Schlagwort: befreien

  • GEZ: Der Härtefall beim neuen Rundfunkbeitrag

    In die Beitragsbefreiung für den neuen Rundfunkbeitrag gehört auch der sogenannte Härtefall. Das betrifft jene Menschen, deren Einkommen über dem sozialrechtlichen Regelsatz hinaus nicht mehr als 17,98 Euro beträgt, was dem monatlichen Grundbeitrag entspricht. Doch auch dazu muss der Antrag form- und fristgerecht gestellt werden.

    Seit 1. Januar 2013 löst der neue Rundfunkbeitrag die bisherige GEZ-Gebühr ab. Pro Haushalt wird jetzt eine monatliche Grundpauschale von 17,98 Euro erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen im Haushalt leben und wie viele Rundfunk- und TV-Geräte sowie Computer genutzt werden. Zur Kasse werden Sie aber auch dann gebeten, wenn Sie weder über TV-Gerät und Radio noch über einen Computer verfügen.

    Betragsbefreiung bei Härtefällen

    Vom Beitrag befreit sind weiterhin Empfänger von Sozialgeld, Arbeitslosengeld II und der Altersgrundsicherung sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Studenten und Pflegebedürftige. Für die Befreiung ist rechtzeitig ein Antrag mit Beilage des aktuellen Bescheides über den Leistungsbezug zu stellen. Wer keinen Anspruch auf derartige Sozialleistungen hat, kann unter Umständen dennoch von der Beitragszahlung befreit werden. Wenn Sie mit der Zahlung des monatlichen Beitrags von 17,98 Euro in den Sozialbezug kämen, liegt der sogenannte Härtefall vor, der Sie vor der Zahlungsleistung bewahrt.

    So wird der Antrag beim Härtefall gestellt

    Um im Härtefall von der Beitragszahlung befreit werden zu können, müssen sie einen entsprechenden formlosen Antrag beim Beitragsservice stellen und einen Bescheid der Sozialbehörde beilegen. Das Antragsformular für Härtefälle finden Sie hier. Hierin muss die Ablehnung von Leistungen nach Hartz IV durch die Arbeitsagentur dokumentiert sein. Um sicher zu gehen, dass Ihre Rechte in dieser Beziehung auch erfolgreich und rasch wirksam werden, sollten Sie den unterschriebenen Antrag per Einschreiben und Rückschein versenden.

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    Befreiung vom Rundfunkbeitrag wegen Leistungsbezug und wegen Härtefall ohne Leistungsbezug sind zwar voneinander zu trennen, für beide Möglichkeiten der Beitragsbefreiung ist aber grundsätzlich darauf zu achten, dass der Antrag rechtzeitig und formell korrekt gestellt wird.

  • GEZ Hausverbot: GEZ-Mitarbeitern per Musterformular Hausverbot erteilen

    Zurzeit macht im Web die schockierende Geschichte einer Kindertagesstätte die Runde, der 4.000 Euro Rundfunkgebühren nachzahlen musste, obwohl die Einrichtung von den Rundfunkgebühren befreit ist. Und das nur, weil ein GEZ-Mitarbeiter hartnäckig nachgefragt hat. Wer sich davor schützen möchte, kann den GEZ-Mitarbeitern per Musterformular Hausverbot erteilen. Das schützt zumindest vor unangemeldeten Besuchen.

    4.000 Euro trotz Gebührenbefreiung

    So soll es passiert sein: Beim Besuch der GEZ teilte die Kindertagesstätte mit, dass die Einrichtung von der Rundfunkgebühr befreit ist. Der Ordnung halber wollte der GEZ-Mitarbeiter aber trotzdem die Geräte erfassen und wissen wie lange sie denn dort schon stehen. Zehn Jahre. Kurze Zeit später kam eine GEZ-Rechnung über 4.000 Euro, da die Gebührenbefreiung nicht rückwirkend möglich sei – wohl aber die Gebührenpflicht.

    Und tatsächlich: Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts München (Urteil vom 03.07.1996, AZ 7 B 94.708) wurde die Verjährungsfrist für Rundfunkgebührennachzahlungen praktisch außer Kraft gesetzt. Die Nachzahlung trotz Befreiung ist rechtens.

    Hausverbot für die GEZ

    Wer erst gar nicht in so eine Situation kommen möchte, sollte aufpassen, was er dem GEZ-Mitarbeiter beim plötzlichen und unerwarteten Besuch an der Haustüre mitteilt. Oder es besser gar nicht dazu kommen lassen. Das Amtsgericht Bremen-Blumenthal (Aktenzeichen 42 C 34/10) hat am 23.08.2010 entschieden, dass jedermann allen freien Mitarbeitern der GEZ oder sonst von der Gebühreneinzugszentrale beauftragten Personen Hausverbot erteilen kann; bei Verstößen dagegen besteht Unterlassungsanspruch.

    Um das Hausverbot auszusprechen, müssen dazu nur das passende Musterschreiben für Ihr Bundesland herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und per Post verschicken. Passende Musterformulare gibt es auf den Webseiten der Rechtsanwälte Sievers & Coll. Trotz Auskunftsrecht hat die GEZ aber weiterhin ein Auskunftsrecht. Ein Besuch ist allerdings nur noch nach schriftlicher Anmeldung und Bestätigung gestattet. Das Hausverbot betrifft nur die unangemeldeten Besuche.

  • iPhone Registrierung löschen: Nach Wechsel auf anderes Smartphone kommen keine SMS mehr an?

    Seit iOS 5 ist die Zeit der teuren SMS vorbei. Dank iMessage kostet das Verschicken von Kurznachrichten von Apple-Handy zu Apple-Handy keinen Cent mehr. Das iPhone erkennt anhand der Apple-ID automatisch, ob der Empfänger eine kostenlose iMessage oder eine kostenpflichtige SMS erhält. Doch wehe, man wechselt vom iPhone auf ein Android- oder Windows-Phone. Dann kann es passieren, dass Sie plötzlich gar keine SMS und iMessage mehr erhalten. Die Nachrichten landen weiterhin auf dem verkauften oder verschenkten iPhone. Damit’s wieder funktioniert, müssen Sie bei Apple die Produktregistrierung löschen.

    Warum kommen keine SMS mehr an?

    Jedes iPhone und iPad bzw. die Seriennummern der Geräte müssen bei Apple registriert und mit der Apple-ID verknüpft werden. Das ist unter anderem notwendig, damit die kostenlosen iMessage-SMS korrekt zugestellt werden können.

    Viele Anwender berichten von Problemen beim Verkauf des iPhones oder beim Wechsel auf ein anderes Smartphone. Selbst wenn dieselbe Sim-Karte verwendet wird, landen auf dem neuen Gerät plötzlich keine SMS-Nachrichten mehr. Oder die SMS-Kurznachrichten erscheinen weiterhin auf dem alten iPhone. Vor allem, wenn Freunde und Bekannte SMS von ihren iPhones schicken möchten.

    Registrierung und Apple-ID-Verknüpfung löschen

    Die Lösung: Sie müssen beim Apple-Support die alte Registrierung des alten iPhone löschen. Nur dann können die sendenden iPhones erkennen, dass der Empfänger kein iPhone mehr hat. Das gilt auch, wenn Sie zuvor alle Daten vom iPhone gelöscht haben; in der Apple-Datenbank bleibt die Seriennummer des Geräts mit Ihrer Apple-ID verbunden.

    Um die Registrierung aufzuheben und das verkaufte iPhone zu „befreien“, gehen Sie folgendermaßen vor:

    1. Rufen Sie die Webseite supportprofile.apple.com/MySupportProfile.do auf, und melden Sie sich mit Ihrer Apple-ID an.

    2. In der rechten Spalte sehen Sie alle registrierten Apple-Produkte. Klicken Sie auf den Eintrag für das verkaufte oder verschenkte iPhone.

    3. Klicken Sie auf „Registrierung aufheben“, und bestätigen Sie die nachfolgende Sicherheitsabfrage. Damit ist das iPhone wieder „frei“ – und Sie bekommen wie gewünscht SMS-Nachrichten wieder aufs neue Handy.

  • CCleaner Enhancer: Das Aufräumtool CCleaner um weitere nützliche Funktionen erweitern (CCEnhancer)

    Wenn Sie Ihren Rechner erfolgreich von Datenmüll beseitigen möchten, kommen Sie um das Gratistool „CCleaner“ nicht herum. Es gilt als das Schweizer Messer der Windows-Optimierer und -Aufräumer. Es geht sogar noch besser. Mit der kostenlosen Erweiterung „CCleaner Enhancer“ erweitern Sie das Aufräumprogramm um hunderte weitere Aufräum-Kandidaten.

    Bereits in der Standardversion verrichtet der Windows-Optimierer „CCleaner“ gute Dienste. Es analysiert den Rechner, findet unbrauchbare und unnütze Dateien und entfernt sämtlichen Datenmüll. Falls Ihnen das noch nicht genug ist, sollten Sie zusätzlich den „CCEnhancer“ installieren. Damit bohren Sie den CCleaner mit weiteren Funktionen auf.

    Ist der „CCleaner Enhancer“ (CCEnhancer) installiert, können Sie mit dem CCleaner zusätzlich die Spuren und überflüssigen Dateien von weiteren 270 bekannten Programmen entfernen. Wichtig: Vor dem Reinigen sollten Sie per Klick auf „Download Latest“ die Programmliste aktualisieren. Danach finden Sie in im „Applications“ alle neuen Programme, die der CCleaner dank des CCleaner Enhancers zusätzlich unterstützt, findet und von Datenmüll befreit.

    Hier gibt des das Gratis-Aufräumprogramm CCleaner:
    http://www.piriform.com/ccleaner

    Und hier die kostenlose Erweiterung „CCleaner Enhancer“ (CCEnhancer):
    http://thewebatom.net/programs/ccleaner-enhancer/

  • iPhone entsperren: Offiziell und legal die SIM-Lock-Sperre (Netzsperre) entfernen – Online oder per Kurzwahl

    Die Mindestvertragslaufzeit Ihres iPhone-Vertrags ist erreicht? Klasse, denn dann können Sie Ihr iPhone entsperren, so dass Sie neben der T-Mobile/Telekom-SIM-Karte auch SIM-Karten anderer Provider verwenden können. Kostenlos und ganz legal. Ein Anruf bei der Service-Hotline der Telekom oder ein Besuch der Telekom/T-Online-Webseite genügt.

    Sobald die Mindestvertragslaufzeit des iPhone-Vertrags abgelaufen ist (meist nach 24 Monaten), können Sie bei der Telekom die Entsperrung des iPhones beantragen. Zwei Varianten stehen zur Auswahl.

    iPhone per Kurzwahl entsperren

    Um das iPhone direkt per Kurzwahl zu entsperren, gehen Sie folgendermaßen vor:

    1. Ermitteln und notieren Sie die IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identity) des iPhones. Die iMEI-Nummer steht im Menü „Einstellungen | Allgemein | Info“ in der Zeile „IMEI“.

    2. Rufen Sie vom iPhone aus die Kurzwahl 2202 an, und teilen Sie der Service-Hotline die IMEI-Nummer Ihres iPhones mit. Mitunter fragt die Telekom-Hotline auch nach Handynummer, Kudenkontonummer oder Kartennummer. Am besten also alle Daten aus dem Vertrag und der Rechnung parat halten.

    3. Die Telekom leitet die IMEI-Nummer dann an Apple weiter. Apple wiederum trägt die IMEI-Nummer in eine interne Freigabe-Datenbank ein. Sobald Sie nach einigen Tagen (mit neu eingelegter SIM-Karte) eine Synchronisierung via iTunes vornehmen, erhält Ihr iPhone den Status „frei für alle Netze“. Bei einige Anwendern dauert die Freigabe mehrere Tage, andere berichten von einer halben Stunde.

    iPhone direkt auf der T-Mobile/Telekom-Webseite entsperren lassen

    Alternativ zur Kurzwahl 2202 können Sie das iPhone (und andere Handys) direkt auf der T-Mobile-Webseite entsperren lassen. Rufen Sie hierzu die folgende Webseite auf:

    Klicken Sie auf „Jetzt entsperren“, und geben Sie die IMEI-Nummer des iPhones ein.

    Mit „Daten prüfen“ können Sie abfragen, ob das iPhone überhaupt entsperrt werden kann.

    Ist die Mindestvertragslaufzeit noch nicht erreicht, erscheint im Feld „Status“ der Hinweis „Entsperrung noch nicht möglich“. Im Feld „Information“ steht, ab wann Sie das iPhone entsperren können.

    Sofern die Mindestvertragslaufzeit erreicht ist (und sich bei der IMEI-Nummer kein Tippfehler eingeschlichen hat), erhalten Sie einen Bestätigungscode. Klicken Sie auf die Registerkarte „Bestätigungscode“, geben Sie die IMEI sowie den Bestätigungscode ein, und klicken Sie auf „Daten überprüfen“. Sofern alles richtig eingegeben wurde, wird das iPhone sofort entsperrt und ist frei für SIM-Karten anderer Provider.

    iPhone Entsperrung aktivieren

    Nicht vergessen: Der Unlock muss zuerst noch aktiviert werden. Dazu gehen Sie wie folgt vor:

    1. Schalten Sie das iPhone komplett aus (lange oben auf den Ein-/Ausschalter drücken). Legen Sie die Telekom-SIM-Karte ein.

    2. Schließen Sie das iPhone per USB an den Rechner an.

    3. Starten Sie iTunes.

    4. Schalten Sie das iPhone wieder ein.

    5. Jetzt erscheint die Meldung, dass neue Netzbetreiber-Einstellungen verfügbar sind. Klicken Sie hier auf „Laden und aktualisieren“. Und schon erscheint die Meldung „Ihr iPhone wurde erfolgreich entsperrt“. Ab sofort ist Ihr iPhone Codefree, ohne SIM-Lock und kann mit jeder beliebigen SIM-Karte beliebiger Handyprovider genutzt werden.

    Handys anderer Provider entsperren

    Auch bei den anderen großen Providern wie O2 und Vodafone können Sie online den SIM-Lock und Netlock entfernen und das Handy entsperren lassen. Weitere Informationen zum Unlocken und Entsperren finden Sie auf den folgenden Seiten:

  • iPhone Jailbreak Wizard: Gibt es einen Jailbreak oder Unlock für mein iPhone oder iPod Touch? – Ein Onlineformular verrät’s

    So ein Jailbreak und Unlock für iPhone, iPod oder iPad ist nicht einfach. Es kommt darauf an, welches Gerät und welche Firmware-Version installiert ist. Durchblick im Jailbreak-Dschungel bietet ein pfiffiges Onlineformular. Es sagt klipp und klar, ob und welcher Jailbreak fürs eigene iPhone in Frage kommt.

    IPhone und iPod Touch sind an Apple gebunden. Ohne iTunes und den AppStore von Apple läuft zum Beispiel nix. Das bedeutet: nur Apps aus dem iTunes-Store lassen sich installieren – sonst nix. Auch beim Handyprovider gibt’s oft keine Wahl. Die meisten iPhones sind für 24 Monate fest an einen Provider gekoppelt. Nur die SIM-Karte des Providers funktioniert im iPhone. Das muss nicht sein.

    Mit einen Jailbreak oder Unlock werden iPhone und iPod Touch von den Fesseln befreit. Sie können beliebige Apps installieren und jede SIM-Karte verwenden.

    Ob und welcher Jailbreak für das eigene iPhone in Frage kommt, hängt vom Modell, der iOS-Version und dem sogenannten Baseband (der Modem-Firmware) ab. Für Anfänger und Laien, die nicht auf Anhieb wissen, welcher Jailbreak der richtige ist und wie man beim jailbreaken und unlocken richtig vorgeht, ist die folgende Webseite empfehlensert:

    http://jailbreak-me.info/index.php?lang=de

    Hier finden Sie eine Jailbreak-Suchmaschine. Sie müssen im Formular des Jailbreak-Wizards nur folgende Daten angeben:

    – iDevice:
    Welches Apple-Gerät geknackt werden soll, etwa „iPhone“ oder „iPad“

    – Model:
    Die Modellbezeichnung wie „4“ für das iPhone 4

    – iOS:
    Die aktuell installierte iOS-Betriebssystem-Versionsnummer, etwa „4.2.0“. Die Versionsnummer finden Sie über den Befehl „Einstellungen | Allgemein | Info | Version“ heraus.

    – BaseBand:
    Die BaseBand-Nummer steht auf der Seite „Einstellungen | Allgemein | Info | Version“ in der Zeile „Modem-Firmware“.

    Sind alle Dateien eingetragen, klicken Sie auf „Check iDevice“. Auf der folgenden Seite erfahren Sie, ob es für Ihr Modell einen Jailbreak und/oder Unlock gibt und welche Jailbreak-Version Sie brauchen. Per Klick auf den Jailbreak-Link wie „greenpois0n“ oder „limera1n“ gelangen Sie direkt zum Jailbreak. Der Link „Video tutorial“ zeigt die Jailbreak-Anleitung im Video.

    Wichtig: Nach einem Jailbreak kann es Probleme mit der Garantie geben. Mit dem Jailbreak erlischt laut Apple die Garantie aufs iPhone.

  • Jailbreak mit Jailbreakme.com: iPhone, iPad und iPod touch in zwei Schritten entsperren – so funktioniert der Jailbreak Schritt für Schritt

    Welche Anwendungen aufs iPhone, das iPad oder den iPod touch dürfen und welche nicht, entscheidet nicht der iPhone-Nutzer, sondern Apple. Nur was im iTunes-Store angeboten wird, darf aufs iPhone. Das gefällt nicht allen iPhone-Nutzern. Um die Apple-Fesseln zu lösen, haben findige Hacker einen „Jailbreak“ entwickelt. Damit bricht das iPhone aus dem Apple-Gefängnis aus und ist frei für alle Anwendungen. Das iPhone lässt sich uneingeschränkt nutzen. Auch die lästige Koppelung an einen Mobilfunkprovider (SIM-Lock-Sperre) entfällt. Endlich lassen sich zum Beispiel im Ausland Prepaid-Karten anderer Anbieter nutzen; die hohen Roaming-Gebühren entfallen.

    Allerdings war das Jailbreaken bislang eine komplizierte Sache. Spezialsoftware zu laden und manuell die Sperre aufzuheben, hat sich nicht jeder iPhone/iPad/iPod-Besitzer getraut. Wer sich nicht genau an die zahlreichen Schritte hielt, konnte das iPhone mitunter gar nicht mehr nutzen. Das ist jetzt anders. Die Sperre lässt sich jetzt mit einem Fingerzeig aufheben. Nicht nur fürs iPhone, auch fürs iPad und den iPod Touch.

    iPhone Jailbreak: So geht’s

    Um das iPhone (3G, 3GS oder iPhone 4), das iPad oder den iPod Touch ohne Vorkenntnisse zu jailbreaken und zu entsperren sind jetzt nur noch zwei Schritte notwendig. Mehrere Millionen iPhone/iPad/iPod-Touch-Besitzer haben damit bereits ihr Apple-Gerät entsperrt.

    So funktioniert der neue Jailbreak:

    1. Bevor es losgeht, das iPhone noch einmal mit iTunes verbinden und synchronisieren. Damit wird auch automatisch ein Backup (Sicherheitskopie) der synchronisieren iPhone-Daten angelegt.

    2. Auf dem iPhone, dem iPad oder dem iPod Touch den Browser „Safari“ starten und die Webseite www.jailbreakme.com aufrufen.

    3. Mit dem Finger über den Schalter „slide to jailbreak“ wischen.

    4. Jetzt werden der Jailbreak und der alternative App-Store „Cydia“ heruntergeladen und installiert, danach der Jailbreak ausgeführt. Das dauert nur wenige Minuten.

    5. Abschließend erscheint die Erfolgsmeldung „Cydia has beend added to the home screen“. Das war’s. Der Jailbreak ist durch, das iPhone entsperrt und frei für alle Anwendungen. Installiert werden die „verbotenen“ Apps über den neuen App-Store „Cydia“.

    Ist das legal?

    Stellt sich die Frage, ob das Knacken des Apple-Schutzes legal ist. Ist es. Die US-amerikanische Urheberrechts-Behörde hat in einem jüngsten Urteil allen iPhone-Nutzern die Lizenz zum Hacken, Jailbreaken und Entsperren gegeben. Allerdings kann es Probleme mit der Garantie geben. Mit dem Jailbreak erlischt laut Apple auch die Garantie aufs iPhone.

    Vorsicht: Dubiose Werbeangebote

    In Cydia, der AppStore-Alternative ohne Beschränkung, gibt es hunderte Apps, die von Apple abgelehnt wurden. In Cydia gibt es keine Berschränkung. Alles darf rein; jede App ist erlaubt. Das öffnet natürlich auch Kriminellen und Betrügern Tür und Tor. Das gilt auch für die Werbebanner in Cydia. Ein Beispiel: Im Cydia-AppStore gibt es eine Werbung mit der Aufschrift „iPad zu gewinnen – Jetzt anrufen“. Wird darauf getippt, startet das iPhone ohne Rückfrage einen Anruf an die kostenpflichtige Nummer 0900-3010105008. Für schlappe 2,51 Euro pro Minute. Beim entsperrten iPhone sollten Sie also genau darauf achten, worauf geklickt oder was installiert wird. Es gibt niemanden, der die Apps und Werbungen kontrolliert und im Zweifelsfall blockiert.

    Zurück zu Apple – Jailbreak wieder deinstallieren und rückgängig machen

    Sie haben den Jailbreak installiert, möchten aber wieder zurück zu Original-Apple-Konfiguration? Auch das ist kein Problem. Sie müssen das iPhone (oder iPad/iPod Touch) nur wieder mit iTunes verbinden, das Gerät auswählen und auf „Wiederherstellen“ klicken.

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