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  • Lidl senkt den Einkaufswert für Bargeldabhebungen

    Dass man sich im Supermarkt bei Kartenzahlung an der Kasse auch gleichzeitig Geld auszahlen lassen kann, dürfte mittlerweile allen Kunden bekannt sein. Natürlich gibt es einen Mindesteinkaufswert, der erreicht werden muss. Nun hat der Discounter Lidl diesen Wert noch weiter reduziert.

    Bei Aldi beispielsweise liegt der Einkaufswert bei mindestens 10 Euro, um eine Bargeldabhebung von 10 bis 200 Euro vornehmen zu können.

    Nach Netto Nord hat nun auch Lidl diese Schwelle auf 5 Euro gesenkt. Vermutlich werden binnen kürzester Zeit auch alle anderen Supermarktketten dem Beispiel folgen.

  • Was man über Geschenkegutscheine wissen sollte

    Haben Sie noch einen alten Geschenkgutschein in der Schublade liegen? Werfen Sie ihn bloß nicht weg, denn diese Gutscheine können auch nach langer Zeit noch eingelöst oder zumindest wieder in Bargeld umgetauscht werden.

    Die Gültigkeit

    Bei der Ausstellung eines Geschenkegutscheins hat ein Händler die Möglichkeit, die Gültigkeit des Gutscheins auf einen gewissen Zeitraum zu befristen. Legt er keine Frist fest, gilt automatisch die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Laufzeit beginnt am Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Ein Gutschein, der schon zu Beginn eines Jahres ausgestellt wurde, hat daher eine Gültigkeit von fast vier Jahren.

    Einen befristeten Gutschein sollten Sie möglichst innerhalb dieser Frist einlösen, denn danach ist der Händler nicht mehr zur Einlösung verpflichtet. Ist diese bereits abgelaufen, muss er Ihnen innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist jedoch den Gegenwert in bar erstatten. Er darf allerdings einen gewissen Prozentsatz für seinen entgangenen Gewinn einbehalten. Nach Ablauf der drei Jahre haben Sie endgültig überhaupt keinen Anspruch mehr.

    Beachten Sie weitere Angaben auf Geschenkegutscheinen

    Auf einem Gutschein kann vermerkt werden, welche Dienstleistung oder welche Ware der Beschenkte bekommen soll. Dies ist jedoch nicht unbedingt erforderlich. Ebenso tragen manche Händler den Namen des Schenkers und des Beschenkten auf dem Gutschein ein. Dies heißt jedoch nicht, dass der Geschenkegutschein nur von der genannten Person eingelöst werden kann. Sie können einen Gutschein, der auf Ihren Namen ausgestellt ist, ebensogut weitergeben oder verkaufen.

    Wie erfolgt die Auszahlung?

    Einen Gutschein können Sie sich normalerweise nicht auszahlen lassen. Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt nur dann, wenn der Händler die Leistung nicht mehr erbringen kann. In diesem Fall wird er Ihnen den Gutschriftsbetrag auszahlen. Die Einlösung eines Gutscheins in mehreren Etappen akzeptieren die meisten Händler. Anschließend wird bei jedem Kauf das restliche Guthaben auf Ihrem Gutschein vermerkt.