung ein.
    • Spätestens bis zum 1. Februar 2018 müssen Sie die neuen AGB akzeptieren.
    • Sollten Sie nicht mit der Nutzung Ihrer Bilder und sonstiger Produktdaten durch eBay und andere eBay-Verkäufer einverstanden sein, löschen Sie die Angebote mit den betreffenden Produktdaten bitte bis zum 1. Februar 2018.

    Wenn Sie der Geltung der neuen eBay-AGB bis zum 1. Februar 2018 nicht zugestimmt haben, müssen wir Ihr eBay-Konto ab dem 1. Februar 2018 vom Handel ausschließen.

    Händler sind verärgert

    Dass dies bei den Händlern nicht gut ankommt, kann sich jeder denken. Viele befürchten den Missbrauch ihrer Produktfotos. Aber es gibt dabei auch noch ein ganz anderes Problem. Große Händler bekommen von ihren Lieferanten die Produktbilder zur Verfügung gestellt und sind daher oft nicht berechtigt, die Rechte an eBay abzutreten.

    Diese Tatsache ist eBay zwar bekannt, scheint sie aber nicht besonders zu interessieren. Eine Alternative gibt es nicht. Wer weiterhin auf eBay verkaufen möchte, muss dann wohl ohne Produktfotos auskommen oder seine Produkte selbst fotografieren, was einen erheblichen Zeitaufwand nach sich zieht.

    Meine Meinung

    Meine Meinung dazu ist, dass dies an Enteignung grenzt. eBay nutzt mit diesem Verhalten seine Marktposition schamlos aus, da es kaum ernstzunehmende Alternativ-Plattformen gibt. Das Internet ist halt keine Demokratie.

    Da bleibt nichts anderes übrig als abzuwarten, ob die Erzwingung von Bildrechten in Deutschland überhaupt rechtens ist. Einige Händler werden sich diesbezüglich bestimmt mit ihren Rechtsanwälten beraten.

  • Nervige Benachrichtigungen einzelner Android-Apps wieder abschalten

    Beim Herunterladen von Apps aus den einschlägigen App-Stores erlaubt man über die akzeptierten Berechtigungen, dass man vom Anbieter Benachrichtigungen erhält. Eigentlich wäre nichts dagegen einzuwenden, wenn bei manchen Apps nicht immer nervige Spam-Nachrichten erhalten würde. Dazu gehören neben Aufforderungen zum Spielen auch die Erinnerung, endlich auf die (kostenpflichtige) Premium-Version umzusteigen. Und natürlich auch die „vielgeliebte“ Werbung. Aber man kann die Benachrichtigungen ebenso einfach wieder loswerden.

    Am einfachsten geht das über die Benachrichtigungszentrale, sobald du eine unerwünschte Benachrichtigung erhälst.  Öffne die Benachrichtigungszentrale mit einer Wischbewegung von oben nach unten.

    Dann tippst du auf den Eintrag dieser App und hälst ihn so lange bis die Meldung „i“, „App-Info“ oder App-Details erscheint. Die Art der Meldung kann je nach Geräte-Hersteller etwas abweichen.

    android-benachrichtigung-spam-abschalten-app-zentrale-wisch-bewegung

    Tippe auf diese Meldung und du gelangst zu den Einstellungen der ausgewählten Anwendung.

    Hier kannst du nun die Benachrichtigungen durch Entfernen des Häkchens oder mithilfe eines Schalters deaktivieren.

    Bei Bedarf lässt sich die App auch beispielsweise auf die SD-Karte verschieben, deinstallieren, oder den Cache leeren.

  • Webseiten-Tracking im Microsoft Internet Explorer verhindern

    Der meisten Webseiten erfasst die Surfspuren der Besucher durch integrierte Tracking-Skripts. Was mit den Daten geschieht, ist ja hinlänglich bekannt. Viele dieser Skripts lassen sich jedoch beim Internet Explorer von Microsoft über den Trackingschutz abschalten.

    Dazu startest du deinen Microsoft Internet-Explorer und klickst auf das Zahnradsymbol. Im Kontextmenü öffnest du über Sicherheit | Tracking-Schutz aktivieren…

    …das Dialogfenster Add-Ons verwalten. Dann wählst du die Kategorie Tracking-Schutz bei den Add-On-Typen aus. Der Link Liste für den Tracking-Schutz online abrufen führt dich zur Webseite der Tracking-Schutz-Listen in der Internet Explorer Galerie.

    Hier wählst du eine oder mehrere Tracking-Schutz-Listen aus und fügst sie dem Internet Explorer hinzu.

    Möchtest du zu einem späteren Zeitpunkt alte Blockierlisten entfernen oder neue hinzufügen, dann musst du den Weg über das Zahnradsymbol und Add-Ons verwalten nehmen.

    Ab sofort wird der Schutz vor Tracking-Skripts, die in den Blockierlisten enthalten sind, direkt durchgesetzt. Ganz im Gegensatz zur Do-Not-Track-Funktion, die nur vom Wohlwollen des jeweiligen Trackers abhängt.

  • Tracking und Ausspionieren verhindern: Die Tracking- und Spionagefunktionen der wichtigsten Online-Dienste abschalten und deaktivieren

    Dass wir alle beim Surfen ausspioniert werden, ist kein Geheimnis. Jeder Anbieter – ob Google, Ebay, Amazon, Facebook und wie sie alle heißen – schauen uns beim Surfen auf die Finger. Jeder möchte möglichst viel wissen. Wohin wir surfen, was wir anklicken, was uns gefällt, was wie kommentiert wird und vieles mehr. Die Skrupel, die gesammelten Daten zu verwenden, bröckelt immer mehr. Und das nicht erst, seit Google mit den „Sozialen Empfehlungen“ Namen und Fotos der Nutzer in Werbung verwendet oder Facebook die Privatsphäre-Einstellungen lockert. Wir zeigen, welche der meistgenutzten Dienste Daten sammeln und wie Sie die Sammelwut zumindest einschränken.

    Gezielte Werbung bei Google, Facebook und Twitter

    Wichtigstes Ziel der Datensammelei: Nutzerprofile erstellen und daraus gezielte „interessenbasierte“ Werbung stricken. Da Facebook zum Beispiel durch Ihre Likes und Kommentare weiß, dass Sie gerne Joggen, die Tribute von Panem schauen und viel um die Welt fliegen, bekommen sie natürlich dazu passende Werbung gezeigt: für Joggingschuhe, DVDs und Billigflüge. Das lässt sich zwar nicht ganz verhindern aber zumindest abmildern. Durch sogenannte „Opt-Outs“, also der aktiven Mittelung, dass man etwas nicht möchte. Alle Anbieter bieten die Opt-Out-Möglichkeit – sie ist nur (aus Sicht der Anbieter verständlicherweise) gut versteckt.

    Google „Soziale Empfehlungen“ einschränken

    Google sammelt viele Daten wie „+1“-Likes oder Bewertungen auf Google Play und macht daraus gegebenenfalls passende Werbung, sogar inklusive Ihrem Google-Namen und -Profilbild. Wer das nicht möchte, kann die sozialen Empfehlungen auf folgender Seite abschalten:

    Damit Ihr Name und Ihr Profilbild nicht für Werbung genutzt wird, müssen Sie nur ganz unten auf der Seite das Häkchen bei „Basierend auf meinen Aktivitäten kann Google meinen Namen und mein Profilbild in sozialen Empfehlungen einblenden, die in Anzeigen erscheinen“ entfernen und mit „Speichern“ bestätigen.

    Googles interessenbasierte Werbung abschalten

    Google weiß alles. Zum Beispiel, dass Sie männlich, zwischen 35 und 44 Jahre alt sind, deutsch sprechen und gerne Tennis spielen. Daraus lassen sich natürlich ideal speziell auf Sie zugeschnittene Werbung einzublenden; was natürlich prompt auch geschieht. Sowohl auf der Google-Seite selbst als auch beim Surfen auf anderen Seiten, die Google-Werbung einblenden. Wem das suspekt ist, kann überprüfen, was Google über einen weiß und die interessenbasierte Werbung abschalten. Dazu rufen Sie diese Seite auf:

    Hier sehen Sie welche Ihrer persönlichen Daten Google kennt, woher Google sie kennt und welche für gezielte Werbung genutzt wird. Gewonnen werden zum Beispiel folgende Daten:

    • Geschlecht (z.B. aus Ihrem Google+-Profil)
    • Alter (Google-Profil)
    • Sprachen (z.B. anhand der besuchten Webseiten)
    • Interessen (z.B. anhand Ihrer Suchbegriffe und besuchter Webseiten)

    Die gute Nachricht: Sie können die interessenbezogene Werbung abschalten, indem Sie unten auf der Seite in jeweils beiden Spalten in der Zeile „Deaktivierungseinstellung: Interessenbezogene Anzeigen auf Google/im Web“ auf „deaktivieren“ klicken.

    Zunächst erscheint ein Hinweisfenster und weist sie auf die Folgen der Deaktivieren hin, etwa, dass Sie damit zwar die intessenbezogene Werbung abschalten, aber weiterhin Werbung erhalten. Diesmal allerdings nur noch allgemeine Werbung, die nicht mehr Ihren Interessen entspricht.

    Facebook-Werbeanzeigen bitte ohne mich

    Auch Facebook verwendet muntert die eigenen Aktion für Fremdwerbung. Die eigenen Likes können dann schnell Bestandteil einer Werbeanzeige werden. Wer nicht möchte, dass die eigenen Facebook-Aktivitäten für fremde Werbespots verwendet werden, kann die Funktion hier abschalten:

    Damit Facebook keinesfalls den Namen und das Profilbild für Anwendungen Dritter oder für Werbeanzeigen nutzen kann, klicken Sie in der Zeile „Webseiten Dritter“ auf „Bearbeiten“ und wählen im Feld „Zeige meine Informationen diesen Personen“ die Antwort „Niemand„.

    In der Zeile „Werbeanzeigen und Freunde“ lohnt ebenfalls ein Klick auf „Bearbeiten„. Wer hier die Option „Kombiniere meine sozialen Handlungen mit Werbeanzeigen für“ auf „Niemand“ stellt, verhindert, dass Ihre Gefällt-mir-Klicks und geteilten Inhalte in Werbeanzeigen auftauchen.

    Twitters maßgeschneiderte Werbungen abschalten

    Twitter geht mit seinen „Tailored Ads“ (maßgeschneiderten Werbungen) besonders clever vor. Ein Beispiel: Ein Blumenladen verfügt über eine umfangreiche Liste von Newsletter-Empfängern. Der Blumenladen möchte über Twitter eine Werbung an alle Kunden verschicken, aber nur an Leute, die bereits den Newsletter abonniert haben. Dann muss der Blumenladen nur die Liste der Newsletter-Empfänger in einem besonderen Format (die E-Mail-Adressen sollen dabei angeblich unleserlich sein) an Twitter schicken. Twitter analysiert die Liste und gleicht sie mit den Aktivitäten ihrer Twitter-Nutzer ab und schickt nur an die passenden Empfänger die Twitter-Werbung. Statt der Newsletter-Liste könnte der Shop auch die Cookies seiner Webseite an Twitter schicken – und Twitter filtert aus den persönlichen Informationen die passenden Werbekunden heraus.

    Das clevere Ausnutzen der eigenen Twitter-Aktivitäten lässt sich zwar nicht abschalten, zumindest können Sie Twitter aber so einstellen, dass Sie keine maßgeschneiderten Anzeigen zu sehen bekommen, und zwar hier:

    Hier blättern Sie ganz nach unten und entfernen das Häkchen bei „Anzeigen maßschneidern basierend auf von Werbepartnern geteilten Informationen„.

    Schnüffeln per Such-Verlauf

    Eine der wertvollsten Informationen für die Werbeindustrie ist der Suchverlauf. Wer zum Beispiel oft nach Android-Tipps sucht, sich Webseiten mit Kleidung in Übergrößen anschaut und sich auf Webseiten mit Diätplänen tummelt, landet aus den Augen der Werbeindustrie in der Schublade „Dicke Menschen ohne iPhone“. Werbende können sich dann Werbeanzeigen für Sportartikel und iPhones sparen und stattdessen nur Werbung für XXL-Kleidung und das neueste Android-Handy einblenden.

    Und wo bekommt die Werbeindustrie die Informationen her? Von den Surfern selbst. Eine ergiebige Quelle fürs Surfverhalten ist der Suchverlauf des Browsers bzw. der Suchmaschine. Jedes mal, wenn Sie im Internet nach etwas suchen, erfährt die Suchmaschine etwas mehr von Ihnen. Mit der Zeit entsteht ein üppiges Profil, und Sie landen in der passenden Werbe-Schublade. Die gute Nachricht: Bei fast allen Suchmaschinen lässt sich das Sammeln der eigenen Suchanfragen unterbinden.

    Google -Suchverlauf abschalten

    Was Google alles über das eigene Suchverhalten weiß, erfahren Sie auf der Seite

    Hier steht haarklein, wonach Sie wann gesucht haben. Per Ankreuzen und Klick auf „Einträge entfernen“ lassen sich einzelne Suchanfragen aus dem Google-Gedächtnis löschen. Wem das manuelle Löschen einzelner Einträge nicht reicht, kann die Protokollfunktion komplett abschalten. Dazu klickt man oben rechts auf das Zahnrad und wählt den Befehl „Einstellungen„. Per Klick auf „Deaktivieren“ verzichtet Google ab sofort auf das Aufzeichnen der eingegebenen Suchbegriffe.

    Bing-Sucherlauf abschalten

    Auch Microsofts Suchmaschine Bing interessiert sich dafür, wonach Sie suchen. Steuern lässt sich die Merkfunktion auf der Seite:

    Einzelne Suchen lassen sich hier löschen, indem Sie auf einen Eintrag zeigen und dann auf „Löschen“ klicken. Mit „Alle löschen“ tilgen Sie die bisher gesammelten Suchanfragen. Soll Bing gar nicht mehr die Suchanfragen protokollieren, reicht ein Klick oben rechts auf „Deaktivieren„. Die Einstellung gilt allerdings immer nur pro Computer und Browser. Auf anderen Rechnern oder in anderen Browsern ist die Funktion zunächst wieder aktiv und muss erneut deaktiviert werden.

    Yahoo-Suchverlauf abschalten

    Wer häufiger mit Yahoo sucht, kann die Suchprotokollierung auf dieser Seite konfigurieren:

    Abgeschaltet werden die Suchprotokolle im Bereich „Keep search history“ mit der Option „Search history off„. Das Speichern der Einstellung per Klick auf „Save“ nicht vergessen.

    Spionage per Drittanbieter-Cookies

    Cookies sind kleine Dateien, die beim Besuch einer Webseite angelegt werden. Ebay, Amazon, Facebook und Co. kann Sie damit wiedererkennen und zum Beispiel das Anmeldefenster vorab ausfüllen. Neben den normalen Cookies (die sich nur von den Anbietern auslesen lassen, die sie gesetzt haben), gibt es noch sogenannte Drittanbieter-Cookies. Diese lassen sich auch von anderen Webseiten auslesen. Hat eine Webseite zum Beispiel einen „Gefällt mir“-Button von Facebook platziert, kann Facebook diesen Cookie ebenfalls lesen. Wer das nicht möchte, kann die Verwendung von Drittanbieter-Cookies im Browser unterbinden.

    Google Chrome: Rufen Sie die Einstellungen auf, und klicken Sie unten auf „Erweiterte Einstellungen anzeigen„. Dann im Bereich „Datenschutz“ auf die Schaltfläche „Inhaltseinstellungen“ klicken und einen Haken bei „Drittanbieter-Cookies und Websitedaten blockieren“ setzen. Wer möchte, kann hier aus das Anlegen normaler Cookies abschalten („Speicherung von Daten für alle Websites blockieren„).

    Mozilla Firefox: In den Einstellungen wechseln Sie zum Bereich „Datenschutz“ und wählen bei „Firefox wird eine Chronik“ die Option „nach benutzerdefinierten Einstellungen anlegen„. Hier wählen Sie unter „Cookies von Drittanbietern akzeptieren“ die Option „Nie“ oder schalten durch das Entfernen des Häkchens bei „Cookies akzeptieren“ generell das Anlegen von Cookies ab.

    Internet Explorer: Im IE konfigurieren Sie die Cookie-Verwaltung, indem Sie in den Einstellungen ins Register „Datenschutz“ wechseln und auf „Erweitert“ klicken. Im folgenden Fenster kreuzen Sie „Automatische Cookieverarbeitung außer Kraft setzen“ an und wählen unter „Cookies von Drittanbietern“ die Einstellung „Blocken„. Auch hier können Sie mit „Cookies von Erstanbietern: Blocken“ auch die normalen Cookies ablehnen.

    iPhone Safari: Die Cookie-Einstellungen des mobilen Safari-Browser finden sich im Bereich „Einstellungen | Safari | Cookies blockieren„. Hier können Sie wahlweise alle oder nur die Cookies „Von Dritten oder Werbeanbietern“ abschalten.

    Android Browser: Auf Android-Smartphones starten Sie den Browser, tippen oben rechts auf den Menübutton und dann auf „Einstellungen„. Der Bereich „Datenschutz & Sicherheit“ unterscheidet hier allerdings nicht zwischen normalen und Drittanbieter-Cookies. Hier können Sie lediglich das Cookie-Speichern komplett abschalten („Cookies akzeptieren“ ausschalten) und ab sofort alle Cookies ablehnen.

  • Der Schutzmechanismus von PayPal für Käufer und Verkäufer

    Mit PayPal den Einkauf bei Ebay bezahlen ist schon eine gute Sache. Auch für den Verkäufer ist diese Bezahlmethode trotz der Gebührenordnung vorteilhaft. Direkt nach der Auktion ist das Geld da und der Artikel kann noch am gleichen Tag versendet werden. So profitieren beide Vertragsparteien. Was aber ist zu tun, wenn der Artikel beim Käufer nicht ankommt, oder der Käufer nach Erhalt der Ware eine Rücklastschrift oder eine Kreditkartenrückbuchung veranlasst? Hier hilft der Käuferschutz von PayPal weiter und übernimmt die Konfliktlösung.

    Gekapertes PayPal-Konto? Kein Problem!

    Der PayPal-Schutz tritt sogar dann in Kraft, wenn ein PayPal-Konto gekapert wurde und damit unrechtmäßig Waren gekauft wurden. Das gilt für Käufe bei Ebay und für die anderen Online-Shops, die PayPal als Zahlungsmethode akzeptieren.

    Ausschlusskriterien

    Natürlich hat der PayPal-Schutz auch Grenzen. Immaterielle Güter, wie beispielsweise Softwarelizenzen, eBooks, Dienstleistungen und Geschenkgutscheine, sowie nicht versandfähige Güter wie Autos, Boote und Flugzeuge fallen nicht unter den PayPal-Schutz.

    Voraussetzung: Kommunikation mit dem Geschäftspartner

    Egal aus welchem Grund, ob Käufer oder Verkäufer, über den Button „Konfliktlösungen“ bei Ihrem PayPal-Konto gelangen Sie zur Abwicklung des Problemfalls.

    Voraussetzung für eine eventuelle Kaufpreiserstattung ist, dass der Verkäufer innerhalb von 45 Tagen nach Kaufdatum kontaktiert wird. Das geschieht im nächsten Fenster. Klicken Sie auf „Problem melden“. Sind noch offene Fälle vorhanden, werden sie unten im Bereich „PayPal-Fälle“ und „eBay-Fälle“ angezeigt.

    Problemfall eröffnen

    Im nun folgenden Fenster wählen Sie, je nach Problem, die entsprechende Option „Käuferschutz“ oder „Fremder Kontozugriff“ aus. Mit dem Button „Weiter“ wechseln Sie zum nächsten Bearbeitungsschritt.

    Geben Sie im nächsten Schritt den PayPal-Transaktionscode ein, oder suchen ihn über die entsprechende Schaltfläche. Anschließend klicken Sie auf „Weiter“.

    Im folgenden Fenster finden Sie unter „Transaktionsinformationen“ die Einzelheiten zu Ihrem Kauf per PayPal. Wählen Sie darunter eine der Optionen aus, die den Grund des Konfliktes am besten beschreiben. Mit „Weiter“ bestätigen Sie die Eingaben.

    Der nächste Schritt erfordert die Kategorisierung des gekauften Artikels, den Sie hier über das Drop-Down-Menü festlegen können. Optional können Sie im Textfeld darunter dem Verkäufer noch eine Information zukommen lassen. Mit „Weiter“ schließen Sie die Eröffnung des Konfliktfalles ab.

    Fristen für Käufer und Verkäufer

    Ab sofort läuft die 20-Tage-Frist, nach der, sollte es zu keiner Einigung mit dem Verkäufer kommen, der Antrag auf Käuferschutz gestellt werden kann. Der Termin, der in der abschließenden Meldung genannt wird, müssen Sie sich gut merken und auf Wiedervorlage legen. Mit dem Ablauf des Termins wird der Problemfall automatisch als erledigt geschlossen.

    Zugegeben, die 20-Tages-Frist ist sehr lang. Geben Sie dem Verkäufer aber trotzdem eine Woche Zeit zum Antworten. Sollte er sich innerhalb dieser Frist nicht melden, senden Sie ihm eine Erinnerung und setzten eine letzte Frist von maximal sieben Tagen. Die erste Frist können Sie im Übrigen schon im optionalen Text mit eingeben.

    Wenn die Unstimmigkeiten durch die oben angeführten Arbeitsschritte nicht beigelegt wurden, können Sie den „Antrag auf Käuferschutz“ stellen. Dazu rufen Sie Ihr PayPal-Konto auf und klicken wieder auf „Konfliktlösungen“.

    Der Antrag auf Käuferschutz

    Ganz unten auf der Seite, unter der Rubrik „PayPal-Fälle“, beziehungsweise „eBay-Fälle“, suchen Sie sich den betreffenden Vorgang aus und klicken ganz rechts unter „Aktion“ den Link „Anzeigen“ an. In den darauffolgenden Seiten werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet.

    Bei Verkäufern, die feststellen, dass der Kaufpreis vom Käufer wieder zurück gebucht wurde, gehen auf die gleiche Art und Weise vor. Die Arbeitsschritte sind hier identisch.

    Nützliche Tipps und Hinweise

    Sollten Sie als Käufer festgestellt haben, dass Ihr PayPal-Konto gekapert wurde, sollten Sie sofort reagieren. Als erstes sperren Sie Ihre, bei PayPal hinterlegte Kreditkarte und/oder Girokarte. Nutzen Sie hier den kostenlosen Sperrnotruf 116116 (international: +49 116116). Anschließend loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein und ändern das Passwort. Sollten Sie keinen Zugriff mehr auf Ihr Account haben, kontaktieren Sie PayPal telefonisch unter der kostenpflichtigen Rufnummer 0180 500 66 27.

    Für die kostenpflichtigen Service-Rufnummern, egal von welchen Anbietern, gibt es meistens auch eine kostengünstigere Festnetznummer (bei einer Festnetz-Flat ist sie sogar kostenlos), oder sogar eine kostenfreie 0800-Rufnummer. Wie das funktioniert und wie Sie die Ersatznummern finden, lesen Sie in dem Artikel „Schluss mit teuren 0180-Nummern“.

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