Schlagwort: betreiber

  • Einstweilige Verfügung: Vodafone muss Webseite von Kinox.to abschalten

    Per einstweiliger Verfügung vom 01. Februar 2018 des Landgerichts München muss Vodafone/Kabel Deutschland die Webseite des Streamingportals Kinox.to aus dem Netz nehmen. Die Sperrung wurde durch das Unternehmen Constantin Film erfolgreich erstritten.

    Ab sofort können die Kunden des Providers Vodafone/Kabel Deutschland die Webseite Kinox.to nicht mehr aufrufen. Stattdessen wird eine Infoseite angezeigt, die auf die Sperrung wegen eines urheberrechtlichen Anspruchs hinweist.

    Details zu der einstweiligen Verfügung werden derzeit von Constantin Film noch nicht genannt. Vermutlich ist die Klage auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. April 2017 zurückzuführen.

    Die Sperrung des illegalen Streaming-Portals Kinox.to wird anscheinend mit einem DNS-Blocking durchgeführt. Auch wenn man diese Blockade recht einfach überwinden kann, sollte man von Kinox die Finger lassen, da Streaming über diese Webseite wohl weiterhin rechtswidrig bleiben wird.

  • Warnung vor unsicheren Cloudspeichern von ownCloud und Nextcloud

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist auf Sicherheitslücken in den Onlinespeichern von Nextcloud und ownCloud hin. Grund dafür ist in der Regel der Einsatz von veralteter Software. Betroffen sind alle Bereiche, wie Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Krankenhäuser, Anwälte und private Nutzer.

    Abhilfe schafft nur konsequentes Überprüfen auf Updates. Jeder Betreiber von Cloudspeichern ist für die Sicherheit seines Onlinespeichers selbst verantwortlich und sollte daher regelmäßig die Webseite seines Cloud-Anbieters auf neue Sicherheitsupdates kontrollieren.

    Eine „Update-Faulheit“ führt dazu, dass den Kriminellen der Zugriff auf sensible Daten zu leicht gemacht wird. Sogar Produktionsprozesse können durch diese Nachlässigkeit negativ beeinflusst werden.

    Die beiden Anbieter von Cloud-Software, ownCloud und Nextcloud bieten eine kostenlose Überprüfung des Sicherheitsstatus deiner Cloud-Software an. Die Links hierzu lauten:

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlichte auf ihrer Webseite zu diesen Vorfällen auch weitere Informationen und Empfehlungen für Cloud-Nutzer und Betreiber.

  • Dashcam-Einsatz im Auto wurde jetzt gerichtlich bestätigt. Unter gewissen Voraussetzungen.

    Datenschützer sehen den Einsatz von sogenannten Dashcams im Auto sehr problematisch. Sie befürchten (nicht zu Unrecht) die Förderung von Denunziantentum sowie einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre der aufgenommenen Personen. In einem aktuellen Strafverfahren hat das niedersächsische Amtsgericht Nienburg (Urteil: AZ 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14) ) die Verwertung von Dashcam-Aufnahmen generell zugelassen.

    dashcam-digitalkamera-strassenverkehr-filmen-erlaubt-amtsgericht-niedersachsen-nienburg-urteil

    In der Begründung wies der Richter das Argument zurück, dass die Aufnahmen nach dem Verfahren missbräuchlich im Web veröfftentlicht werden könnten. Das gelte schließlich für alle Arten von Beweismitteln.

    Voraussetzungen für den Dashcam-Einsatz

    Die Furcht vor allgegenwärtiger Datenerhebung dürfe die sachgemäße Nutzung technischer Hilfsmittel zur Rechtsverfolgung durch die Bürger nicht verhindern. Allerdings muss man beim Dashcam-Einsatz im Straßenverkehr auf folgende Dinge achten:

    Dauerhaftes Filmen ist kritisch

    Von einem dauerhaften Einsatz der Kamera sollte abgesehen werden. Viele Kameras zeichnen ohnehin nur kurze Sequenzen auf und löschen die älteren Aufnahmen durch überschreiben.

    Für eine Beweisführung reicht das Einschalten kurz vor einem drohenden Unfall. Eine dauerhafte Aufzeichnung könnte die Persönlichkeitsrechte unbeteiligter Personen beeinträchtigen. Aus dem gleichen Grund ist ein Filmen von Insassen anderer Autos ebenfalls verboten.

    Einsatz auf Zweirädern

    Der Kameraeinsatz auf Motorrädern und Fahrrädern sollte für das Fahrzeug grundsätzlich zugelassen sein. Gleiches gilt für Helmkameras. Von diesen Modellen und deren Bedienung darf keine zusätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs (siehe Handynutzung im Auto) ausgehen.

    „Private Verkehrsüberwachung“ ist verboten

    Ebenso darm man „zufällig“ gefilmte Rechtsverstöße der Polizei nicht ohne weiteres übergeben. Solche „Hilfssheriff“-Tätigkeiten halten viele Gerichte ohnehin für illegal. Auch hier könnten die Rechte unbeteiligter Personen betroffen sein.

    Hochladen von Filmaufnahmen ins Internet

    Generell ist das Hochladen von Aufnahmen des Straßenverkehrs ins Internet verboten. Egal welche Plattform verwendet wird. Deine Urlaubsfahrt kannst du nach der derzeitigen Auffassung auf YouTube & Co. hochladen. Allerdings müssen vor dem Upload Kfz-Kennzeichen und Personen unkenntlich gemacht werden.

    Das beste Beispiel sind die Aufnahmen von Google-Street-View, die das auch machen mussten.

  • Kreditkarte oder Bankkarte verloren und die Sperr-Notrufnummer vergessen? Auch dafür gibt es eine App!

    An jedem Geldautomaten steht eine Notfallrufnummer, mit der man die Kredit- oder EC-Karte sperren kann. Das ist zwar gut und schön, aber im Verlustfall erinnert sich man meist nicht mehr an diese Rufnummer. Da hilft es auch nichts, dass die Sperr-Notrufnummer auf der Rückseite der Bankkarte aufgedruckt ist. Wer sich also nicht in jede Jacke oder Hose einen Erinnerungszettel stecken möchte, dem hilft dann vielleicht die SperrApp des Sperr-Notrufes 116116, dem die meisten Banken angeschlossen sind.

    Die SperrApp ist kostenlos und für Android und iOS erhältlich.

    Die SperrApp enthält einen Kartensafe, in dem alle vorhandenen Kredit- und Bankkarten verwaltet werden können. Vor dem ersten Start muss aber erst einmal ein Passwort (mind. sechs Zeichen) angelegt werden, das aus Zahlen und Groß- sowie Kleinbuchstaben bestehen muss.

    Bank- und Kreditkarten verwalten

    Danach gelangst du über die Schaltfläche Karten verwalten

    …zur Auswahl der Karte, beziehungsweise des Banking-Zugangs. Wähle Debitkarte für eine Bankkarte (EC-/Maestro), Kreditkarte (z. B. Mastercard, Visa, etc.) oder Online-/Telebanking. Die Kategorie Sonstige steht für andere Karten wie z. B. Tankkarten, Mitarbeiterausweise, Sim-Karten. Dazu aber am Ende mehr.

    Im nächsten Schritt erfasst du die entsprechenden Karten- oder Zugangsdaten. Weitere Karten werden mit dem Pluszeichen in der Kopfzeile dem Safe hinzugefügt.

    Karte oder Zugang sperren

    Die Sperrung ist ebenso einfach wie die Verwaltung. Starte SperrApp und wähle nach der Passworteingabe Karten sperren aus, danach über Karte oder Zugang den zu sperrenden Datensatz festlegen und im nachfolgenden Bildschirm auf die rote Schaltfläche tippen um die Daten zum Sperr-Notruf zu senden.

    Dort findet eine Prüfung statt, die bei erfolgreichem Ausgang eine Bestätigung zurücksendet. Der Button Weiter löst dann die Sperrung aus.

    Der Sperr-Notruf 116116

    Was die wenigsten über den Sperr-Notruf wissen, ist, dass hier nicht nur Kredit- und EC/Maestro-Karten gesperrt werden können. Auch Online- oder Telebanking sowie Tankkarten, Mobilfunk-Karten und Mitarbeiterausweise können über den Notruf gesperrt werden. Sogar die Online-ID des deutschen Personalausweises kann hierüber gesperrt werden.

    Voraussetzung ist natürlich, dass das kartenausgebende Unternehmen dem Sperr-Notruf angeschlossen ist. Eine komplette Teilnehmerliste im PDF-Format kann bei Bedarf auf der Webseite von Sperr-Notruf.de abgerufen werden.

    Die Telefonnummer 116116 des Sperr-Notrufs ist aus dem deutschen Fest- und Mobilnetz kostenlos erreichbar. Aus dem Ausland muss die Deutschland-Vorwahl (+49) vorweg gewählt werden. Allerdings ist der Anruf aus dem Ausland kostenpflichtig. Da die Telefonnummer 116116 eine Sonderrufnummer ist, kann es bei der Auslandsnutzung zu Verbindungsproblemen kommen. Dann kann auch die berliner Rufummer des Sperrdienstes +49 30 4050 4050 genutzt werden.

  • Zu wenig Privatsphäre beim Firefox? Hier sind ein paar Verbesserungsvorschläge.

    Ein paar Funktionen des Firefox-Browsers nutzen Google-Techniken, um den Browser zu verbessern, bösartige Webseiten zu blockieren und Suchvorschläge anzuzeigen. Der Nachteil dieser Technik ist aber die Preisgabe von Nutzerdaten. Wer allerdings über ein effektives Antivirenprogramm und eine gute Firewall verfügt, der kann durchaus auf einige der Firefox-Funktionen zugunsten einer maximalen Privatsphäre verzichten. Der Verzicht einiger Funktionen geht allerdings zu Lasten des Komforts. Die Maxime ist: Alles kann, nichts muss.

    Cookies

    Eine wesentliche Grundlage der Informationsweitergabe sind die „Cookies“. Öffnen Sie die Cookie-Verwaltung mit einem Klick auf den „Firefox“-Button, wählen Sie im Kontextmenü „Einstellungen“, und wechseln Sie im Dialogfenster zu „Datenschutz“. Im Abschnitt „Chronik“ aktivieren Sie im Aufklappmenü von „Firefox wird eine Chronik:“ die Option „nach benutzerdefinierten Einstellungen anlegen“. Im Anschluss schalten Sie die Einstellung „Cookies von Drittanbietern akzeptieren“ ab. Mit „OK“ bestätigen Sie die Änderung.

    Eine eventuelle Konsequenz der Cookie-Abschaltung kann eine fehlerhafte Darstellung einiger Webseiten nach sich ziehen.

    Tracking vermeiden

    Auf der gleichen Registerkarte der Einstellungen können Sie die Option „Websites mitteilen, dass ich nicht verfolgt werden will“ aktivieren.

    Diese „Do-not-track“-Einstellung ist für Webseitenbetreiber aber nicht verbindlich.

    Sicheres Browsen

    Um Phishing und bösartige Webseiten zu identifizieren, nutzt Firefox die gleiche Technik wie der Chrome Browser. Jede halbe Stunde aktualisiert Firefox die Liste bösartiger Internetseiten. Dabei werden aber auch Daten Ihres Surfverhaltens weitergegeben. Die Abschaltung dieser „Black-List“ sollten Sie nur in Erwägung ziehen, wenn eine gute Firewall und ein aktuelles Virenschutzprogramm existiert.

    Die Abschaltung der „Schwarzen Liste“ nehmen Sie im Dialogfenster „Einstellungen“ auf der Registerkarte „Sicherheit“ vor. Entfernen Sie hier die Häkchen aus den Checkboxen der Optionen „Webseite blockieren, wenn sie als attakierend gemeldet wurde“ und „Webseite blockieren, wenn sie als Betrugsversuch gemeldet wurde“. Speichern Sie die Änderung auch hier mit „OK“.

    Suchvorschläge abschalten

    Auch die automatische Anzeige von Suchvorschlägen sendet Daten über Ihr Surfverhalten. Je öfter Sie Suchanfragen starten, desto genauer werden auch die Suchvorschläge. Da diese Funktion aber nur den Komfort verbessert, kann darauf am ehesten verzichtet werden. Mit einem Rechtsklick in das Suchfeld des Browsers öffnen Sie das Kontextmenü und deaktivieren Sie die Einstellung „Vorschläge anzeigen“.

    Die Abschaltung der Suchvorschläge funktioniert mit jeder Suchmaschine.

    Performance- und Crash-Daten

    Für die ständige Verbesserung des Firefox-Browsers benötigen die Programmierer von Mozilla Geschwindigkeitsberichte und Crashinformationen der Nutzer. Der Browser ist standardmäßig so eingestellt, dass diese Berichte automatisch übermittelt werden.

    Im Dialogfenster „Einstellungen“ finden Sie in der Rubrik „Erweitert“ auf der Registerkarte „Dateiübermittlung“ folgende Optionen:

    • Firefox-Statusbericht
    • Absturz-Melder aktivieren

    Deaktivieren Sie beide Funktionen um die Übermittlung der Berichte an Mozilla zu unterbinden. Mit „OK“ speichern Sie die Änderung.

    Fazit:

    Wenn das Abschalten einiger Funktionen den Komfort des Surfens für Sie zu sehr einschränkt, dann finden Sie sicherlich einen guten Kompromiss zwischen Bequemlichkeit und Privatsphäre. Alle vorgestellten Optionen können, müssen aber nicht verwendet werden.

  • Mozilla Firefox: Übermäßiges Datensammeln durch Supercookies verhindern

    Fast alle Webseitenbetreiber nutzen Cookies, um Surf- und Einkaufsverhalten von Internet-Nutzern zu speichern und zu analysieren. Dabei werden aber auch sogenannte „Supercookies“ eingesetzt, deren Speicherfähigkeit weit über das der normalen Cookies hinaus geht. Welche Daten zu welchem Zweck da gesammelt werden, bleibt für den normalen User im Dunkeln. Um diese übermäßige Sammelwut einzudämmen und die eigene Privatsphäre zu schützen, kann man beim Firefox die Supercookies deaktivieren.

    Supercookies? Nein Danke.

    Starten Sie zuerst Ihren Firefox-Browser, geben in die Adresszeile „about:config“ ein, drücken die [Enter]-Taste und bestätigen die Sicherheitsmeldung mit „Ich werde vorsichtig sein, versprochen“.

    Danach tragen Sie in das Textfeld „Filter“ den Befehl „dom.storage.enabled“ ein.

    In der Spalte „Wert“ ändern Sie durch einen Doppelklick den Eintrag „true“ in „false“.

    Starten Sie den Browser neu, um die Änderung zu aktivieren. Der Wert „false“ deaktiviert die Supercookies, mit der Einstellung „true“ akzeptieren Sie die Datenspeicherung.

  • Firefox Do Not Track (DNT): Tracking-Schutz einschalten, um ungewollte Trackingprofile zu verhindern

    Jeder hinterlässt beim Surfen im Internet Spuren. Große und kleine Online-Shops, Werbenetzwerke oder auch Google legen Benutzerprofile an, um zielgerichtete Werbung bei Ihnen zu platzieren. Firefox hat ab Version 4 eine neue Funktion, mit der Sie dem Webseitenbetreiber automatisch mitteilen, dass Sie kein Tracking wünschen. Diese Funktion ist standardmäßig deaktiviert, kann aber mit ein paar Klicks eingeschaltet werden.

    Do Not Track aktivieren

    So schalten Sie „Do Not Track“ ein:

    1. Starten Sie Mozilla Firefox.

    2. Klicken Sie auf „Extras | Einstellungen“.

    3. Wählen Sie die Funktion „Erweitert“ und dann die Registerkarte „Allgemein“.

    4. Hier aktivieren Sie mit einem Häkchen die Option „Websites mitteilen, dass ich nicht verfolgt werden möchte“.

    5. Bestätigen Sie die Änderung mit „OK“.

    Wichtig: Das Einschalten des Tracking-Schutzes „Do Not Track (DNT)“ ist nur eine Absichtserklärung. Dies dient nur der Information für den Webseiten-Betreiber, dass Sie nicht wollen, das ein Profil Ihres Surfverhaltens auf dessen Seite erstellt wird. Was der Betreiber mit diesen Informationen macht bleibt ihm überlassen.

    So viele Firefox-Anwender nutzen Do Not Track

    Im Privacy Blog hat Mozilla verraten, wie viele Firefox-Nutzer die Datenschutztechnik „Do Not Track“ einsetzen. Demnach aktivieren rund fünf Prozent der Firefox-Nutzer den Do-Not-Track-Schutz. Auf der Blogseite finden Sie auch den „Do Not Track Field Guide“ mit Fallstudien, Anleitungen und Beispielcodes für Entwickler.

  • Verantwortliche Person einer deutschen Webseite finden

    Immer häufiger benötigt man die verantwortliche Person einer deutschen Webseite. Normalerweise muss diese Person im Impressum genannt werden. Oft fehlen die Angaben oder sind nicht richtig. Es kommt aber auch vor, dass das Impressum im Seitenaufbau nicht sofort erkennbar ist. Man muss aber nicht lange suchen, denn auf der Seite von www.denic.de findet man ganz schnell den Verantwortlichen mit Namen, Adresse und Telefonnummer.

    Denic.de ist die zentrale Registrierungsstelle aller .de-Top-Level-Domains für deutsche Webseiten. Bei der Domain-Registrierung ist es zwingend erforderlich, die verantwortliche Person mit Adresse und Telefonnummer anzugeben.

    Die zuverlässige Angabe einer verantwortlichen Person ist besonders wichtig, wenn Sie bei einer Webseite nicht sicher sind, ob es sich um eine Internetfalle oder eine Abzocker-Seite handelt. So können Sie mit zusätzlichen Informationen Ihre Recherche vervollständigen.

    Bei Denic.de werden folgende Domain-Abfrage-Ergebnisse angezeigt:

    • Domain-Inhaber
    • Administrativer Ansprechpartner
    • Technischer Ansprechpartner
    • Zonenverwalter
    • Technische Daten (zum Beispiel Nameserver)

    So finden Sie die verantwortliche Person:

    1. Rufen Sie in Ihrem Internetbrowser die Seite www.denic.de auf.

    2. Geben Sie die gewünschte Webseite oben rechts in das Suchfeld ein. Die Eingabe erfolgt ohne „www.“ und „.de“.

    3. Die Suche startet mit Klick auf die Schaltfläche „Anfrage starten“.

    4. Im nächsten Fenster müssen Sie die Nutzungsbedingungen akzeptieren. Unter anderem bestätigen Sie auch, dass die Adressdaten nicht zu Werbezwecken genutzt werden dürfen.

    5. Danach erfolgt noch die eine Sicherheitsabfrage in der Sie einen Captcha-Code eingeben müssen. Nach dem Klick auf den Button „Lösung“, werden Ihnen die gewünschten Daten angezeigt.

    Ausländische Domains .com, .net und .org abfragen

    Bei Denic.de kann man nur deutsche Domains abfragen. Benötigen Sie aber die Daten für ausländische Webseiten, können Sie diese zum Beispiel bei den folgenden Whois-Services anzeigen lassen:

    Die umfangreichsten Informationen stellt whois.com zur Verfügung. Das Layout der Suchergebnisse ist dem von Denic.de sehr ähnlich. Auch hier ist zur Sicherheit ein Captcha-Code einzugeben.

    Noch ein Hinweis zu www.whois.net: Dieser Service funktioniert nicht mit dem Opere Internet-Browser.

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