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  • Edge-Browser: Zugriff auf die Entwicklereinstellungen verhindern

    Über die Entwicklereinstellungen (about:flags) lässt sich der Edge-Browser von Microsoft individuell anpassen. Unbedachte Änderungen können aber auch zu schwerwiegenden Problemen führen. Daher ist es manchmal besser, den Zugriff über about:flags ganz zu deaktivieren.

    Die erforderlichen Arbeitsschritte sind von der installierten Windows-10-Version abhängig. Bei Windows 10 Pro, Ultimate und Enterprise öffnest du das Fenster Ausführen über den Shortcut [Windows][R], gibst den Befehl gpedit.msc ein und bestätigst die Aktion mit OK.

    Im Fenster der Gruppenrichtlinien navigierst du auf der linken Seite zu Computerkonfiguration | Administrative Vorlagen | Windows Komponenten. Klicke hier auf den Eintrag des Microsoft Edge und suche im rechten Bereich nach Zugriff auf die Seite „about:flags“ in Microsoft Edge verhindern. Mit einem Doppelklick auf diesen Eintrag öffnet sich ein weiteres Dialogfenster, in dem du die Option Aktiviert auswählst und mit OK bestätigst.

    Da bei Windows 10 Home keine Gruppenrichtlinien zur Verfügung stehen, muss about:flags über die Registry gesperrt werden.

    Gib dazu in das Fenster Ausführen den Befehl regedit ein und bestätige ihn mit OK. Dann navigierst du zu folgendem Schlüssel:

    HKEY_LOCAL_MACHINE\SOFTWARE\Policies\Microsoft

    Im Verzeichnis Microsoft legst du per Rechtsklick mit Neu | Schlüssel einen Eintrag mit Namen MicrosoftEdge an. Hier legst du nach diesem Vorbild einen weiteren Unterschlüssel namens Main an.

    In Main erstellst du per Rechtsklick und Neu | DWORD-Wert (32 Bit) den Eintrag PreventAccessToAboutFlagsInMicrosoftEdge. Öffne ihn mit einem Doppelklick, ändere den Wert auf 1 und speichere ihn mit dem Button OK.

    Ab sofort ist der Zugriff auf about:flags auch in der Home-Edition gesperrt. Werden die Entwicklereinstellungen später doch mal gebraucht, dann änderst du den Wert einfach wieder auf Null.

  • Google Maps: Jeder kann zur Genauigkeit des Kartenmaterials beitragen

    Google Maps ist mittlerweile zu einem recht guten Navigationstool geworden. Dennoch ist das Kartenmaterial nicht fehlerfrei. Tagtäglich ändert sich die Straßensituation. Neue kommen hinzu, dafür fallen andere Straßen weg oder die Straßenführung ändert sich grundlegend. Ähnlich wie beim Konkurrenten OpenStreetMap, können die Nutzer Fehler im Google-Kartenmaterial melden und vorhandene Einträge erweitern. Google Maps lebt ebenfalls vom Mitmachen und ist daher auf seine Mitglieder angewiesen. 

    Die einzige Voraussetzung ist eine Anmeldung bei Google, die ja bekanntlich kostenlos ist.

    Desktop Computer und Notebooks

    Um eine Änderung, wie eine dauerhaft gesperrte Brücke oder Straße zu melden, öffnest du Google Maps in deinem Browser und suchst den betreffenden Ort über das Eingabefeld. Natürlich kannst du auch per Mausklick die Ortsmarkierung direkt im Kartenausschnitt setzen.

    Im linken Bildschirmbereich erscheinen jetzt vorhandene Informationen zu diesem Ort. Hier wählst du dann den Eintrag Änderung vorschlagen oder Fehlenden Ort hinzufügen. In den entsprechenden Dialogboxen trägst du die neue(n) Information(en) ein und sendest sie an Google.

    Wenn keine Infos zu dem ausgewählten Ort vorliegen, klickst du mit der rechten Maustaste auf die Ortsmarkierung und wählst Fehlenden Ort hinzufügen oder Datenproblem melden aus.

    Nachdem du die neuen Informationen abgesendet hast, werden die Änderungen bei Google überprüft und im Kartenmaterial veröffentlicht. Über den Zeitpunkt der Veröffentlichung wirst du dann per E-Mail benachrichtigt.

    Google Maps App

    Bei der mobilen Google-Maps-Version ist die Vorgehensweise ähnlich. Tippe auf die Karte um eine Ortsmarke zu setzen und wähle über das Balkenmenü Fehlenden Ort hinzufügen oder Feedback senden aus. Im Auswahlmenü findest du dann die benötigten Optionen um deine Korrekturen zu erfassen.

  • Neues Jahr, neue Regeln. Das ändert sich ab 01. Januar 2017.

    Der 1. Januar eines Kalenderjahres ist auch immer ein idealer Zeitpunkt, an dem neue Gesetze und Regelungen in Kraft treten. Das gilt auch für das Jahr 2017. Hier eine kleine Auswahl von Änderungen die bereits gültig sind:

    Mindestlohn

    Der bisherige gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde wurde um 34 Cent auf jetzt 8,84 Euro brutto angehoben. Damit erhält ein Vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zirka 55 Euro pro Monat mehr.

    Wer als Alleinstehender Arbeitslosengeld II (= Hartz IV) erhält, der bekommt ab sofort auch mehr Geld. Um ganze 5 Euro wurde der Hartz-4-Satz erhöht.

    Pflegestufen

    Die bisherigen drei Pflegestufen wurden neu definiert und auf insgesamt fünf Pflegegrade erhöht.

    Für die Bewilligung der Pflegegrade (ab Antragsstellung 01.01.2017) wurde damit zusätzlich eine bessere Beurteilung von psychisch sowie an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen ermöglicht, die in die Gesamtbeurteilung des Pflegeanspruchs mit einfließen.

    Bisher wurden im wesentlichen nur körperliche Beeinträchtigungen für die Erteilung einer Pflegestufe herangezogen. Mit der Pflegereform haben es zukünftig nun auch Demenz- und Alzheimerpatienten leichter, einen Pflegegrad zu beantragen (und zu erhalten).

    Bemessungsgrenze für Renten- und Krankenversicherung

    Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, die ein hohes Einkommen beziehen, zahlen den Höchstsatz an Krankenkassenbeiträgen. Nicht prozentual für das gesamte Einkommen, sondern nur bis zum Monatsbrutto von 4350 Euro. Das bedeutet, dass im Gegensatz zu 2016, nun rund 113 Euro mehr in die Sozialkassen zu entrichten sind.

    Kindergeld

    Ab Januar 2017 gibt es für jedes Kind pro Monat zwei Euro Kindergeld mehr. Außerdem steigt auch der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer. Was für dich als Steuerzahler günstiger ist, errechnet am Jahresende das Finanzamt.

    Bei getrennt lebenden Eltern ist der Kindesunterhalt ebenfalls gestiegen. Zirka sieben bis zehn Euro mehr pro Kind bekommt derjenige, in dessen Haushalt die Kinder leben. Als Orientierungshilfe dient hier die Düsseldorfer Tabelle.

    Steuererklärung auf dem Bierdeckel

    Die vom CDU-Politiker Friedrich Merz zitierte Steuererklärung auf dem Bierdeckel ist es zwar noch nicht, dafür ist die Steuererklärung zukünftig weitestgehend belegfrei.

    Da die Finanzämter in Belegen, Quittungen und Rechnungen ersticken, haben die Finanzbehörden entschieden, dass ein Einreichen von Belegen nicht mehr zwingend notwendig ist. Das bedeutet aber nicht, dass man nun alles gefahrlos von der Steuer absetzen kann. Weiterhin kannst du nur das geltend machen, was du durch Belege beweisen kannst.

    Das Finanzamt kann jederzeit Belege zur Einsicht anfordern. Daher müssen die Steuerpflichtigen alle Belege mindestens ein Jahr lang zu Hause aufbewahren.

    Höhere Steuerfreibeträge

    Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit werden nicht komplett versteuert. Das Existenzminimum bleibt steuerfrei. Dieser Grundfreibetrag wird ab 2017 auf 8820 Euro angehoben (bei Ehepaaren gilt der doppelte Betrag). Das sind insgesamt 168 Euro mehr als 2016. Allerdings beträgt hier die Steuerersparnis für einen Ledigen nur bei ca. 25 Euro pro Jahr und lindert somit nur ein wenig die kalte Progression.

    Weniger Zinsen bei Lebensversicherungen

    Der geringere Zins betrifft den Garantiezins, den die Versicherungen ihren Kunden maximal zusichern dürfen. Er sinkt von 1,25 auf 0,9 Prozent für Neuabschlüsse von Lebensversicherungen ab 01.01.2017. Die alten Verträge bleiben davon unberührt.

    Rente

    Rentner können sich in diesem Jahr über eine zweiprozentige Rentenerhöhung freuen. Ebenso wurde die steuerfreie Hinzuverdienstgenze von 5400 Euro auf 6300 Euro angehoben. Das Novum hierbei ist, dass es sich um eine jährliche Hinzuverdienstgrenze handelt. Sie ersetzt die starre monatliche Begrenzung von 450 Euro. Und älteren Arbeitnehmern, die kurz vor dem Rentenalter stehen, wird es mit der Flexi-Rente einfacher gemacht, eine vorgezogene Rente zu bekommen und gleichzeitig einem Job nachzugehen.

     

    Abschließende Feststellung

    Es ist noch zu bemerken, dass es sich in diesem Artikel nur um einen Teil der neuen Bestimmungen und Gesetze handelt. Ebenfalls kann hier nicht der komplette Inhalt der angesprochenen Themen abgebildet werden, da die persönliche Lebenssituation jedes Betroffenen zu unterschiedlichen Voraussetzungen führt.

    Daher ist es zwingend erforderlich, sich zusätzliche Informationen über das Internet oder bei den einschlägigen Beratungsstellen zu suchen.

  • Excel-Arbeitsmappen zur Bearbeitung freigeben und Änderungen kontrollieren

    Microsoft´s Office-Programme sind für die gemeinschaftliche  Bearbeitung von Dokumenten ausgelegt.  Insbesondere gilt das für das Tabellenkalkulationsprogramm Excel. Natürlich können die Änderungen jedes beteiligten Mitarbeiters nachvollzogen und kontrolliert werden. Und das ist gar nicht so kompliziert, wie es sich anhört.

    Im ersten Schritt muss die Excel-Arbeitsmappe für die gemeinschaftliche Bearbeitung freigeben werden, da dies auch die Grundlage für das Nachvollziehen der Änderungen ist.

    Freigabe für Bearbeitung

    Für die Freigabe öffnest du die betreffende Excel-Datei und wechselst in das Register Überprüfen. Im Bereich Änderungen klickst du auf die Schaltfläche Arbeitsmappe freigeben.

    In der Dialogbox aktivierst du bei Status die Option Bearbeitung von mehreren Benutzern zur selben Zeit zulassen. Dies ermöglicht außerdem das Zusammenführen von Arbeitsmappen die du mit OK bestätigst. Anschließend fordert Excel dich auf, die Änderungen der Arbeitsmappe zu speichern. Der neue Status der Datei erkennst du am Schriftzug Freigegeben, der sich im Dateinamen befindet.

    Protokollierung von Änderungen

    Im zweiten Schritt wird die Protokollierung von Änderungen eingeschaltet. Das erfolgt ebenfalls über das Register Überprüfen. Klicke im Bereich Änderungen auf Änderungen nachverfolgen | Änderungen hervorheben. Aktiviere in der gleichnamigen Dialogbox die Option Änderungen während der Eingabe protokollieren. Arbeitsmappe wurde freigegeben. Mit OK bestätigst du den Vorgang und speicherst die neuen Einstellungen wieder in der Arbeitsmappe.

    Änderungen nachverfolgen

    Um Änderungen der Mitarbeiter nachzuvollziehen, klickst du im Register Überprüfen wieder auf Änderungen nachverfolgen | Änderungen hervorheben. Bearbeitete Bereiche werden von Excel farblich markiert. Fährst du mit dem Mauszeiger über die markierten Zellen, wird angezeigt, wer welche Änderung wann vorgenommen hat.

  • Automatischen Systemstart des Cloudspeichers OneDrive abschalten

    Schon unter Windows 7 und Office 365 wurde der Cloudspeicher OneDrive massiv beworben. Und seit dem neuen Windows 10 startet der Dienst sogar beim Einschalten des Computers gleich mit. Wer OneDrive nicht, oder einen anderen Cloud-Dienst nutzt oder nutzen möchte, der sollte den OneDrive-Autostart deaktivieren. Auf diese Weise wird der Prozessor des Computers ein wenig entlastet.

    Recht einfach ist das Abschalten über das OneDrive-Icon in der Taskleiste. Mit einem Rechtsklick auf das Symbol öffnest du über das Kontextmenü die Eigenschaften. Dann deaktivierst du in Einstellungen die Option OneDrive beim Anmelden bei Windows automatisch starten.

    Dies ist allerdings nur bei bereits eingerichtetem OneDrive und einer bestehenden Internetverbindung möglich.

    Ist dies nicht der Fall, oder fehlt einfach nur das OneDrive-Symbol in der Taskleiste, dann muss du einen anderen Weg gehen.

    Öffne dazu folgenden Pfad:

    C:\Benutzer\Username\AppData\Local\Microsoft\OneDrive

    Im Ordner OneDrive benennst du die OneDrive-Startdatei, OneDrive.exe, einfach um. Zum Beispiel in Onlinespeicher.exe.

    Starte nun nur noch deinen Computer neu, damit die vorgenommenen Änderungen greifen können.

  • Windows 10: Datensicherung mit Verfallsdatum erstellen

    Auch wenn das jetzt gebetsmühlenartig wirkt, Dateisicherungen des Computers helfen gegen einen möglichen Komplettverlust aller Daten durch Absturz oder Virenbefall. Das gilt für Windows 7, 8, 8.1 und auch für Windows 10. Aber Achtung bei dem Windows 10 Backup mit Bordmitteln. Die Backup-Datei hat ein Verfallsdatum.

    Dieses „Backup-MHD“ hat seine Vor- und Nachteile. Der größte Nachteil ist, dass die Dateisicherung nach einiger Zeit automatisch von Windows gelöscht wird. Wer eine dauerhafte Aufbewahrung möchte, der sollte zu einem anderen Anbieter von Backup-Software greifen. Recht einfach zu bedienende Backupsoftware findest du bei EaseUs oder Runtime Software

    Aber auch die automatische Löschfunktion hat ihre Vorteile. So musst du dich nicht unbedingt um das Löschen der alten Daten kümmern, wenn du eine Systemwiederherstellung oder einen Umzug auf einen zweiten Rechner vorgenommen hast.

    Auch die Erstellung der Datensicherung mit Bordmitteln ist schnell durchgeführt. Klicke mit der rechten Maustaste auf den Startbutton und wähle anschließend die Option Systemsteuerung aus.

    Folge dem Pfad System und Sicherheit | Sicherheit und Wartung und klicke dann auf Wiederherstellung.

    Im nächsten Fenster folgst du dann dem Link Systemwiederherstellung konfigurieren.

    Im Dialogfenster Systemeigenschaften gelangst du über das Register Computerschutz und der Schaltfläche Erstellen zum Untermenü Wiederherstellungspunkt erstellen. Gib hier dem Backup einen Namen und bestätige die Datensicherung mit Erstellen.

    Tipp:

    Sollte im Fenster Systemeigenschaften der Button Erstellen ausgegraut sein, dann muss er über die Schaltfläche Konfigurieren zuerst aktiviert werden. Das erreichst du mit der Funktion Computerschutz aktivieren.

    Nach der Bestätigung der Änderung mit OK oder Übernehmen ist die Benutzung des Buttons Erstellen wieder möglich.

  • Microsoft Edge: Der Nachfolger des Internet Explorers mit neuen, hilfreichen Tools

    Nach 20-jährigem Leiden wurde der Microsoft Internet Explorer nun endgültig beerdigt. Sein Nachfolger Edge (Geburtsname Spartan) soll´s nun richten. Für die Entwicklung und Verbesserung von Grafiken, Typografie und Layout hat Microsoft den Gang nach Canossa angetreten und sich kompetente Hilfe bei Adobe geholt. Und das hat tatsächlich geholfen. Edge präsentiert sich in einem modernen, aufgeräumten Erscheinungsbild und enthält ein paar nützliche Tools, die mit wenigen Mausklicks erreichbar sind.

    Oben rechts neben der Adresszeile des Edge-Browsers befinden sich die dazugehörigen sechs Schaltflächen:

    1. Lesemodus
    2. Favoriten / Leseliste
    3. Hub
    4. Webseitennotiz erstellen
    5. Teilen
    6. Weitere Aktionen

    Angenehmes Lesen

    Der Lesemodus (Buchsymbol) ermöglicht ein ablenkungsfreies Lesen langer Texte.  Der Artikel (inklusive der Bilder) wird mit vergrößerter Schrift auf einen cremefarbenen Hintergrund abgebildet. Alle anderen Elemente der Webseite, wie Menü- oder Seitenleisten wurden ausgeblendet.

    Favoriten speichern

    Wie in anderen Webbrowsern auch, speichert das Sternsymbol (Favoriten) oft besuchte Webseiten als Lesezeichen. Zusätzlich können Webseiten und Artikel, die du zu einem späteren Zeitpunkt lesen möchtest, in der Leseliste abgelegt werden. So bleiben die Favoriten von temporär genutzen Webseiten sauber getrennt .

    Das Hub

    Über die Schaltfläche Hub rufst du die Favoriten, die Leseliste, deinem Browserverlauf und den Downloads auf.

    Webseitennotizen erstellen

    Rechts neben dem Hub ist das Icon der Webseitennotiz. Damit kannst du auf der aktuellen Webseite Texte mit verschiedenen Tools hervorheben und mit eigenen Anmerkungen versehen. Die Tools Stift und Textmarker oben links, kannst du mit einem Rechtsklick individuell anpassen. Die bearbeitete Webseite lässt sich dann mit den beiden Schaltflächen oben rechts speichern oder mit anderen Personen teilen.

    Mit Freunden teilen

    Die Funktion Teilen, der vorletzte Button in der Reihe, ermöglicht dir die aktuell angezeigte Webseite oder den Artikel an Freunde zu versenden. Wird die Funktion angeklickt, kann man über die eingeblendete Seitenleiste ein passendes Programm zum Teilen auswählen. Standardmäßig werden OneNote, Mail und Twitter vorgeschlagen. Die Liste vervollständigt sich automatisch sobald weitere Dienste (Facebook, etc.) installiert werden.

    Weitere Aktionen…

    Über die Schaltfläche mit den drei Punkten gelangst du unter anderem zu den Browser-Einstellungen, öffnest ein neues Browser-Fenster oder ein InPrivate-Fenster zum anonymen Surfen.

    Keine Infos? Cortana fragen!

    Natürlich darf bei Edge deine persönliche Assistentin Cortana nicht fehlen. Benötigst du schnell einige Informationen zu einem bestimmten Begriff, dann markiere ihn und wähle im Kontextmenü Cortana fragen aus.

    Die Ergebnisse werden dann in einer Sidebar auf dem Bildschirm eingeblendet, die wieder verschwindet, wenn du in einen anderen Bereich klickst. Mit dem Symbol der Pin-Nadel wird der Info-Bereich an den Browser angeheftet.

    Fazit:

    Alles in Allem verspricht der Edge-Browser sehr viel besser zu werden als der Internet Explorer. Mal sehen, was Microsoft zukünftig daraus macht.

  • Änderungen von gemeinsam bearbeiteten Word-Dokumenten nach Bearbeiter anzeigen

    Wer was bei gemeinsam erstellten und bearbeiteten Word-Dokumente geändert hat, kann man mit der Funktion Änderungen nachverfolgen kontrollieren. Damit nach dem Zusammenführen aller Änderungen nicht zuviel Zeit und Arbeit investiert werden muss, um die Fehler einer oder mehrerer Personen rückgängig zu machen, kann man diese Funktion auch dazu verwenden, die Änderungen nur eines Bearbeiters anzunehmen.

    Öffne dazu das Dokument und wechsle in der Menüleiste zur Kategorie Überprüfen. Anschließend öffnest du im Bereich Nachverfolgung (oder Überwachung) das Aufklappmenü von Markups anzeigen (Markupoptionen). Über den Eintrag Bearbeiter, beziehungsweise Prüfer, wählst du die Kommentare des betreffenden Bearbeiters aus.

    Dann klickst du bei Änderungen auf den kleinen Pfeil der Schaltfläche Annehmen

    …und dann im Kontextmenü auf die Option Alle angezeigten Änderungen annehmen.

    Die Änderung(en) wird daraufhin direkt im Word-Dokument angezeigt. Dann nur noch speichern. Fertig!

  • Der geheime Befehl zum Beenden des Windows-Explorers

    Verschiedene Einstellungsänderungen erfordern einen Neustart des Windows-Explorers. In der Regel erfolgt dies durch ein Reboot des Computers. Man muss aber nicht unbedingt den PC komplett herunterfahren, insbesondere dann, wenn bereits etliche Dateien und Programme geöffnet wurden. Ein wenig bekannter Trick beendet den Windows-Explorer, ohne den Computer auszuschalten.

    Windows 7

    Beim Betriebssystem Windows 7 öffnest du das Startmenü, dann drückst du die Tastenkombination [Strg][Umschalt] und klickst gleichzeitig mit der rechten Maustaste in den leeren Bereich des Startmenüs. Im Kontextmenü wählst du dann die Option Explorer beenden aus.

    Windows 8

    Bei Windows 8 und 8.1 ist dieser Trick über die Taskleiste anwendbar. Drücke und halte die bekannte Tastenkombination [Strg][Umschalt] und klicke in einen freien Bereich der Leiste. Auch hier erscheint die Option Explorer beenden im Kontextmenü.

    Reboot des Explorers

    Um den Windows-Explorer neu zu starten, benötigst du den Task-Manager, der am schnellsten mit [Strg][Umschalt][Esc] aufgerufen wird. Klicke auf Datei | Neuer Task (Ausführen)

    …gib den Befehl explorer.exe ein, und bestätige die Eingabe mit OK oder der [Enter]-Taste.

    Der Windows-Explorer startet daraufhin wieder, ohne den PC komplett herunterzufahren.

  • Sie ändern häufig einen bestimmten Schlüssel in der Registry? Mit einem Lesezeichen gelangen Sie blitzschnell zum dem Schlüssel.

    Wenn man im Registrierungseditor zum einem bestimmten Schlüssel navigieren möchte, dann muss man sich durch jede Menge Ordner klicken. Das ist nur solange ok, wenn man nur einmalige Änderungen vornehmen möchte. Es gibt aber Einstellungen, die nur bei Bedarf oder nur für eine gewisse Zeit gelten sollen. Ein solches Beispiel wäre das Aktivieren/Deaktivieren von Popup-Meldungen der Taskleiste. Legt man diesen Schlüssel als Favoriten fest, dann spart man sich die ganze nervige Klickarbeit.

    Lange Wege in der Registry schnell überwinden

    Anhand unseres früheren Artikels „Windows 7: Popup-Meldungen der Taskleiste abschalten“ zeigen wir das Anlegen von „Registry-Favoriten“.

    Öffnen Sie das Fenster „Ausführen“ mit der Tastenkombination [Windows][R], geben Sie dann den Befehl regedit ein, und klicken Sie auf „OK“.

    Navigieren Sie nun zu folgendem Schlüssel:

    HKEY_CURRENT_USERSoftwareMicrosoftWindowsCurrentVersionPoliciesExplorerTaskbarNoNotification

    Schlüssel in den Registry-Favoriten verankern

    Markieren Sie den Schlüssel „TaskbarNoNotification“. Dann klicken Sie in der Menüleiste auf „Favoriten | Zu Favoriten hinzufügen“.

    Im nächsten Dialogfenster tragen Sie einen beliebigen Favoriten-Namen ein und bestätigen mit „OK“.

    Ab sofort ist der Schlüssel als Favorit gespeichert. Bitte verwechseln Sie die Registry-Favoriten nicht mit den Favoriten im Windows-Explorer oder den Lesezeichen im Web-Browser.

    Wenn Sie den Schlüssel wieder benötigen, dann rufen Sie die Registry wieder auf und rufen Sie in der Menüleiste „Favoriten“ auf.

    Dort klicken Sie in der Liste des Kontextmenüs auf den Namen des Schlüssels um ihn direkt aufzurufen.

    Mit diesem kleinen Trick benötigt man nur noch zwei Mausklicks, wenn Registry-Eintragungen öfters geändert werden sollen.

    Direkt bei der Anlage von Schlüsseln in den Favoriten verankern

    Da manche Schlüssel für häufige Änderungen geradezu prädestiniert sind, legen Sie die Favoriten am besten direkt bei der Erstellung fest. So sparen Sie noch mehr Zeit und Arbeit.

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