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  • Diese zwei neuen Features bei Google Maps sind wichtig

    Der Kartendienst von Google ist bei vielen Smartphone-Besitzern zum Navigations-Tool Nummer 1 geworden. Dabei stechen insbesondere zwei Funktionen heraus, die kürzlich zur App Google Maps hinzugefügt wurden.

    Live View – Augmented Reality Hilfe

    Für Routen die zu Fuß bewältigt werden, ist ein AR-Feature eingebaut worden, dass dir dann weiterhilft, wenn du dir trotz Navigation (oder fehlender GPS- oder Kompassdaten) nicht sicher bist, auf dem richtigen Weg zu sein.

    Voraussetzung ist, dass bei der Routenberechnung die Einstellung Laufen ausgewählt wurde. Bei der ersten Verwendung tippst du am unteren Bildschirmrand auf den Button Live View und folgst den Anweisungen. Erteile dabei auch die Berechtigung für die Kameraverwendung.

    Zukünftig lässt sich Live View auch durch Heben und Neigen des Handys aktivieren und deaktivieren. Richte die Handykamera idealerweise auf markante Gebäude und/oder Schilder mit Straßennamen. Dann zeigt Google dir mit eingeblendeten Pfeilen den richtigen Weg.

    Route für E-Scooter

    Seit einigen Wochen erobern E-Scooter unsere Städte. Dazu kooperieren etliche Städte mit dem E-Mobilitäts-Anbieter Lime. Befindest du dich in einem „Lime-Gebiet„, kannst du eine Route mit Google Maps und der Reiseart Zu Fuß, speziell für E-Scooter auswählen. Gleichzeitig ermittelt Google den ungefähren Streckenpreis und zeigt den direkten Link zum Anbieter Lime an.

    Hinweis: Für beide Google-Maps-Features ist mindestens Android 7.0 oder iOS 11.0 erforderlich.

  • Windows 10: Standortermittlung ausschalten

    Programme wie Kartendienste und Wetter-Apps benötigen für präzise Ergebnisse den Standort des Nutzers. Das kennen wir bereits von Smartphones und Tablet-PC´s. Aber auch auf Desktopcomputern wird der Standort regelmäßig von etlichen Apps ermittelt. Die Standortermittlung lässt sich unter Windows 10 bei Bedarf leicht deaktivieren.

    Dazu öffnest du die Einstellungen, zum Beispiel mit der Tastenkombination [Windows][I], navigierst dann zur Kategorie Datenschutz und wählst danach auf der linken Seite die Rubrik Position aus.

    Im Bereich Ändern kannst du die Standortermittlung mit dem Schalter komplett deaktivieren und darunter – beim Positionsverlauf – den bisherigen Verlauf löschen.

    Bei der Funktion Apps auswählen, die Ihre genaue Position verwenden dürfen, lassen sich für die aufgelisteten Apps Ausnahmen definieren. Hier kannst du selbst entscheiden, welches Programm deinen Standort verwenden darf.

  • Android: Einmal erteilte App-Berechtigungen wieder entziehen

    Die Berechtigungen die von Apps angefordert werden, müssen akzeptiert werden, damit der Download im Google Play Store gestartet werden kann. Viele Apps erfordern dabei Berechtigungen, die mit der eigentlichen Funktion der Anwendung nichts zu tun haben. Was die Anbieter damit machen, bleibt meist im Dunkeln. Seit der Veröffentlichung von Android 6 (Marshmallow) kannst du zuvor erteilte Berechtigungen auch wieder rückgängig machen.

    Die Vorgehensweise für den Entzug von Berechtigungen kann sich je nach Android-Version und Gerätehersteller etwas unterschiedlich gestalten. Für diesen Tipp verwenden wir ein Lenovo Moto G4.

    Öffne zuerst die Einstellungen und tippe auf die Kategorie Apps. Suche in der Liste die gewünschte Anwendung heraus und tippe auf diesen Eintrag. Rufe anschließend die Berechtigungen auf und schalte die unerwünschten Anforderungen ab.

    Hinweis:

    Es kann vorkommen, dass nach dem Abschalten von Berechtigungen die App nicht richtig funktioniert. In diesem Fall musst du dich dann für oder gegen die Preisgabe von Informationen entscheiden.

    Aber mal ehrlich, eine Taschenlampen-App muss nur leuchten und keine Daten sammeln, oder?

  • Störende Webseiten-Benachrichtigungen im Browser deaktivieren

    Viele Webseiten fragen den Nutzer, ob sie Pop-Up-Benachrichtigungen senden dürfen. Die Inhalte sind unterschiedlich, meist handelt es sich um Informationen zur Aktualisierung der Webseite. Natürlich können sie auch für Werbebotschaften genutzt werden. Da die Häufigkeit dieser Anfragen zunimmt und schnell nervig wird, kann man die Push-Benachrichtigungen in den meisten Browsern komplett deaktivieren.

    Die Abschaltung der Browser-Notifications ist bei Firefox, Chrome und Opera mit wenigen Mausklicks schnell durchgeführt.

    Firefox

    Starte deinen Firefox, gib in die Adresszeile about:config ein und bestätige den Befehl mit [Eingabe]. Auch den nachfolgenden Gefahrenhinweis bestätigst du mit einem Klick auf den Button Ich bin mir der Gefahren bewusst!

    Suche den Eintrag dom.webnotifications.enabled und ändere den Wert mit einem Doppelklick von true auf false.

    Wiederhole diesen Arbeitsschritt mit dem Eintrag dom.push.enabled.

    Zum Reaktivieren der Benachrichtigungen änderst du bei beiden Einträgen die Werte wieder auf true.

    Chrome

    Tippe in die Adressleiste chrome://settings/content/notifications ein und bestätige die Eingabe mit [Enter]. Über den Schalter der Funktion Benachrichtigung deaktiverst du die nervigen Push-Benachrichtigungen.

    Tipp: Wenn du den Browser Vivaldi nutzt, dann erfolgt die Deaktivierung, wie beim Chrome, mit den gleichen Arbeitsschritten.

    Opera

    Oben links im Browser klickst du auf das Opera-Icon und navigierst zu Einstellungen | Websites | Benachrichtigungen. Aktiviere hier die Option Keine Website darf Desktop-Benachrichtigungen anzeigen. Die Änderung wird, wie auch bei den anderen Browsern, automatisch gespeichert.

    Microsoft Edge

    Beim Edge lassen sich die Benachrichtigungen von Webseiten verwalten, indem du auf das Drei-Punkte-Icon klickst und zu Einstellungen | Erweiterte Einstellungen anzeigen navigierst.

    Im Bereich Websiteberechtigungen klickst du auf Verwalten und lässt dir die Berechtigungen anzeigen um sie zu bearbeiten. Wahlweise lassen sich alle Berechtigungen auch auf einmal löschen.

  • Windows: Zugriffsverweigerung auf Ordner wieder korrigieren

    Dass Windows sich manchmal mit nicht nachvollziehbaren Fehlermeldungen auf sich aufmerksam macht, ist wirklich nichts Neues. Zu diesen Meldungen gehört auch die Zugriffsverweigerung auf einen oder mehrere Ordner. Meist liegt es daran, dass dein Benutzerkonto sich nicht als Besitzer des ausgewählten Verzeichnisses registriert hat. Dies kannst du schnell und einfach nachholen.

    Klicke mit der rechten Maustaste auf den Ordner der sich nicht öffnen lässt und wähle im Kontextmenü die Eigenschaften aus. Wechsle zum Register Sicherheit und klicke auf Erweitert.

    Im nächsten Dialogfenster klickst du im Register Besitzer auf Bearbeiten und trägst anschließend deinen Benutzernamen ein. Bestätige den Vorgang zuerst mit Übernehmen, dann mit OK und schließe alle offenen Fenster.

    Mit einem Rechtsklick auf den soeben bearbeiteten Ordner, öffnest du erneut die Eigenschaften, gehst zum Register Sicherheit und klickst auf den Button Bearbeiten.

    Markiere nun deinen hinzugefügten Benutzernamen und entferne bei den Berechtigungen alle Häkchen in der Spalte Verweigern. Abschließend speicherst du die Änderungen mit Übernehmen und OK.

    Nun sollte sich der Ordner wieder problemlos öffnen lassen.

  • Word: Dateiberechtigungsfehler verhindern

    Beim Speichern von Dokumenten kommt es bisweilen vor, dass Word den Vorgang wegen eines Dateiberechtigungsfehlers nicht abschließen kann. Die Folge ist, dass die aktuelle Textdatei nicht mehr gespeichert werden kann und daher mit einem neuen Namen gesichert werden muss. Kommt diese Fehlermeldung häufiger vor, dann lässt er sich mit über das Trust-Center vermeiden.

    Über das Trust-Center (Vertrauensstellungscenter) wird ein „vertrauenswürdiger Speicherort“ festgelegt, der diesen Fehler behebt. Dazu klickst du in Word auf Datei | Optionen und öffnest das Trust-Center.

    Anschließend wählst du auf der linken Seite in der Menüspalte den Eintrag Vertrauenswürdige Speicherorte aus und legst mit der Schaltfläche Neuen Speicherort hinzufügen den neuen Speicherplatz fest. Alternativ kannst du auch mit dem Button Durchsuchen zum neuen Speicherort navigieren.

    Besonders wichtig ist es, die Option Unterordner dieses Speicherorts sind ebenfalls vertrauenswürdig auch zu aktivieren. Abschließend bestätigst du alle offenen Fenster mit OK.

    Ab sofort sollte die Fehlermeldung Der Speichervorgang kann aufgrund eines Dateiberechtigungsfehlers nicht abgeschlossen werden nicht mehr auftauchen.

  • Heimlich mithörenden Apps den Saft abdrehen

    Um die 1000 Android-Apps, die Dunkelziffer dürfte viel höher liegen, sollen über eine versteckte Funktion das Mikrofon des Handys oder Tablets heimlich aktivieren können. Diese App(s) hören dann über das aktivierte Mikrofon im Fernsehen oder Radio gesendete Werbespots mit und zeigen anschließen die passende Werbung auch auf dem Smartphone. Dieses Verhalten lässt sich über die Einstellungen schnell verhindern.

    Android

    Zwei Einstellungsänderungen sind für den Schutz erforderlich. Zum Ersten öffnest du die Einstellungen deines Gerätes und rufst die Google-Einstellungen auf. Dann wechselst du zu Persönliche Daten & Privatsphäre | Einstellungen für Werbung und deaktivierst die Option Personalisierte Werbung.

    Im zweiten Schritt muss die Berechtigung zur Nutzung des Mikrofons widerrufen werden. Auch dazu öffnest du die Einstellungen deines Androiden und rufst den Eintrag Apps auf.

    Wähle dann die betreffende App aus, der du die Mikrofonnutzung untersagen willst, und schalte sie in der Option Berechtigungen ab.

    iPhone, iPad und iPod touch

    Zuerst schaltest du bei diesen Geräten ebenfalls die personalisierte Werbung ab. Tippe auf Einstellungen | Datenschutz | Werbung und aktivierst die Option Kein Ad-Tracking (Limit Ad Tracking).

    Mehr Informationen zu diesem Thema findest du auf der Apple-Support-Webseite.

    Um die Mikrofonberechtigung für Apps zu deaktivieren, rufst du die Einstellungen | Datenschutz auf und wählst den Dienst Mikrofon aus. In einer Liste werden nun alle Apps angezeigt, denen eine Berechtigung zur Mikrofonnutzung erteilt wurde. Schalte bei den gewünschten Apps die Berechtigung einfach ab.

    Tipp:

    Wenn du eine App bei Google Play, iTunes oder einem anderen Marktplatz herunterlädst, werden dir normalerweise die erforderlichen Berechtigungen vor dem Download angezeigt.

    Hier kannst du schon entscheiden, ob du die Berechtigungen gewähren willst oder nicht. Entscheidest du dich für ein Nein, wird in den meisten Fällen die App nicht heruntergeladen und installiert.

    In den aktuellen Versionen der Betriebssysteme kann man aber auch nach der Installation die Berechtigungen widerrufen. Dies sollte aber recht zügig erledigt werden, da sonst sensible Daten (z. B. Kontakte) auf fremden Servern landen.

    Fazit:

    Natürlich stellt sich die Frage, ob die App einen triftigen Grund für die angeforderten Berechtigungen hat. Eine Taschenlampen-App beispielsweise, soll einfach nur Licht machen und keine Kontakte auslesen oder andere Funktionen aktivieren. Im Zweifelsfall lässt man besser die Finger von Apps mit übersteigertem Berechtigungshunger.

  • Nervige Benachrichtigungen einzelner Android-Apps wieder abschalten

    Nervige Benachrichtigungen einzelner Android-Apps wieder abschalten

    Beim Herunterladen von Apps aus den einschlägigen App-Stores erlaubt man über die akzeptierten Berechtigungen, dass man vom Anbieter Benachrichtigungen erhält. Eigentlich wäre nichts dagegen einzuwenden, wenn bei manchen Apps nicht immer nervige Spam-Nachrichten erhalten würde. Dazu gehören neben Aufforderungen zum Spielen auch die Erinnerung, endlich auf die (kostenpflichtige) Premium-Version umzusteigen. Und natürlich auch die „vielgeliebte“ Werbung. Aber man kann die Benachrichtigungen ebenso einfach wieder loswerden.

    Am einfachsten geht das über die Benachrichtigungszentrale, sobald du eine unerwünschte Benachrichtigung erhälst.  Öffne die Benachrichtigungszentrale mit einer Wischbewegung von oben nach unten.

    Dann tippst du auf den Eintrag dieser App und hälst ihn so lange bis die Meldung „i“, „App-Info“ oder App-Details erscheint. Die Art der Meldung kann je nach Geräte-Hersteller etwas abweichen.

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    Tippe auf diese Meldung und du gelangst zu den Einstellungen der ausgewählten Anwendung.

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    Hier kannst du nun die Benachrichtigungen durch Entfernen des Häkchens oder mithilfe eines Schalters deaktivieren.

    Bei Bedarf lässt sich die App auch beispielsweise auf die SD-Karte verschieben, deinstallieren, oder den Cache leeren.

  • Die verschiedenen Berechtigungen des Windows-Administrators

    Die verschiedenen Berechtigungen des Windows-Administrators

    Administrator-Rechte zu haben, macht einen Computer-Nutzer noch nicht zum Administrator. Hier gilt es zwischen den unterschiedlichen Admin-Berechtigungen zu unterscheiden.

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    Drei Amin-Levels enthalten unterschiedliche Berechtigungen  und Funktionen des Windows-Betriebssystems.

    1. Als Administrator ausführen

    Diese Variante ermöglicht aus einem eingeschränkten Benutzerkonto den Zugriff mit begrenzten Adminrechten. Hier reicht ein Rechtsklick auf eine Startdatei und der Befehl Als Administrator ausführen. Der Nachteil dieser Variante ist, dass man jedes Mal die Meldung der Benutzerkontensteuerung bestätigen und eventuell das Passwort eingeben muss.

    2. Computer-Nutzer zum Administrator ernennen

    Im Wesentlichen sind die Berechtigungen identisch wie mit der ersten Variante. Hier wird das Benutzerkonto im Admin-Modus betrieben. Der Vorteil hierin ist nur der Wegfall der Funktion Als Administrator ausführen. Die Meldung der Benuzterkontensteuerung bei Eingriffen in die Systemfunktionen erfolgt weiterhin, genauso  wie die eventuelle Eingabe des Passwortes.

    3. Als Administrator anmelden

    Das Administrator-Konto verfügt über die volle Berechtigung zur Änderung von Systemfunktionen. Eine Warnmeldung wie in den beiden vorigen Varianten erfolgt nicht und System-Änderungen werden sofort ausgeführt.

    Daher sollte man auch als alleiniger Nutzer eines Computers, für sich ein „normales“ Benutzerkonto einrichten, damit man nicht aus Versehen gefährliche Eingriffe vornimmt.

  • Windows 7, 8, Vista und XP: Ordnerfreigaben bequem über den Assistenten einrichten

    Wenn für ein Netzwerk Ordner freigegeben werden, dann führt der normale Weg über die Dateisuche im Windows Explorer, gefolgt von etlichen Klicks um den benötigten Ordner letztendlich freizugeben. Dabei geht das aber auch viel einfacher. Windows enthält einen integrierten Assistenten, der schneller und vor allen Dingen sehr viel bequemer ist.

    Der Assistent wird über das Eingabefeld im Startmenü mit dem Befehl shrpubw aufgerufen.

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    Danach startet der Freigabeassistent mit dem Willkommensbildschirm. Mit der Schaltfläche „Weiter“ gelangen Sie direkt zum nächsten Schritt.

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    Mit dem Button „Durchsuchen“ navigieren Sie zum gewünschten Ordner. Bestätigen Sie mit „Weiter“ um zum nächsten Arbeitsschritt zu gelangen.

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    In diesem Fenster legen Sie den Freigabenamen und die Beschreibung fest. Mit „Weiter“ gelangen Sie zum Dialogfenster mit den Berechtigungen.

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    Hier legen Sie fest, wer welche Berechtigungen erhalten soll. Die Schaltfläche „Fertig stellen“ beendet den Freigabevorgang und öffnet das Fenster mit der Zusammenfassung.

    bild-5-berechtigung-festlegen-benutzer-administrator-schreibgeschützt-voll-zugriff-fertig-stellen

    Soll ein weiterer Ordner freigegeben werden, setzen Sie ein Häkchen in die untere Checkbox damit der Freigabeassistent nicht beendet wird.

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    Letztmalig klicken Sie auf „Fertig stellen“ damit der Ordner im Netzwerk sichtbar wird.

    Der einzige Nachteil dieses Assistenten ist, dass hier keine Freigabe widerrufen werden kann. Das muss über den „normalen“ Weg des Kontextmenüs erfolgen.

    bild-7-freigabe-widerrufen-rechtsklick-kontextmenü-normal-weg-explorer-windows-nicht-möglich-mit-assistent

     

    Klicken Sie dazu mit der rechten Maustaste auf den betreffenden Ordner, wählen Sie im Kontextmenü „Eigenschaften“, wechseln Sie dann zum Register „Freigabe“, und öffnen Sie die „Erweiterte Freigabe“. Dort entfernen Sie das Häkchen aus der Option „Diesen Ordner freigeben“ und bestätigen mit „OK“. Das Fenster „Eigenschaften von“ kann nun auch geschlossen werden.