Schlagwort: auto

  • Parkplatznot der Städte zum eigenen Vorteil nutzen

    In großen Städten wie Düsseldorf, Köln, Hamburg oder Berlin droht nicht selten ein Verkehrskollaps. Die Suche nach freien Parkplätzen kostet viel Zeit, Geld und Nerven. Die Leidtragenden sind nicht nur die entnervten Autofahrer, auch die Anwohner leiden unter dem (zusätzlichen) Lärm und den Abgasen. Und genau um die Anwohner geht es hier. Kfz-Stellplätze auf Privatgrundstücken bleiben tagsüber oft leer. Die Besitzer dieser Freiflächen können die Stellflächen anderen Parkplatzsuchern gegen eine Parkgebühr anbieten.

    Parkplatzsuche: Zeitraubend und nervig

    Eine gute Möglichkeit, freie Stellplätze und Garagen an den Mann oder die Frau zu bringen, ist die Webseite UnserParkplatz.de. Auf dieser Webseite können Sie Ihre freie Fläche als Stellplatz für Auto, Motorrad, Boot oder Wohnwagen anbieten. Und wenn Sie sehr viel Platz haben, dann freuen sich bestimmt auch LKW-Fahrer über einen Parkplatz.

    Für private Anbieter komplett kostenlos

    Für private Parkplatzvermieter ist die Anzeige bei UnserParkplatz.de kostenlos. Es fallen keine Vermittlungsgebühren an.

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    Alles Originalpreise, keine Aufschläge durch UnserParkplatz

    In der Preisgestaltung sind die Vermieter frei. Schließlich bestimmt ja auch die Nachfrage den Preis. Die Bezahlung erfolgt bargeldlos über die Webseite. UnserParkplatz.de zieht die Miete ein und überweist am Ende des Folgemonats diese an den Vermieter. Erfreulich: Die Parkgebühren werden von UnserParkplatz.de eins zu eins an den Autofahrer weitergegeben, Preisaufschläge werden nicht erhoben.

    Kostenlose Registrierung notwendig

    Für alle Nutzer des Angebots von UnserParkplatz.de ist eine kostenlose Registrierung notwendig. Klicken Sie auf der Startseite oben rechts auf Anmelden. Nutzer der sozialen Netzwerke Facebook, Google+ und Twitter können sich direkt einloggen. Über den Button Benutzerkonto anlegen registrieren Sie sich auf herkömmlichem Weg.

    Einfach nur Ihren Namen, die Email-Adresse und ein Passwort eingeben und mit Weiter bestätigen.

    Anschließend komplettieren Sie die persönlichen Daten auf Ihrer Profilseite.

    Parkplatz eintragen

    Hier können Sie ebenfalls, über die gelbe Schaltfläche Parkplatz einstellen, Ihren Stellplatz anbieten. Neben den allgemeinen Angaben können Sie sogar Fotos Ihres Stellplatzes hochladen. Die angezeigten Beträge im Bereich Preise sind nur Vorschläge und können gelöscht oder überschrieben werden.

    Der Standort wird dann später in dem Suchbereich auch über Google Maps angezeigt. Die Suchfunktion ist hier auch sehr einfach. Ort eingeben, Zeitraum festlegen und auf Parkplatz suchen klicken. Über das Filter-Feld links über der Ergebnisliste lassen sich die Angebote nach Entfernung Name, Preis pro Tag und Relevanz sortieren.

    Fazit:

    Leider fehlt derzeit eine App für Smartphones, die nach eigenen Angaben aber in Kürze noch nachgeliefert wird. Trotz dieser kleinen Einschränkung ist die Plattform UnserParkplatz.de für private Anbieter eine sehr gute Möglichkeit, mit ungenutztem Platz etwas Geld zu verdienen und die Parkplatznot etwas zu entschärfen.

  • Kfz-Verkauf leichtgemacht: WirKaufenDeinAuto.de nimmt wirklich jedes Auto

    Viele Besitzer ältere Fahrzeuge kennen die kleinen Visitenkarten der fliegenden Autohändler, die Ihnen Ihre „alte Möhre“ zu Spitzenpreisen abkaufen möchten. Die Ernüchterung folgt dann ziemlich schnell. Die eine Hälfte erscheint trotz Zusage erst gar nicht und die andere Hälfte will Ihnen dann nur zwischen 30 und 50 Euro zahlen. Bei Fahrzeugen die exportiert werden, ist jedoch eine größere Gewinnspanne möglich. Die Händler wollen diese aber nicht teilen und murmeln meist etwas wie: „der Wagen wird verschrottet und bringt sowieso nur knapp 100 Euro“. Das war’s dann mit den „Höchstpreisen“… Die Webseite WirKaufenDeinAuto.de verspricht den Autobesitzern marktgerechte Preise und übernimmt auch die Abmeldung des Fahrzeugs.

    Autos kostenlos bewerten lassen – wie bei Schwacke

    Bei WirKaufenDeinAuto.de werden alle PKW in Zahlung genommen. Unabhängig ob der Wagen TÜV-fällig ist, oder ob es eine Gebrauchtwagen-Inzahlungnahme oder eine Bankablösung ist.

    Hier kannst du sofort den Ankaufpreis für dein Auto berechnen:

    Oder du lässt dein Auto direkt auf der Webseite bewerten. Die Bewertung Ihres Autos erfolgt vorab durch eine kostenlose Online-Bewertung, die Ihnen per Email zugesendet wird. Die Bewertung á la Schwacke geht ruck, zuck: Geben Sie auf der Startseite von www.wirkaufendeinauto.de die erforderlichen Auto-Daten ein und klicken Sie auf den Button Jetzt KOSTENLOS bewerten.

    Im nächsten Schritt geben die Bauform, die Modellvariante und den Typ Ihres PKW an. Mit Weiter geht es zur letzten Dateneingabe.

    Abschließend geben Sie noch den Kilometerstand, Ihre E-Mail-Adresse und -optional- eine Kontakttelefonnummer ein.

    Klicken Sie dann auf Bewertung ansehen, um den ermittelten Preis für Ihr Auto einzusehen. Gleichzeitig erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit dem unverbindlichen Angebot das sieben Tage gültig ist.

    Wichtig: Da hier nur die Grunddaten Ihres Fahrzeugs erfasst wurden, kann das Fahrzeug aufgrund von Zusatzausstattung wie Klimaanlage, Schiebedach, Anhängerkupplung, etc, trotzdem einen höheren Wert haben.

    Sollte dies auf Ihr Auto zutreffen, vereinbaren Sie einen persönlichen Gutachter-Termin in einer Filiale in Ihrer Nähe. Auch dieses Gutachten ist vollkommen kostenfrei und unverbindlich.

    Neben den großen Standorten wie Berlin, Leipzig, Köln, Hamburg, Frankfurt und München, gibt es noch eine ganze Reihe von kleineren Niederlassungen, beispielsweise  in Bayern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen. Ob es auch eine Niederlassung in Ihrer Nähe gibt, erfahren Sie ebenfalls auf www.WirKaufenDeinAuto.de. Desweiteren finden Sie ganz unten auf der Webseite einen Link zum Ratgeber. Hier gibt’s weitere Tipps und Tricks rund um das Thema Auto.

  • Seit Januar 2014: Die neuen Bestimmungen für den KFZ-Verbandkasten

    Einen aktuellen Verbandkasten muss jeder Autofahrer in seinem Fahrzeug mitführen. Abgelaufene Verbandkästen, wie auch nicht vorhandene Ausrüstung ziehen bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld nach sich, das zwischen 5 Euro und 25 Euro liegen kann. Daher sollten Sie regelmäßig prüfen, ob der Inhalt noch nicht abgelaufen ist. Zum 01. Januar 2014 ist die geänderte DIN 13164 in Kraft getreten und somit müssten Sie den Inhalt Ihres Verbandkasten ohnehin kontrollieren.

    So sind beispielsweise Hautreinigungstücher, ein 14-teiliges Pflasterset und ein Verbandpäckchen in Kindergröße hinzugekommen, dafür sind andere Gegenstände weggefallen.

    Ab dem 01. Juli 2014 besteht außerdem eine Mitführungspflicht für Warnwesten (Euro-Norm EN ISO 20471 oder EN 471). In Deutschland ist mindestens eine Weste pro Fahrzeug Pflicht, im europäischen Ausland teilweise für alle Insassen. 

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesverbandes Medizintechnologie, www.bvmed.de.

    Der Inhalt für den Verbandkasten DIN 13164 : 2014 lautet wie folgt:

    • 1 Inhaltsverzeichnis
    • 2 Hautreinigungstücher (nicht für offene Wunden)
    • 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 6 cm x 8 cm
    • 2 Verbandpäckchen DIN 13151, 8 cm x 10 cm
    • 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 10 cm x 12 cm
    • 1 Verbandtuch DIN 13152 (für Brandwunden), 40 cm x 60 cm
    • 1 Verbandtuch DIN 13152, 60 cm x 80 cm
    • 6 Wundkompressen, 10 cm x 10 cm
    • 2 Fixierbinden DIN 61634, 6 cm x 4 m
    • 3 Fixierbinden DIN 61634, 8 cm x 4 m
    • 2 Dreiecktücher DIN 13168
    • 1 Rettungsdecke, Mindestmaße 210 cm x 160 cm
    • 1 Schere DIN 58279
    • 4 Einmalhandschuhe DIN EN 455
    • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
    • 1 Heftpflaster DIN 13019, 5 m x 2,5 cm

    sowie einem 14-teiligem Pflasterset bestehend aus:

    • 4 Wundschnellverbände DIN 13019, 10 cm x 6 cm
    • 2 Fingerkuppenverbände
    • 2 Fingerverbände, 12 cm x 2 cm
    • 2 Pflasterstrips, 1,9 cm x 7,2 cm
    • 4 Pflasterstrips, 2,5 cm x 7,2 cm

    Für eine Reise ins Ausland prüfen Sie am besten vorher,  ob Ihre Ausrüstung komplett ist. Beachten Sie dabei auch die Länder, durch die Sie nur hindurch fahren, um zu Ihrem Zielort/-land zu gelangen. In Extremfällen kann das Fehlen einer Warnweste in Belgien beispielsweise bis zu 1375 Euro kosten!!

    Auf für Motorradfahrer lohnt sich ein vorheriger Check, denn in verschiedenen Ländern (z. B. Österreich) gilt auch eine Verbandkasten- und/oder Warnwesten-Pflicht.

  • Mozilla Thunderbird: Verkleinerung der Bildgröße für problemlosen E-Mail-Versand

    Wenn Bilder per E-Mail versendet werden, stellt sich meist die Frage, ob der Speicherplatz der Fotos zu groß ist. Aber es kommt auch darauf an, was mit den versendeten Bildern geschehen soll. Will der Empfänger die Fotos archivieren oder sollen sie einfach nur mit jemandem geteilt werden. Zum Archivieren ist es empfehlenswert keinerlei Veränderungen vorzunehmen und die Bilder im Originalzustand zu belassen. Hier kann man beim Versand mit dem Thunderbird auf eine automatische Cloud-Speicherung der Bilder zurückzugreifen. Die zweite Möglichkeit ist, die Bildgröße für den E-Mail-Versand zu optimieren. Da aber der Thunderbird dies nicht von alleine erledigt, muss er mit dem kostenlosen Add-On Auto Resize Image ausgestattet werden.

    Download und Installation von Auto Resize Image

    Zum Download und Installation der Erweiterung starten Sie Ihren Thunderbird, klicken in der Symbolleiste auf den Button des Thunderbird Anwendungsmenüs und wählen im Kontextmenü die Option Add-ons aus.

    Im Tab des Add-ons-Managers geben Sie in das Eingabefeld den Suchbegriff Auto Resize Image ein und starten den Suchvorgang.

    In der Ergebnisliste erscheint die gesuchte Erweiterung an erster Stelle. Der Button Installieren fügt Ihrem E-Mail-Client das Add-on Auto Resize Image hinzu. Danach starten Sie zur Aktivierung den Thunderbird neu.

    Die Erweiterung unterstützt außer den Bildformaten Jpeg und PNG, auch noch die Formate GIF und BMP.

    Automatische Erkennung von Bilddateien

    Bei der Erstellung von neuen Nachrichten erkennt das Add-on automatisch, ob Bilder vorhanden sind. Dabei ist es unerheblich, ob sie eingebettet oder als Anhang versendet werden. Spätestens beim Mausklick auf den Button Senden erscheint der Bearbeitungsdialog von Auto Resize Image.

    Auf der Registerkarte Bildeigenschaften (1) ändern Sie die Bildgröße per Aufklappmenüs von Maximale Bildhöhe sowie Maximale Bildbreite.

    Im Register Bildeigenschaften (2) können Sie noch die Qualität der Bilder ändern, um die Datenmenge noch weiter zu reduzieren. Ebenfalls lässt sich das Format des Originalbildes ins Jpeg- oder PNG-Format konvertieren.

    Auf der Registerkarte Allgemein können Sie dann noch festlegen, ob die vorgenommene Größenänderung nur für diese E-Mail-Sitzung gelten soll, oder ob sie generell auch für zukünftige Sitzungen angewendet wird.

    Die Schaltfläche Validieren bestätigt die vorgenommenen Änderungen. Nun kann die Email ganz normal versendet werden.

    Tipp:

    Wenn die Bildgröße auch für zukünftige E-Mail-Sitzungen gültig ist, setzen Sie im Register Allgemein bei der Option Interaktiver Modus deaktivieren das Häkchen in die Checkbox. Damit wird verhindert, dass sich jedes mal das Fenster der Bildbearbeitung öffnet. Es folgt dann nur noch eine Sicherheitsmeldung, die mit OK bestätigt wird.

  • Jetzt kann es Falschparkern mit Ihrer Hilfe viel schneller an den Kragen gehen

    Parkmuffel sind im Straßenverkehr ein heiß diskutiertes Thema. Besonders dann, wenn an kritischen Stellen oder auf Behindertenparkplätzen widerrechtlich geparkt wird. Auch Parkverbote vor Hydranten, Feuerwehreinfahrten etc. werden gerne ignoriert. Jeder hat mit solchen „Parkkünstlern“ schon seine Erfahrungen gemacht. Spricht man diese Autofahrer auf ihr Fehlverhalten an, hört man nicht selten fadenscheinige Ausreden oder man erntet sogar Beleidigungen. Damit ist jetzt Schluss. Die Android-App „Wegeheld“ hilft Ihnen, die Kunstparker an einen Online-Pranger zu stellen.

    Der Falschparker-Pranger auf Facebook und Twitter

    Natürlich müssen vor der Veröffentlichung die Kennzeichen unkenntlich gemacht werden. Eine entsprechende Funktion ist in der App „Wegeheld“ bereits integriert.

    „Verpetzen“ beim Ordnungsamt ist auch möglich

    Die zweite Möglichkeit, die von „Wegeheld“ unterstützt wird, ist die Anzeige des Falschparkers bei dem zuständigen Ordnungsamt. Diese Option sollte aber nur dann zum Einsatz kommen, wenn „Gutes Zureden“ nicht hilft, oder man selber übel beschimpft wird.

    Laden Sie aber zuerst die App über den Google Play Store herunter.

    Persönliche Daten und  Nickname eingeben

    Nach der Installation geben Sie Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Email, Telefonnummer) an und dann kann es schon losgehen. Die persönlichen Daten werden lt. Anbieter nicht übertragen und verbleiben auf Ihrem Handy oder Tablet. Die Daten sind dann nötig, wenn Sie das Ordnungsamt einschalten wollen. Ohne diese Ihre Daten ist eine Rückfrage durch die Behörde nicht möglich und die Anzeige würde daher gelöscht werden.

    Falschparker anprangern

    Zum Dokumentieren eines Falschparkers starten Sie die App. Im Normalfall ermittelt das Programm Ihren Standort anhand der GPS-Daten des Handys, dieser kann aber auch über die Eingabemaske erfolgen. Danach tippen Sie in die Zeile „Vorfall“ und wählen aus dem Vorschlägen das passende Vergehen aus. Im Feld „Hersteller“ und „Farbe“ wählen Sie ebenfalls die passenden Einträge aus und gelangen mit der Schaltfläche „Weitere Aktionen“ zum nächsten Bildschirm.

    Die Felder „Datum“ und „Uhrzeit“ werden automatisch eingetragen. Optionale Ergänzungen eines netten Spruchs und/oder der Schilderung Ihres Erlebnisses (z. B. Beleidigungen) tippen Sie in die entsprechenden Felder ein.

    Geben Sie dann das Kennzeichen ein und fotografieren Sie dann zur Beweissicherung das betreffende Fahrzeug. Bei Postings auf Facebook und Twitter müssen Sie das Kennzeichen schwärzen, sonst kann der Halter rechtliche Schritte gegen SIE einleiten.

    Dann wählen Sie die Art der Veröffentlichung aus (Facebook, Twitter, Ordnungsamt). Es können sogar alle drei Optionen verwendet werden.

    Zusätzlich wird das Vergehen auf der Webseite des Entwicklers www.wegeheld.org in eine interaktive Karte eingetragen.

    Mit der Schaltfläche „Weiter“ gelangen Sie zur Zusammenfassung des gesamten Vorfalls. Der Button „Abschicken“, sowie die Bestätigung des Sicherheitshinweises versendet den Datensatz zu den ausgewählten Netzwerken oder den städtischen Behörden.

    Fazit:

    Diese und ähnliche Apps können den Eindruck des Denunziantentums wecken. Man darf aber auch nicht vergessen, dass viele Autofahrer durch das Ignorieren der Verkehrsregeln, schwächere Verkehrsteilnehmer durch ihr Verhalten einem erhöhten Gefahrenpotential aussetzen.

    Daher sollte vor dem Einsatz solcher Apps erst einmal ein freundliches Gespräch stehen. Ist der „Kunstparker“ dann noch nicht einsichtig, oder wird sogar beleidigend, dann ist der Einsatz von „Wegeheld“ durchaus sinnvoll. Schließlich muss sich ja nicht jeder den berühmt-berüchtigten Knöllchen-Horst zum Vorbild nehmen.

  • Windows: Automatischen Neustart nach Updates abschalten

    Die automatische Update-Funktion von Windows 7 ist eine der wichtigsten Elemente für die Sicherheit und Programmverbesserungen. Sie sollte nur auf Notebooks deaktiviert werden, wenn man unterwegs ist und einen Volumentarif nicht unnötig belasten möchte. Der Nachteil der Automatisierung ist, dass nach erfolgten Updates oftmals der Computer ebenfalls automatisch neu startet. Hier wird man in seiner Arbeit unnötig unterbrochen. Mit einem Eintrag in der Registry kann man den automatischen Neustart verhindern und ihn zu einer passenderen Gelegenheit manuell durchführen.

    Endlich keine störenden Reboots mehr

    Selbst wenn man den manuellen Neustart mal vergessen sollte, aktualisieren sich die Dateien spätestens dann, wenn Sie den PC zum Feierabend herunterfahren.

    Neuer Schalter im Registrierungs-Editor

    Und so schalten Sie den automatischen Neustart ab:

    Öffnen Sie mit der Tastenkombination [Windows-Taste][R] das Fenster „Ausführen“, geben Sie dort den Befehl regedit ein, und klicken Sie auf „OK“.

    Anschließend navigieren Sie zum Schlüssel

    HKEY_LOCAL-MACHINE\SOFTWARE\Policies\Microsoft\Windows

    Legen Sie hier per Rechtsklick einen Unterschlüssel namens „WindowsUpdate“ an.

    Nach diesem Vorbild legen Sie im Unterschlüssel WindowsUpdate einen weiteren Schlüssel mit Namen AU an.

    Im Schlüssel „AU“ erzeugen Sie einen DWORD-Wert-Eintrag. Markieren Sie dazu den Schlüssel „AU“ mit der rechten Maustaste und wählen im Kontextmenü die Optionen Neu | DWORD-Wert (32-Bit). Als Name geben Sie NoAutoRebootWithLoggedOnUsers ein.

    Öffnen Sie nun diesen Eintrag mit einem Doppelklick, ändern Sie den Wert auf 1, und bestätigen Sie die Eingabe mit „OK“.

    Die Deaktivierung des automatischen Reboots ist sofort aktiv und der Registrierungs-Editor kann geschlossen werden.

    Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt den automatischen Neustart wieder einschalten, dann ändern Sie den DWORD-Wert wieder auf Null oder löschen Sie den gesamten Schlüssel „WindowsUpdate“.

    Aus- und Einschalten nach Belieben

    Wenn das Aus- und Einschalten öfter durchgeführt werden soll, dann empfiehlt es sich, diesen Schlüssel als Lesezeichen in der Registry anzulegen. Das erleichtert das Wiederfinden enorm. Wie das geht, lesen Sie in dem Artikel „Sie ändern häufig einen bestimmten Schlüssel in der Registry? Mit einem Lesezeichen gelangen Sie blitzschnell zum dem Schlüssel.

  • Änderung bei der Kfz-Steuer ab Februar 2014

    Nordrhein-Westfalen gehört ab dem 14. Februar 2014 neben Bremen und Niedersachsen zu den Vorreitern in Sachen Kfz-Steuer. Sie wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr von den Finanzämtern festgesetzt und eingetrieben. Nach und nach wird die Kraftfahrzeug-Steuer dann vom Zoll erhoben und eingezogen.

    Da schon seit dem Jahr 2009 die Kfz-Steuer nicht mehr den betreffenden Bundesländern zugute kommt, muss sich nun eine Bundesbehörde um die Erhebung und Eintreibung kümmern. Diese Aufgabe wurde daher der Zollverwaltung übertragen.

    Wir als Verbraucher werden von dieser Umstellung allerdings nicht viel merken, da fast alles beim Alten bleibt. Die Zulassungsstellen der Kommunen bleiben weiterhin Ansprechpartner für die Kfz-Steuer, die bisher erteilten Einzugsermächtigungen werden von den Finanzämtern automatisch an die Zollbehörde weitergeleitet.

    Neue Unterlagen müssen die Autohalter auch nicht vorlegen. Bei einer Zulassung oder einer Ummeldung ändert sich lediglich die Einzugsermächtigung, die als SEPA-Lastschrift erfolgen muss. Der Zahlungsverkehr an sich ist aber ein anderes Thema.

    Alle bisherigen Steuerbescheide und -nummern bleiben weiterhin gültig. Auch Vergünstigungen wie ein Parkausweis für Schwerbehinderte müssen nicht erneuert werden. Für später erteilte Schwerbehindertenausweise sollte man zunächst telefonisch seine Zulassungsstelle kontaktieren oder dessen Webseite aufrufen.

    Optisch tritt der Zoll spätestens dann in Erscheinung, wenn man nach der Abbuchung der Kfz-Steuer auf seinen Kontoauszug blickt.

    Kfz-Halter, die Ihre Steuern „per Hand“ überweisen, müssen eine neue Bankverbindung verwenden. Auskunft darüber erteilt Ihr zuständiges Finanzamt

    …oder die zuständige Zollbehörde.

    Eins ist noch bei der anstehenden Umstellung der Kfz-Steuer zu beachten. Bei bundesweit circa 60 Millionen angemeldeten Fahrzeugen kann die Umstellung sowie eventuelle Steuererstattungen etwas länger dauern. Der Transfer einer solchen Datenmenge kann nun mal nicht auf Knopfdruck geschehen.

    Der vierstufige Zeitplan

    Aus diesem Grund wird die Umstellung gestaffelt starten. Ab dem 14. Februar starten Nordrhein-Westfalen, Bremen und Niedersachsen.

    Ab März 2014 stellen Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein um.

    Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland folgen im April 2014; das Schlusslicht bilden dann im Mai 2014 Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

    Rund um die Umstellung hat die Zollbehörde ab Februar eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet, die alle Fragen beantworten kann. Fragen zu einem Steuerbescheid können aber erst beantwortet werden, wenn Ihr zuständiges Hauptzollamt die Besteuerung bereits vorgenommen hat.

    • Informations- und Wissensmanagement Zoll
    • Telefon: 0351 / 44834 – 550
    • E-Mail: info.kraftst@zoll.de

    Umfassende Informationen können auch auf der Webseite des Zolls nachgelesen werden.

  • Arschloch, Stinkefinger & Co: So viel kosten Beleidigungen und Ausraster im Straßenverkehr

    Auf der Straße geht’s oft ruppig zu. Das sichere Gefühl von rund einer Tonne Blech um einen herum macht viele Autofahrer zu Wutbürgern auf vier Rädern. Da fallen dann auch schon mal Beleidigungen wie „Arschloch“ und „Schlampe“, gepaart mit abfälligen Gesten wie dem Stinkefinger oder die Scheibenwischer-Geste. Doch aufgepasst: Vogel zeigen und andere Beleidigungen können teuer werden. Vor allem gegenüber Polizisten.

    Ausrasten kann teuer werden

    Wer sich am Steuer nicht beherrschen kann, muss mit saftigen Strafen rechnen. Beleidigungen sind eine Straftat nach §185 StGB und könne Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Allerdings gibt es für Beleidigungen keinen klassischen Bußgeldkatalog. Wie hoch die Strafe ausfallen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa:

    • Die Umstände
    • Dauer des Wutanfalls
    • Tonfall
    • Was gesagt wurde
    • Was gezeigt wurde
    • Nettoeinkommen

    Ein Beispiel: Die Beschimpfung „Idiot“ stufen die meisten Gerichte als leichte Entgleisung ein. Je nach Gericht können dann als Strafe meist 15 Tagessätze fällig werden. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach dem Einkommen. Bei einem Nettoeinkommen von 1.500 sind es etwa 45 Euro, insgesamt also eine Geldauflage von rund 675 Euro. Das Geld geht meist an die Landeskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung. Zur Geldstrafe kommen Gerichtskosten sowie die Kosten für Anwälte und Aufwendungen für Zeugen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten nicht, da sie bei vorsätzlichen Taten wie Beleidigungen nicht eintrittspflichtig ist.

    Indirekte Formulierungen wie „Am liebsten würde ich Arschloch zu dir sagen“ gelten vor Gerichten nicht als Ausrede. Ebenfalls kritisch wird das Zeigen des Stinkefingers in Überwachungskameras. Das Bayerische Oberlandesgericht sah darin nicht eine Beleidigung der Kamera, sonder der dahinter sitzenden Personen und verhängte eine Strafe von 30 Tagessätzen (BayObLG, 23.02.2000 – 5St RR 30/00).

    Zu einer Geldstrafe kann es schnell kommen. Erstattet der oder die Beleidigte bei der Polizei Anzeige, kann den Sachverhalt ausführlich schildern sowie Zeugen und Kennzeichen benennen, ist der Sachverhalt für die Polizei schnell geklärt. Dann muss nur noch der Halter ermittelt und der Fahrer bzw. die Fahrerin von Zeugen eindeutig identifiziert werden, und schon ist die Strafe kaum noch abzuwenden.

    So teuer kann’s werden

    Die Gerichte unterscheiden beim Strafmaß zwischen leichten und schweren Beschimpfungen und Gesten. Die meisten Juristen schätzen Beschimpfungen und Engleisungen etwa folgendermaßen ein:

    Schwere Beschimfpungen
    – Arschloch
    – Schlampe
    – Wichser
    – Blödes Schwein
    – Miststück
    – Alte Hure
    – Alte Sau
    – Stinkefinger zeigen
    – Vogel zeigen
    Strafmaß
    – ca. 40 bis 70 Tagessätze
    Leichte Beschimpfungen
    – Idiot
    – Leck mich
    – Trottel
    – Dumme Kuh
    – Bekloppter
    – Bei dir piept’s wohl
    – Scheibenwischer-Geste
    – Zunge rausstrecken
    Strafmaß
    – ca. 15 Tagessätze

    Werden Polizisten oder Politessen beleidigt, fällt die Strafe meist höher aus – hier kennen die Gerichte kaum Gnade. Selbst das Duzen eines Ordnungshüters kann mehrere hundert Euro Strafe kosten.

    Punkt für Beleidigungen in Flensburg?

    Beleidigungen kosten nicht nur Geld, sondern auch bis zu fünf Punkte in Flensburg. Zumindest bis Mai 2014. Nach Inkrafttreten der Punktereform am 1. Mai 2014 gibt es für Beleidigungen und Beschimpfungen keine Punkte mehr. Ein Freibrief ist das allerdings nicht; Beleidigungen bleiben weiterhin eine Straftat und können Einträge im Führungszeugnis zur Folge haben.

    Bei Beleidigungen richtig reagieren

    Wer beleidigt und beschimpft wird, muss sich das nicht gefallen lassen. So reagieren Sie als Beleidigte(r) richtig:

    • Den Hitzkopf ausreden lassen
    • Kennzeichen und weitere Umstände notieren
    • Nicht provozieren lassen und nicht zurückpöbeln, ansonsten entstünde eine rechtliche Pattsituation
    • Zeugen benennen
    • Bei der Polizei Anzeige erstatten

    Sie sind selbst ein Hitzkopf, fahren schnell mal aus der Haut und neigen zu Ausrasten? Dann helfen folgende Tipps:

    • Ruhe bewahren
    • Sofort entschuldigen
    • Droht ein Anzeige, sich anwaltlich beraten lassen

    Beleidigungen im Ausland

    Beleidigungen und Gesten können auch im Ausland teuer werden. Der Stinkefinger gilt praktisch weltweit als Beleidigung. Vorsicht ist beim hochgestreckten Daumen geboten, der hierzulande als positiver Ausdruck verstanden wird. In Nordafrika oder im Mittleren Osten wird er allerdings als Beschimpfung interpretiert. Das Auf- und Abbewegen des Daumens gilt in vielen Mittelmeerländern und Russland und einigen Teilen Afrikas als obszöne Beleidigung.

  • Autoreifen Abkürzungen: Das bedeuten die Kürzel und Zeichen auf Sommerreifen, Winterreifen und Ganzjahresreifen

    Auf der Flanke von PKW-Reifen stehen jede Menge Kürzel. Kryptische Buchstaben- und Zahlenkolonnen wie 225/57 R 16 13 82 T oder Ho oder DOT 1210 sind für viele Autofahrer ein Rätsel. Was bedeuten die Abkürzungen, wofür stehen die ganzen Kürzel? Wird geben einen Überblick über die wichtigsten Abkürzungen und Kürzel auf den Flanken von Sommer-, Winter- und Ganzjahresreifen.

    Am wichtigsten ist die Dimension des Reifens. Eine Angabe wie

    195/65 R 15 91H TL

    hat zum Beispiel folgende Bedeutung:

    195/65 R 15 91H TL (Reifenbreite)
    Die Breite des Reifens in Millimetern, zum Beispiel 195 Millimeter.


    195/
    65
    R 15 91H TL (Höhen/Breitenverhältnis)
    Das Verhältnis von Höhe zu Breite des Reifenquerschnitts in Prozent. 65 Prozent von 195 ergibt 126,5 Millileter Reifenhöhe.


    195/65 R 15 91H TL (Reifenbauart)
    Das R steht für die Reifenbauart „Radial“/“Radialreifen“.


    195/65 R 15 91H TL (Felgendurchmesser)
    Der Felgendurchmesser in Zoll, zum Beispiel 15 Zoll.


    195/65 R 15 91H TL (Last-Index, Tragfähigkeitskennziffer)
    Der Last-Index gibt an, wie belastbar ein Reifen ist.  Die Kennziffer gibt an, bis zu wie viel Kilogramm der Reifen belastbar ist, beim Lastindex 91 zum Beispiel bis 615 kg. Die wichtigsten Last-Indizes:

    Li        kg
    63        272
    64        280
    65        290
    66        300
    67        307
    68        315
    69        325
    70        335
    71        345
    72        355
    73        365
    74        375
    75        387
    76        400
    77        412
    78        425
    79        437
    80        450
    81        462
    82        475
    83        487
    84        500
    85        515
    86        530
    87        545
    88        560
    89        580
    90        600
    91        615
    92        630
    93        650
    94        670
    95        690
    96        710
    97        730
    98        750
    99        775
    100        800
    101        825
    102        850
    103        875
    104        900
    105        925
    106        950
    107        975
    108        1000
    109        1030
    110        1060
    111        1090
    112        1120


    195/65 R 15 91
    HTL (Geschwindigkeitsindex)
    Der Kennbuchstabe für den Geschwindigkeitsindex gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens an. Mit einem T-Reifen darf zum Beispiel maximal 190 km/h gefahren werden. Übliche Speed-Indizes sind:

    Index      km/h
    M        130
    N        140
    P        150
    Q        160
    R        170
    S        180
    T        190
    U        200
    H        210
    V        240
    W        270
    Y        300
    ZR        >240


    195/65 R 15 91H
    TL (Tubeless)
    Das Kürzel TL steht für „Tubeless“ = Schlauchloser Reifen.

    Weitere Abkürzungen und Kürzel auf Reifen

    Zusätzlich zur Reifendimension gibt es auf jedem Reifen weitere wichtige Kennzeichen, Kürzel und Abkürzungen. Hierzu gehören:

    Rotation

    Gibt die vorgegeben Laufrichtung des Reifens an.

    DOT-Nummer

    Die DOT-Nummer (Department of Transportation) kennzeichnet das Herstellungsdatum des Reifens. Das Produktionsdatum ist in vier Ziffern verschlüsselt. Die ersten beiden Stellen bezeichnen die Produktionswoche, die letzten beiden Stellen das Produktionsjahr als Endzahl des Jahres. Ist die DOT-Nummer nur dreistellig und durch ein kleines Dreieck gekennzeichnet, handelt es sich um einen Reifen aus den 1990er Jahren. Die DOT-Nummer

    389

    kennzeichnet zum Beispiel die 39. Kalenderwoche des Jahres 1999. Ab dem Jahr 2000 sind die DOT-Nummern durchgängig vierstellig. Hier bedeutet zum Beispiel die DOT-Nummer

    1410

    die 14. Woche des Jahres 2010.

    TWI

    Die Kürzel TWI (Treadwear Indicator, Abnutzungsindikator) kennzeichnen die Position der Verschleißanzeiger. Mitunter sind statt TWI auch andere Zeichen aufgedruckt. Wenn Sie dem Pfeil in Richtung des Profils folgen, gelangen Sie zum Verschleißanzeiger im Profil. Bei diesen Querstegen geht das Profil nicht völlig in die Tiefe. Wenn diese Stellen deutlich erkennbar an der Oberfläche erscheinen, ist der Reifen abgefahren und erreicht nicht mehr die gesetzlich zulässige Profiltiefe von 1,6 Millimetern.

    M+S

    M+S steht für Mud and Snow (Matsch und Schnee). M+S-Reifen sind nicht zwingend Winterreifen, haben auf nassen und glatten Fahrbahnen aber bessere Fahreigenschaften als klassische Sommerreifen.

    Schneeflockensymbol

    Eine Schneeflocke, umrahmt von einem gezackten Berg (Three Peak Mountain) kennzeichnet einen Winterreifen. Dieser Reifen hat den US-amerikanischen Traktionstest für Winterreifen bestanden.

    E/ECE-Prüfkennzeichen

    Die E- oder ECE-Kennzeinung bestätigt die Einhaltung der europäischen ECE-R-30-Normen.

    R, Runderneuert, Retread, Retreaded

    Kennzeichnet Reifen, die runderneuert wurden. Die Ziffern neben der R-Kennzeichnung geben (analog zur DOT-Nummer) das Datum der Runderneuerung an.

    Spezielle Abkürzungen und Kürzel auf Reifen

    Neben diesen Standardabkürzungen gibt es weitere, meist herstellerspezifische Abkürzungen und Kürzel. Die wichtigsten sind:

    BSW – Schwarze Seitenwand (Black Sidewall)

    DA– optisch ausgemusterter Reifen

    FR– Felgenrippe (Felgenschutz)

    J – Jaguar-Modelle

    LT– Light Truck

    M0– Mercedes Original

    M0-Extended – Pannenlaufreifen Mercedes Original

    M3– BMW M3

    MFS – mit Felgenschutz

    N0 – Porsche-Modelle

    N1– Porsche-Modelle

    N2 – Porsche-Modelle

    OWL – Weiße Konturschrift (Outline White Letters)

    P – Passengercar (PKW)

    reinf. – Reinforced (verstärkte Version)

    SSR – Self Supporting Runflat (Pannenlaufreifen)

    SUV – Sport Utility Vehicle

    Vmax – Hochgeschwindigkeits-Variante, speziell für Tuning-Modelle

    XL – Extra Load (verstärkte Version)

  • E10 Verträglichkeit: Diese Autos vertragen das neue E10-Benzin (Biosprit, Bioethanol) – und diese nicht

    Seit Januar 2011 ist es soweit: An den Tankstellen gibt es EU-weit den sogenannten E10-Biosprit. Die neue Benzinsorte (etwa „Super E10“) enthält bis zu 10 Prozent Ehtanol (Bioethanol) – vorher waren es maximal 5 Prozent. Allerdings verträgt nicht jedes Auto den neuen E10-Biosprit. Eine laufend aktualisierte und kostenlose DAT-Liste verrät, welche Fahrzeuge und Modelle betroffen sind.

    E10 können nur Autos tanken, die dafür ausgelegt sind. Die gute Nachricht vorweg: Alle modernen Autos vertragen E10 problemlos. Nur bei älteren Modellen vor 2000 gibt es vereinzelt Probleme.

    DAT-Liste E10-Verträglichkeit

    Bevor Sie das erste Mal E10 tanken sollten Sie sich vergewissern, dass Ihr Auto den E10-Bioethanol-Sprit verträgt. Hierbei hilft eine ausführliche Liste der DAT (Deutsche Automobil Treuhand GmbH). Die Liste wird laufend aktualisiert. Die aktuelle E10-Verträglichkeitsliste der DAT (inklusive Verträglichkeit für Motorräder) finden Sie hier als kostenlosen PDF-Download:

    Die DAT-Tabelle zeigt für alle Automodelle, ob E10 getankt werden kann und bei welchen Modellen Probleme zu erwarten sind.

    E10-Informationen auf den Webseiten der Hersteller

    Mittlerweile veröffentlichen alle Hersteller auf Ihren Webseiten Informationen und Listen zur E10-Verträglichkeit der verschiedenen Modelle. Nachfolgend die Übersicht der E10-Verträglichkeit der wichtigsten PKW-Hersteller sowie Links zur E10-Webseite des Herstellers. Unser Tipp: Wenden Sie sich im Zweifelfsfall direkt an die Hotline des Herstellers.

    HerstellerE10-Verträglichkeit und E10-Webseite des HerstellersHotline
    AudiAlle Audi-Fahrzeuge sind geeigenet; mit Ausnahme einiger Modelle A2, A3 und A4

    Audi E10-Webseite: Audi.de E10
    0800 2834 7378423
    BMWAlle BMW-Fahrzeuge sind geeignet

    BMW-E10-Webseite: BMW.de E10
    01802 324252
    ChryslerAlle Chrysler-Modelle ab Modelljahr 1989 sind geeignet

    Chrysler-E10-Webseite: Chrysler.de E10
    0180 3000361
    CitroenAlle Citroen-Fahrzeuge sind geeignet, die seit dem 01.01.2000 hergestellt wurden

    Citroen-E10-Webseite: Citroen.de E10
    02209 44775
    DaciaGeeignet sind die Dacia-Modelle Logan MCV, Sandero, Duster, Pick-Up und Express

    Dacia E10-Webseite: Dacia.de E10
    01805 89464620
    FiatGeeignet sind alle Fiat-Modelle mit Abgasnorm Euro3, Euro4 und Euro5 ab Baujahr 2000. Ausgenommen bestimmte Modelle des Barchetta, Bravo, Dablo, Marea, Multipla, Palio, Punto und Stilo.

    Fiat E10-Webseite: Fiat.de E10
    0800 34280000
    FordAlle Ford-Fahrzeuge sind geeignet; ausgenommen bestimmte Modelle des Mondeo SCi.

    Ford E10-Webseite: Ford.de E10
    0221 9033333
    HondaAlle Honda-Modelle mit Einspritzanlage sind geeignet, ausgenommen einige Modelle des Accord, Civic, Jazz, Prelude, Quintet, Shuttle.

    Honda E10-Webseite: Honda.de E10
    01805 202090
    HyundaiAlle Hyundai-Modelle ab Modelljahr 1992 sind geeignet

    Hyundai E10-Webseite: Hyundai.de E10
    07132 487281
    JaguarAlle Jaguar-Modelle ab Modelljahr 1992 sind geeignet

    Jaguar E10-Webseite: Jaguar.de E10
    01805 524338
    JeepAlle Jeep-Modelle ab Baujahr 1989 sind geeignet

    Jeep E10-Webseite: Jeep.de E10
    01803 000361
    KIAAlle Kia-Fahrzeuge sind geeignet.

    KIA E10-Webseite: KIA.de E10
    01805 5424968
    LanciaAlle Lancia-Modelle mit Abgasnorm Euro3, Euro4 und Euro5 ab Baujahr 2000 sind geeignet.

    Lancia E10-Webseite: Lancia.de E10
    0800 52624200
    Land RoverAlle Land-Rover-Modelle ab Baujahr 1996 sind geeignet.

    Land Rover E10-Webseite: Landrover.com E10
    01805 263272
    LexusAlle EU-Modelle ab Baujahr 1989 sind geeignet, ausgenommen bestimmte Modelle des IS 250, GS 300 und LS 460.

    Lexus E10-Webseite: Lexus.de E10
    02234 1022681
    MazdaFast alle Mazda-Fahrzeuge sind geeignet, ausgenommen einige Modelle des 121, Demio, 323, MX-3, MX-5, 626, MX-6, 929, Premacy, MPV, Tribute, Xedos 6, Xedos 9, RX-7, E2000.

    Mazda E10-Webseite: Mazda.de E10
    02173 943121
    Mercedes BenzFast alle Mercedes-Fahrzeuge sind geeignet, ausgenommen einige Modelle des SE, SEL und SEC.

    Mercedes E10-Webseite: Mercedes-Benz.de E10
    0800 17777777
    MiniAlle Mini-Fahrzeuge ab Baujahr 2000 sind geeignet.

    Mini E10-Webseite: Mini.de E10
    01802 324252
    MitsubishiFast alle Mitsubishi-Fahrzeuge sind geeignet, ausgenommen PKW mit GDI-Motor.

    Mitsubishi E10-Webseite: Mitsubishi-Motors.de E10
    0800 2121888
    NissanAlle Nissan-Fahrzeuge ab Baujahr 2000 sind geeignet.

    Nisaan E10-Webseite: Nissan.de E10
    02232 572080
    OpelAlle Opel-Fahrzeuge sind geeignet, ausgenommen bestimmte Modelle des Zafira, Vetra und Signum.

    Opel E10-Webseite: Opel.de E10
    06142 775000
    PeugeotAlle Peugeot-Fahrzeuge ab Baujahr 01.01.2000 sind geeignet.

    Peugeot E10-Webseite: Peugeot.de E10
    0180 111999
    PorscheAlle Porsche-Fahrzeuge ab Baujahr 1996 sind geeignet.

    Porsche E10-Webseite: Porsche.de E10
    0800 3560911
    RenaultAlle Renault-Fahrzeuge sind geeignet, die seit dem 01.01.1997 vermarktet werden und mindestens die Abgasnorm Euro2 erfüllen. Ausgenommen sind alle Modelle des Renault R19 sowie einige Modelle des MEgane, Laguna, Espace, Velsatis und Avantime.

    Renault E10-Webseite: Renault.de E10
    01805 89464610
    SaabAlle Saab-Fahrzeuge sind geeignet.

    Saab E10-Webseite: Saab.de E10
    01802 249595
    SeatWelche Seat-Modelle geeignet sind, steht auf der E10-Webseite von Seat: Seat.de E1001802 55055
    SkodaAlle Skoda-Fahrzeige sind geeignet, ausgenommen bestimmte Modelle des Felicia, Favorit, Forman, Pick-Up

    Skoda E10-Webseite: Skoda.de E10
    01805 756324636
    SmartAlle smart-Fahrzeuge sind geeignet.

    Smart E10-Webseite: Smart.de E10
    0800 17777777
    ToyotaAlle EU-Modelle ab Baujahr 1998 sind geeignet; ausgenommen bestimmte Modelle des Avensis.

    Toyota E10-Webseite: Toyota.de E10
    02234 1022690
    Volkswagen VWAlle VW-Fahrzeuge sind geeignet; ausgenommen bestimmte Modelle des Lupo, Polo, Golf, Bora und Touran.

    VW E10-Webseite: Volkswagen.de E10
    0800 8655792436
    VolvoAlle Volvo-Fahrzeuge ab Baujahr 1976 sind geeignet; ausgenommen bestimmte Modelle des S40 und V40.

    Volvo E10-Webseite: Volvocars.com E10
    0221 9393393
    Quelle: Eigene Recherche/Angaben der Hersteller.

    Warum wurde E10 eingeführt?

    Grund für die Einführung des neuen E10-Kraftstoffs ist eine Richtlinie des Europäischen Parlaments. Das hat 2009 alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis zum Jahr 2020 einen Kraftstoff mit einem Ethanolgehalt von 10 Prozent zu verkaufen. Deutschland wollte bei der Einführung eine Vorreiterrolle spielen und hat per Gesetz vorgeschrieben, dass E10 bis Ende 2011 einen Anteil am Gesamt-Benzinabsatz von 6,25 Prozent ausmachen muss. Wird die E10-Quote nicht erreicht, müssen die Mineralölkonzerne Strafsteuern berappen – die dann vermutlich auf den Benzinpreis umgelegt werden.

    Übrigens: Neben dem neuen E10-Biosprit wird es auch weiterhin das „alte“ E5-Benzin geben. Experten vermuten allerdings, dass die Mineralölgesellschaften den Preis für das alte E5-Benzin erhöhen werden.

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