Der 1. März 2017 ist ein guter Tag für alle schwerkranken Menschen. Bisher gab es nur für einzelne Krankheiten, wie zum Beispiel Multiple Sklerose (MS), ein Rezept für ein Cannabis-Medikament. Nun darf es auch anderen, schwerkranken Menschen auf Rezept verschrieben werden.
Schlagwort: apotheke
Tagtäglich werden wir beim Fernsehen mit Werbespots der Pharmaindustrie gequält. Man könnte meinen, wir bräuchten gar keine Ärzte mehr. Der Griff zu Medikamenten ohne Rezept reicht aber bei weitem nicht aus, um die Beschwerden, die man in Eigendiagnose festgestellt hat zu lindern. Aber welche Medikamente sind frei verkäuflich, rezeptpflichtig oder apothekenpflichtig?
Seit drei Wochen ist der neue Medikationsplan Pflicht. Viele Patienten, die täglich mehrere Medikamente nehmen (müssen), haben bereits einen Medikamentenplan ihres Arztes oder des Apothekers erhalten. Gerade für chronisch erkrankte Menschen ist es sehr wichtig, einen solchen Medikationsplan zu besitzen, da die Wirkung mancher Medikamente sich gegenseitig aufheben oder auch verstärken kann. Das führt unter Umständen zu zusätzlichen Gesundheitsproblemen oder unerwünschten Nebenwirkungen. Was ist also neu am „neuen Medikationsplan“?
Seit vielen Jahren versucht der Einzelhandel mit Rabattkarten (Payback, etc.) die Kunden in ihre Geschäfte zu locken. Die Methoden sind bisweilen unterschiedlich, man sammelt Punkte, die gegen Warenprämien eingetauscht werden können, oder man erhält ein Produkt aus dem Warensortiment zum Nulltarif. Eine, immer beliebtere Variante, ist das Cashback bei dem ein bestimmter Betrag zurückerstattet wird. Kein Wunder, denn nur „Bares ist Wahres“!