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  • Facebook: Schutz vor Mobbing – Nutzer und Seiten melden

    Lästereien, Beschimpfungen und Mobbing sind auch bei Facebook keine Seltenheit. Jeder kann über jeden herziehen und ihn bzw. sie schikanieren oder falsche Informationen verbreiten. Das muss man sich nicht bieten lassen. Sie können sich sowohl über Fan-Seiten und Apps als auch über Profile und Beiträge beschweren und eine Löschung beantragen.

    Personen melden

    Falls ein „Freund“ oder eine andere Person Sie schikaniert, beschimpft, verunglimpft oder unangebrachte Profilbilder und Pinwandeinträge veröffentlicht, können Sie den Vorfall folgendermaßen melden:

    1. Öffnen Sie in Facebook das Profil der jeweiligen Person.

    2. Dann klicken Sie ganz unten in der linken Spalte auf „Diese Person melden/blockieren“.

    3. Im folgenden Fenster können Sie die Person als Freund/Freundin entfernen oder blockieren. Wenn Sie eine Person blockieren, können Sie diese nicht mehr auf Facebook sehen; umgekehrt kann er/sie auch nicht mehr sehen und kontaktieren.

    Im unteren Teil des Fensters können Sie Facebook folgende Fehlverhalten melden:

    • Der Freund/die Freundin nervt
    • Das Profil gibt vor, jemand anders zu sein oder ist gefälscht
    • Unangebrachtes Profilbild
    • Unagebrachte Profilinformationen
    • Einer der Freunde belästigt oder schikaniert sie

    Seiten und Anwendungen melden

    Nicht nur Personen, auch Fan-Seiten und Anwendungen/Spiele lassen sich melden. Hierzu klicken Sie ganz unten auf der jeweiligen Seite oder in der linken Spalte auf „Seite melden“ bzw. „Anwendung melden“.

    Bei Facebook-Seiten können Sie folgendes melden:

    • Spam oder Betrug
    • Hassrede oder persönlicher Angriff
    • Gewalt oder verletzendes Verhalten
    • Sexuell explizite Inhalte
    • Doppelte oder falsch kategorisierte Seite

    Bei Facebook-Anwendungen oder Spielen können Sie sich über folgendes beschweren:

    • Privatsphäre-Problem
    • Unangemessener oder pornografischer Inhalt
    • Werbeangelegenheit
    • Spam
    • Mobbing/Belästigung
    • Sonstiges

    Verbreitet die Seite zum Beispiel Pornos oder gewaltverherrlichende Inhalte, können Sie zudem über die Schaltfläche „Datei auswählen“ einen Screenshot hochladen.  Facebook prüft dann die Inhalte und sperrt oder löscht sie gegebenenfalls.

  • Facebook Gesichtserkennung: Alle bisher gesammelten Fotoinformationen und Gesichtserkennungen auf Antrag entfernen lassen

    Gestern haben wir berichtet, wie Sie bei Facebook die automatische Gesichtserkennung abschalten. Damit verhindern Sie zwar, dass Facebook Ihren Namen nicht mehr automatisch vorschlägt. Allerdings bleiben die bei Facebook bisher gespeicherten Fotoinformationen weiterhin bestehen. Das heißt: Facebook speichert weiterhin Informationen zu Gesichtern. Wenn Ihnen das nicht schmeckt, können Sie die Löschung der gesammelten Fotoinformationen beantragen.

    Gespeicherte Informationen über Fotos und Gesichtserkennung löschen

    Auf Wunsch können Sie die Zusammenfassung der über Sie bei Markierungsvorschlägen gespeicherten Informationen löschen lassen. Leider gibt es hierfür keine Einstellung oder Checkbox in den Optionen. Die Löschung müssen Sie per E-Mail beantragen. Und zwar so:

    1. Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten bei Facebook ein.

    2. Rufen Sie folgende Webseite auf:

    https://www.facebook.com/help/?faq=225110000848463

    3. Hier klicken Sie auf „uns kontaktieren“.

    4. Es erscheint eine vorgefertige E-Mail an das Facebook-Fototeam mit folgendem Mailtext:

    Bitte entferne alle zusammengefassten Informationen zu Fotos, die mit meinem Konto verknüpft sind und für Fotovorschläge verwenden werden können.

    Bestätigen Sie das Fenster mit OK, um die Mail abzuschicken.

    Ob und wann Facebook der Aufforderung nachkommt und die zusammengefassten informationen Fotoinformationen aus der Facebook-Datenbank löscht (und und damit nicht mehr für Gesichtsvorschläge nutzen kann), lässt sich leider nicht kontrollieren. Da ist man mal wieder auf das Wohlwollen der Facebook-Betreiber angewiesen.

    Wichtig: Auch wenn die gesammelten Informationen gelöscht wurden, bleiben die bisherigen Fotomarkierungen (eigene und die von Freunden) weiterhin bestehen. Auch können Freunde weiterhin Fotos mit Ihrem Namen „taggen“ – allerdings nur manuell.

  • Google Street View Einspruch/Widerspruch: Formular, Adressen, Ansprechpartner, Musterbriefe und Muster-E-Mails

    Googles Straßen-Foto-Dienst „Google Street View“ steht in den Startlöchern. Und schlägt hohe Wellen. Datenschützer sind besorgt, dass Google ungefragt Privathäuser und Wohnungen fotografiert und ins Netz stellt. Wer das nicht möchte, kann bei Google Einspruch einlegen und Fotos des eigenen Hauses unkenntlich machen lassen. Wie zeigen, wie es geht.

    Damit keine Fotos des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung ins Netz gestellt und mit Google Street View betrachtet werden können, können Sie bei Google Einspruch einlegen. Drei Wege sind möglich:

    Einspruch/Widerspruch per Formular

    Am einfachsten ist der Weg über das Einspruchsformular von Google Street View. Der Google-Street-View-Einspruch über das Formular ist bis zum 15.10.2010 möglich. Der Widerspruch/Einspruch per Formular funktioniert folgendermaßen:

    1. Rufen Sie die Internetseite https://streetview-deutschland.appspot.com/submission auf.

    2. Klicken Sie auf „Weiter“.

    3. Auf der nächsten Seite geben Sie die Adresse des Gebäudes oder Grundstücks ein, das Ihnen gehört oder das Sie bewohnen und bei Google Street View verpixelt (unkenntlich gemacht) werden soll. Dann klicken Sie auf „Karte aktualisieren“, um die Adresse in der Karte anzuzeigen.

    4. Ziehen Sie die roten Markierung mit gedrückter Maustaste mittig auf das Dach Ihres Hauses. Nur so kann Google Streetview genau erkennen, welches Gebäude verpixelt werden soll.

    5. Da die Google-Streetview-Autos beim Fotografieren nicht immer die Hausnummern erfassen, geben Sie im unteren Teil des Formulars geben Sie weitere Details zum Gebäude an. Das ist wichtig, damit Ihr Haus genau identifiziert werden kann. Falls Sie das nicht möchte, kreuzen Sie das Kontrollkästchen „Ich möchte keine näheren Angaben zum Gebäude/Grundstück machen“ an. Klicken Sie auf „Weiter“.

    6. Im letzten Schritt geben Sie in das Einspruch/Widerspruch-Formular Ihre E-Mail-Adresse und Ihren Namen an, und wählen Sie die Option „Brief an die Adresse des unkenntlich zu machenden Gebäudes/Grundstückes schicken“. Füllen Sie das Feld „Sicherheitsabfrage“ aus, und schicken Sie den Einspruch/Widerspruch per Klick auf „Einreichen“ ab.

    Das war’s fast. Um Missbrauch zu vermeiden und damit Unbefugte nicht jedes beliebige Haus angeben können, schickt Google schickt Ihnen per Briefpost einen Verifizierungscode zu. So sieht der Brief zur Verifizierung im Original aus:

    Sobald Sie nach einigen Tagen den Brief erhalten, rufen Sie die im Brief angegeben Internetseite auf und geben den Verifizierungscode ein. Der Einspruch/Widerspruch ist damit abgeschlossen – Ihr Haus wird bei Google Street View unkenntlich gemacht.

    Einspruch/Widerspruch per E-Mail

    Falls Ihnen der Weg über das Einspruch-/Widerspruch-Formular zu kompliziert ist oder das Formular nicht mehr verfügbar ist (weil zum Beispiel die Einspruchsfrist 15.10.2010 verstrichen ist), können Sie den Einspruch auch per E-Mail einreichen. Schreiben Sie eine E-Mail an die Adresse

    streetview-deutschland@google.com

    Als Mail-Text verwenden Sie folgendes Muster:

    ———————————–
    Sehr geehrte Damen & Herren,

    hiermit widerspreche ich der Aufnahme, auf jeden Fall aber der Wiedergabe, von Abbildern meines Hauses in ihrem Dienst Google-Streetview. Betroffen ist die Anschrift [Straße Hausnummer] in [PLZ Ortsname],

    Mit freundlichen Grüßen,
    Name
    ———————————–

    Einspruch/Widerspruch per Brief

    Sie können auch schriftlich per Briefpost gegen eine Veröffentlichung bei Google Street View Einspruch einlegen. Die Postadresse von Google lautet:

    Google Germany GmbH
    betr.: Street View
    ABC-Straße 19
    20354 Hamburg

    Als Brieftext verwenden Sie zum Beispiel folgenden Mustertext:

    ———————————–
    Widerspruch gegen Veröffentlichungen durch den Internetdienst Google Street View

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit widerspreche ich der Speicherung und Veröffentlichung von Abbildungen meines/des von mir bewohnten Hauses durch den Internetdienst Google Street View.

    Es handelt sich um das Gebäude/die Liegenschaft:

    [Straße Hausnummer]
    [PLZ Ortsname]

    Diese Daten dürfen nur zur Bearbeitung des Widerspruchs verwendet werden. Einer Nutzung oder Verarbeitung zu anderen Zwecken widerspreche ich ausdrücklich.

    Bitte bestätigen Sie den Eingangs und die Berücksichtigung meines Widerspruchs.

    Mit freundlichen Grüßen

    [Unterschrift]
    ———————————–

  • Was die Schufa alles speichert

    Wer Geld braucht, kommt an der Schufa kaum vorbei. Jede Bank, jedes Versandhaus und jedes Autohaus holt beim Kauf auf Pump zuerst eine Schufa-Auskunft ein. Wer hier einen oder mehrere negative Einträge hat, erhält meist schlechtere Kreditkonditionen – oder gleich gar keinen Kredit. Mit einem Negativeintrag hat man im wahrsten Sinne des Wortes seinen Kredit verspielt.

    Doch was ist eigentlich die Schufa, und wie sieht ein negativer Eintrag aus? Welche Daten sind überhaupt bei der Schufa gespeichert? Fragen über Fragen, die folgende Übersicht beantwortet.

    Das ist die Schufa

    Schufa ist die Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. In der Schutzgemeinschaft haben sich knapp 4.500 Banken, Sparkassen, Mobilfunkanbieter, Versandhäuser und Kreditkartenanbieter zusammengeschlossen. Jedes Mitglied meldet der Schufa alle Daten, sobald Sie zum Beispiel einen Handyvertrag abschließen, ein Bankkonto einrichten oder einen Kredit aufnehmen. Ganz wichtig: Die Mitglieder melden auch sofort, sobald ein Kunde seine Rechnungen oder Kreditraten nicht mehr zahlt – aus welchem Grund auch immer. Über 360 Millionen Datensätze von über 60 Millionen Bundesbürgern schlummern in der Schufa-Datenbank.

    Das steht drin

    Die Schufa speichert vor allem Informationen über Girokonten, Dispositions-Kredite (Dispos), Konten bei Versandhäusern, aktuelle Handyverträge sowie Leasing- und Kreditverträge. Bei Kreditverträgen sind zudem Kredithöhe, Laufzeit und Höhe der Raten hinterlegt. Die Speicherung erfolgt für drei Jahre. Danach werden die Daten gelöscht.

    Neben den reinen Daten über laufende Kredite und Verträge vergibt die Schufa auch Noten, sogenannte Scores. Beim Scoring werden Noten oder Punkte zwischen 1 und 1.000 vergeben. Anhand des Scores kann zum Beispiel die Bank sofort die Bonität und Zahlungsmoral eines Kunden einschätzen. Dabei gilt: Je höher der Score, um so kreditwürdiger ist der Kunde. Wie die Noten berechnet werden, gibt die Schufa allerdings nicht preis.

    Problematisch: Im Score spiegelt sich auch wieder, wie oft Sie bereits einen Kreditantrag gestellt haben. Je häufiger eine Anfrage erfolgt (und evtl. abgewiesen wurde), um so schlechter wird die Note. Auch häufige Wohnungswechsels und zu viele Kreditkarten bei mehreren Banken beeinflussen die Note negativ.

    Weitergabe der Daten

    Die Weitergabe der Daten an Schufa-Mitglieder oder Schufa-Kunden erfolgt nur, wenn Sie als Verbraucher der Weitergabe zustimmen. Die Zustimmung erfolgt meist durch das Unterschreiben der „Schufa-Klausel“, mit der Sie etwa der Bank die Datenabfrage gewähren.

    Selber einen Blick in die Schufa-Datenbank werfen

    Mit einer sogenannten Eigenauskunft können Sie Ihre Schufa-Daten selbst einsehen. Auf der Webseite „Meine Schufa“ können Sie den Antrag gleich online stellen. Kostenlos. Wie das geht, steht im Tipp „Schufa Auskunft kostenlos: Bei der Schufa eine kostenlose Selbstauskunft anfordern/einholen„.

    Weiterführende Literatur, Bücher und Ratgeber rund um die Schufa

    Die Schufa ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Das muss nicht so bleiben. Wer weitere Informationen zur Schufa braucht, sich über Kreditscoring, Scorewertbildung, datenschutzrechtliche Zulässigkeiten informieren möchte, findet im Buchhandel jede Menge gute Bücher rund um die Schufa.

    Eine Auswahl guter Schufa-Bücher und Ratgeber finden Sie zum Beispiel hier:

    Amazon.de: Alle Schufa-Ratgeber

    Hier gibt’s zum Beispiel auch den sehr guten Ratgeber „Geschafft: Schuldenfrei“ der Verbraucherzentralen mit jede Menge Tipps und Hilfestellungen, um Schulden wieder loszuwerden. Weitere seriöse Ratgeber rund um Geldprobleme haben wir hier für Sie zusammengestellt:

    Amazon.de: Bücher und Ratgeber zum Thema „Schuldenfrei“