Auf der Straße geht’s oft ruppig zu. Das sichere Gefühl von rund einer Tonne Blech um einen herum macht viele Autofahrer zu Wutbürgern auf vier Rädern. Da fallen dann auch schon mal Beleidigungen wie „Arschloch“ und „Schlampe“, gepaart mit abfälligen Gesten wie dem Stinkefinger oder die Scheibenwischer-Geste. Doch aufgepasst: Vogel zeigen und andere Beleidigungen können teuer werden. Vor allem gegenüber Polizisten.
Schlagwort: beschimpfung
Kollegen, Chef und andere Personen des beruflichen Umfelds können ganz schön nerven. Klar, dass Sie sich dann auf Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken einmal über sie auslassen möchten – aktuelle Erfahrungen aus dem Arbeitsrecht zeigen aber, dass Sie sich das besser zweimal überlegen. Denn Beleidigungen auf Facebook können schlimmstenfalls eine fristlose Kündigung rechtfertigen.