Schlagwort: arzt

  • Apotheken- und Verschreibungspflichtig oder frei verkäuflich. Das Kreuz mit den Medikamenten.

    Tagtäglich werden wir beim Fernsehen mit Werbespots der Pharmaindustrie gequält. Man könnte meinen, wir bräuchten gar keine Ärzte mehr. Der Griff zu Medikamenten ohne Rezept reicht aber bei weitem nicht aus, um die Beschwerden, die man in Eigendiagnose festgestellt hat zu lindern. Aber welche Medikamente sind frei verkäuflich, rezeptpflichtig oder apothekenpflichtig?

    Einteilung in drei Gruppen

    Bei uns werden Medikamente – grob gesagt –  in drei Kategorien unterteilt. In der Ersten befinden sich die verschreibungspflichtigen Präparate. Sie sind gleichzeitig auch apothekenpflichtig. Zu dieser Kategorie gehören unter anderem neue Wirkstoffe, auf deren Risiken und Nebenwirkungen hingewiesen werden muss und noch nicht genügend Erfahrungswerte bestehen. Auch bestimmte Medikamentengruppen gehören zu den generell Verschreibungspflichtigen, wie Antibiotika, Krebsmedikamente und Antidiabetika.

    In der zweiten Gruppe befinden sich Medikamente die man ausschließlich in der Apotheke (auch ohne Rezept) kaufen kann (=apothekenpflichtig). Hierzu gehören auch Schmerzmedikamente wie Ibuprofen, die eine bestimmte Menge an Wirkstoff nicht überschreiten dürfen. Sie stellen ein bekanntes und vertretbares Maß an Sicherheit und Nebenwirkungen dar, bei denen eine Beratung durch den Apotheker ausreicht.

    Die dritte Kategorie bilden die frei verkäuflichen Arzneimittel, die in Drogerien und Supermärkten erhältlich sind. Diese sind nach Angaben des Gesundheitsministeriums nicht geeignet, schwerwiegende Krankheiten zu kurieren. Im Wesentlichen sind dies Produkte wie Tees, Heilerden und Nahrungsergänzungsmittel (z. B. Vitamine).

    Welche Arzneimittel und Wirkstoffe in diese Kategorien gehören, entscheidet der Sachverständigenausschuss für die Verschreibungspflicht. Dieses Gremium spricht dann eine Empfehlung aus, die das Bundesgesundheitsministerium umsetzen kann.

    Frei verkäuflich, aber nicht harmlos

    Frei verkäufliche Arzneimittel, egal ob aus der Apotheke oder Drogerie, sind nicht frei von Gefahren und Nebenwirkungen. Bei einer großen Anzahl von Präparaten gibt es vermehrt Hinweise, dass es bei einer längeren Einnahme von Schmerzmitteln (ab ca. 4 Tagen) zu gefährlichen Nebenwirkungen kommen kann. Dazu gehören Magenblutungen, Nieren- und Leberschäden, allergische Reaktionen und Vergiftungserscheinungen.

    Besonderes aufpassen sollte man auch bei der Einnahme von Erkältungsmitteln. Nicht selten sind sie angereichert mit Alkohol, Acetylsalicylsäure, Diclophenac, Naproxen und Ibuprofen.

    Der Arztbesuch

    Generell gilt die Devise: Lassen nach zwei Tagen die Beschwerden nicht nach, oder kannst du absehen, dass du die Medikamente länger als vier Tage nehmen musst, dann ist ein Arztbesuch notwendig. Sonst ist die Gefahr der Überdosierung und zusätzlichen Gesundheitsbeschwerden zu groß.

  • Seit 01. Oktober 2016: Der neue Medikamentenplan für Patienten

    Seit drei Wochen ist der neue Medikationsplan Pflicht. Viele Patienten, die täglich mehrere Medikamente nehmen (müssen), haben bereits einen Medikamentenplan ihres Arztes oder des Apothekers erhalten. Gerade für chronisch erkrankte Menschen ist es sehr wichtig, einen solchen Medikationsplan zu besitzen, da die Wirkung mancher Medikamente sich gegenseitig aufheben oder auch verstärken kann. Das führt unter Umständen zu zusätzlichen Gesundheitsproblemen oder unerwünschten Nebenwirkungen. Was ist also neu am „neuen Medikationsplan“?

    Die bisherigen Pläne, die von Apothekern und Ärzten ausgegeben wurden, waren nicht standardisiert. Durch den unterschiedlichen Aufbau und Inhalt der Formulare war eine ausreichende Informationslage des Arztes nicht immer gegeben, was gelegentlich zu Missverständnissen führen konnte.

    Wo ist der neue Plan erhältlich?

    Mit dem neuen, einheitlichen Plan, sollen Missverständnisse nicht mehr vorkommen. Der ausstellende Arzt (Hausarzt oder Facharzt), ist zudem für die Aktualisierung und den Ausdruck verantwortlich. Jeder Patient ist aber selbst dafür verantwortlich, den Pillenplan beim Arzt anzufordern. Er darf ihn nicht verweigern, auch wenn es ein Mehr an administrativer Arbeit bedeutet.

    Was wird im Medikationsplan erfasst?

    Bei jedem Arztbesuch, bei dem dir ein weiteres Medikament verschrieben wird, legst du diesen Medikationsplan vor und der behandelnde Arzt fügt über den aufgedruckten Barcode sein verordnetes Medikament hinzu, sofern ein Scanner vorhanden ist. Eine handschriftliche Eintragung ist ebenfalls möglich.

    Gleiches gilt beim Kauf von rezeptfreien Medikamenten in der Apotheke, wie zum Beispiel Schmerztabletten oder frei verkäufliche Beruhigungsmittel. Dabei ist zu beachten, dass nur Medikamente erfasst werden sollten, die langfristig (länger als 28 Tage) eingenommen werden. Ist kein Scanner vorhanden, müssen die Medikamente durch den Arzt, der den Plan ursprünglich erstellt hat, aktualisiert werden.

    Der Plan muss unter anderem folgende Angaben enthalten:

    • Name und Geburtsdatum des Patienten
    • Kontaktdaten des ausstellenden Arztes
    • Datum des Ausdrucks
    • Handelsname der Medikamente
    • Wirkstoff und Wirkstärke
    • Die Darreichungsform
    • Einnahmeverordnung
    • Einnahmemenge
    • Grund der Medikation (ggf. weitere Hinweise)

    Auch regelmäßig genutzte Medizinprodukte, wie Insulin-Pens, gehören in die Liste.

    Immer auf dem aktuellen Stand halten

    Wie oben schon erwähnt, sollte jeder Patient der drei und mehr verschreibungspflichtige (systemisch wirkende) Medikamente nehmen muss, diesen Medikationsplan abfordern und mit sich führen. Kommen Arzneien hinzu oder fällt eines weg, ist der Plan bei dem Arzt-/Apothekenbesuch vorzulegen, damit er immer auf dem aktuellen Stand ist.

    Das dient nur deiner eigenen Sicherheit. Gerade wenn mal eine Pillenpackung beschädigt ist oder ganz fehlt, kannst du im Plan nachlesen, wieviel und wann du vom betreffenden Medikament etwas einnehmen musst.

    Übergangsfrist

    Wenn du in der nächsten Zeit diese Pillenplan bei deinem Doc abforderst, dann achte darauf, dass es schon die neue Version ist. Denn es gibt noch eine Übergangsfrist für die alten Pläne, die erst am 31. März 2017 endet. Ab 2018 soll der neue Medikamentenplan dann auch auf der elektronischen Gesundheitskarte deiner Krankenkasse gespeichert werden können.

    Fazit:

    Bisher war man auf sich allein gestellt, diese Informationen zusammenzutragen. Diese Erfahrung musste meine Frau (chronische Schmerzpatientin) auch machen. Nach erheblichen Wechselwirkungen der Medikamente, sie nimmt täglich mehr als neun unterschiedliche Medikamente ein, fertigten wir eine eigene Liste inklusive aller Informationen nach obigem Vorbild an.  Zusätzlich listeten wir auch die Bedarfsmedikamente auf und kamen somit auf eine vier Seiten lange Dokumentation, für die wir bei den Ärzten viel Lob erhielten.

    Die verpflichtende Einführung des bundeseinheitlichen Medikationsplans ist ein wichtiger Schritt in Richtung Medikamentensicherheit, auf das jeder in Frage kommender Patient Wert legen sollte!

    Mehr Informationen zu diesem Thema findest du auf den Webseiten der Verbraucherberatung und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

  • Startmelodie bei Android-Smartphones dauerhaft unterdrücken

    Manchmal ist es schon etwas peinlich, wenn man an sehr stillen Orten sein Handy einschaltet, um nachzusehen ob Nachrichten eingegangen sind. Meistens vergisst man vor dem Ausschalten, die Startmelodie des Herstellers zu deaktivieren. Ist vom Hersteller keine Möglichkeit der Melodieabschaltung gegeben, kann diese mit einem Trick doch dauerhaft ausgeblendet werden.

    Stummschaltung ist nur bedingt vorteilhaft

    Damit das Handy beim nächsten Einschalten keine Laute von sich gibt, kann man natürlich vor dem Ausschalten des Gerätes das Telefon auf stumm stellen. Damit sind aber alle Töne ausgeschaltet.

    System-Töne abschalten

    Die Alternative ist die Deaktivierung der Systemtöne, zu denen auch die Startmelodie gehört. Wenn Sie also auf Bediengeräusche wie Klicken beim Tippen oder auf den Hinweiston eines voll aufgeladenen Akkus gut verzichten können, dann sollten Sie diese Möglichkeit nutzen.

    In diesem Fall rufen Sie die Einstellungen Ihres Smartphones auf.

    handy-android-smartphone-startmelodie-abschalten-einstellungen

    Anschließend wechseln Sie zuerst in das Töne-Menü des Telefons…

    menue-ton-toene-handy-deaktivieren-start-hersteller

    …und dann in die Lautstärke-Einstellungen.

    lautstaerke-regler-einstellung-aufrufen-android-google-startmelodie-unterbinden-stumm

    Im nächsten Fenster lässt sich für verschiedene Funktionen die Lautstärke separat regulieren. Schieben Sie den Regler der System-Benachrichtigungen auf Null.

    schieberegler-funktion-separat-einstellen-system-hinweis-abschalten

    Bitte beachten Sie, dass die Formulierungen der Programm-Menüs je nach Handy-Modell und Hersteller variieren können.

    Tipp:

    Haben Sie für Ihr Smartphone Root-Rechte (z. B. gerootete Handys), dann suchen Sie die Audio-Datei der Startmelodie. Die OGG-Datei kann folgende, oder ähnlich lautende Namen haben:

    • PowerOn.ogg
    • StartUp.ogg
    • Start.ogg

    Normalerweise finden Sie diese Datei über folgenden Speicherpfad:

    /system/media/audio/ui

    Haben Sie die  Audio-Datei gefunden, dann benennen Sie sie einfach um. Hängen Sie dem Dateinamen einen markanten Großbuchstaben, zum Beispiel X, an (PowerOnX.ogg). So können Sie die Änderung später wieder rückgängig machen. Ein Löschung der Audiodatei würde ohnehin nur einen minimalen Speicherplatzvorteil bringen.

  • Gesetzliche Krankenkassen: Elektronische Patientenquittung für Arztbesuche und Gesundheitskosten online einsehen

    Kaum jemand weiß, was der letzte Arztbesuch eigentlich gekostet hat. Die Abrechnung mit der Krankenkasse übernimmt die Arztpraxis. Welche Leistungen der Arzt mit der Krankenkasse im Einzelnen abrechnet, erfährt man normalerweise nicht. Dabei geht es auch anders. Wer möchte, kann sich eine Patientenquittung mit allen abgerechneten Leistungen geben lassen. Bei vielen Krankenkassen gibt es die Leistungsübersicht auch online.

    Wann war ich beim Arzt und wie teuer war’s?

    Die Patientenquittung gibt es schon lange, nur kaum einer nutzt sie bisher. Bereits seit 2004 können Sie direkt nach der Behandlung oder für das abgelaufene Quartal eine Leistungsübersicht verlangen. Die Quittung direkt nach der Behandlung gibt es kostenlos, für die Quartalsübersicht kann der Arzt 1 Euro Bearbeitungsgebühr und Portokosten verlangen. In der Übersicht steht allerdings nur, wie teuer der Arztbesuch war und was die Medikamente gekostet haben. Über die Behandlungsschritte informiert die Patientenquittung nicht. Krankenhäuser müssen auf Anforderung bis zwei Wochen nach dem Aufenthalt kostenlos über die erbrachten und abgerechneten Leistungen informieren.

    Leistungsübersicht online

    Die Leistungsübersicht gibt es auch von der Krankenkasse. Bei den meisten Kassen können Sie die Leistungsübersicht per Post oder durch einen Anruf bei der Servicehotline anfordern. Hier erfahren Sie dann auf den Cent genau, was Ärzte, Physiotherapeuten und Krankenhäuser abgerechnet haben; rückwirkend für die letzten 18 Monate.

    Erfreulich: Immer mehr Krankenkassen bieten diesen Service auch online an. Bei folgenden Krankenkassen können Sie sich für die Onlinequittung anmelden und dann übers Internet die Abrechnungen einsehen. Den Onlineservice bieten zum Beispiel folgenden Kassen an:

    • AOK Baden-Württemberg
    • AOK Nordost
    • AOK NordWest
    • AOK plus
    • AOK Rheinland/Hmaburg
    • Big direkt gesund
    • BKK Essanelle
    • BKK Pfalz
    • BKK Scheufelen
    • BKK Wirtschaft & Finanzen
    • HEK
    • hkk
    • Shell BKK/Life
    • Vereinigte BKK

    Die Anmeldung erfolgt meist direkt auf der Webseite, etwa auf www.aok24.de. Nach der Registrierung erhalten Sie per Post die Zugangsdaten für die Online-Leistungsübersicht. Bietet Ihre Kasse keinen Onlineservice, bleibt nur der Post- bzw. Telefonweg.

    Kryptische Befunde und medizinische Fachbegriffe

    In der Leistungsübersicht wimmelt es oft vor Fremdwörtern und medizinischen Fachbegriffen. Falls Sie zum Beispiel bei Befunden wie „Hemilaminektomie L 4/L 5 rechts mit narbiger Verziehung Duraschlauches nach dorso – rechts“ nur noch Bahnhof verstehen, helfen Webseiten wie www.patientenfragen.net/medizinische-befunde-uebersetzen oder washabich.de. Bei „Was hab‘ ich“ können Sie Ihren Befund hochladen und kostenlos von Medizinstudenten übersetzen lassen.

  • Abschaffung der Praxisgebühr – das ändert sich für Sie

    Lange schon wurde die Abschaffung der Praxisgebühr gefordert, nun ist sie endlich beschlossen. Diese Gebühr, die Versicherte davon abhalten sollte, wegen jeder Kleinigkeit einen Arzt aufzusuchen, hat nicht nur ihre Wirkung verfehlt, sondern sogar zu vermehrten Arztbesuchen geführt. Doch was bedeutet die Abschaffung der Praxisgebühr für Sie als Versicherte oder Versicherter genau?

    Die einzelnen Änderungen im Vergleich

    Ab 2013 haben Sie weder bei Ihrem Hausarzt, Ihrem Zahnarzt, noch bei einem anderen Facharzt die Praxisgebühr zu zahlen, die bislang bei jedem ersten Arztbesuch im Quartal fällig war. Für Sie bedeutet dies gleichzeitig, dass Sie nicht zunächst zu Ihrem Hausarzt müssen, wenn Sie einen Facharzt aufsuchen möchten. Bislang war hierfür eine Überweisung nötig, um die zehn Euro Praxisgebühr beim Facharzt nicht noch einmal zahlen zu müssen. Sie können daher beliebig viele Fachärzte aufsuchen, ohne ihren Hausarzt hiervon in Kenntnis zu setzen. Eine Ausnahme bilden allerdings einige Spezialisten wie die Radiologen. Für diese Ärzte benötigen Sie weiterhin eine Überweisung Ihres Hausarztes. Eine weitere Einschränkung gilt für alle Kassenpatienten, die an einem Hausarztmodell ihrer Krankenkasse teilnehmen. Wenn Sie ein Hausarztmodell mit ihrer Krankenkasse vereinbart haben, müssen Sie in der Regel immer zuerst Ihren Hausarzt aufsuchen. Die Regelungen der einzelnen Krankenkassen sind jedoch unterschiedlich, erkunden Sie sich daher bei Fragen immer bei Ihrer eigenen Krankenkasse.

    Was heißt das konkret?

    Ob Sie durch die Aufhebung der Praxisgebühr langfristig Geld sparen, wird sich erst in den folgenden Jahren zeigen. Den Krankenkassen fehlen durch die Abschaffung der Gebühr pro Jahr rund 1,8 Milliarden Euro. Gleichzeitig wurden aber auch die Bundeszuschüsse gekürzt, mit denen der Bund die Krankenkassen aus Steuermitteln bezuschusst. Sollten die Krankenkassen mit den geringeren Einnahmen nicht auskommen, werden sie daher sicherlich die Beitragssätze erhöhen oder Zusatzbeiträge erheben.

  • Excel Medikamentenplan: Kostenlose Excel-Vorlage für die regelmäßige Einnahme von Medikamenten

    Klar: Am besten kommt man ohne Medikamente aus. Die Gefahr von Nebenwirkungen und Wechselwirkungen besteht dann erst gar nicht. Leider geht es bei einigen nicht mehr ohne Medikamente. Schlimmer noch: Oft müssen gleich mehrere Medikamente gleichzeitig genommen werden. Doch wann beginnt man mit der Einnahme, wann soll man sie wieder beenden? Und wie sehen diese und jene Pillen eigentlich aus? Wer vor lauter Pillen, Zäpfchen, Packungen und Schachteln den Überblick verloren hat, kann mit dem kostenlosen Medikamentenplan von Microsoft wieder ein wenig Ordnung im Medikamentenschrank schaffen.

    Microsoft Medikamentenplan

    Den Gratis-Medikamentenplan für Excel gibt es auf der Webseite folgenden Webseite:

    http://office.microsoft.com/de-de/templates/medikamentenplan-TC001068457.aspx

    Leider hat Microsoft den Download mal wieder unnötig verkompliziert. Um an die XLT-Datei zu kommen, klicken Sie im Internet Explorer auf „Herunterladen“, bestätigen die Sicherheitswarnung mit „Ja“ und warten, bis dei ActiveX-Komponente geladen ist. Erst dann dürfen Sie die XLT-Datei auf dem Rechner speichern. Bei anderen Browsern ist es noch schlimmer: bei Chrome zum Beispiel müssen Sie zweimal auf „Herunterladen“ klicken, die heruntergeladene CAB-Datei öffnen und die darin enthaltene XLT-Datei auf den Desktop oder in einen anderen Ordner ziehen.

    Hat man den Download geschafft, erhält man einen gut durchdachten Medikamentenplan, der vor allem für Patienten geeignet ist, die regelmäßig mehrere Arzneien schlucken müssen. Zu jedem Medikament können Sie im Medikamentenplan folgende Daten festhalten:

    • Name des Medikaments
    • Beginn der Einnahme
    • Ende der Einnahme
    • Dosierung
    • Zeitpunkt der Einnahme
    • Besondere Anweisungen
    • Zweck
    • Größe, Form, Farbe
    • Verschreibender Arzt
    • Telefonnummer des Arztes
    • Nebenwirkungen?
    • Wiederholungsrezept
    • Telefonnummer der Apotheke

  • Google Maps Umgebungssuche: Was gibt’s in der Nähe? – Restaurants, Kinos, Kneipen, Discounter,…

    Mit Google Maps können Sie nicht nur die Straßen in der Umgebung erkunden. Was kaum bekannt ist: mit einer cleveren Suchanfrage verrät Google Maps, was es in der Nähe gibt. Restaurants, Kinos, Kneipen, Discounter – was Sie möchten.

    Der Trick mit dem Sternchen

    Um Google Maps die Zusatzinformationen über Geschäfte und Events in der Nähe zu entlocken, gehen Sie folgendermaßen vor:

    1. Starten Sie Google Maps, und zommen Sie in den gewünschten Kartenausschnitt, etwa den aktuellen Aufenthaltsort oder den Urlaubsort.

    2. Um alle interessanten Geschäfte, Sehenswürdigkeiten oder Events anzuzeigen, geben Sie ins Suchfeld ein Sternchen * ein und drücken die [Return]-Taste. Und siehe da: Google zeigt mit roten Punkten, was in der Nähe los oder zu finden ist.

    3. Meist ist das Angebot viel zu groß. Sie können es aber eingrenzen, indem Sie hinter das Sternchen ein Stichwort eingeben. Für alle Discounter in der Nähe einfach: * Discounter

    Auf diese Weise finden Sie in der Google-Karte alles mögliche. Sternchen und Stichwort genügen. Verwenden Sie als Stichwort am besten die Einzahl, also * Arzt statt * Ärzte. Einige weitere Beispiele:

    * Kino

    * Kneipe

    * Museum

    * Hotel

    * Sehenswürdigkeit

    * Tankstelle

    * Krankenhaus

    * Arzt

    * Rechtsanwalt

    * Orthopäde

    * Frisör

    * Metzgerei

    * Kirche

  • Windows 7: Mit dem Taschenrechner die Anzahl von Tagen zwischen zwei Daten berechnen

    Hin und wieder stellt sich die Frage, wieviel Tage bleiben mir noch bis zu meinem Urlaub? Die Anwendungsbeispiele sind auch hier zahllos. Anstatt mühselig die Tage im Kalender zu zählen, kann man auch den Rechner von Windows 7 nutzen. Das ist besonders vorteilhaft, wenn sich die Berechnung der Tage über mehrere Monate oder auch Jahre hinzieht.

    Mit einer Tastenkombination starten Sie bei der Taschenrechner-Funktion das Tool zur Datumsberechnung.

    1. Starten Sie den Taschenrechner mit „Start | Alle Programme |  Zubehör | Rechner“. Sie können auch in das Suchfeld unter „Start“ den Begriff „Rechner“ eingeben und aus dem Suchergebnis direkt den Rechner starten.

    2. In dem Taschenrechner drücken Sie die Tastenkombination [Strg][E].

    3. Der Rechner expandiert um die Funktion der Datumsberechnung.

    4. Wählen Sie die Funktion „Differenz zwischen zwei Datumsangaben berechnen“ und geben im rechten Bereich über das Datumsfeld (von-bis) den gewünschten Zeitraum ein. Zur Berechnung klicken Sie auf den Button „Berechnen“.

    5. Das Ergebnis wird in den zwei Zeilen „Unterschied…“ angezeigt.

    Dieses Tool umfasst noch eine zweite Funktion:  „Tage für ein angegebenes Datum addieren oder subtrahieren“.

    Die Funktion empfiehlt sich für Berechnungen von Laufzeiten. Zum Beispiel für chronisch kranke Patienten, die berechnen wollen, wann sie ein neues Rezept benötigen.

    Bei dieser Berechnung geben Sie den Startzeitpunkt über das Datumsfeld an und wählen „Hinzufügen“ oder „Subtrahieren“. Darunter geben Sie den gewünschten Zeitraum über die Felder „Jahr(e)“, „Monat(e)“, „Tag(e)“ an und klicken auf den Button „Berechnen“. In der Zeile „Datum“ wir das Datum des Laufzeit-Endes angezeigt.

    Hinweis: Wenn der Taschenrechner geschlossen wird, bleibt das Tool auch bei einem Neustart des Taschenrechners aktiv. Das Tool kann mit „Ansicht | Basismodus“ wieder geschlossen werden.

  • Pocket-TV: Kostenlos auf dem Smartphone fernsehen und keine wichtige Sendung mehr verpassen!

    Für Nutzer von Smartphones mit einer Internet-Flatrate oder einem WLAN-Zugang können mit dem Anbieter Dailyme.tv unterwegs kostenlos fernsehen. Sie können sich sogar das Fernsehprogramm auf Ihre Wünsche anpassen. Damit verpassen Sie nie wieder wichtige Fernsehsendungen wie Nachrichten, Dokus, etc.

    TV-Sendungen aufs Handy oder Smartphone herunterladen

    Auch lange Wartezeiten beim Arzt oder öde Mittagspausen werden damit angenehm verkürzt. Sie können sich das Programm für den PC oder Laptop herunterladen, oder Sie lassen sich per SMS einen Download-Link auf ihr Handy senden und installieren es direkt auf dem Smartphone.

    So installieren Sie Dailyme.tv auf Ihrem Handy oder Smartphone:

    1. Starten Sie Ihren Internet-Browser und rufen die Seite http://www.dailyme.de/user/new?normal=true auf.

    2. Wählen Sie Ihr Handy-Modell aus und wählen eine Download-Möglichkeit auf. Zur Auswahl stehen:

    • Direkt per SMS den Download-Link der Video-App auf das Handy senden, oder
    • Die Video-App auf den Computer herunterladen und später auf dem Handy installieren.

    Nach der kostenlosen Registrierung können Sie sich Ihr TV-Programm nach Ihren Wünschen per Drag & Drop zusammenstellen. Diese werden dann nach der Anmeldung auf Ihr Handy überspielt.

    Derzeit können Sie Fernsehsendungen aus folgenden Kategorien auswählen:

    • News, Politik & Dokus
    • Digital & Games
    • Serien, Film & Magazine
    • Comedy & Cartoon
    • Autos & Sport

    Hinweis: Es ist ratsam, darauf zu achten das man dieses Programm nur dann nutzt, wenn man auch eine Internetflat gebucht hat. Dailyme.tv ist zwar kostenlos, es können jedoch Kosten für die Datenübertragung entstehen. Allerdings lässt sich das Programm so konfigurieren, dass es nur bei einer bestehenden WLAN-Verbindung läuft. Dann können Sie zum Beispiel im Bereich eines WLAN-Funknetzes kostenlos die TV-Sendungen ansehen.