Der Europäische Gerichtshof hat Mitte Mai entschieden, dass Google in bestimmten Fällen sensible persönliche Daten auf Antrag aus dem Suchindex entfernen muss. Wer zum Beispiel im Internet beleidigt wird, kann bei Google einen Antrag auf Löschen der verunglimpfenden Seite aus den Suchergebnissen stellen. Google hat hierzu extra eine Seite mit einem Löschantrag ins Netz gestellt.
Das Urteil der EU: Recht auf Vergessenwerden
Darum geht’s im Urteil der EU: Jeder Nutzer in Europa hat das Recht, von Suchmaschinen die Entfernung von Suchergebnissen zu verlangen, die ihren Namen enthalten, sofern diese Ergebnisse „in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen“.
Im Klartext: Jeder kann bei Google beantragen, dass eine Seite, die den eigenen Namen enthält, aus dem Suchindex verschwindet. Allerdings passiert das nicht automatisch. Google kann jeden Antrag prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen.
Bitte löschen: Der Löschantrag von Google
Den Antrag zum Löschen einer Webseite aus dem Google-Index finden Sie auf der Seite
Im Antragsformular müssen Sie folgende Informationen eintragen:
– Angaben zu Ihrer Person (Name und E-Mail-Adresse)
– Die mit Ihrem Namen verbundenen Links, die entfernt werden sollen. Sie können auch mehrere URLs zur Löschung in Auftrag geben.
– Den Grund für die Entfernung
Zudem müssen Sie eine Kopie Ihres gültigen Führerscheins, Personalausweises oder eines anderen gültigen Lichtbildausweises als Dateianhang beifügen. Google möchte damit sicherstellen, dass kein Fremder in fremden Namen einen Löschantrag für andere Personen einreicht.
Googles Straßen-Foto-Dienst „Google Street View“ steht in den Startlöchern. Und schlägt hohe Wellen. Datenschützer sind besorgt, dass Google ungefragt Privathäuser und Wohnungen fotografiert und ins Netz stellt. Wer das nicht möchte, kann bei Google Einspruch einlegen und Fotos des eigenen Hauses unkenntlich machen lassen. Wie zeigen, wie es geht.
Damit keine Fotos des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung ins Netz gestellt und mit Google Street View betrachtet werden können, können Sie bei Google Einspruch einlegen. Drei Wege sind möglich:
Einspruch/Widerspruch per Formular
Am einfachsten ist der Weg über das Einspruchsformular von Google Street View. Der Google-Street-View-Einspruch über das Formular ist bis zum 15.10.2010 möglich. Der Widerspruch/Einspruch per Formular funktioniert folgendermaßen:
3. Auf der nächsten Seite geben Sie die Adresse des Gebäudes oder Grundstücks ein, das Ihnen gehört oder das Sie bewohnen und bei Google Street View verpixelt (unkenntlich gemacht) werden soll. Dann klicken Sie auf „Karte aktualisieren“, um die Adresse in der Karte anzuzeigen.
4. Ziehen Sie die roten Markierung mit gedrückter Maustaste mittig auf das Dach Ihres Hauses. Nur so kann Google Streetview genau erkennen, welches Gebäude verpixelt werden soll.
5. Da die Google-Streetview-Autos beim Fotografieren nicht immer die Hausnummern erfassen, geben Sie im unteren Teil des Formulars geben Sie weitere Details zum Gebäude an. Das ist wichtig, damit Ihr Haus genau identifiziert werden kann. Falls Sie das nicht möchte, kreuzen Sie das Kontrollkästchen „Ich möchte keine näheren Angaben zum Gebäude/Grundstück machen“ an. Klicken Sie auf „Weiter“.
6. Im letzten Schritt geben Sie in das Einspruch/Widerspruch-Formular Ihre E-Mail-Adresse und Ihren Namen an, und wählen Sie die Option „Brief an die Adresse des unkenntlich zu machenden Gebäudes/Grundstückes schicken“. Füllen Sie das Feld „Sicherheitsabfrage“ aus, und schicken Sie den Einspruch/Widerspruch per Klick auf „Einreichen“ ab.
Das war’s fast. Um Missbrauch zu vermeiden und damit Unbefugte nicht jedes beliebige Haus angeben können, schickt Google schickt Ihnen per Briefpost einen Verifizierungscode zu. So sieht der Brief zur Verifizierung im Original aus:
Sobald Sie nach einigen Tagen den Brief erhalten, rufen Sie die im Brief angegeben Internetseite auf und geben den Verifizierungscode ein. Der Einspruch/Widerspruch ist damit abgeschlossen – Ihr Haus wird bei Google Street View unkenntlich gemacht.
Einspruch/Widerspruch per E-Mail
Falls Ihnen der Weg über das Einspruch-/Widerspruch-Formular zu kompliziert ist oder das Formular nicht mehr verfügbar ist (weil zum Beispiel die Einspruchsfrist 15.10.2010 verstrichen ist), können Sie den Einspruch auch per E-Mail einreichen. Schreiben Sie eine E-Mail an die Adresse
hiermit widerspreche ich der Aufnahme, auf jeden Fall aber der Wiedergabe, von Abbildern meines Hauses in ihrem Dienst Google-Streetview. Betroffen ist die Anschrift [Straße Hausnummer] in [PLZ Ortsname],
Mit freundlichen Grüßen, Name ———————————–
Einspruch/Widerspruch per Brief
Sie können auch schriftlich per Briefpost gegen eine Veröffentlichung bei Google Street View Einspruch einlegen. Die Postadresse von Google lautet:
Google Germany GmbH betr.: Street View ABC-Straße 19 20354 Hamburg
Als Brieftext verwenden Sie zum Beispiel folgenden Mustertext:
———————————– Widerspruch gegen Veröffentlichungen durch den Internetdienst Google Street View
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich der Speicherung und Veröffentlichung von Abbildungen meines/des von mir bewohnten Hauses durch den Internetdienst Google Street View.
Es handelt sich um das Gebäude/die Liegenschaft:
[Straße Hausnummer] [PLZ Ortsname]
Diese Daten dürfen nur zur Bearbeitung des Widerspruchs verwendet werden. Einer Nutzung oder Verarbeitung zu anderen Zwecken widerspreche ich ausdrücklich.
Bitte bestätigen Sie den Eingangs und die Berücksichtigung meines Widerspruchs.
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