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  • DHL: Preiserhöhung für Pakete fällt wieder weg

    Gute Nachrichten für alle Privatkunden der Deutschen Post/DHL. Die Preiserhöhung vom 01. Januar 2020 wird bald wieder zurückgenommen.

    DHL begründete ihr Vorgehen mit höheren Personal- und Transportkosten. Der Aufschlag für Privatkunden betrug im Durchschnitt drei Prozent. Und genau dies ist der Grund für die heftige Kritik an der Preispolitik von DHL, denn die Preise für Firmenkunden wurde nicht angehoben.

    Daraufhin hat sich die Bundesnetzagentur eingeschaltet und ein förmliches Verfahren gegen DHL eingeleitet. Die Regulierungsbehörde ist der Ansicht, dass die angegebenen Gründe eine Preisanpassung nicht rechtfertigt und die Preiserhöhung nur einseitig an die Privatkunden weitergegeben wurde.

    Natürlich teilt das Unternehmen Deusche Post/DHL diese Einschätzung nicht und weist die Anschuldigung zurück.

    Trotzdem nimmt DHL die Preiserhöhung zum 01. Mai 2020 wieder zurück, angeblich um eine langwierige rechtliche Auseinandersetzung und die damit verbundene Preisunsicherheit der Privatkunden zu vermeiden.

    DHL begründet diesen späten Rücknahmetermin damit, dass die Computersysteme und die Kundeninformationen angepasst werden müssten. Bis dahin bleiben die „neuen“ Preise gültig.

  • Neues Jahr, neue Regeln. Das ändert sich ab 01. Januar 2017.

    Der 1. Januar eines Kalenderjahres ist auch immer ein idealer Zeitpunkt, an dem neue Gesetze und Regelungen in Kraft treten. Das gilt auch für das Jahr 2017. Hier eine kleine Auswahl von Änderungen die bereits gültig sind:

    Mindestlohn

    Der bisherige gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde wurde um 34 Cent auf jetzt 8,84 Euro brutto angehoben. Damit erhält ein Vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zirka 55 Euro pro Monat mehr.

    Wer als Alleinstehender Arbeitslosengeld II (= Hartz IV) erhält, der bekommt ab sofort auch mehr Geld. Um ganze 5 Euro wurde der Hartz-4-Satz erhöht.

    Pflegestufen

    Die bisherigen drei Pflegestufen wurden neu definiert und auf insgesamt fünf Pflegegrade erhöht.

    Für die Bewilligung der Pflegegrade (ab Antragsstellung 01.01.2017) wurde damit zusätzlich eine bessere Beurteilung von psychisch sowie an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen ermöglicht, die in die Gesamtbeurteilung des Pflegeanspruchs mit einfließen.

    Bisher wurden im wesentlichen nur körperliche Beeinträchtigungen für die Erteilung einer Pflegestufe herangezogen. Mit der Pflegereform haben es zukünftig nun auch Demenz- und Alzheimerpatienten leichter, einen Pflegegrad zu beantragen (und zu erhalten).

    Bemessungsgrenze für Renten- und Krankenversicherung

    Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, die ein hohes Einkommen beziehen, zahlen den Höchstsatz an Krankenkassenbeiträgen. Nicht prozentual für das gesamte Einkommen, sondern nur bis zum Monatsbrutto von 4350 Euro. Das bedeutet, dass im Gegensatz zu 2016, nun rund 113 Euro mehr in die Sozialkassen zu entrichten sind.

    Kindergeld

    Ab Januar 2017 gibt es für jedes Kind pro Monat zwei Euro Kindergeld mehr. Außerdem steigt auch der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer. Was für dich als Steuerzahler günstiger ist, errechnet am Jahresende das Finanzamt.

    Bei getrennt lebenden Eltern ist der Kindesunterhalt ebenfalls gestiegen. Zirka sieben bis zehn Euro mehr pro Kind bekommt derjenige, in dessen Haushalt die Kinder leben. Als Orientierungshilfe dient hier die Düsseldorfer Tabelle.

    Steuererklärung auf dem Bierdeckel

    Die vom CDU-Politiker Friedrich Merz zitierte Steuererklärung auf dem Bierdeckel ist es zwar noch nicht, dafür ist die Steuererklärung zukünftig weitestgehend belegfrei.

    Da die Finanzämter in Belegen, Quittungen und Rechnungen ersticken, haben die Finanzbehörden entschieden, dass ein Einreichen von Belegen nicht mehr zwingend notwendig ist. Das bedeutet aber nicht, dass man nun alles gefahrlos von der Steuer absetzen kann. Weiterhin kannst du nur das geltend machen, was du durch Belege beweisen kannst.

    Das Finanzamt kann jederzeit Belege zur Einsicht anfordern. Daher müssen die Steuerpflichtigen alle Belege mindestens ein Jahr lang zu Hause aufbewahren.

    Höhere Steuerfreibeträge

    Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit werden nicht komplett versteuert. Das Existenzminimum bleibt steuerfrei. Dieser Grundfreibetrag wird ab 2017 auf 8820 Euro angehoben (bei Ehepaaren gilt der doppelte Betrag). Das sind insgesamt 168 Euro mehr als 2016. Allerdings beträgt hier die Steuerersparnis für einen Ledigen nur bei ca. 25 Euro pro Jahr und lindert somit nur ein wenig die kalte Progression.

    Weniger Zinsen bei Lebensversicherungen

    Der geringere Zins betrifft den Garantiezins, den die Versicherungen ihren Kunden maximal zusichern dürfen. Er sinkt von 1,25 auf 0,9 Prozent für Neuabschlüsse von Lebensversicherungen ab 01.01.2017. Die alten Verträge bleiben davon unberührt.

    Rente

    Rentner können sich in diesem Jahr über eine zweiprozentige Rentenerhöhung freuen. Ebenso wurde die steuerfreie Hinzuverdienstgenze von 5400 Euro auf 6300 Euro angehoben. Das Novum hierbei ist, dass es sich um eine jährliche Hinzuverdienstgrenze handelt. Sie ersetzt die starre monatliche Begrenzung von 450 Euro. Und älteren Arbeitnehmern, die kurz vor dem Rentenalter stehen, wird es mit der Flexi-Rente einfacher gemacht, eine vorgezogene Rente zu bekommen und gleichzeitig einem Job nachzugehen.

     

    Abschließende Feststellung

    Es ist noch zu bemerken, dass es sich in diesem Artikel nur um einen Teil der neuen Bestimmungen und Gesetze handelt. Ebenfalls kann hier nicht der komplette Inhalt der angesprochenen Themen abgebildet werden, da die persönliche Lebenssituation jedes Betroffenen zu unterschiedlichen Voraussetzungen führt.

    Daher ist es zwingend erforderlich, sich zusätzliche Informationen über das Internet oder bei den einschlägigen Beratungsstellen zu suchen.

  • Aldi Talk: Der beliebteste Mobilfunkanbieter Deutschlands spendiert noch mehr Datenvolumen

    Im Februar 2016 legte Focus Money und das Marktforschungsinstitut forum! aus Mainz eine Zufriedenheitsstudie vor, deren eindeutiger Sieger (87 Prozent!) der Discounter Aldi ist. An diesem Erfolg sind nicht zuletzt auch die Platzhirsche wie Telekom und Vodafone nicht unerheblich beteiligt. Deren  Tarif-Dschungel-Politik der letzten Jahre mit undurchsichtigen Preisen, langen Laufzeiten und schlechtem Customer-Support treiben viele Kunden in die Arme von „Billiganbietern“ wie Aldi Talk. Zum zehnten Geburtstag im November 2015 erhöhte Aldi Talk erstmals das Datenvolumen der Pakete 300, 600 und der All-Net-Flat, ohne die Preise anzuheben.

    Seit dieser Zeit zogen etliche Mobilfunkanbieter nach und erhöhten ihr Datenvolumen ebenfalls um den Vorsprung zu Aldi-Talk wieder etwas zu verkleinern.

    Doch Anfang Juni 2016 gab Aldi Talk nochmal Gas und spendiert seinen Mobilfunk-Kunden ab sofort noch mehr High-Speed-Datenvolumen.

    Aldi Talk Pakete

    Das kleine Aldi Talk Paket 300 für 7,99 Euro enthält nun statt 400 MB, 750 MB Datenvolumen. Das ist ca 85 Prozent mehr als vorher.

    Eine Erhöhung des Datenvolumens um 100 Prozent erfährt die Aldi Talk All-Net-Flat für 19,99 Euro. Hier stehen statt 1 GB, nun 2 GB zur Verfügung.

    Satte 150 Prozent Mehrleistung legt das Aldi Talk Paket 600 hin. Die bisherigen 600 MB wurden auf 1,5 GB aufgestockt. Auch hier hat sich der Paket-Preis nicht geändert. Es bleibt bei 12,99 Euro.

    Die inkludierten Sprachminuten und SMS bei den Paketen 300 und 600 bleiben unverändert.

    Musik Flatrate

    Die Tarife, die eine Musik-Flatrate enthalten, wurden ebenfalls aufgestockt. Das Aldi Talk Musik Paket M enthält nun 400 MB Datenvolumen (vorher 200 MB) und das Musik Paket L verfügt nun über 1 GB High-Speed-Internet (vorher 500 MB).

    Mit diesem Vorsprung dürfte Aldi noch längere Zeit der Mobilfunkanbieter Nummer 1 in Deutschland bleiben.

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