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  • Windows: Netzwerkbremse für Online-Games deaktivieren

    In den Standardeinstellungen begrenzt Windows den Netzwerktraffic auf zehn Datenpakete pro Millisekunde. Dies könnte sich bei einigen Online-Games oder dem Streaming von hochauflösenden Filmen nachteilig bemerkbar machen. Mit einer kleinen Änderung in der Registry lässt sich die Netzwerkdrossel abschalten.

    Öffne das Dialogfenster Ausführen mit der Tastenkombination [Windows][R], tippe den Befehl regedit ein, und bestätige die Eingabe mit OK.

    Im Registrierungseditor navigierst du im Verzeichnisbaum zu folgendem Eintrag:

    HKEY_LOCAL_MACHINE\SOFTWARE\Microsoft\WindowsNT\CurrentVersion\Multimedia\SystemProfile

    Datensicherung der betreffenden Registry-Datei

    Bevor du die erforderliche Änderung vornimmst, ist es empfehlenswert, die Standardeinstellungen in diesem Bereich zu sichern. So lässt sich später der ursprüngliche Zustand viel einfacher wiederherstellen.

    Zur Sicherung klickst du mit der rechten Maustaste auf das Verzeichnis SystemProfile und wählst im Kontextmenü Datei | Exportieren aus. Anschließend speicherst du die REG-Datei an einem beliebigen Ort. Von dort kannst du mit einem Doppelklick auf die Backupdatei den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.

    Netzwerkdrosselung abschalten

    Zur Deaktivierung der Netzwerkdrossel öffnest du im Verzeichnis SystemProfile den Eintrag NetworkThrottlingIndex per Doppelklick.

    Im nachfolgenden Dialogfenster änderst du den (Hexadezimal) Wert a auf ffffffff und speicherst ihn mit einem Klick auf OK. Nach einem Computer-Neustart ist die Beschränkung des Netzwerktraffics nicht mehr aktiv.

  • Danke Bundestag! Endlich kein Routerzwang mehr!

    Seit Anfang November ist es amtlich: Das Netz der Internet-Provider endet nicht mehr im Router/Modem, sondern an der Anschlussdose in der Wand. Damit ist endlich den teilweise sehr stark funktionseingeschränkten Endgeräten ein Ende gesetzt. Vermutlich ab Sommer 2016 wird das Gesetz dann in Kraft treten.

    Diese Zeit soll von den Providern genutzt werden, um die technische Umsetzung dem neuen Gesetz anzupassen. Sie argumentieren so, das nur ein fehlerhaft arbeitendes Endgerät im sogenannten Shared-Medium-Kabelnetz dazu führen könne, das die anderen Teilnehmer im betreffenden Cluster beim Telefonieren oder beim Fernsehbetrieb beeinträchtigt werden.

    bundestag-bundesrat-router-zwang-aufgehoben-2016-gesetz-in-kraft-treten-unitymedia-kabel-deutschland

    Ob das wirklich zutrifft, darf bezweifelt werden, denn schließlich müssen Endgeräte gesetzlich festgelegte Zulassungsbestimmungen erfüllen, um in Kabelnetzen und Telefonnetzen betrieben werden zu können.

    Vermutlich wollen die Provider in der Zwischenzeit nur ihren Bestand an Router-Krücken unter das Volk bringen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes wie Blei in den Regalen liegen werden.

    Als Beispiel führe ich in diesem Zusammenhang gerne den Router Technicolor TC7200 an, den ich von meinem Anbieter Unitymedia bekommen habe. Bei diesem Dualband-Router kann nur eine Frequenz genutzt werden, entweder 2,4 GHz oder 5 GHz. Eine gleichzeitige Nutzung beider Frequenzen ist für mich als Kunde nicht vorgesehen.

    Wer sich aber selber nicht um ein Modem oder einen Router kümmern möchte, dem werden natürlich auch vom Provider weiterhin Geräte zur Verfügung gestellt.

    Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es auf der Webseite Routerzwang.de, oder auf der Webseite des Bunderates.

  • Mit der Dateivorschau von „Google Drive“ unbekannte Formate ansehen

    Manchmal erhält man Dokumente oder Dateien die der eigene Computer nicht kennt, da ihm das passende Programm fehlt. Bevor man sich aber im Web ein Programm zum Öffnen sucht, sollte man Google Drive dazu nutzen, sich das Dokument vorab anzusehen.

    Anschließend kann man sich immer noch auf die Suche nach einem passenden Tool machen.

    Laden Sie das unbekannte Dokument zuerst in Google Drive hoch. Sie können dazu die Uploadfunktion von Google Drive nutzen…

    …oder kopieren Sie die betreffende Datei in einen mit Google Drive verknüpften Ordner. Hier klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die anzuzeigende Datei und wählen im Kontextmenü die Optionen „Groogle Drive | Im Web ansehen“.

    In der Browseransicht von Google Drive markieren Sie das Dokument und klicken in der Bearbeitungsleiste auf das Symbol mit dem Auge (Vorschaufunktion).

    Falls das Dokument dann nicht angezeigt wird, nutzen Sie den „Google-Drive-Viewer“.

    Danach sollte das unbekannte Dokument geöffnet werden.

    Leider ist aber auch Google Drive nicht allmächtig und erkennt auch nicht alle Formate. Unverständlicherweise gehört das Format „XML“ auch dazu. Die Dateigröße ist beim Google Drive-Viewer ebenfalls auf 25 MByte begrenzt.

    Unterstützt werden unter anderem folgende Formate:

    • AutoCAD
    • DXF
    • CSS
    • HTML
    • PHP
    • C
    • JS
    • PSD
    • SVG
    • EPS
    • PS
    • RAR-Archive

     

    Fazit

    Trotz der Größen-Beschränkung und eventuell fehlender Formate kann ein Vorschau-Versuch per Google-Drive lohnend sein.

    Sollte trotzdem Ihr Dokument nicht angezeigt werden, dann gibt es noch eine zweite Möglichkeit, Informationen aus der Datei sichtbar zu machen. Dazu kann man das Programm „NotePad“ benutzen. Wie das funktioniert lesen Sie in dem Artikel „Windows 7, Vista und XP: Datei-Informationen aus unbekannten Dateitypen extrahieren„.

  • Führerscheine und die neue Gültigkeit – Das sollten Sie wissen

    Mit der jüngsten Fahrerlaubnisverordnung aus Juli 2012 hat es eine wichtige Neuerung gegeben – der Führerschein ist nicht mehr lebenslang gültig. Viele Autofahrer haben heute noch den rosa oder grauen Lappen, den sie „damals“ bekommen haben, als sie den Führerschein als junge Erwachsene gemacht haben. Alleine die Fotos von damals haben keinerlei Ähnlichkeit mehr zu dem, was aus den damaligen jungen Fahrern geworden ist. Wie Sie mit der veränderten Gültigkeit umgehen können, zeigt dieser Ratgeber.

    Führerscheine ab 19. Januar 2013

    Ab diesem Stichtag werden Führerscheine, die danach ausgestellt wurden, nur noch für 15 Jahre gültig sein. Dadurch lassen sich die Fotos leichter aktualisieren, denn was bringt ein Foto eines jungen Erwachsenen, wenn der Autofahrer inzwischen kurz vor der Rente steht? Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind noch für 20 weitere Jahre gültig. Das bedeutet, sie müssen bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht sein.

    Unser Tipp: vorher erneuern lassen

    Führerscheine werden künftig wie der Personalausweis oder der Reisepass laufend erneuert werden, denn auch sie sind Ausweisdokumente und sollten aktuell gehalten werden. Größere Veränderungen bringt die Neuregelung allerdings nicht mit sich. Als Tipp für Autofahrer, die ohnehin einen neuen Führerschein aufgrund des Fotos haben möchten, bleibt zu sagen, dass sie die Änderung vor dem 19. Januar 2013 vornehmen lassen sollten. Die neue Scheckkarte wird dadurch für 20 statt 15 Jahre gültig bleiben – wenn Sie allerdings ohnehin bald nicht mehr fahren möchten, brauchen Sie sich auch um nichts zu kümmern, denn bis 2033 vergehen noch viele Jahre.

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