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  • Windows 7: Bildschirmsperre trotz automatischer Anmeldung?

    Häufig kommt es vor, dass trotz aktivierter automatischer Anmeldung die Passworteingabe erscheint, wenn sich der Bildschirm abgeschaltet hat. Schuld daran sind die Energieoptionen. Nach einer festgelegten Zeitspanne wird aus Energiespargründen der Monitor ganz abgeschaltet. Bei der Reaktivierung fordern die Energieoptionen dann wieder das Passwort an. Diese Passwortfunktion lässt sich bei Bedarf abschalten.

    Rufen Sie dafür die „Energieoptionen“ in der Systemsteuerung auf. Klicken Sie dazu auf „Start | Systemsteuerung | Hardware und Sound“. Im Bereich der „Energieoptionen“ wählen Sie den Link „Kennwort bei Reaktivierung des Computers anfordern“.

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    Unter „Kennworteingabe bei Reaktivierung“ klicken Sie als erstes auf „Einige Einstellungen sind momentan nicht verfügbar“ um die Passworteinstellungen zu aktivieren.

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    Danach wählen Sie die Option „Kennwort ist nicht erforderlich“ aus. Bestätigen Sie die Änderung mit der Schaltfläche „Änderungen speichern“.

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    Ab sofort wird nach einer Abschaltung nicht mehr nach dem Passwort gefragt.

    Zum Einschalten der Kennwortabfrage wiederholen Sie die oben genannten Arbeitsschritte und wählen wieder die Option „Kennwort ist erforderlich“ aus.

  • Schufa Auskunft kostenlos: Bei der Schufa eine kostenlose Selbstauskunft anfordern/einholen – So geht’s (Video)

    Seit einigen Jahren müssen Auskunfteien kostenlos Auskunft über die gespeicherten Daten geben. Das machen Schufa & Co. natürlich nicht gerne. Und verstecken die notwendigen Infos und Formulare auf den Webseiten. Wir zeigen, wie Sie Schritt für Schritt an die kostenlose Selbstauskunft der Schufa kommen.

    Schufa Auskunft kostenlos

    Die Schufa hat die Selbstauskunft als amtsdeutsche „Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz“ getarnt und tief in der Schufa-Webseite gesteckt. So kommen Sie dran:

    1. Rufen Sie die Webseite https://www.meineschufa.de auf.

    2. Klicken Sie auf „Service“ und dann auf „Formulare und Broschüren“.

    3. Anschließend klicken Sie ganz unten in der rechten Spalten unter „Bestellformular: Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz“ auf das Flaggensymbol.

    Aufgepasst: Unter „Produkte | Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz“ kommen Sie auch zum Formular. Aber Vorsicht: Hier steht die kostenpflichtige Variante (Auskunft online für 18,50€) direkt neben der kostenlosen (Datenübersicht nach §34 BDSG).

    3. Per Klick auf das Flaggensymbol laden Sie die notwendige PDF-Datei herunter. Sie können das Selbstauskunft-Formular auch direkt von dieser Seite herunterladen:

    https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3_1

    4. Öffnen Sie die PDF-Datei, und drucken Sie das Formular aus. So sieht’s das Selbstauskunft-Formular übrigens aus:

    5. Füllen Sie das Formular aus.

    Achtung: Lassen Sie das umrahmte Feld unten rechts im Formular leer und kreuzen Sie nicht das Kästchen „Bestellung Bonitätsauskunft“ an. Hierbei handelt es sich um eine kostenpflichtige Variante der Auskunft für 18,50 Euro.

    6. Kopieren Sie Ihren Personalausweis (oder alternativ den Reisepass plus Meldebescheinigung).

    7. Schicken Sie das Formular sowie den kopierten Reisepass per Brief an folgende Adresse:

    SCHUFA Holding AG
    Postfach 61 04 10
    10927 Berlin

    Einige Tage später landet die kostenlose Selbstauskunft in Ihrem Briefkasten.

    Wie die Bestellung der Schufa-Auskunft funktioniert und worauf Sie achten müssen, sehen Sie im Detail in folgendem Video:

    Das enthält die Selbstauskunft – so sieht die Selbstauskunft aus

    Zur Selbstauskunft gehören alle Daten, die die Schufa über Sie gespeichert hat, zum Beispiel auch Schufanoten, Kundennummer, Namen, Geburtsdatum und -ort oder die aktuelle und frühere Anschriften. Zudem gibt es eine Übersicht aller Kreditinstitute und Unternehmen, an die die Schufa Informationen geliefert hat sowie eine Auflistung der gemeldeten Kredite, Girokonten, Kreditkarten und Telefon-/Handy-Verträge. Interessant ist der Score-Wert, der das persönliche Risiko der eigenen Zahlungsunfähigkeit widerspiegelt. So sieht die Selbstauskunft zum Beispiel aus (zum vergrößern aufs Bild klicken):

    Wichtig sind die Spalten „Scorewert“, „Ratingstufe“ und „Erfüllungswahrscheinlichkeiten“:

    • Scorewert: Der Scorewert stellt auf der Grundlage von statistisch-mathematischen Analyseverfahren in Punkten eine Prognose über das künftige Verhalten auf.  Je höher der Wert, desto besser. Bei den Versionen 1.0 reicht die Spanne von 0 bis 1.000. Bei der Version 2.0 (seit 2008) von 0 bis 10.000.
    • Ratingstufe: Gibt Ihr Schufa-Ranking an von A bis F an, wobei A die beste und F die schlechteste Stufe ist.
    • Erfüllungswahrscheinlichkeit: Die Erfüllungswahrscheinlichkeit gibt an, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Kredit oder eine Verbindlichkeit zurückgezahlt wird. Die Werte reichen von 0% bis 100%, wobei 100% der beste Wert ist.
    Die Prozentangabe der Erfüllungswahrscheinlichkeit verrät, in welcher Risikogruppe Sie eingeteilt sind. Je nach Prozentangabe gehören Sie zu einer der folgenden Risikogruppen:
    • größer 97,5% – Sehr geringes Risiko
    • 95% bis 97,5% – Geringes bis überschaubares Risiko
    • 90% bis 95% – Zufriedenstellendes bis erhöhtes Risiko
    • 80% bis 90% – Deutlich erhöhtes bis erhöhtes Risiko
    • 50% bis 80% – Sehr hohes Risiko
    • kleiner 50% – Sehr kritisches Risiko

    Weiterführende Literatur, Bücher und Ratgeber rund um die Schufa

    Die Schufa ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Das muss nicht so bleiben. Wer weitere Informationen zur Schufa braucht, sich über Kreditscoring, Scorewertbildung, datenschutzrechtliche Zulässigkeiten informieren möchte, findet im Buchhandel jede Menge gute Bücher rund um die Schufa.

    Eine Auswahl guter Schufa-Bücher und Ratgeber finden Sie zum Beispiel hier:

    Amazon.de: Alle Schufa-Ratgeber

    Hier gibt’s zum Beispiel auch den sehr guten Ratgeber „Geschafft: Schuldenfrei“ der Verbraucherzentralen mit jede Menge Tipps und Hilfestellungen, um Schulden wieder loszuwerden. Weitere seriöse Ratgeber rund um Geldprobleme haben wir hier für Sie zusammengestellt:

    Amazon.de: Bücher und Ratgeber zum Thema „Schuldenfrei“

  • Schwarze Liste der Versicherungen: Kostenlose Selbstauskunft beim HIS-System der Versicherungen anfordern

    Die Schufa-Liste kennt jeder. Hier sammeln Banken Informationen über Kredite und Kreditanträge. Weniger bekannt aber genau so brisant ist die Schwarze Liste der Versicherungen. Über rund zehn Millionen Bundesbürger haben die Versicherungen im sogenannten HIS (Hinweis- und Informationssystem) Daten gespeichert. Ob auch Ihre Daten erfasst sind, können Sie mit einer kostenlosen Selbstauskunft ganz einfach herausfinden.

    Böser, böser Versicherungskunde

    Das HIS-Informationssytem ist praktisch die Schufa der Versicherungen. Die Schwarze Liste (offiziell nennen die Versicherer die Liste natürlich nicht so) ist in sieben Sparten unterteilt:

    • KFZ-Versicherungen
    • Unfall-Versicherungen
    • Rechtsschutz-Versicherungen
    • Sachversicherungen
    • Lebensversicherungen
    • Transportversicherungen
    • Haftpflicht-Versicherung.

    Pro Sparte merken sich die Versicherungen unterschiedliche Daten und speichern zum Beispiel, wer innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine gewisse Anzahl von Schäden meldet. Oder wer wiederholt die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nimmt. In der Lebensversicherungs-Akte landen alle Kunden, die für Versicherungen als erhöhter Risikofall eingestuft wurden. In der KFZ-Sparte sind zum Beispiel auffällige Schäden notiert oder alle Schäden, die auf Gutachterbasis abgerechnet wurden.

    Die Versicherungsbranche möchte mit der Schwarzen Liste potenziellen Versicherungsbetrügern das Handwerk legen. Doch aufgepasst: Wer einmal auf der Schwarzen Liste der Versicherer steht, kann Probleme bekommen. Sobald Sie eine neue Versicherung abschließen möchten, schaut der Versicherer im HIS nach, ob Sie auf der Schwarzen Liste stehen. Falls ja, wird der Antrag meist ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Oft wird noch nicht einmal nach dem genauen Grund geschaut – ein Eintrag im HIS (egal aus welchem Grund) reicht dann für die Ablehnung.

    Steh‘ ich drauf? –  Selbstauskunft einholen

    Die gute Nachricht: Einmal pro Jahr können Sie eine kostenlose Selbstauskunft beantragen und damit prüfen, ob Sie auf der Schwarzen Liste stehen und ob die Einträge gerechtfertigt sind. Die Schwarze Liste wird von der „informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH“ geführt. Informationen zur Selbstauskunft finden Sie auf der Seite www.informa-irfp.de/selbstauskunft-und-datenschutz/selbstauskunft/.

    Die Selbstauskunft gibt es nur postalisch. Um die Selbstauskunft zu beantragen, schreiben Sie einen Brief an folgende Adresse:

    informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH
    Abteilung Datenschutz
    Rheinstraße 99
    76532 Baden-Baden

    Wichtig: Um den Antrag bearbeiten zu können, sollten die Anfrage folgende Informationen enthalten:

    • Lesbare Kopie Ihres Personalausweises
    • Nachname und ggf. Geburtsname
    • Vorname(n)
    • Geburtsdatum
    • Aktuelle Anschrift (keine Postfachanschrift)
    • Voranschriften der letzten 5 Jahre (erhöhen die Vollständigkeit der Selbstauskunft)

    Bei Anfragen zu Auto-Versicherungen, sind zudem folgende Informationen notwendig:

    • die Fahrzeugidentifikationsnummer Ihres Kfz (zu finden in Ihrem Fahrzeugschein oder am Fahrzeug selbst, meist im Motorraum)
    • zusätzlich das Kfz-Kennzeichen
    • einen Nachweis, dass es sich bei Ihrer Person um den Halter des Fahrzeugs handelt (z.B. durch eine Kopie des Fahrzeugscheins)

    Geht es um Immobilien, müssen Sie mittels einer Kopie des Grundbuchauszugs nachweisen, dass Sie Eigentümer der Immobilie sind.

    Musterbriefe als PDF herunterladen

    Auf der rechten Seite der informa-Webseite finden Sie die Links zu den passenden Musterschreiben. Oder Sie klicken auf die folgenden Direktlinks:

    Falscher Einträge auf der Schwarzen Liste?

    In der Regel dauert es nur wenige Tage, bis die Selbstauskunft im Briefkasten landet. Alle dort gespeicherten Daten bleiben für mindestens fünf Jahre gespeichert. Sofern keine erneute Meldung erfolgt, werden die Einträge nach fünf Jahren automatisch gelöscht.

    Doch was tun, wenn dort falsche Einträge vorhanden sind? Dann sollten Sie sowohl bei der informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH als auch bei der jeweiligen Versicherung beschweren, die für den Eintrag verantwortlich ist. Passiert nichts, wenden Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz.

  • Starmoney: Lizenzschlüssel verloren oder verlegt – So kommen Sie wieder dran

    Der Lizenzschlüssel ist für die legale Version von Starmoney das A und O. Er sollte daher gut aufbewahrt werden. Ärgerlich, wenn man den Lizenzschlüssel verloren oder verlegt hat und Starmoney neu installieren muss. Denn ohne Lizenzschlüssel läuft Starmoney nur 30 bzw. 60 Tage. Doch es gibt eine Möglichkeit, wieder an den Lizenzschlüssel zu kommen.

    Wenn Sie Ihre Lizenzschlüssel von StarMoney 8.0, 7.0 oder 6.0 bzw. die Geschäftskundenversion StarMoney Business 5.0, 4.0 oder 3.0 verloren oder verbummelt haben, kommen Sie so wieder dran:

    1. Rufen Sie die folgende Webseite auf:

    http://www.starmoney.de/index.php?lizenz

    2. Geben Sie ins Adressfeld die E-Mail-Adresse ein, die Sie bei der Registrierung hinterlegt haben.

    3. Klicken Sie auf „Anfrage absenden“.

    Sie erhalten dann vom Starmoney-Kundenservice eine E-Mail mit Ihrem persönlichen Lizenzschlüssel. Ein toller Service von Starmoney.